Burnout – Tendenzen in Österreich

Mehr als 40 Prozent der Erwachsenen in Österreich weisen erste Anzeichen von Burnout – einem Zustand extremer Erschöpfung – auf. Auch wenn die Zahl der tatsächlichen Erkrankungen deutlich niedriger ist: Die ÖGK bemerkt eine „starke Zunahme“ bei der Psychotherapie.

„Acht Prozent wirklich betroffen“

Das heiße aber nicht, das sie auch wirklich daran erkrankt sind, sagt Andreas Kaiser, Leiter des Instituts für klinische Psychologie an der Christian-Doppler-Klinik in Salzburg: „Wie der Kollege ja richtig sagt, sind um die 40 Prozent mit solchen Symptomen konfrontiert. Aber wenn man das jetzt genauer betrachtet, dann sind von den 40 Prozent tatsächlich nur acht Prozent wirklich von einem Burnout betroffen und circa 17 Prozent in einer Art von Übergangsstadium Richtung Burnout. Und 19 Prozent sind in einem problematischen Stadium, das aber noch vom Burnout weit entfernt ist.“

ÖGK: „Starke Inanspruchnahme“ von Therapieangeboten

Wie viele Burnout-Betroffene es in Salzburg tatsächlich gibt, das traut sich der Obmann der Gesundheitskasse ÖGK in Salzburg, Thom Kinberger nicht zu sagen: „Konkrete Zahlen kann ich Ihnen nicht nennen. Aber was ich schon sagen kann: Wir haben das Angebot im Bereich der Psychotherapie ausgeweitet und wir verzeichnen hier eine starke Zunahme und eine Inanspruchnahme.“

„Also wenn Sie jetzt fragen, wie das so gefühlsmäßig ist, dann würde ich sagen: Ja, es ist mehr“, ergänzt Kinberger. „Ob es tatsächlich mehr Leute krank sind, das kann ich nicht sagen, weil wir merken schon eine Sensibilität innerhalb der Bevölkerung für dieses Thema und der Patient zurückkommt mit einer Selbstdiagnose und sagt Ich glaub, ich rutsche ins Burnout, wo man früher das vielleicht ein bisserl unter den Teppich gekehrt hat, weil man sich vielleicht geschämt hat. Aber da ist jetzt unser offener Umgang und das ist ja wichtig, weil nur wenn es offen auch eine Erkrankung oder eine Belastung anerkennen und therapieren.“

Fehlen von Lob und Benefits in der Arbeit

Ein Burnout steht in Zusammenhang mit beruflicher Überforderung. Dabei sei es vor allem das Fehlen von Lob oder Benefits, das dazu führen könne, sagt Kaiser: „Es macht einen Unterschied, ob ich etwas leiste und etwas dafür bekomme, oder ob ich etwas leiste und nichts dafür bekomme. Wenn ich viel arbeite und keine Rückmeldung mehr bekomme für meine gute Arbeit, dann wird’s problematisch.“

Wenn man nicht nur an einem Tag müde, grantig und unmotiviert ist, sondern wenn dieser Zustand über Tage oder sogar Wochen andauert, dann sollte man aufpassen, sagt Kaiser: „Prinzipiell versteht man unter Burnout eine Erkrankung, die sich definiert über berufliche Erschöpfung und Persönlichkeitsveränderungen und Probleme beim Einschätzen der eigenen Leistung.“

Wer sich über Job definiert, ist besonders gefährdet

Doch wie bemerkt man, wenn man Burnout-gefährdet ist? Der Psychiater beantwortet da so: „Ein ganz deutliches Symptom ist, wenn ich merke, dass ich mich als Person verändere. Wenn ich zum Beispiel zynisch werde oder die Wertigkeit nicht mehr erkenne, dann ist das definitiv ein Zeichen, dass etwas nicht stimmt. Dann muss man auf die Bremse steigen. Dann muss ich meinem Umfeld kommunizieren: Leute, das ist zu viel. Ich muss jetzt ein bisschen zurückstecken und auf mich schauen. Man muss sich dann letztendlich abgrenzen lernen.“

