Literaturtipp: Allgemeine Arbeitspsychologie (W.Hacker/P.Sachse) im vdf-Verlag

Eine Allgemeine Arbeitspsychologie als Darstellung der psychischen Regulation von Erwerbstätigkeiten hat sich seit Längerem als Brücke zwischen psychologischen Grundlagenerkenntnissen und Theorien sowie ihrer Nutzung beim Gestalten menschengerechter Arbeit bewährt. Mit der Zunahme informationsverarbeitender Tätigkeiten in der Produktion und im Dienstleistungsbereich mit digitalen Arbeitsmitteln sowie dem Berücksichtigen handlungspsychologischer Aspekte in internationalen und nationalen Standards (DIN EN ISO 6385/2016, DIN EN ISO 10075/2018 oder DIN EN ISO 9241-110/2020) gewann die Allgemeine Arbeitspsychologie weiter an Bedeutung.

Es gilt nicht nur, den Anstieg psychischer Beeinträchtigungen und Ausfallzeiten im Zusammenhang mit der Erwerbsarbeit zu bremsen, sondern diese leistungs-, lern- und gesundheitsförderlich zu gestalten.
Die vorliegende Ausgabe ist vollständig überarbeitet, erweitert und zugleich verdichtet. Sie berücksichtigt die veränderten Anforderungen im Fertigungs- und Dienstleistungsbereich, die Entwicklung der Aus- und Weiterbildung sowie die sich wandelnden Lese- und Lerngewohnheiten.
Der modulare Aufbau ermöglicht das Bearbeiten auch einzelner Kapitel, unterstützt durch Verweise, Marginalien und ein Glossar.

Die Darstellung der wachsenden Rolle der menschengerechten Gestaltung auch kognitiver (geistiger) Anforderungen der Erwerbsarbeit wendet sich nicht nur an Fachleute und Studierende der Psychologie, sondern ebenso der Arbeitswissenschaften, Arbeitsmedizin, Arbeitssoziologie, Betriebswissenschaft, Informatik und Ingenieurwesen mit einer Orientierung an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ihrer Erzeugnisse.

vdf-Verlag an der ETH Zürich, 2023

Post-Covid-Syndrom eher selten

Beim größten Teil der Covid-19-Patienten heilt die Infektion schnell vollständig aus. Ein Teil der Betroffenen leidet aber zunächst an einem Post-Covid-Zustand (länger als vier Wochen nach der Infektion). Nur ein geringer Prozentsatz hat ein echtes Post-Covid-Syndrom. Rund drei Prozent der von der Akuterkrankung Genesenen benötigen schließlich umfassende Hilfe. Das erklärten Expertinnen und Experten gestern beim Österreichischen Impftag in Wien.

Abgeschlagenheit, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Schwindel, Kopfschmerzen, Atemnot, Riech- und Geschmacksverlust etc. sind häufige Beschwerden bei Menschen, die sich von einer Covid-19-Erkrankung schlecht bis kaum erholen. Hier gibt es ein Kontinuum von leichten bis sehr schweren Beeinträchtigungen. Was zu Beginn Long Covid genannt wurde, wird mittlerweile in der Medizin durch Post-Covid mit immer genaueren Definitionen ersetzt.

Bis zu vier Wochen nimmt man eine „normal“ erscheinende Zeit bis zur vollständigen Erholung als mögliche Akutphase von Covid-19 an. Von „anhaltenden Symptomen“ spricht die österreichische Leitlinie für Ärzte bei Problemen im Zeitraum von vier bis zwölf Wochen. Das Post-Covid-Syndrom bezeichnet nach einer Erkrankung anhaltende Probleme über mehr als zwölf Wochen hinweg ohne andere erkennbare Ursachen.

Arbeit und Kälte

Sich warm anziehen heißt es für viele Menschen wohl bald in der Arbeit. Angesichts der Energiekrise und der hohen Strom- und Heizkosten dürften zahlreiche Betriebe in den kommenden Monaten das Thermostat runterdrehen. Beschäftigte sollten wissen: Für die Temperatur im Arbeitsraum gibt es Untergrenzen.

Welche Spielräume bei der Temperaturgestaltung in Arbeitsräumen erlaubt sind, legt bereits jetzt die Arbeitsstättenverordnung fest. Dabei kommt es auf die körperliche Belastung der Beschäftigten und die Luftgeschwindigkeit an.

Bei Tätigkeiten mit wenig Körperarbeit – etwa Bürojobs – und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,10 Meter pro Sekunde (m/s) muss es der Regelung zufolge zwischen 19 und 25 Grad Celsius haben. Bei normaler körperlicher Belastung und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,20 m/s sind Temperaturen zwischen 18 und 24 Grad erlaubt. Ein Beispiel hierfür sind stehende Tätigkeiten im Verkauf. Bei intensiver Körperarbeit und einer Luftgeschwindigkeit von 0,35 m/s gilt eine Mindesttemperatur von zwölf Grad. Das wäre etwa bei Lagerarbeit der Fall.

Grafik zum Raumklima in Arbeitsräumen

Grafik: ORF.at; Quelle: BMAW

„Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht“

Heizen bis zu einem gesetzlich festgelegten Mindestmaß muss also sein. Denn: „Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten“, so der Rechtsanwalt Raphael Schanda von der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Körber-Risak gegenüber ORF.at. „Wenn man die Leute ins Büro holt, muss man ihnen Wärme bieten.“ Sollte es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, sei ein etwaiger Betriebsrat die erste Anlaufstelle.

Konfliktpotenzial hat in den kommenden Monaten allerdings schon die Einhaltung der unteren erlaubten Grenzwerte. Denn bisher wurde in den Wintermonaten eher gut geheizt, im Bürobereich waren etwa „Wohlfühltemperaturen“ von 22 Grad Usus. Die wahre Herausforderung werde wohl sein, Bewusstsein für die Notwendigkeit des Energiesparens zu schaffen. Das könnte zum Balanceakt werden.

Bereits Beschwerden

Die Regierung ruft angesichts des Ukraine-Krieges und dessen Folgen für die Energieversorgung schon seit Monaten zum Energiesparen auf, Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) plädierte etwa für 19 Grad in öffentlichen Gebäuden. Das wurde etwa im Linzer Magistrat auch praktiziert. Nach Beschwerden der Belegschaft – in manchen Büros hatte es nur 16 statt der angepeilten 19 Grad – ist man dort allerdings wieder zu 21 Grad zurückgekehrt.

Angestellte zunehmend Aggression ausgesetzt

Die Kontrolle des 2-G-Nachweises im Handel führt zu vermehrten Fällen von Aggression gegenüber Beschäftigten. „Ein Großteil der Kundinnen und Kunden verhält sich ganz normal. Aber wir nehmen wahr, dass das Aggressionspotenzial zunehmend steigt“, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) gegenüber ORF.at.

Das Problem bestehe vor allem dort, wo die Kundschaft männlich dominiert sei, etwa in Baumärkten. Ebenso zeige sich das Aggressionsproblem vermehrt dort, wo Personen in beruflicher Absicht hingehen – an Orten, zu denen also im Zuge der Berufsausübung auch Ungeimpfte mittels PCR-Test Zutritt erhalten. Das betreffe vor allem Großmärkte und Baumärkte, hieß es von der GPA. Konflikte entstünden oftmals unmittelbar nach der Aufforderung, einen PCR-Test vorzuweisen.

„Manche Angestellte haben Angst“

„Manche Handelsangestellte haben Angst, weil sie in einer Tour beschimpft werden“, so der GPA-Sprecher gegenüber ORF.at. Arbeitgeber hätten dafür „kreative Lösungen zu finden“, hieß es von der Gewerkschaft: Größere Geschäfte könnten etwa mit Securitys arbeiten, in Einkaufszentren könnten die Kontrollen der Nachweise bereits am Eingang erfolgen, womit Konflikte mit Handelsangestellten vermieden werden könnten. Bei kleineren und kleinen Geschäften würden die wenigsten Probleme gemeldet, hieß es von der Gewerkschaft.

Der Geschäftsführer des Handelsverbands, Rainer Will, berichtete von besonderen Auswüchsen: „Mittlerweile werden Aufklärungsgespräche heimlich per Smartphone gefilmt und auf Plattformen wie YouTube, TikTok oder Facebook hochgeladen. Natürlich ohne Einwilligung der betroffenen Beschäftigten, die nur den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.“ Der Handelsverband erinnerte daran, dass das Recht am eigenen Bild ein Persönlichkeitsrecht sei. Jeder Missbrauch könne zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Polizei „an der Seite des Personals“

Vom stellvertretenden Direktor des Bundeskriminalamts (BK), Manuel Scherscher, hieß es zum steigenden Aggressionspotenzial gegenüber Handelsangestellten: „Wir stehen hier als Polizei an der Seite des Personals in den Geschäften und schreiten auch konsequent ein, wenn wir gerufen werden. Auch Beschimpfungen und Beleidigungen können zu Anzeigen führen.“

Apropos Kontrollen der Polizei – hierzu gibt es aktuell im Zusammenhang mit der bevorstehenden Impfpflicht Diskussionen. Ab Mitte März soll der Impfstatus von der Polizei bei jeder Amtshandlung kontrolliert werden. Kritik daran kam nun von sozialdemokratischen und freiheitlichen Gewerkschaftern. Die Überwachung der Impfpflicht müsse hauptsächlich von Beamten der Gesundheitsämter durchgeführt werden, forderten die beiden Gewerkschafter Hermann Greylinger (FSG) und Werner Herbert (AUF) am Dienstag im Ö1-Morgenjournal.

3 G Verordnung am Arbeitsplatz

Das Gesundheitsministerium hat jene Verordnung vorgelegt, mit der die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz praktisch flächendeckend umgesetzt wird. Für den Wintertourismus interessant ist, dass man Apres-Ski nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet feiern kann. In sonstigen Freizeiteinrichtungen sind auch Tests an Ort und Stelle möglich. In Seilbahnen ist neben „3-G“ weiter eine FFP2-Maske anzulegen.

Zentral in der Verordnung ist jedoch die Vorgabe, ab November „3-G“ am Arbeitsplatz anzuwenden. Bis Mitte des Monats gibt es noch eine Übergangsfrist, während der man alternativ eine FFP2-Maske anlegen kann. Doch dann heißt es praktisch für jeden, getestet, während der vergangenen 360 Tage geimpft oder im letzten halben Jahr genesen zu sein.

Denn die Formulierung in der Verordnung lautet: „Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen. Nicht als Kontakte im Sinne des ersten Satzes gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern.“

3-G-Regel am Arbeitsplatz verzögert

Die eigentlich schon für vorige Woche angekündigte „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz wird sich zumindest bis kommende Woche verzögern. Das berichete gestern die ZIB2. Grund für die Verzögerung sei anders als vom Gesundheitsministerium bisher angegeben, dass die gesetzliche Grundlage dafür noch fehlt. Im Nationalrat beschlossen wurde sie am Mittwoch, der Bundesrat stimmt frühestens am Donnerstag zu.

Laut dem an den Gesprächen beteiligten Juristen der Arbeiterkammer (AK), Philipp Brokes, hat das Gesundheitsministerium zu spät bemerkt, dass das aktuell geltende Gesetz die „3-G-Regel“ nicht flächendeckend erlaubt, sondern nur wenn ein „erhebliches Infektionsrisiko“ droht. Eine darüber hinausgehende Gesetzesänderung wurde erst am Mittwoch im Nationalrat beschlossen und muss kommende Woche noch vom Bundesrat bestätigt werden, wo die Opposition derzeit noch die Mehrheit hat. Sollte sie das Covid-19-Maßnahmengesetz dort blockieren, könnte „3-G“ am Arbeitsplatz erst Mitte Dezember eingeführt werden.

Ein Anfang Oktober bekanntgewordener Verordnungsentwurf hatte „3-G“ – also geimpft, genesen oder getestet – für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen, die Kontakt mit Kundinnen oder Kollegen haben. Den Nachweis müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben. Bei direktem Kundenkontakt gelte – mit Ausnahmen wie der Gastronomie und Sportstätten – außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werde.

Eingeführt wurde die „3-G-Regel“ allerdings bis dato nicht. Das Gesundheitsministerium meinte zuletzt, bei dem medial bekanntgewordenen Papier habe es sich lediglich um eine Arbeitsunterlage gehandelt. Gegenüber der ZIB2 dementierte das Ministerium zwar, die fehlende Gesetzesgrundlage übersehen zu haben. Gleichzeitig wurde aber bestätigt, dass die Grundlage für „3-G“ am Arbeitsplatz erst mit dem neuen Covid-19-Maßnahmengesetz am Mittwoch geschaffen wurde. Von der Zustimmung des Bundesrats gehe das Gesundheitsministerium aus.

Weniger krank im Homeoffice, Krankschreibung per Telefon

Krankenstände kosten die Wirtschaft Milliarden. Voriges Jahr gingen die Fehlzeiten zurück. Masken, Abstand und Home-Office könnten Krankenstände dauerhaft reduzieren.

Wer sich krank fühlt, muss nicht zum Arzt, sondern darf sich per Telefon krankschreiben lassen. Was lang ein No-Go für Wirtschaftsvertreter war, hat die Pandemie möglich gemacht: Die telefonische Krankschreibung wurde soeben wieder eingeführt und gilt vorerst bis Jahresende. Kurzarbeit, Home-Office, Maskenpflicht und Abstandsregeln: Die Bekämpfung der Pandemie hat sich voriges Jahr deutlich auf die Krankenstände ausgewirkt. 3,7 Millionen Krankenstandsfälle verzeichnete die Statistik Austria 2020, gut eine Million weniger als 2019.

Arbeit hält fit – Arbeit macht krank? Aktuelle Studie mit Überraschungseffekt

Körperliche Arbeit lässt die Betroffenen um bis zu 27 Prozent häufiger sterben. Sport in der Freizeit hält hingegen gesund und rettet Menschenleben. Das ist das Ergebnis einer dänischen Beobachtungsstudie mit rund 100.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die heute im „European Heart Journal“ erschienen ist.

Die Untersuchung umfasste 104.046 Männer und Frauen im Alter zwischen 20 und 100 Jahren. Innerhalb von zehn Jahren Nachbeobachtungszeit wurden in der beobachteten Personengruppe insgesamt 9.846 Todesfälle (9,5 Prozent Sterblichkeit) aus allen möglichen Ursachen registriert. Gleichzeitig traten 7.913 schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf.

Maß der körperlichen Betätigung entscheidend

Im Vergleich zu niedriger physischer Aktivität zeigte sich bei mittlerer körperlicher Betätigung bereits eine um 26 Prozent verringerte Todesrate. Bei hoher Intensität der körperlichen Aktivität sank die Gesamtsterblichkeit um 41 Prozent, bei sehr hoher Intensität um 40 Prozent.

Auf der anderen Seite stieg die Gesamtmortalität im Vergleich zu niedriger physischer Belastung im Beruf bei hoher oder sehr hoher Intensität um 13 Prozent bzw. um 27 Prozent.

Betätigung ist nicht gleich Betätigung

Ganz ähnlich sah die Situation bei den Herz-Kreislauf-Todesfällen bzw. -Problemen aus. Im Vergleich zu nur wenig körperlicher Anstrengung führte schon mäßige Belastung zu um 14 Prozent weniger akuten Herz-Kreislauf-Zwischenfällen. Bei mittlerer Intensität reduzierte sich die Häufigkeit um 23 Prozent, bei sehr hoher Belastung um 15 Prozent.

Hingegen stieg die Häufigkeit solcher Herz-Kreislauf-Akuterkrankungen bzw. -Todesfälle bei hoher körperlicher Belastung im Beruf um 15 Prozent (Vergleich zu niedriger Aktivität). Sehr hohe körperliche Anstrengung steigerte Erkrankungshäufigkeit und Zahl der Todesfälle gar um 35 Prozent.

„Viele Menschen mit manuellen Jobs glauben, dass sie durch ihre Arbeit fit werden bzw. bleiben – und sich dann zu Hause ausrasten sollten. Unsere Arbeit deutet darauf hin, dass das nicht der Fall ist“, sagte Studienautor Andreas Holtermann.

Muskel-Skeletterkrankungen: neue Leitmerkmalmethode samt Tools

Muskel-Skelett-Erkrankungen gehören immer noch zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen. Verursacht werden sie meist durch langfristige körperliche Belastungen. Die neuen Leitmerkmalmethoden bieten jetzt bessere Chancen für eine gezielte Prävention.
Neue Bewertungsverfahren bei körperlichen Belastungen ermöglichen eine gezielte Prävention.

Mit dem Einsatz der neuen Leitmerkmalmethoden (LMM) können verschiedene Belastungsarten im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung jetzt detaillierter erfasst und bewertet werden. Präventivfachkräfte haben damit ein zeitgemäßes Instrument zur Hand, um Fehlbelastungen zu erkennen, zu vermeiden oder so weit wie möglich zu minimieren.

Projekt MEGAPHYS
Die Grundlagen für die neuen Leitmerkmalmethoden wurden in den letzten Jahren im Rahmen des deutschen Gemeinschaftsprojektes MEGAPHYS (Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz) entwickelt. Unter Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden Beurteilungsmethoden mit unterschiedlichem Detailgrad entwickelt. Die umfangreichen Ergebnisse wurden in zwei Bänden veröffentlicht. Besonders relevant sind die Leitmerkmalmethoden, da diese von vielen Präventivfachkräften und anderen ExpertInnen angewandt werden. Sie zählen zu den Screening-Methoden, setzen aber eine gute Kenntnis der zu beurteilenden Arbeitsplätze voraus. Die neuen Methoden haben umfangreiche Prüfungen der Gütekriterien durchlaufen und können jetzt in der Praxis eingesetzt werden.

Die neuen Leitmerkmalmethoden
Das wichtigste Ergebnis des Projektes ist, dass sechs neu- und weiterentwickelte Leitmerkmalmethoden zur Verfügung stehen. Sie ermöglichen das Erkennen von Defiziten bei der Arbeitsgestaltung. Weiters geben sie Hinweise auf Maßnahmen, die das Risiko für negative gesundheitliche Auswirkungen verringern können. Die neuen Leitmerkmalmethoden sind in folgende Belastungsarten unterteilt:

  • Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten
  • Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten
  • Manuelle Arbeitsprozesse
  • Ganzkörperkräfte
  • Körperfortbewegung
  • Körperzwangshaltung

Auf www.baua.de stehen die Formblätter zum kostenlosen Download zur Verfügung. ExpertInnen haben nun ein aktuelles Präventions-Tool im Kampf gegen Muskel- und Skeletterkrankungen.

Verordnung zur manuellen Lasthandhabung überfällig
Die neuen Leitmerkmalmethoden werden auf ExpertInnenebene für einen neuen Impuls sorgen, wie auch die kommende europäische Kampagne zu Muskel- und Skeletterkrankungen. Erfahrungen und Umfragen zeigen aber, dass es neben Bewusstseinsbildung auch gesetzliche Mindestvorgaben braucht, damit Prävention auf betrieblicher Ebene gelebt wird. In Deutschland regelt seit Langem eine Verordnung die betrieblichen Pflichten bei körperlich belastenden Arbeiten. In Österreich fehlt diese jedoch weiterhin. Arbeiterkammern und Gewerkschaften fordern diese Verordnung ein – damit die Prävention in diesem Bereich endlich voranschreitet.

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physische-Belastung/Leitmerkmalmethode/Leitmerkmalmethode.html

 

Studie: Masken verringern die Belastbarkeit

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes schützt vor der Übertragung von SARS-CoV-2 – aber vermindert auch die körperliche Belastbarkeit gesunder Menschen. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des Universitätsklinikums Leipzig. Sie empfehlen für körperlich Arbeitende öfter Pausen.

Zwei Maskentypen getestet

Die Experten verwendeten für ihre Untersuchung zwei Typen von Gesichtsmasken – chirurgische Masken sowie sogenannte FFP2-Masken, die vor allem von medizinischem Personal verwendet werden. Die Messungen erfolgten mit der sogenannten Spiroergometrie, bei der sich Patienten oder in diesem Fall die Testpersonen auf einem stationären Fahrrad, einem sogenannten Ergometer, oder einem Laufband körperlich belasten.

Die Probanden wurden jeweils ohne Maske, mit chirurgischen Masken und mit FFP2-Masken untersucht. Die Masken beeinträchtigen demnach die Atmung, vor allem das Volumen und die höchstmögliche Geschwindigkeit der Luft beim Ausatmen. Die maximal mögliche Kraft auf dem Ergometer war deutlich reduziert.

Im Stoffwechsel wurde eine schnellere Ansäuerung des Bluts bei Anstrengung registriert. Mit Fragebögen beurteilten die Teilnehmer zudem ihr subjektives Empfinden, wobei sich auch hier eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens zeigte.

Mund-Nasen-Schutz „wertvoll“

Keinesfalls sei die Arbeit als Kritik oder als ein Infragestellen der Maskenpflicht gedacht, betonten die Leipziger Mediziner. Der Mund-Nasen-Schutz sei wertvoll, um die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verhindern oder zu verlangsamen, „aber wir zahlen halt einen Preis dafür“. Die nun wissenschaftlich nachgewiesenen Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit von gesunden Menschen durch das Maskentragen müssten bei den Corona-Maßnahmen berücksichtigt werden.