Besonders Personen, die sich vor allem über die Arbeit definieren, seien gefährdet, ergänzt der Psychiater: „Wenn ich mich nur auf die Arbeit konzentriere, wird es gefährlich. Wenn ich aber auf die Arbeit, die Familie und vielleicht noch ein paar andere Dinge – zum Beispiel Vereine – setze, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass mein ganzes Konstrukt zusammenbricht, sehr gering. Aber Personen, die nur auf die Arbeit setzen, sind natürlich gefährdeter.“

Einige Präventions-Angebote

Beim Burnout, das auch medizinisch definiert ist, bietet die ÖGK Salzburg bietet einige Präventionsmaßnahmen wie Kurse und Kur-Einrichtungen an.

Ein anderer Begriff, über den man in diesem Zusammenhang oft stolpert, ist das „Boreout“. Doch das sei mit dem Burnout nicht zu vergleichen, sagt Kaiser: „Beim Boreout spricht man nicht von einem medizinischen Fachbegriff. Das ist eine Definition, die einfach erfunden wurde. Aber das Boreout beschreibt die Unterforderung und die Langeweile am Arbeitsplatz. Also jeder, der sich jetzt unterfordert fühlt, sollte dementsprechend von seinem Arbeitgeber einfordern, dass man mehr Arbeit kriegt.“

Kognitive Leistungsfähigkeit im Alter

Um die kognitiven Fähigkeiten älterer Menschen möglichst lange zu erhalten, brauche es ein gesellschaftliches Umdenken, erklärten die Studienautoren. Ein flexibleres Pensionseintrittsalter könnte demnach positive Gesundheitsfolgen haben.

Der Ruhestand nach einem langen Erwerbsleben beschleunigt einer Studie zufolge den geistigen Abbau im Alter. Laut dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) verlieren die meisten Menschen infolge der Pensionierung ihre Gedächtnisfähigkeiten deutlich schneller. „Um die kognitiven Fähigkeiten älterer Menschen möglichst lange zu erhalten, braucht es ein gesellschaftliches Umdenken“, erklärten die Essener Forscher.

Ein flexibleres Pensionseintrittsalter könnte demnach positive Gesundheitsfolgen haben. Zudem sollten ältere Menschen den Ruhestand möglichst aktiv gestalten und gesellschaftlich stärker eingebunden werden. Die RWI-Studie hat die Leistungsfähigkeit von knapp 100.000 Personen in Worterinnerungstests ausgewertet. Das Ergebnis: Menschen im Ruhestand verlieren die Fähigkeit, sich Wörter zu merken, deutlich schneller als jene, die aufgrund anderer Renteneintrittsregeln länger im Arbeitsleben verblieben sind.

Kognitiver Abbau verdoppelt sich

Der Effekt des Ruhestands auf das Gedächtnisvermögen entspreche etwa der altersbedingten Verschlechterung, die sich im Durchschnitt zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr einstellt. „Anders ausgedrückt: Der normale kognitive Abbau, den Menschen innerhalb von zehn Jahren erfahren, verdoppelt sich durch die Verrentung noch einmal“, erläuterten die Forscher.

Die körperliche Gesundheit hat ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die geistige Fitness im Alter. Nach einer plötzlichen körperlichen Verschlechterung, etwa durch einen Herzinfarkt oder eine Hüftfraktur, nehmen die kognitiven Fähigkeiten Älterer ebenfalls deutlich und anhaltend ab. Somit steige für sie unabhängig von ihrer körperlichen Fitness das Risiko, früher pflegebedürftig zu werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des RWI und der Universität Paderborn.

Arbeit und Kälte

Sich warm anziehen heißt es für viele Menschen wohl bald in der Arbeit. Angesichts der Energiekrise und der hohen Strom- und Heizkosten dürften zahlreiche Betriebe in den kommenden Monaten das Thermostat runterdrehen. Beschäftigte sollten wissen: Für die Temperatur im Arbeitsraum gibt es Untergrenzen.

Welche Spielräume bei der Temperaturgestaltung in Arbeitsräumen erlaubt sind, legt bereits jetzt die Arbeitsstättenverordnung fest. Dabei kommt es auf die körperliche Belastung der Beschäftigten und die Luftgeschwindigkeit an.