Arbeitsschutz für Mitarbeiter – 10 Regeln

Diese Regeln sollen Arbeitnehmer vor Infektion schützen (deutscher Standard ab 15.4.)

1. Bestehender Arbeitsschutz gilt weiter: Arbeitsschutzmaßnahmen, die bisher schon in den Unternehmen gelten, sollen weiter gelten – aber zusätzlich durch Infektionsschutzmaßnahmen ergängt werden. Das sei für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich.

2. Betriebsärzte sollen Unternehmen beraten: Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen sollen die Unternehmen Hilfe von Betriebsärzten und medizinischem Personal bekommen. So soll es zum Beispiel Unterweisungen für Beschäftigte geben, wie sie sich am Arbeitsplatz verhalten sollen – gegebenenfalls auch telefonisch. Besonders bedrohte Arbeitnehmer sollen eine Einzelberatung in Anspruch nehmen können.

3. Abstand muss eingehalten werden: Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist – und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.

Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren – die sind schon jetzt in vielen Supermärkten in Form von Plexiglas-Trennern installiert.

4. Möglichst wenige Menschen auf einmal: Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheit im Büro.

5. Nicht krank zur Arbeit: Für Beschäftigte gilt der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, betonte Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich geklärt ist. Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten.

6. Mundschutz: Ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

7. Waschgelegenheiten müssen vorhanden sein: Die Arbeitgeber müssten zudem dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer ihre Hände waschen und desinfizieren können.

8. Häufige Reinigung: Büros, Fahrzeuge und andere Flächen, die bei der Arbeit benutzt werden, sollen häufiger als sonst gereinigt werden.

9. Unternehmen kooperieren mit Gesundheitsbehörden

10. Grundsatz „Gesundheit geht vor“: Heil erklärte, die Gesundheit der Beschäftigten habe zu jeder Zeit Priorität, darauf sollten vor allem Führungskräfte achten.

AUVA: Corona-Infos zum Arbeitnehmerschutz für Arbeitgeber

CORONAVIRUS: Informationen für Arbeitgeber zum Arbeitnehmerschutz

Hier finden Sie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen betreffend Coronavirus.


Gipfel Gesunde Arbeitsplätze 2019

Die zweitägige Veranstaltung in Bilbao brachte politische Entscheidungsträger, Sozialpartner, Focal Points der EU-OSHA, offizielle Kampagnenpartner, Medienpartner und andere Interessenträger zusammen, um den Abschluss der Kampagne Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und handhaben zu feiern.

Die Verleihung der Auszeichnungen des Europäischen Wettbewerbs für gute praktische Lösungen für gesunde Arbeitsplätze fand in einer sehr emotionalen Zeremonie statt. Die Delegierten tauschten gute praktische Lösungen aus, sprachen über die gewonnenen Erkenntnisse und verpflichteten sich, sich gemeinsam für die Bewältigung künftiger Herausforderungen einzusetzen.

Hier finden Sie alle Unterlagen:

Tag der psychischen Gesundheit

Heute ist der internationale Tag der psychischen Gesundheit. Ein zusätzlicher Anlass, sich über die psychische Gesundheit in Österreich Gedanken zu machen, denn: Österreich hat zwar eines der besten Gesundheitssysteme der Welt – bei der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen haben wir aber noch großen Aufholbedarf!
Aus diesem Grund hat der

Berufsverband Österreichischer PsychologInnen http://www.boep.or.at/

vor etwas mehr als zwei Wochen die

Petition „Für eine bessere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Österreich“ https://www.openpetition.eu/at/petition/online/fuer-eine-bessere-versorgung-von-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-in-oesterreich#petition-main

gestartet. Innerhalb weniger Tage haben bereits mehr als 8.700 Menschen die Petition unterschrieben! Dies zeigt: Das Thema muss aufgegriffen, es muss gehandelt werden – und zwar jetzt!
Auf der neuen Website

www.pflasterfuerdieseele.at http://www.pflasterfuerdieseele.at

finden Sie die wichtigsten Informationen zur Petition.
Sie haben noch nicht unterschrieben?

Hier geht es zur Petition. https://www.openpetition.eu/at/petition/online/fuer-eine-bessere-versorgung-von-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-in-oesterreich#petition-main

Ihr Präsidium des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen
ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger,
Mag.a Marion Kronberger und Mag.a Hilde Wolf, MBA
Dietrichgasse 25, 1030 Wien
Tel. +43 (0) 1 407 26 71-0 |

buero@boep.or.at

XIMES Unfallrisikorechner

Das Unfallrisiko aus der Arbeitszeit bewerten

Lange Arbeitszeiten, zu geringe Pausen und Schichtarbeit bergen erhöhte Risiken für Arbeitsunfälle und Fehlhandlungen. Mit dem XIMES-Risikorechner können die Risiken aus tatsächlichen oder geplanten Arbeitszeiten einfach und schnell berechnet werden.
Arbeitszeit-Risiko-Index: Die Veränderung des relativen Unfallrisikos pro Arbeitstag im Zeitverlauf

Arbeit birgt verschiedene Risiken für Fehlhandlungen, Fehler und Arbeitsunfälle. Ein wichtiger Risikofaktor ist dabei die Arbeitszeit. Arbeitszeiten sind besonders risikoreich, wenn sie Schichtarbeit mit Nachtarbeit und/oder langen Tages- oder Wochenarbeitszeiten verbinden. Zu kurze Ruhezeiten zwischen den Schichten oder zu kurze oder fehlende Pausen lassen das Risiko weiter signifikant ansteigen. Zur Berechnung des Risikos eines (tatsächlichen oder geplanten) Arbeitszeitmodells oder Schichtplans wurde der webbasierte XIMES-Risikorechner entwickelt.

Der XIMES-Risikorechner im Überblick    
Ist-Arbeitszeiten oder Dienstpläne sowie die tägliche Fahrtzeit können im Software-Tool eingegeben oder aus Excel eingefügt werden. Der XIMES-Risikorechner berechnet, um wie viel Prozent das Risiko der eingegebenen Arbeitszeit höher oder niedriger liegt als das Risiko eines Referenz-Arbeitszeitmodells mit Tagarbeit (5 Tage à 8 Stunden, inkl. 30 Min. Pause und 2 freien Tagen im Anschluss).

Im „Risiko-Index“, einem Report im PDF-Format, werden die Risiken für Arbeitsunfälle zu einem Gesamtrisiko zusammengefasst und pro Arbeitstag dargestellt (siehe Abbildung). So lässt sich erkennen, wie das eingegebene Arbeitszeitmodell im Vergleich zu regelmäßiger Tagarbeit abschneidet. Die weiteren Kapitel des Risiko-Index bieten eine detaillierte Aufschlüsselung der Risiken bis auf Tages- und Stundenebene. Dadurch wird sichtbar, woher die größten Risiken rühren (z. B. lange Schichten, mehrere Nachtschichten in Folge etc.). Das bietet in der Folge die Chance, bei der Gestaltung zukünftiger Arbeitszeitmodelle gezielt einzugreifen und risikoverringernde Elemente (z. B. andere Schichtfolgen, besser geplante Pausen und Ruhezeiten etc.) vorzusehen.

Nutzung
Die AUVA stellt eine Version des Risikorechners für die nicht kommerzielle Nutzung für maximal 100 Zeiteinträge kostenlos unter www.eval.at/evaluierung-arbeitszeit zur Verfügung. Für die Forschung ist das Tool ebenfalls kostenlos erhältlich. Eine kommerzielle Nutzung für Betriebe oder die Beratung wird in verschiedenen Umfängen von XIMES bereitgestellt.

Zusammenfassung
Der XIMES-Risikorechner stellt ein wertvolles Screening-Tool zur Bewertung von Risiken aus Arbeitszeiten oder Schichtplänen dar. Es kann zur Evaluierung von Arbeitszeit oder als Teil der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden. Auch Hinweise zur gezielten Verbesserung von Arbeitszeitmodellen lassen sich unmittelbar ableiten. Das Tool soll künftig um weitere Risikofaktoren erweitert und ergänzt werden

Weiterlesen

WEKA EHS-News

wekanews.png

Arbeitsbedingungen bei Amazon

Überwachung, Disziplinierung, entwürdigende Vorschriften: Im Verteilzentrum in Niederösterreich weht laut einem Mitarbeiter ein rauer Wind. Amazon sieht das anders.

Wien – Maarten N. ist bei Amazon nicht mehr erwünscht: So sieht es zumindest der Niederländer selbst. Beim erst im vergangenen Herbst eröffneten Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf war er von Anfang an dabei. Jetzt hat er genug. Vor einigen Tagen hat er sich an die Gewerkschaft gewandt, weil ihm die Arbeitsbedingungen außerordentlich gegen den Strich gingen. Der Mann erhebt schwere Vorwürfe gegen den Onlineriesen, berichtet von Überwachung, Disziplinierungsmaßnahmen und erniedrigenden Vorschriften. Maarten N. ist bei Amazon als Leiharbeitskraft beschäftigt, wie mehr als 150 Beschäftigte vor Ort. Nur 16 Filialmanager seien bei Amazon direkt angestellt, sagt Barbara Teiber, Vorsitzende der Privatangestellten-Gewerkschaft GPA-djp, bei einem Pressegespräch in Wien. Operativ arbeite der Onlineriese ausschließlich mit Leiharbeitern.   Weiterlesen

Burnout-Syndrom als Krankheit anerkannt (WHO)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erstmals Burnout als Krankheit anerkannt. Mit der am Montag in Genf bekannt gegebenen Entscheidung legen die Experten eine Definition vor, in der sie das Phänomen auf „chronischen Stress am Arbeitsplatz“ zurückführen. Fachleute diskutieren seit Jahrzehnten darüber, wie man Burnout definiert und ob es eine Krankheit ist.

Ärzte und Krankenversicherer orientieren sich bei ihrer Arbeit oft an der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) der WHO. Darin ist Burnout künftig als Syndrom aufgrund von „chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet wird“ definiert.

Ausschließlich im beruflichen Zusammenhang
Dabei sehen die Gesundheitsexperten drei Dimensionen der Krankheit: ein Gefühl von Erschöpfung, eine zunehmende geistige Distanz oder negative Haltung zum eigenen Job, sowie verringertes berufliches Leistungsvermögen. Zudem weist die WHO darauf hin, dass der Begriff Burnout ausschließlich im beruflichen Zusammenhang und nicht „für Erfahrungen in anderen Lebensbereichen“ verwendet werden sollte.

Die neue Klassifikationsliste mit dem Namen ICD-11 soll im Jänner 2022 in Kraft treten.

Hitzearbeit – wie bewältigen?