Bei Tätigkeiten mit wenig Körperarbeit – etwa Bürojobs – und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,10 Meter pro Sekunde (m/s) muss es der Regelung zufolge zwischen 19 und 25 Grad Celsius haben. Bei normaler körperlicher Belastung und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,20 m/s sind Temperaturen zwischen 18 und 24 Grad erlaubt. Ein Beispiel hierfür sind stehende Tätigkeiten im Verkauf. Bei intensiver Körperarbeit und einer Luftgeschwindigkeit von 0,35 m/s gilt eine Mindesttemperatur von zwölf Grad. Das wäre etwa bei Lagerarbeit der Fall.

Grafik zum Raumklima in Arbeitsräumen

Grafik: ORF.at; Quelle: BMAW

„Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht“

Heizen bis zu einem gesetzlich festgelegten Mindestmaß muss also sein. Denn: „Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten“, so der Rechtsanwalt Raphael Schanda von der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Körber-Risak gegenüber ORF.at. „Wenn man die Leute ins Büro holt, muss man ihnen Wärme bieten.“ Sollte es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, sei ein etwaiger Betriebsrat die erste Anlaufstelle.

Konfliktpotenzial hat in den kommenden Monaten allerdings schon die Einhaltung der unteren erlaubten Grenzwerte. Denn bisher wurde in den Wintermonaten eher gut geheizt, im Bürobereich waren etwa „Wohlfühltemperaturen“ von 22 Grad Usus. Die wahre Herausforderung werde wohl sein, Bewusstsein für die Notwendigkeit des Energiesparens zu schaffen. Das könnte zum Balanceakt werden.

Bereits Beschwerden

Die Regierung ruft angesichts des Ukraine-Krieges und dessen Folgen für die Energieversorgung schon seit Monaten zum Energiesparen auf, Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) plädierte etwa für 19 Grad in öffentlichen Gebäuden. Das wurde etwa im Linzer Magistrat auch praktiziert. Nach Beschwerden der Belegschaft – in manchen Büros hatte es nur 16 statt der angepeilten 19 Grad – ist man dort allerdings wieder zu 21 Grad zurückgekehrt.

Telefonische Krankschreibung verlängert

Angesichts der stark steigenden Anzahl an CoV-Infektionen wird die telefonische Krankmeldung bis Ende Februar verlängert. Das habe der Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beschlossen, wie es in einer aktuellen Aussendung hieß.

 

Ab Montag nur mehr 3G am Arbeitsplatz

Heute endet die Übergangsfrist für die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen 1. November und 14. November keinen 3-G-Nachweis erbringen konnten, mussten eine FFP2-Maske tragen. Ab morgen gilt dann die 3-G-Regel ohne Ausnahme.

Wegen Problemen bei der CoV-Testauswertung in Teilen Österreichs fordern Wirtschaftskammer, Händler und Gastronomen eine Fristverlängerung. Das Gesundheitsministerium sieht aber ausreichende Testkapazitäten.

Verwiesen wurde außerdem darauf, dass für die meisten Betroffenen weiterhin ein einfach durchzuführender Antigen-Test ausreichend sein wird: „Einzig in den besonders sensiblen Bereichen Nachtgastronomie sowie in den Gesundheits- und Pflegeberufen muss ein negativer PCR-Test erbracht werden, sofern kein Impf- oder Genesungsnachweis vorliegt.“
Arbeitgeber kontrolliert

Beschäftigte und Firmeninhaber müssen geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen negativen CoV-Test vorweisen, wenn sie den Arbeitsort betreten. Der 3-G-Nachweis muss mitgeführt werden, und der Arbeitgeber muss die Einhaltung der 3-G-Regel kontrollieren. Auch die Behörden führen Kontrollen durch.

Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zweimal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben, und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3-G ersparen.
Rund eine Million Tests pro Tag notwendig

Laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums benötigen wegen der 3-G-Regel am Arbeitsplatz rund 1,4 Millionen Erwerbstätige regelmäßig einen CoV-Test. Unter der Annahme, dass sich die Testungen je zur Hälfte auf PCR-Tests und Antigen-Tests aufteilen, werden laut Ministerium pro Tag rund eine Million Tests für 3-G am Arbeitsplatz benötigt.

Wegen der fehlenden Testinfrastruktur in den Bundesländern sieht WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker ein „riesiges Problem“ auf die Gastrobranche zukommen. „Die Verordnung kann nicht mit der Realität mithalten“, kritisierte der Obmann. Auch WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik sieht eine „große Problematik“, wenn die Tests nicht rasch ausgewertet werden.

3 G Verordnung am Arbeitsplatz

Das Gesundheitsministerium hat jene Verordnung vorgelegt, mit der die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz praktisch flächendeckend umgesetzt wird. Für den Wintertourismus interessant ist, dass man Apres-Ski nur noch geimpft, genesen oder PCR-getestet feiern kann. In sonstigen Freizeiteinrichtungen sind auch Tests an Ort und Stelle möglich. In Seilbahnen ist neben „3-G“ weiter eine FFP2-Maske anzulegen.

Zentral in der Verordnung ist jedoch die Vorgabe, ab November „3-G“ am Arbeitsplatz anzuwenden. Bis Mitte des Monats gibt es noch eine Übergangsfrist, während der man alternativ eine FFP2-Maske anlegen kann. Doch dann heißt es praktisch für jeden, getestet, während der vergangenen 360 Tage geimpft oder im letzten halben Jahr genesen zu sein.

Denn die Formulierung in der Verordnung lautet: „Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen. Nicht als Kontakte im Sinne des ersten Satzes gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern.“

3-G-Regel am Arbeitsplatz verzögert

Die eigentlich schon für vorige Woche angekündigte „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz wird sich zumindest bis kommende Woche verzögern. Das berichete gestern die ZIB2. Grund für die Verzögerung sei anders als vom Gesundheitsministerium bisher angegeben, dass die gesetzliche Grundlage dafür noch fehlt. Im Nationalrat beschlossen wurde sie am Mittwoch, der Bundesrat stimmt frühestens am Donnerstag zu.

Laut dem an den Gesprächen beteiligten Juristen der Arbeiterkammer (AK), Philipp Brokes, hat das Gesundheitsministerium zu spät bemerkt, dass das aktuell geltende Gesetz die „3-G-Regel“ nicht flächendeckend erlaubt, sondern nur wenn ein „erhebliches Infektionsrisiko“ droht. Eine darüber hinausgehende Gesetzesänderung wurde erst am Mittwoch im Nationalrat beschlossen und muss kommende Woche noch vom Bundesrat bestätigt werden, wo die Opposition derzeit noch die Mehrheit hat. Sollte sie das Covid-19-Maßnahmengesetz dort blockieren, könnte „3-G“ am Arbeitsplatz erst Mitte Dezember eingeführt werden.

Ein Anfang Oktober bekanntgewordener Verordnungsentwurf hatte „3-G“ – also geimpft, genesen oder getestet – für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen, die Kontakt mit Kundinnen oder Kollegen haben. Den Nachweis müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben. Bei direktem Kundenkontakt gelte – mit Ausnahmen wie der Gastronomie und Sportstätten – außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werde.

Eingeführt wurde die „3-G-Regel“ allerdings bis dato nicht. Das Gesundheitsministerium meinte zuletzt, bei dem medial bekanntgewordenen Papier habe es sich lediglich um eine Arbeitsunterlage gehandelt. Gegenüber der ZIB2 dementierte das Ministerium zwar, die fehlende Gesetzesgrundlage übersehen zu haben. Gleichzeitig wurde aber bestätigt, dass die Grundlage für „3-G“ am Arbeitsplatz erst mit dem neuen Covid-19-Maßnahmengesetz am Mittwoch geschaffen wurde. Von der Zustimmung des Bundesrats gehe das Gesundheitsministerium aus.

Studien – wie Corona die Arbeitswelt verändert

Die Coronavirus-Pandemie ist Krise und Chance für die Arbeitswelt zugleich, sagen Organisations- und Zukunftsforscher, hat sie doch den Arbeitsalltag stark verändert. Laut einer Umfrage der Unternehmensberatung Deloitte planen 66 Prozent, der von ihr befragten Finanzvorstände, etwa die Büroflächen zu reduzieren. „Homeoffice“, „Remote Working“ oder auch „Mobile Working“ sind also gekommen, um zu bleiben.