Der Klimawandel verändert die Arbeitswelt. Zunehmende Hitze und längere Hitzeperioden machen den ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Doch wie können ArbeitnehmerInnen erfolgreich vor Hitze geschützt werden? Und ab wann gibt es hitzefrei?

Sommer, Sonne, Hitze. Viele denken dabei an Urlaubsspaß am Meer oder im Freibad. Doch die zunehmende Hitze macht vielen ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Hitzestress stellt eine massive Belastung für das Herz-Kreislauf-System dar, die dramatische Folgen haben kann. Neben der Beeinträchtigung von körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit kann es bei fehlender Erholung und Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen zu Hitzekollaps, Hitzschlag und sogar zum Tod kommen. Gerade an Hitzearbeitsplätzen im Außenbereich wie etwa Baustellen sind solche fatalen Folgen nicht unwahrscheinlich. Aber auch an Arbeitsplätzen in Innenräumen wie Küchen, Büros und Spitälern sind aufgrund der teils durch Hitze stark reduzierten Konzentrationsfähigkeit bereits viele Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung gegeben. Nicht zuletzt nimmt auch die Unfallgefahr zu.

Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und Sonne
Wichtig ist ein ausreichendender Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Hitze und Sonne: Das Spektrum der Maßnahmen reicht von UV-Schutzcremen, UV-Schutzbrillen, entsprechender Schutzkleidung und ausreichender Flüssigkeitszufuhr bis hin zu technischen/baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Außenjalousien, Wandbegrünungen, Wärmedämmung, Klimaanlagen und Luftduschen. Auf organisatorischer Ebene bieten sich beispielsweise Pausen in kühlen Räumen oder eine Verlegung der Arbeitszeiten an. Und auf der persönlichen Ebene kann eine Lockerung der Kleidungsvorschriften Erleichterung verschaffen.

Hitzefrei am Bau
Seit 2013 haben BauarbeiterInnen die Möglichkeit, bei hohen Außentemperaturen entweder in Innenräume auszuweichen oder (bei 60 Prozent des Stundenlohns) die Arbeit – auf Anweisung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin – einzustellen. Bisher lag die Temperaturgrenze bei 35 Grad Celsius. Sie wurde mit 1. Mai 2019 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Wolfgang Birbamer, Geschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Wien, bezeichnet das als „Erfolg bei den Kollektivvertragsverhandlungen und als nächsten Schritt in Richtung mehr Gesundheitsschutz“. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Baubranche. Ein generelles „Hitzefrei“ gibt es nicht. Gewerkschaften und Arbeiterkammern fordern daher vehement Regelungen für mehr Gesundheitsschutz bei hohen Temperaturen für alle ArbeitnehmerInnen ein.

Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 2/2019: Hilfe, Hitze! Wenn’s heiß hergeht
Download

Forum Prävention 2019

forum_präv

Arbeitsplätze evaluieren mit EVALOG

In Österreich arbeiten ca. 720.00 Menschen in Kleinstbetrieben bis zu 9 Beschäftigten.

Die AUVA hat aktuell ein neues Evaluierungstool für ebendiese Kleinstbetriebe herausgebracht – EVALOG.

Hintergrund

Um den gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung des ASchG zu entsprechen, besteht  insbesondere für Kleinstbetriebe (bzw. auch für Einzelarbeitsplätze in größeren Organisationen, die sich nicht anderen, übergeordneten Tätigkeitsgruppen zuordnen lassen) ein hoher Bedarf für …

  1. ein niedrigschwelliges und anwendungsfreundliches (aber wissenschaftlich fundiertes) Verfahrens zur Evaluierung psychischer Belastungen,
  2. welches im Rahmen eines vertrauensvollen Face-To-Face Dialogs
  3. unter Zuhilfenahme eines kompakten und praktisch handhabbaren Leitfadens (Wegweiser)
  4. von verantwortungsbewussten betrieblichen Verantwortungsträgern

zum Einsatz gebracht werden kann.

Quasi als reduzierter KFZA-Fragebogen gemäß Unternehmermodell. In Summe ist aber dennoch keine fachliche kss-Situation gegeben („keep it simple and stupid“), da schon rein das zugehörige Manual 89 Seiten umfasst und erheblicher Lektüre bedarf.

Nach genauer Hinsicht und ersten Praxistests dürfte wohl eine Art fundiertes Laieninstrument vorliegen, das in einen angemessenen arbeitspsychologischen Rahmen/Support eingebettet werden sollte.

Wir beraten Sie gerne!

Fehlzeitenreport 2018

Vollständiger Download und alle Infos – mehr Lesen

AUVA bleibt erhalten

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit ihren sieben Unfallkrankenhäusern und vier Reha-Zentren kommt mit einem blauen Auge davon. Damit wurde am Dienstag ein KURIER-Bericht aus höchsten Verhandlerkreisen bestätigt.

Zwar wird die AUVA im Vorstand am 21. August ein saftiges internes Sparprogramm für 2019 im Umfang von rund 100 Millionen Euro beschließen. Doch die Unfallversicherung kommt ohne Spitalsschließungen, betriebsbedingte Kündigungen oder Personalkürzungen bei Ärzten oder Pflegern aus.

Damit sollte es – wie von der Regierung wiederholt zugesagt – auch zu keinen Leistungseinschränkungen für die Patienten kommen. Stark reduziert werden hingegen die Verwaltungskosten, aber auch das erst über die kommenden Jahre.

Wird der Plan nicht in letzter Minute umgestoßen, ist auch die Zerschlagung und Eingliederung der AUVA in einen anderen Sozialversicherungsträger vom Tisch.

Ursprünglich wollte die ÖVP-FPÖ-Regierung die Zahl der Sozialversicherungsträger von 21 auf bis zu vier Träger reduzieren. Jetzt hat man sich auf fünf geeinigt – die AUVA bleibt also als eigenständiger Träger erhalten.

Konkret gespart wird bei der AUVA in der Verwaltung, heißt es aus Verhandlerkreisen weiter. Derzeit hat die AUVA zwischen 1.500 und 1.600 Mitarbeiter in der Verwaltung. Durch 300 Nicht-Nachbesetzungen in den kommenden sechs Jahren sowie einer Verschlankung der Struktur zwischen der Zentralstelle in Wien und den vier Landesstellen sollen rund 45 Millionen Euro eingespart werden.

Das restliche Sparpotenzial dürfte in verschiedenen Bereichen gehoben werden. Das reicht von kleinen Beträgen durch die Reduktion des Sponsorings bis zu einer verstärkten Kooperation mit den Landes-Spitalsbetreibern.

Die größte Einsparungsquelle in Höhe von rund zehn Millionen Euro dürfte die Aufgabenbündelung bei den AUVA-Krankenhäusern sein. Hier geht es um Dinge wie den gemeinsamen Einkauf von Spitals-Material.

Vom Tisch scheint damit auch eine angedachte Art von Privatisierung der AUVA-Spitäler.

Neues Arbeitszeitgesetz – die wichtigsten Fakten

Was genau ändert sich mit dem neuen Arbeitszeitgesetz?

Vor allem soll die Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche angehoben werden – derzeit ist das nur in Ausnahmefällen erlaubt. Bis zu viermal im Jahr sollen Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe möglich werden. Vorgesehen ist auch eine Erweiterung des Personenkreises, der vom Arbeitszeitgesetz überhaupt ausgenommen ist: Neben leitenden Angestellten soll das zum Beispiel auch „sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ betreffen.

Wird die Mehrarbeit freiwillig sein, wie es die Regierung verspricht?

Vorgesehen ist, dass Arbeitnehmer Überstunden „aus überwiegenden persönlichen Interessen“ ablehnen können, wenn so eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder eine Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Das läuft auf eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jedem Einzelfall hinaus. Fazit: Echte Freiwilligkeit ist das nicht, weil die Arbeitnehmer nicht allein entscheiden können.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Explizit erwähnt wird der Tourismus. Wer hier einen sogenannten geteilten Dienst absolviert (mindestens drei Stunden Ruhepause), für den kann der nächste Dienstantritt schon nach acht Stunden erfolgen. Bisher war das erst nach elf Stunden möglich. Die Hoteliervereinigung ist zufrieden: Das Gesetz orientiere sich an der Praxis, Arbeit werde besser eingeteilt, auch die Mitarbeiter wünschten das. Anders sieht das Berend Tusch von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida: „Die Branche wird noch einmal unattraktiver.“ Dass es für die Mehrarbeit überwiegend Zeitausgleich geben wird, glaubt er nicht: „Dafür gibt es viel zu wenig Personal.“

Wie steht Österreich international bei der Arbeitszeit da?

Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz würde Österreich bei der erlaubten Tageshöchstarbeitszeit ins europäische Mittelfeld rücken. Großbritannien, Schweden, Irland und Dänemark stehen mit 13 Stunden an der Spitze, zeigt eine Auswertung der Agenda Austria. Studien zeigten, dass Flexibilisierung die Jobsicherheit erhöhe, sagt Ökonom Wolfgang Nagl von der Agenda Austria. Weil die Produktivität der Belegschaft mit der Flexibilität steigt und Firmen ihre Mitarbeiter nicht so schnell kündigen würden.

Was bedeutet das Gesetz für die Überstundenzuschläge?

Überstunden bleiben zuschlagspflichtig wie bisher. Bei der Frage, welche Stunden als Überstunden gelten, kann es aber durch die Neuregelung Verschiebungen geben (Gleitzeitzuschläge fallen weg!). Auch die einzelnen Kollektivverträge spielen eine Rolle.

7 Was ändert sich für Arbeitnehmer mit Gleitzeit?

Der maximale Gleitzeitrahmen wird von zehn auf zwölf Stunden pro Tag erweitert. Hier geht es aber um echte Freiwilligkeit – Gleitzeit heißt, dass der Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit (innerhalb bestimmter Grenzen) selbst bestimmen kann. Dafür erspart sich der Arbeitgeber im Normalfall die Zuschläge für Mehrarbeit.

8 Was sagt die Opposition zur geplanten Gesetzesänderung?

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch nennt das Gesetz „von der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer bestellt“. Die Opposition erzürnt, dass ein Initiativantrag eingebracht wurde, womit die öffentliche Begutachtung entfällt. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) missbrauche seine Position, um das Gesetz „durchzupeitschen“, so SPÖ-Klubchef Andreas Schieder. Neos-Arbeitsmarktsprecher Gerald Loacker begrüßt das Gesetz, aber dass die Regierung die Begutachtung umgehe, sei eine „Frechheit“.

Biogena – Gesundheit am Arbeitsplatz

Biogena, Österreichs führender Mikronährstoffhersteller, setzt sich aus Überzeugung für die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter ein. Mit kreativen Maßnahmen schafft das heimische Unternehmen mehr Gesundheitsbewusstsein am Arbeitsplatz.