Das regelmäßige Arbeiten abseits der Arbeitsstätte sollte aber gut überlegt werden, denn es birgt für Organisationen Gefahren in sich, sagt Arbeitspsychologe Georg Zepke. Gerade jetzt sei deutlich geworden, wie viel an schnellen Abstimmungen, an Orientierungsrahmen, an Vertrauensaufbau durch informelle Kontakte oft ganz beiläufig in Unternehmen passiert. Diese informellen, persönlichen Kontakte am Gang, in der Kantine, am Parkplatz vor dem Büro würden sich über Online-Kontakte nicht ausreichend kompensieren lassen. Und es zeige sich, so Zepke gegenüber science.ORF.at, ein weiters Phänomen: „Vieles, was ja jetzt doch so erstaunlich gut funktioniert, basiert auf einem Vertrauensaufbau, der über viele Jahre vorab in persönlichen Kontakten, in der Zusammenarbeit entstanden ist.

Ohne diesem gewachsen Vertrauen, so die These, hätte die Umstellung auf Homeoffice nicht funktioniert. Man müsse Führungskräften daher den Tipp geben, gründlich darauf zu achten, welche Meetings in Zukunft online möglich sind und welche nicht. Für soziale Klärungsprozesse, die Schaffung einer nachhaltigen Vertrauenskultur werde es auch in Zukunft persönliche Begegnungen brauchen, so der Arbeitspsychologe.

Das Homeoffice-Paradoxon

Rund 42 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben Ende 2020 von zu Hause aus gearbeitet, das belegt eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts Gallup. Homeoffice findet derzeit bei vielen Anklang, es kann aber zum sogenannten „Homeoffice-Paradoxon“ führen, das gesundheitliche Probleme – seelische, wie körperliche – mit sich bringen kann, sagt Public Health-Experte Erwin Gollner von der FH Burgenland.

Homeoffice könne ein Segen sein, aber auch ein Fluch. Daher sei es wichtig, so der Experte, sich einige Punkte gut zu überlegen, damit man nicht in die sogenannte „work-life-blending“-Falle tappe. In dieser würde die Grenze zwischen Erwerbsarbeit und Privatleben unscharf zum Nachteil der Arbeitnehmerin, des Arbeitnehmers. Im Homeoffice brauche man Selbstorganisationskompetenzen. Konkret heißt das, man brauche klare Strukturen, etwa: Wann arbeite ich, wann und wie mache ich Pausen, wo arbeite ich und wie kann ich mich an meinen Tagesplan halten? Der Experte empfiehlt zudem, wenn nur irgendwie möglich, sich einen fixen Arbeitsplatz in der Wohnung einzurichten.

Studien verdeutlichen, so Gollner, dass vor allem die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit unterschätzt würden. So seien die soziale Isolation und eine schlechte Büroausstattung Gefahrenquellen. Selten gebe es z.B. eine Büroausstattung, wie am Arbeitsplatz – „was natürlich entsprechende Auswirkungen auf den Bewegungsapparat von der muskulären Seite hat“. Fazit des Gesundheitsmanagers: Es braucht einen bewussteren Umgang mit Homeoffice, von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite, damit es weder kurz- mittel- oder langfristig zu Gesundheitsproblemen kommt.

Disruptive Veränderung durch den Lockdown

Organisations- und Zukunftsforscher verwenden derzeit gerne den englischen Begriff „disruptive change“, also disruptive Veränderung; in der wir uns derzeit befinden würden. Der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Clayton Christensen hat den Begriff der Disruption Ende der 1990iger Jahre geprägt. Seiner Theorie zufolge sind für die Weiterentwicklungen von Märkten disruptive Veränderungen notwendig.

Durch eine Disruption könne etwas grundlegend Neues entstehen, so sieht das auch die international tätige Wirtschaftswissenschaftlerin und Coaching-Expertin Sonja Radatz. Die Pandemie etwa habe uns gezeigt, dass Dinge möglich sind, die wir nicht für möglich gehalten hätten. „Es war für Menschen undenkbar zu sagen: Wir machen einmal die Rollladen runter für einige Zeit, nicht für einen Tag und nicht mal für eine Stunde, sondern für einige Wochen. Heute wissen sie, man kann ein Land in einen Lockdown schicken.“ Es geht also sehr viel an disruptiver Veränderung, sagt Radatz.

Viele Organisationen wollen zurück vor die Krise

Mit diesem Wissen, dass das Undenkbare möglich ist, sollten notwendig gewordene Veränderungen im Zuge von Klimaerwärmung und Digitalisierung vorangetrieben werden. Man könne die Krise als Chance nutzen. „Viele Organisationen werden in die Bedeutungslosigkeit fallen, andere Organisationen haben hingegen gute Chancen, wenn sie sich jetzt gut aufstellen; ich glaube es geht wirklich um das Jetzt, ich kann damit jetzt nicht mehr fünf oder sechs oder sieben Jahre warten, das wäre auch aus meiner Sicht für die Belegschaft nicht sehr verantwortungsvoll“, sagt Radatz. Aber: Noch sei diese Botschaft nicht in allen Chefetagen angekommen.

Das bestätigt auch eine derzeit laufende qualitative Studie des Organisationsforschers Thomas Schweinschwaller mit dem Titel „Jetzt für das Danach lernen – Was hilft Organisationen beim Umgang mit Krisen und Unvorhersehbaren?“ In einer ersten Analyse seiner Interviews, die Schweinschwaller in Österreich durchgeführt hat, kommt er zur Erkenntnis, dass die Mehrheit der Organisationen lernfähig, aber nicht transformationsbereit ist.

Das Bestreben sei groß wieder so arbeiten zu können, wie vor der Krise, „Die Hauptergebnisse der Studie zeigen, die meisten wollen zurück zu Vorher. D.h. man hat sehr, sehr viel geschaffen und es ist irrsinnig viel gelungen in Bezug auf Homeoffice, auf kreative Mitarbeiter, auf schnelle Lösungen. Es wurde ganz viel adaptiert. Aber nur einige wenige Organisationen haben Zeit investiert für wirkliche Innovationen, für das Danach.“

Arbeitsschutz für Mitarbeiter – 10 Regeln

Diese Regeln sollen Arbeitnehmer vor Infektion schützen (deutscher Standard ab 15.4.)

1. Bestehender Arbeitsschutz gilt weiter: Arbeitsschutzmaßnahmen, die bisher schon in den Unternehmen gelten, sollen weiter gelten – aber zusätzlich durch Infektionsschutzmaßnahmen ergängt werden. Das sei für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich.

2. Betriebsärzte sollen Unternehmen beraten: Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen sollen die Unternehmen Hilfe von Betriebsärzten und medizinischem Personal bekommen. So soll es zum Beispiel Unterweisungen für Beschäftigte geben, wie sie sich am Arbeitsplatz verhalten sollen – gegebenenfalls auch telefonisch. Besonders bedrohte Arbeitnehmer sollen eine Einzelberatung in Anspruch nehmen können.

3. Abstand muss eingehalten werden: Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist – und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.

Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren – die sind schon jetzt in vielen Supermärkten in Form von Plexiglas-Trennern installiert.

4. Möglichst wenige Menschen auf einmal: Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheit im Büro.

5. Nicht krank zur Arbeit: Für Beschäftigte gilt der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, betonte Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich geklärt ist. Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten.

6. Mundschutz: Ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

7. Waschgelegenheiten müssen vorhanden sein: Die Arbeitgeber müssten zudem dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer ihre Hände waschen und desinfizieren können.

8. Häufige Reinigung: Büros, Fahrzeuge und andere Flächen, die bei der Arbeit benutzt werden, sollen häufiger als sonst gereinigt werden.

9. Unternehmen kooperieren mit Gesundheitsbehörden

10. Grundsatz „Gesundheit geht vor“: Heil erklärte, die Gesundheit der Beschäftigten habe zu jeder Zeit Priorität, darauf sollten vor allem Führungskräfte achten.

AUVA: Corona-Infos zum Arbeitnehmerschutz für Arbeitgeber

CORONAVIRUS: Informationen für Arbeitgeber zum Arbeitnehmerschutz

Hier finden Sie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen betreffend Coronavirus.