Biogena handelt entsprechend seines Unternehmensleitsatzes „Wissen schafft Gesundheit“… Weiterlesen

Interview Dr. Blind zu Pausengestaltung und 12 Stunden Arbeitstag

Radiointerview /Publikumsdiskussion mit Dr.Blind – 14.3.2018 – 13.00 Radio Tirol zur Thematik Pausengestaltung/12 Stunden Arbeitstag

Inhalte

  • Sinn und Herkunft der Arbeitspause
  • Stand der fachl. Erkenntnis (Trend zur Kurzpause..)
  • Was bewirkenken Arbeitspausen bzw. deren Entfall?
  • Pausenkultur eines (fiktiven) 12 Stunden Arbeitstags
  • Läßt sich in diesem Zeitraum die Arbeitsqualität konstant halten?

EAWOP-Tagung – 05/2018 Call for Papers

Arbeitspsychologie19th Eawop Congress / 8th-11th May 2019 / Turin, ITALY

#ABSTRACT SUBMISSION

MAY 2018 Abstract Submission Opens
SEPTEMBER 2018 Abstract Submission Closes
JANUARY 2019 Abstract Acceptances   Weiterlesen

Vortrag Dr.Blind zur Evaluierung als Download

Expertentipp: der Vortrag Dr.Blind zur Gefährdungsbeurteilung/Evaluierung psychischer Belastungen (IMH_Tagung Wien 27.6.2017) steht hier als Download zur Verfügung

Forum Safety,Wien 27.6.2017 – Vortrag Dr.Blind

27.06.2017 – 29.06.2017, Wien – Info

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Praxis

  • Alternsgerechte Arbeitsplätze: Erfahren Sie wie altersspezifische Unfall- und Gesundheitsrisiken minimiert werden können
  • Belastungsfaktor Lärm: Welche Präventionsmaßnahmen können getroffen werden?
  • Wirkung und Gefahren von elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz
  • Wie bekommt man das Thema Sicherheit in die Köpfe?
  • Damit Sie wieder ruhig schlafen können: Schwachstellen und Risiken identifizieren – aber wie?

Vortrag Dr.Blind,27.6.2017 – 15.30 h

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Ein Thema, das Aufmerksamkeit verlangt

  • Psychische Belastungen und Beanspruchungen – arbeitspsychologische Grundlagen
  • Psychische Belastungen in der betrieblichen Realität
  • Präventionsmöglichkeiten
  • Wie können psychische Belastungen evaluiert werden?
  • Maßnahmenableitung und -planung im Kontext des ASchG
  • Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle

Mag. Dr. Christian Blind, Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologe

Medizin-Uni Wien – Studie zur 40 h Wochenarbeitszeit

12-Stunden-Arbeitstage erhöhen die Gesundheitsrisiken und die Unfallgefahren im Beruf und im Straßenverkehr. Die Tagesarbeitszeit sollte in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten. Das sind die Schlussfolgerungen einer Studie der Medizinischen Universität Wien.

Mehr Lesen

Forum Prävention 2017

forum prävention

Die stressigsten Jobs 2017

Eine amerikanische Studie präsentiert die aktuell 10 stressigsten Jobs 2017. Ein Konvolut aus Miltärpersonal,Eventmanagern,Taxifahrern, Feuerwehrleutenn…kommt hierbei zum Vorschein. Interessant erscheinen auch die angegebenen Gehalts- und Wachstumsperspektiven der jeweiligen Arbeitsbereiche.

Forum Prävention 2016

Das Forum Prävention ist die bedeutendste österreichische Fachveranstaltung auf dem Gebiet der Prävention und findet jährlich statt. Die Sicherheitsexpertinnen und -experten stellen neue Entwicklungen vor, informieren über Vorschriften, präsentieren Kampagnen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und führen Workshops durch. Neben Fachleuten aus diesen Bereichen sollen auch Führungskräfte und Betriebsräte angesprochen werden.

Zum Programm

Arbeitsklimaindex in Österreich geht nach unten

Immer mehr Beschäftigte sehen die wirtschaftliche
Entwicklung des Landes, die Lage auf dem Arbeitsmarkt
und ihre eigenen Chancen im Berufsleben pessimistisch.

Der Arbeitsklima Index ist innerhalb
eines Jahres um zwei Punkte gesunken.
Derzeit liegt er nur noch bei 105 Punkten
– so niedrig wie zuletzt vor zwölf Jahren.
Seit Beginn der Messungen im Jahr 1997
lag der Index nur zweimal ebenfalls bei
105 Punkten (im Frühjahr 1999 und
Frühjahr 2004) und nur viermal noch
niedriger (Frühjahr 1997 bis Herbst
1998). Gesunken ist der Arbeitsklima
Index sowohl bei Frauen, als auch bei
Männern, und sowohl bei jüngeren, als
auch bei älteren Beschäftigten.

Mehr Lesen

Europäischer Wettbewerb für gute praktische Lösungen im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2016-2017

Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – für jedes Alter“ soll zum einen die Aufmerksamkeit für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verstärken – und zwar während des gesamten Erwerbslebens.
Zum anderen soll bekannter gemacht werden, dass die Arbeit sich an den Fähigkeiten des Einzelnen ausrichten soll – sei es zu Beginn oder am Ende eines Arbeitslebens. Ein gesundes Altern am Arbeitsplatz sowie ein Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in guter Gesundheit können durch ein gutes Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Vielfalt unterschiedlicher Leistungsfähigkeit innerhalb der Arbeitnehmerschaft erreicht werden.

Info/Download

Studie – Doping am Arbeitsplatz nimmt zu

DAK-Studie – Gesundheitsreport 2015 – Millionen Beschäftigte nehmen leistungssteigernde oder stimmungsaufhellende Medikamente. Führungskräfte dopen weniger.

Knapp drei Millionen Deutsche haben verschreibungs-pflichtige Medikamente genutzt, um am Arbeitsplatz leistungsfähiger zu sein oder um Stress abzubauen. Das geht aus dem aktuellen DAK-Gesundheitsreport „Update: Doping am Arbeitsplatz“ hervor. Ein zentrales Ergebnis: Die Anzahl der Arbeitnehmer, die entsprechende Substanzen schon zum Doping missbraucht haben, ist in den vergangenen sechs Jahren stark gestiegen – von 4,7 auf 6,7 Prozent. Vor allem Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten oder unsicheren Jobs gehören zu den Risikogruppen für den Medikamentenmissbrauch.

Für die repräsentative Studie wurde untersucht, ob und wie Erwerbstätige ohne medizinische Notwendigkeit zu verschreibungspflichtigen Medikamenten greifen. Experten nennen das pharmakologisches Neuro-Enhancement. Hierfür hat die DAK-Gesundheit Arzneimitteldaten von 2,6 Millionen erwerbstätigen Versicherten analysiert und zusätzlich mehr als 5.000 Berufstätige im Alter von 20 bis 50 Jahren befragt. Demnach haben 6,7 Prozent der Berufstätigen, also knapp drei Millionen Menschen, das sogenannte Hirndoping wenigstens schon einmal praktiziert. Bei einem vergleichbaren DAK-Report waren es 2008 noch 4,7 Prozent.

Nach den Ergebnissen des DAK-Gesundheitsreports 2015 gibt es zudem eine hohe Dunkelziffer von bis zu zwölf Prozent. Hochgerechnet auf die Bevölkerung haben damit fünf Millionen Erwerbstätige schon einmal leistungssteigernde oder stimmungsaufhellende Medikamente zum Hirndoping eingenommen. Und: Unter den übrigen Erwerbstätigen ist jeder Zehnte für diese Form des Hirndopings prinzipiell aufgeschlossen. Regelmäßig dopen sich laut Studie knapp eine Millionen Berufstätige (1,9 Prozent). „Auch wenn Doping im Job in Deutschland noch kein Massenphänomen ist, sind diese Ergebnisse ein Alarmsignal“, warnt DAK-Vorstandschef Herbert Rebscher. „Suchtgefahren und Nebenwirkungen des Hirndopings sind nicht zu unterschätzen. Deshalb müssen wir auch beim Thema Gesundheit vorausschauen und über unsere Wertvorstellungen und Lebensstilfragen diskutieren.“

Männer wollen mehr Leistung

Auslöser für den Griff zur Pille sind meist hoher Leistungsdruck sowie Stress und Überlastung. Vier von zehn Dopern gaben an, bei konkreten Anlässen wie anstehenden Präsentationen oder wichtigen Verhandlungen Medikamente einzunehmen. Männer versuchen so vor allem, berufliche Ziele noch besser zu erreichen. Und sie wollen auch nach der Arbeit noch Energie für Freizeit und Privates haben. Frauen nehmen eher Medikamente, damit ihnen die Arbeit leichter von der Hand geht und sie emotional stabil genug sind.

Menschen, die an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit arbeiten oder bei denen Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben können, greifen eher zu leistungssteigenden Medikamenten, zeigt die DAK-Analyse. Beschäftigte, die viel mit Kunden zu tun haben, nehmen hingegen überwiegend Tabletten zur Stimmungsverbesserung: Fast jede fünfte Frau nennt viele Kontakte mit Menschen als Grund für den Medikamentenmissbrauch. Vor allem Frauen zwischen 40 und 50 Jahren helfen nach. „Frauen nehmen eher bestimmte Mittel gegen Depressionen, um die Stimmung zu verbessern und Ängste und Nervosität abzubauen“, erläutert Rebscher die Motive. „Bei Männern sind es meist anregende Mittel. Sie wollen wach bleiben, stark und leistungsfähig sein.“

Führungskräfte dopen kaum

Entgegen der landläufigen Meinung sind es nicht primär Top-Manager oder Kreative, die sich mit Medikamenten zu Höchstleistungen pushen wollen. Die Ergebnisse des DAK-Gesundheitsreports zeigen sogar den umgekehrten Zusammengang: Je unsicherer der Arbeitsplatz und je einfacher die Arbeit selbst, desto höher ist das Risiko für Hirndoping. Eine Rolle spielt das Tätigkeitsniveau der Arbeit: Beschäftigte mit einer einfachen Tätigkeit haben zu 8,5 Prozent bereits Medikamente zur Leistungssteigerung oder Stimmungsverbesserung eingenommen. Bei Gelernten oder Qualifizierten sind es nur 6,7 Prozent. Bei den hochqualifizierten Beschäftigten waren es 5,1 Prozent. „Das Klischee der dopenden Top-Manager ist damit vom Tisch“, so Rebscher.

Wunderpillen gibt es nicht

Insgesamt werden zum Hirndoping am häufigsten Medikamente gegen Angst, Nervosität und Unruhe (60,6 Prozent) sowie Medikamente gegen Depressionen (34 Prozent) eingenommen. Etwa jeder achte Doper schluckt Tabletten gegen starke Tagesmüdigkeit. 11,1 Prozent nehmen Betablocker. Mehr als jeder Zweite bekommt für die entsprechenden Medikamente ein Rezept vom Arzt. Jeder Siebte erhält Tabletten von Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen, jeder Zwölfte bestellt sie ohne Rezept im Internet.

Professor Dr. Klaus Lieb, Facharzt und Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz, warnt: „Der Bezug aus dem World Wide Web ist riskant. Dort gibt es viele Medikamentenfälschungen, die ohne Rezept abgegeben werden und der Gesundheit erheblich schaden können.“ Der Doping-Experte dämpft zudem Erwartungen an das pharmakologische Neuro-Enhancement: „Eine Wunderpille gibt es nicht. Oft zeigen die Medikamente nur kurzfristige und minimale Effekte auf die kognitive Leistungsfähigkeit. Demgegenüber stehen hohe gesundheitliche Risiken, wie körperliche Nebenwirkungen bis hin zur Persönlichkeitsveränderung und Abhängigkeit.“ Herzrhythmusstörungen, Schwindel, Kopfschmerzen, Nervosität und Schlafstörungen seien nicht selten – und mögliche Langzeitfolgen dagegen noch völlig unklar.

Stress aktiv angehen

Nach Ansicht von Experten ist neben dem äußeren Druck am Arbeitsplatz auch die innere Haltung entscheidend, wenn es um die Anfälligkeit für das Dopen geht. So seien übertriebene Ansprüche an die eigene Leistungsfähigkeit häufig ein Problem. Anstatt zur Pille zu greifen, sei es deshalb wichtig zu erkennen, dass Stress-Situationen am Arbeitsplatz nicht völlig vermeidbar sind. Laut DAK-Report ist der Großteil der Arbeitnehmer hier schon auf dem richtigen Weg: Demnach setzt mehr als jeder Zweite auf eine gute Organisation bei der Arbeit. 44 Prozent der Beschäftigten achten darauf, ihre Freizeit möglichst sinnvoll zu verbringen. Sechs von Zehn schlafen ausreichend, um besonders leistungsfähig zu sein.

Krankenstand sinkt leicht

Der DAK-Gesundheitsreport wertet auch die Krankenstandsdaten der Arbeitnehmer umfassend aus. 2014 lag für etwas weniger als jeden zweiten Arbeitnehmer eine Krankschreibung vor (48 Prozent, 2013: 51 Prozent). Fast ein Viertel der Ausfalltage (22,7 Prozent) wurden von Muskel-Skelett-Erkrankungen verursacht, 17 Prozent gingen zu Lasten psychischer Krankheiten und 14 Prozent entfielen auf Erkrankungen des Atmungssystems wie beispielsweise Erkältungen. Die Branchen mit dem höchsten Krankenstand waren 2014 das Gesundheitswesen, die Öffentliche Verwaltung sowie Verkehr, Lagerei und Kurierdienste mit jeweils 4,5 Prozent.

Die DAK-Gesundheit ist mit 6,2 Millionen Versicherten die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands. Für die Analyse zum Krankenstand wurden die Daten von 2,6 Millionen erwerbstätigen Versicherten durch das IGES Institut in Berlin ausgewertet.

News: EU – Stressmanagement – Evaluierung psychischer Belastungen

* EU-Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – den Stress managen”.

Alle Infos

* ASchG 2013 – Evaluierung psychischer Belastungen – aktuelles aus Österreich

Alle Infos

High-Level-Workshop „Arbeitspsychologie“

Vom 16.-18.Juni 2014 findet in der Dresden die Tagung/Workshop „Psychologie der gesunden Arbeit“ statt. Hoher Expertiselevel!

Weitere Informationen

Methodenfehler bei ASchG 2013 – Evaluierungen

Mittlerweile fast zum Alltag gehörig – methodischer Pfusch bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen wird seitens der Arbeitsinspektion sanktioniert. Wie man dem zuvorkommt bzw. als Unternehmen mit solchen Dingen umgeht erfährt man hier.

Gesundheitsdaten „Arbeit und Psyche“ – Schweiz analog Österreich

Publikation der Standardtabellen der Schweizerischen Gesundheitsbefragung. Knapp ein Fünftel der Erwerbstätigen starken Belastungen im Beruf ausgesetzt. Beinahe jeder fünfte Erwerbstätige erlebt meistens oder immer Stress bei der Arbeit. Personen mit viel Stress weisen gleichzeitig fünf Mal öfter Symptome einer Depression auf. In vielen Bereichen (z.B. ein Fünftel der Erwerbstätigen sind stark betroffen) fallen statistische und interpretative Analogien zur klassischen ÖGB-Burnout-Studie auf..

Mehr lesen

Europäische Präventionswoche 21. – 25.10. 2013

Die Europäische Woche vom 21. – 25. Oktober widmet sich der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz an den Arbeitsplätzen in Europa. Sie wird von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) koordiniert. Info: https://osha.europa.eu/de/teaser/european-week-2013

Neuigkeiten zum ASCHG 2013

Evaluierung psychischer BelastungenDas per 1.1.2013 erneuerte ASCHG verspricht einen umsetzungsfreudigen Herbst.

In diesem Zusammenhang ist das aktuell in Überarbeitung erschienene Manual der Arbeitsinspektion zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen von hoher Bedeutung.

Weitere Infos

Krankenstandsstatistik 2012 – 2,5 Mio. Fehltage aufgrund psychischer Indikationen

BGFart1Krankenstandsstatistik 2012 aktuell erschienen – 12,8 Fehltage pro Person. Nach wie vor führen Erkrankungen, die Skelett und Muskeln betreffen, knapp vor Atemwegserkrankungen. Doch bereits die dritthäufigste Ursache für Krankenstand sind psychische und psychiatrische Beschwerden. Vor allem Depressionen und Burn-out seien im Vormarsch, berichten Fachleute. Rund 2,5 Millionen Fehltage sind auf psychische Probleme zurückzuführen.

Mehr lesen

Qualitätssicherung beim ASchG 2013

ZertifikatASchG 2013 in der Umsetzung – die Frage nach der arbeitspsychologischen Qualifikation als Kernthema der Qualitätssicherung.

Wann man sich in Österreich als Psychologe bzw. Arbeitspsychologe bezeichnen darf bzw. welche Qualifikationen zertifizierte Arbeitspsychologen bzw. Arbeitsmediziner standardmäßig besitzen erfährt man hier.

workplace violence – Ex-Mitarbeiter feuert auf Chef

EvaluierungDonnerstag, den 23. Mai gegen 07.35 Uhr: ein Mann in Wien-Alsergrund in der Rögergasse feuert auf seinen Ex-Chef. Der Schütze (43) hat laut Polizeisprecher Thomas Keiblinger gleich zweimal auf seinen Ex-Chef gefeuert. Beim ersten Mal ging der Schuss daneben.

Daraufhin sei der Beschuldigte um den Schreibtisch im Büro des 51-jährigen Geschäftsinhabers herumgegangen und habe ein zweites Mal abgedrückt. Da griff ein anderer Mitarbeiter, 27 Jahre alt, ein. Der Mann rannte, nachdem er die Schüsse gehört hatte, ins Chefbüro.

Weiterlesen

Studie „Entschleunigung der Gesellschaft“

„Weniger Speed“ – das ist die zentrale Schlussfolgerung einer IMAS-Studie zum allgemeinen Tempo in unserer Gesellschaft. Lesenswert!

Zur Studie

AUVA-Manual – Infos zum ASchG 2013

Neues Medienmaterial gibt es -kostenfrei- bei der AUVA. Das kommentierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz inkl. der ASchG-Novelle 2013. Weitere Infos – online Bestellformular

Juristische Sicht des ASchG2013

SeminareDie rechtsanwaltliche Sicht der neuen ASchG-Novelle bzgl. der Evaluierung psychischer Belastungen.

Zum Artikel

Betriebliches Anwendungsseminar „Verfahren der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG 2013“

SeminarAb sofort verfügbar: Betriebliches Anwendungsseminar „Verfahren der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG 2013“.

Inhalte: Qualitätskriterien von arbeitswissenschaftlichen/ arbeitspsychologischen Evaluierungsverfahren -fachlich bzw. gemäß ASchG 2013. Evaluierungsverfahren und Analysetiefe mit 3 Stufen-Raster. Welches arbeitsinspektionskompatible Verfahren ist für meinen Betrieb konkret geeignet und wer kann/darf damit arbeiten (Arbeitspsychologen,Präventivkräfte,sonstige Fachleute,SVP`s..). Konkrete Verfahrensauswahl und Umsetzungsplanung. Auswertungsplanung und round up.

Weitere Arbeitspsychologie-Seminare

Anfrageformular

Video – Evaluierung psychisch. Belastungen

Unsere neue Homepage – Herzlich willkommen!

Arbeitspsychologie TeamNach über 4 Jahren war eine neue Homepage -selbst designt 🙂   und mit allen relevanten Social Media Features ausgestattet- überfällig. Leichtfüßig,optisch präzise und in redaktionellem Stil  – wir informieren gerne weiterhin topaktuell zu Arbeitspsychologie, ASchg-Novelle 2013/Belastungsevaluierung, Betrieblicher Gesundheitsförderung und Human Resources.

AK-VA: Evaluierung psychischer Belastungen 19.3.2013, Parkhotel

Evaluierung psychischer BelastungenAK-Veranstaltung: Evaluierung psychischer Belastungen 19.3. Parkhotel Salzburg.

Alle Infos und Nachlese

51.Personalmanagement Forum

TECANAm 13.3.2013 fand das 51.Personalmanagement-Forum beim Hightech-Gastgeber TECAN/Salzburg statt. Bericht und Info

Arbeitsplatzevaluierung – neue Infos der Arbeitsinspektion

Evaluation psychischer BelastungenFür die Umsetzung der neuen ASchG-Novelle gibt es nun aktuelle gesetzesbezogene Informationen des Arbeitsinspektorats
“Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,

  • werden Arbeitspsycholog/innen ausdrücklich als „sonstige geeignete Fachleute” genannt, die von den Arbeitgeber/innen auch mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können und
  • wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.

Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.

1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen …  weiterlesen

Neues Merkblatt zur Evaluierung

Soeben neu erschienen – Merkblatt zur Evaluierung psychischer Belastungen

Stressreport/Arbeitsplatzevaluierung – Interview Dr.Blind in Servus TV

Download: Stressreport2012

Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder

43 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind überzeugt, dass ihr Arbeitsstress in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. 19 Prozent fühlen sich überfordert. Das geht aus dem Stressreport Deutschland 2012″ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hervor, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde. Für die Studie wurden bundesweit fast 18.000 Arbeitnehmer zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen ihres Arbeitsalltags befragt.

Weiterlesen

Neue Webseite www.evaluierung-psychischer-belastungen.at

evaluierung-psychischer-belastungen.atHochwertiges Infotool: unsere spezielle Webseite zur ASchG-Novelle 2013 www.evaluierung-psychischer-belastungen.at  bietet permanent aktualisierte Informationen/Downloads zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Arbeitspsychologische Standards einer Evaluierung

Was sind wesentliche arbeitspsychologische Standards einer ASchG-konformen (Erst-) Evaluierung psychischer Belastungen? Ein Überblick.

Arbeitsinspektion und Evaluierung

Wie das Arbeitsinspektorat die Evaluierung psychischer Belastungen unterstützt und detailliert überprüft erfährt man in praxisorientierter Darstellung hier.

Arbeitspsychologen im Evaluierungsprozess

Ab 1.1.2013 gibt es die Evaluierungspflicht für psychische Belastungen. Inwiefern hierfür die Einbeziehung von ArbeitspsychologInnen verpflichtend ist wird schon diskutiert. Alle Infos

Umfrage: Psychische Belastungen – wie gehen die Betriebe damit um?

StressEine aktuelle Umfrage beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie Betriebe psychische Belastungen managen.

Zum Artikel

 

ASchG-Novelle: Gesetzestext

Am 5.12.2012 wurde die ASchG-Novelle im Nationalrat beschlossen (pro: S,V,G,F. kontra: B,T). Kernstück ist die (anlassunabhängige) Evaluierungspflicht für arbeitsbedingte psychische Belastungen.

Gesetzestext: ASchG-Novelle-Gesetzestext

Kommentar: Vorblatt und Erläuterungen

ASchG Vergleich alt – neu

 

 

Evaluierung psychischer Belastungen im Betrieb – unser Angebot

Fachkompetenz gefragt – unser Angebot im Überblick

– Quickcheck/Analyse – Psychische Belastungen in der aktuellen betriebl. Präventionsarbeit

– Basisinformationen/Einführungsseminar „ASchG-Novelle 2012 – wie umsetzen?“

– Projektbegleitung/Projektdesign der Erstevaluation

– Überblick und Auswahl validierter Verfahren (Anm.: selbsterstellte betriebl. Befragungswerkzeuge sind unzulässig!)

– Durchführung der Erstevaluierung

– Maßnahmenplanung und -umsetzung

– permanenter arbeitspsychologischer Support, Vorbereitung der Folgeevaluierungen im Rahmen der Präventionszeiten

ASchG-Novelle – Arbeitspsychologie kommt in die Betriebe – Evaluierungspflicht für psychische Belastungen – wie abwickeln (?) – unser Support

Dr. Christian BlindDie aktuelle ASchG-Novelle  mit Gültigkeit per 1.1.2013 bringt die Arbeitspsychologie in die Betriebe.

Eckpunkte sind die anlassunabhängige Evaluierungspflicht psychischer Belastungen ( http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2012/06/21/diskussion-evaluierung-psychischer-belastungen-warum/ ) auf Basis einer präzise vorgeschriebenen methodischen Leitlinie.

Letztere besteht in Umsetzung und Überprüfung aus expliziten,durch das Arbeitsinspektorat vorgeschriebenen arbeitspsychologischen Standards (validierte arbeitspsychologische Verfahren, Evaluierungsgegenstand: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation,Arbeits- und Sozialklima, Arbeitsumgebung; Gefährdungsbekämpfung kollektiv und an der Quelle (vgl. z.B. §§ 4 und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG), § 3 Abs. 2 ASchG, § 7 Z 3 ASchG).

Wesentliche Argumente für ein präzises betriebliches Abarbeiten des novellierten ASchG sind : Rechtssicherheit in mehrfacher Hinsicht sowie Upgrading der betrieblichen Präventionsarbeit/Personalarbeit – qualifizierter Umgang mit psychischen Belastungen.
Konkret: im Falle des Eintretens von Arbeitsunfällen, Arbeitsunfähigkeit, Frühpensionierungen etc. kann natürlich nach einer dementsprechenden Evaluierung/Maßnahmensetzung gefragt werden kann. Bei Nichtbeachtung sind diesbzgl. betriebswirtschaftlich nicht verantwortbare und kalkulierbare Haftungsfragen bzw. zivilrechtl. Ansprüche (Regress) seitens der Betroffenen bzw. von Institutionen im Raum.  Diese übertreffen ökonomisch bei weitem mögliche fin. Sanktionierungen durch das Arbeitsinspektorat).
Als Belohnung winkt im Gegenzug eine deutlich verbesserte mitarbeiterseitige Leistungsfähigkeit auf allen Betriebsebenen samt verbessertem Betriebsklima.

Praktische Konsequenz der ASchG-Novelle: Einbeziehung von Arbeitspsychologen in die betriebliche Präventionsarbeit, Implementierung einer hochwertigen Erstevaluierung (diese ist nicht präventionszeitfähig und erfordert somit im Regelfall ein zusätzl. Budget; ablauforganisatorisch effizient: eigener Projektstatus), die zukünftig ein standardmäßiges Abarbeiten der psychischer Belastungen im Rahmen der üblichen Präventionsarbeit gewährleistet.

Alle theoretischen und praktischen Fragen zu dieser Thematik beantworte ich gerne persönlich (christian.blind@arbeitspsychologie-online.at ). Geboten wird der gesetzeskompatible,vollständige betriebliche Support zu dieser neuen Gesetzeslage. Seminare hierzu: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/seminar-evaluierung-psychischer-belastungen/

Eigene Webseite zur Thematik: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/home/

Es ist soweit – „Arbeitspsychologie“ auf der Nationalrats-Tagesordnung

 184.Sitzung des Nationalrats am 5.12.2012  bringt ASchG-Novelle

Tagesordnungsauszug:   „Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1983 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (2024 d.B.)

Berichterstatter: Abg. Karl Donabauer“     Zusatzinfo

ASchG-Novelle vor Gesetzesbeschluss – Arbeitspsychologie stark aufgewertet

Die ASchG-Novelle passierte den Ministerrat und wird aktuell dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Originaltext:

„Zu Art. 1 (Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes)

1. Zur stärkeren Betonung der Prävention von arbeitsbedingten psychischen Belastungen und

Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen:

In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen, die zu

Fehlbeanspruchungen führen, als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu

beobachten. Psychische Belastungen verursachen nicht nur psychische Beeinträchtigungen und

Erkrankungen, sondern verstärken auch andere Erkrankungen wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen,

Muskel-Skelett-Erkrankungen, Magen-, Darmerkrankungen, Schlafstörungen, Diabetes. Immer mehr

Personen müssen infolge psychischer Fehlbeanspruchungen die Frühpension antreten. Dies verursacht

viel menschliches Leid, aber auch betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten.

Die Ursachen arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchungen sind häufig:

– widersprüchliche Arbeitsaufgaben

– Arbeitsverdichtung, unangemessene Zeit- und Terminvorgaben, ständige Erreichbarkeit,

– unangemessene Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge,

– Informationsmangel oder –überflutung,

– knappe Personalbemessung,

– Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit,

– häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlust,

– fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten,

– isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten, fehlende Unterstützung durch

Vorgesetzte.

Das ASchG sieht bereits in der geltenden Fassung vor, dass Arbeitgeber/innen bei der Präventivbetreuung

neben Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner/innen, je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen

Gefährdungs- und Belastungssituation, sonstige geeignete Fachleute, insbesondere jedoch

Arbeitspsychologen, zu beschäftigen haben. Diese Regelung soll aufgrund einer entsprechenden Einigung

der Interessenvertretungen der Arbeitgeber/innen und der Arbeitnehmer/innen dadurch ergänzt werden,

dass zum einen an mehreren Stellen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Prävention auch

arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen stärker betont wird und

zum anderen die Arbeitspsycholog/innen als bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

beizuziehende Fachleute ausdrücklich genannt werden.  Weiterlesen

Profi-Seminar zum ASchG Neu/Novelle 2012 – Management und Evaluierung psychischer Belastungen

2-Tages-Seminar: Arbeitspychologie im Betrieb – Management und Evaluierung  psychischer Belastungen

Zielgruppe ASchG-Verantwortliche/Personalisten/Führungskräfte

Unternehmensspezifisches Spezialseminar „Arbeitspsychologie –Grundlagen, Methoden und Verfahren (!),Evaluierung psychischer Belastungen, Maßnahmenplanung operativ und präventiv“. Inhaltl. Orientierung an den Anforderungen des ASchG-neu (Novelle 2012).

Psychische Arbeitsbelastungen im Vormarsch!

Psychische Arbeitsbelastungen und deren mitunter krankmachende sowie arbeitsbeeinträchtigende Folgen sind nach neuesten Erkenntnissen stark im Ansteigen begriffen. Auch und gerade in Österreich! Um dem vorzubeugen haben die Sozialpartner eine Gesetzesnovelle zum ASchG entwickelt (aktuell: ministerielle Begutachtung BMASK),die per 1.1.2013 betrieblich umgesetzt werden soll. Jedoch werden auch jetzt schon auf Basis des noch gültigen ASchG Betriebe österreichweit seitens des Arbeitsinspektorats bzgl. der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen und ggf. Maßnahmenplanung untersucht.

Psychische Belastungsevaluierung – eine Chance für Betriebe?!
Wie gehen Betriebe/Präventivkräfte/Teams mit dieser Situation um? Welche Fachkompetenzen (z.B. Arbeitspsychologie) werden benötigt um gesetzesadäquate (z.B. ÖNORM EN ISO 10075) und betrieblich nützliche (!) Evaluierungsinstrumentarien auszusuchen und Evaluierungspläne zu erstellen. Gibt es hierfür spezifische Verfahren und Instrumente für den jeweiligen Sektor? Welche Szenarien und Maßnahmenpläne folgen ggf. aus einer Evaluierung? Kann man im Rahmen einer Umsetzung bzw. danach die psychischen Belastungen im Betrieb systematischer managen und wie kann eine spätere Folgeevaluierung effizient durchgeführt werden?

All das sind ausgewählte Fragestellungen,die im Rahmen des Seminars fachlich vorgestellt und praxisorientiert besprochen werden sollen. Natürlich werden auch -sofern thematisiert- Erfahrung aus bisherigen betrieblichen Zugängen zur Thematik berücksichtigt und verglichen. Eine spannende Seminarkonzeption mit Umsetzungscharakter liegt vor!

Weitere Infos

ASchG-Novelle 2012 – neue Infos

Die neue ASchG-Novelle steht an. Erwartungsgemäß wird das Leistungspotential der Arbeitspsychologie generell und evaluierungsbezogen in den Vordergund gerückt!

Ministerialentwurf – Vorblatt und Erläuterungen         Weitere Infos

 

Newsletter zur ASchG-Novelle 2012 – aktueller Stand

Arbeitspsychologie-Newsletter 13 (GKPP)

Informationen und Einschätzungen zur neuen ASchG-Novelle – auch mit Themenbezug zur Evaluierung psychischer Belastungen findet man unter nachfolgendem Link .

Seminare/Video – Evaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG 2012

Zu den Seminardetails

Diskussionsbeitrag Dr. Blind: Ist psychische Belastungsevaluierung Luxus oder effizienzsteigerndes Werkzeug?!

 Mit der neuen ASchG-Novelle bietet sich die Möglichkeit arbeitspsychologische betriebliche Analyse,Prävention und Effizienzsteigerung kostenneutral (!) zu kombinieren – auf die Wahl der Mittel kommt es an!

Zur Diskussion

Video – Evaluierung psychischer Belastungen


.

Webseite zum Thema „Evaluierung“:  www.evaluierung-psychischer-belastungen.at

Neue Infoschiene/Webseite/Newsfeed: Evaluierung psychischer Belastungen

Aufgrund äußerst zahlreicher Anfragen zum Thema „Evaluierung psychischer Belastungen“ im Betrieb haben wir hierzu -kurzentschlossen- eine eigene Infoschiene im Web errichtet.

Hier wird ab sofort kontinuierlich über die betrieblichen Anforderungen der ASchG-Novellierung 2012 berichtet,natürlich mit Themenschwerpunkt „Belastungsevaluation.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch – hier klicken 

Ihr Dr.Blind & Team

Studie: Better Life Index – Infos zu Work-Life-Balance,Jobs & Employment,Gesundheit

In der Studie, die die Lebenssituation in den OECD-Mitgliedsstaaten vergleicht, wurden heuer auch Russland und Brasilien mit einbezogen. Neben Australien und Norwegen gehören die USA, Schweden, Dänemark, Kanada, die Schweiz und die Niederlande zu den Topländern.

In einer zweiten Gruppe etwas dahinter reihen sich Neuseeland, Luxemburg, Finnland, Großbritannien, Island, Belgien und Irland. Am Ende dieser zweiten Gruppe liegt Österreich auf dem 16. Platz – noch vor Deutschland und Frankreich. Die Schlusslichter sind die Türkei und Mexiko.

Bei der Untersuchung werden elf bestimmende Faktoren des Lebens herangezogen und verglichen. Dabei geht es unter anderem um Komponenten wie Arbeitsplätze, Sicherheit, Wohnsituation, Einkommen, Umwelt, Bildung, Gesundheit und Lebenszufriedenheit. Die OECD will mit dem Index Bewertungskriterien abseits des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf schaffen, erklärte Schreyer. Zwar gebe es einen Zusammenhang zwischen diesem Index und dem BIP pro Kopf, bei Ländern mit gleichen Einkommen gebe es beim BIP aber Unschärfen. Der Better Life Index greift zum Großteil auf vorhandene Daten der OECD zurück.

Österreich schneidet bei Einkommen und Beschäftigung sowie bei Umwelt und Sicherheit gut ab, schwächelt aber bei Bildung und der Balance zwischen Job und Freizeit. Außerdem seien die Österreicher deutlich zufriedener als etwa die deutschen Nachbarn. Erstmals wurden auch Geschlechterunterschiede beachtet: Frauen in Österreich bewerten die Situation bei Einkommen und Beschäftigung deutlich schlechter als Männer.
 Infos zur  Work-Life-Balance

100 Jahre Arbeitsinspektion – Pressemeldung

                                                                                                                                                                                                                                               Seit 1990 hat die Zahl der Arbeitsunfälle und berufsbedingten Erkrankungen im Land Salzburg stetig stark abgenommen. Dies sei ein Erfolg des Arbeitsinspektorates Salzburg, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit viel Kompetenz und Engagement in Salzburg als Schutzengel unterwegs seien, betonte Landtagspräsident Simon Illmer am Freitag, 23. März, bei der Jubiläumsfeier „100 Jahre Arbeitsinspektorat Salzburg“. Weiterlesen

Kompetenzzentrum Arbeitspsychologie runderneuert

Effizient und benutzerfreundlich

Unser Fachmagazin zur Arbeitspsychologie auf Expertenebene wurde runderneuert.

Hier findet man u.a. auch die aktuelle Diskussion um die Einführung des Arbeitspsychologen als 3.Präventivkraft im Rahmen des Arbeitnehmer/innen- Schutzgesetzes widergespiegelt.

Zur Webseite

Arbeitspsychologen als AschG-Präventivkraft – Petition – 5000 Unterschriften

BREAKING NEWS – Annähernd 5000 UNTERSTÜTZER/UNTERSCHRIFTEN

Derzeit wird die Aufteilung der Präventionszeiten im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
neu verhandelt. Präventionszeit ist die Zeit, die Betriebe pro Kalenderjahr
Präventivfachkräfte beschäftigen müssen. Das sind momentan verpflichtend
Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen. ArbeitspsychologInnen können,
müssen aber nicht herangezogen werden.

Sie werden allerdings zunehmend mehr beigezogen, da die sich verändernde Arbeitswelt und die Weiterentwicklung der Technik eine weitere zusätzliche Expertise, nämlich die der Arbeits- und
OrganisationspsychologInnen, notwendig macht. Daher fordern beide Berufsverbände der PsychologInnen (BÖP; GkPP) ArbeitspsychologInnen verpflichtend als dritte Präventivfachkraft im ASchG zuverankern (siehe deren Stellungnahmen und Pressemitteilungen). Die Einbeziehung der Berufsverbände in alle zukünftigen ASchG-Verhandlungen wird dringend empfohlen.

Zur Petition

Arbeitspsychologie – das Profibuch

Eberhard Ulich

Arbeitspsychologie

 7., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2011

908 Seiten, zahlreiche Abbildungen,

Format 16 x 23 cm, gebunden

CHF 62.00 / EUR 44.95 (D)

ISBN 978-3-7281-3370-0

Koproduktion Schäffer/Poeschel Verlag

vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich

Eberhard Ulich stellt in diesem wegweisenden Buch praxiswirksame theoretische Konzepte vor, die bisher in keinem anderen arbeitspsychologischen Grundlagenwerk so zusammengefasst und zueinander in Beziehung gesetzt wurden. Die Praxisrelevanz wird anhand zahlreicher Beispiele jeweils konkret belegt.

Die 7. Auflage enthält in allen Kapiteln Ergänzungen und Erweiterungen, zusätzlich einen Auszug aus der Europäischen Norm über die Merkmale gut gestalteter Arbeitsaufgaben, ein Beispiel für Industrielle Demokratie sowie einen Abschnitt über Präsentismus.   Weiterlesen

FORUM PRÄVENTION Wien, 9.-12.5.2011

HUMAN FACTORS

Das „FORUM PRÄVENTION“ ist die bedeutendste österreichische Fachveranstaltung auf dem Gebiet der Prävention und findet jährlich statt. Die SicherheitsexpertInnen stellen neue Entwicklungen vor, informieren über Vorschriften, präsentieren Kampagnen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und führen Workshops durch.

 2011 geht psychologisch betrachtet  vor allem um den „Faktor Mensch im Unfallgeschehen“, das ist ein unverzichtbares Thema für die Arbeits- und Organisationspsychologie.

Forum Prävention 2011

09. – 12. Mai 2011
Kongresszentrum Hofburg, Wien

Schwerpunkte:
Der Faktor Mensch im Unfallgeschehen
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
 

Wertschätzung in der Personalarbeit – warum eigentlich?!

Neue Publikation

Mit einiger Verspätung ist nun die 2. Ausgabe des Jahrgangs 2010 des Journal für Psychologie, der Zeitschrift der Neuen Gesellschaft für Psychologie, erschienen. Der Themenschwerpunkt lautet „Soziale Anerkennung durch Arbeit und Beruf“. Herausgegeben wurde diese Ausgabe von Ralph Sichler, Stephanie Göll und Philipp Rettler.

Anerkennung durch die Arbeit, die jemand leistet, oder den Beruf, den jemand ausübt, zu finden, ist ein von vielen Menschen begehrtes, aber auch rares Gut. Dies betrifft nicht nur die Praxis, auch die psychologische Auseinandersetzung mit sozialer Anerkennung wird stark vernachlässigt. Im Schwerpunkt dieses Heftes wird versucht, das Phänomen Anerkennung im Kontext von Arbeit und Beruf aus unterschiedlichen psychologischen oder der Psychologie nahestehenden Perspektiven zu beleuchten.

Weiterlesen

ProFITNESSaustria.at – Gesundheit für KMU

Neues Gesundheitsförderungsportal

Ein neues Gesundheitsförderungsportal mit Schwerpunkt Betriebliche Gesundheitsförderung für KMU – http://www.profitnessaustria.at ist online.  Alle Infos

Burnout,Stress & Co. – Arbeitspsychologie im Betrieb

Arbeitspsychologie im Betrieb

Burnout und Stress sind „in“ – sowohl als Medienthema wie auch als ernstzunehmende psychische Beanspruchung oder Gefährdung.

Wie geht man aber betrieblich seriös damit um bzw. was sind die realen,fachlich begründeten Handlungsoptionen für die betriebliche Personalarbeit bzw. Gesundheitsarbeit? Es lohnt sich,der Frage auf den Grund zu gehen.

Einige Fakten: psychische Belastungen und Beanspruchungen im Arbeitsprozess nehmen allgemein zu,damit einhergehend auch die diesbzgl. Krankenstände – Details aufrufen: 1.Burnout-Studie , 2.Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch .

Warum ist das so? Grundsätzlich leicht nachvollziehbar sind die objektiven Veränderungen in der Arbeitswelt – vor 50 oder 100 Jahren war weitgehend noch der Arbeitstypus der der physischen,werkzeuggestützen Arbeit im Vordergrund. Heutzutage hat sich viel in Richtung der rechnergestützten geistigen Arbeit oder der dialogisch-interaktiven Arbeit entwickelt – vereinfach gesagt sind computergestützte,smarte Arbeitsprozesse bzw. kundenorientierte Humandienstleistungen zum dominanten Arbeitstyp geworden. Weiterlesen

SGM-Infotag in Wien

AUVA Veranstaltung

Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme (SGM) sind trendy und fachlich hochkomplex. Einen themenbezogenen Überblick samt Zertifizierungsmöglichkeiten bietet der SGM Infotag der AUVA am 10.Juni 2010 in Wien.

INFO