WEKA EHS-News

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Arbeitsbedingungen bei Amazon

Überwachung, Disziplinierung, entwürdigende Vorschriften: Im Verteilzentrum in Niederösterreich weht laut einem Mitarbeiter ein rauer Wind. Amazon sieht das anders.

Wien – Maarten N. ist bei Amazon nicht mehr erwünscht: So sieht es zumindest der Niederländer selbst. Beim erst im vergangenen Herbst eröffneten Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf war er von Anfang an dabei. Jetzt hat er genug. Vor einigen Tagen hat er sich an die Gewerkschaft gewandt, weil ihm die Arbeitsbedingungen außerordentlich gegen den Strich gingen. Der Mann erhebt schwere Vorwürfe gegen den Onlineriesen, berichtet von Überwachung, Disziplinierungsmaßnahmen und erniedrigenden Vorschriften. Maarten N. ist bei Amazon als Leiharbeitskraft beschäftigt, wie mehr als 150 Beschäftigte vor Ort. Nur 16 Filialmanager seien bei Amazon direkt angestellt, sagt Barbara Teiber, Vorsitzende der Privatangestellten-Gewerkschaft GPA-djp, bei einem Pressegespräch in Wien. Operativ arbeite der Onlineriese ausschließlich mit Leiharbeitern.   Weiterlesen

Burnout-Syndrom als Krankheit anerkannt (WHO)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erstmals Burnout als Krankheit anerkannt. Mit der am Montag in Genf bekannt gegebenen Entscheidung legen die Experten eine Definition vor, in der sie das Phänomen auf „chronischen Stress am Arbeitsplatz“ zurückführen. Fachleute diskutieren seit Jahrzehnten darüber, wie man Burnout definiert und ob es eine Krankheit ist.

Ärzte und Krankenversicherer orientieren sich bei ihrer Arbeit oft an der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) der WHO. Darin ist Burnout künftig als Syndrom aufgrund von „chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet wird“ definiert.

Ausschließlich im beruflichen Zusammenhang
Dabei sehen die Gesundheitsexperten drei Dimensionen der Krankheit: ein Gefühl von Erschöpfung, eine zunehmende geistige Distanz oder negative Haltung zum eigenen Job, sowie verringertes berufliches Leistungsvermögen. Zudem weist die WHO darauf hin, dass der Begriff Burnout ausschließlich im beruflichen Zusammenhang und nicht „für Erfahrungen in anderen Lebensbereichen“ verwendet werden sollte.

Die neue Klassifikationsliste mit dem Namen ICD-11 soll im Jänner 2022 in Kraft treten.

Hitzearbeit – wie bewältigen?

Der Klimawandel verändert die Arbeitswelt. Zunehmende Hitze und längere Hitzeperioden machen den ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Doch wie können ArbeitnehmerInnen erfolgreich vor Hitze geschützt werden? Und ab wann gibt es hitzefrei?

Sommer, Sonne, Hitze. Viele denken dabei an Urlaubsspaß am Meer oder im Freibad. Doch die zunehmende Hitze macht vielen ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Hitzestress stellt eine massive Belastung für das Herz-Kreislauf-System dar, die dramatische Folgen haben kann. Neben der Beeinträchtigung von körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit kann es bei fehlender Erholung und Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen zu Hitzekollaps, Hitzschlag und sogar zum Tod kommen. Gerade an Hitzearbeitsplätzen im Außenbereich wie etwa Baustellen sind solche fatalen Folgen nicht unwahrscheinlich. Aber auch an Arbeitsplätzen in Innenräumen wie Küchen, Büros und Spitälern sind aufgrund der teils durch Hitze stark reduzierten Konzentrationsfähigkeit bereits viele Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung gegeben. Nicht zuletzt nimmt auch die Unfallgefahr zu.

Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und Sonne
Wichtig ist ein ausreichendender Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Hitze und Sonne: Das Spektrum der Maßnahmen reicht von UV-Schutzcremen, UV-Schutzbrillen, entsprechender Schutzkleidung und ausreichender Flüssigkeitszufuhr bis hin zu technischen/baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Außenjalousien, Wandbegrünungen, Wärmedämmung, Klimaanlagen und Luftduschen. Auf organisatorischer Ebene bieten sich beispielsweise Pausen in kühlen Räumen oder eine Verlegung der Arbeitszeiten an. Und auf der persönlichen Ebene kann eine Lockerung der Kleidungsvorschriften Erleichterung verschaffen.

Hitzefrei am Bau
Seit 2013 haben BauarbeiterInnen die Möglichkeit, bei hohen Außentemperaturen entweder in Innenräume auszuweichen oder (bei 60 Prozent des Stundenlohns) die Arbeit – auf Anweisung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin – einzustellen. Bisher lag die Temperaturgrenze bei 35 Grad Celsius. Sie wurde mit 1. Mai 2019 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Wolfgang Birbamer, Geschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Wien, bezeichnet das als „Erfolg bei den Kollektivvertragsverhandlungen und als nächsten Schritt in Richtung mehr Gesundheitsschutz“. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Baubranche. Ein generelles „Hitzefrei“ gibt es nicht. Gewerkschaften und Arbeiterkammern fordern daher vehement Regelungen für mehr Gesundheitsschutz bei hohen Temperaturen für alle ArbeitnehmerInnen ein.

Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 2/2019: Hilfe, Hitze! Wenn’s heiß hergeht
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Forum Prävention 2019

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Arbeitsplätze evaluieren mit EVALOG

In Österreich arbeiten ca. 720.00 Menschen in Kleinstbetrieben bis zu 9 Beschäftigten.

Die AUVA hat aktuell ein neues Evaluierungstool für ebendiese Kleinstbetriebe herausgebracht – EVALOG.

Hintergrund

Um den gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung des ASchG zu entsprechen, besteht  insbesondere für Kleinstbetriebe (bzw. auch für Einzelarbeitsplätze in größeren Organisationen, die sich nicht anderen, übergeordneten Tätigkeitsgruppen zuordnen lassen) ein hoher Bedarf für …

  1. ein niedrigschwelliges und anwendungsfreundliches (aber wissenschaftlich fundiertes) Verfahrens zur Evaluierung psychischer Belastungen,
  2. welches im Rahmen eines vertrauensvollen Face-To-Face Dialogs
  3. unter Zuhilfenahme eines kompakten und praktisch handhabbaren Leitfadens (Wegweiser)
  4. von verantwortungsbewussten betrieblichen Verantwortungsträgern

zum Einsatz gebracht werden kann.

Quasi als reduzierter KFZA-Fragebogen gemäß Unternehmermodell. In Summe ist aber dennoch keine fachliche kss-Situation gegeben („keep it simple and stupid“), da schon rein das zugehörige Manual 89 Seiten umfasst und erheblicher Lektüre bedarf.

Nach genauer Hinsicht und ersten Praxistests dürfte wohl eine Art fundiertes Laieninstrument vorliegen, das in einen angemessenen arbeitspsychologischen Rahmen/Support eingebettet werden sollte.

Wir beraten Sie gerne!

Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz

Wichtige Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz

Autor Johann Schöffthaler berichtet in seinem Beitrag, welche neuen Bestimmungen seit 1. September 2018 hinsichtlich „Sonstiger Arbeitnehmer/innen“ und „nahe Angehöriger“ gelten.

Zum Beitrag

40 Jahre VÖSI – Fachtagung

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Infos zur Tagung

BURN AUT STUDIE – Burnoutgefahr bei Alt und Jung

Burn-out ist vor allem in den ersten und in den letzen Arbeitsjahren ein Problem. Das ergab eine Studie von „Burn Aut“ und Anton-Proksch-Institut im Auftrag des Sozialministeriums. Insgesamt sind laut der aktuellen Studie acht Prozent von Burn-out betroffen. 19 Prozent der Befragten sind dem Problem-, 17 Prozent dem Übergangsstadium zuzuordnen.

Mehr Lesen

Vortrag Dr.Blind zur Evaluierung als Download

Expertentipp: der Vortrag Dr.Blind zur Gefährdungsbeurteilung/Evaluierung psychischer Belastungen (IMH_Tagung Wien 27.6.2017) steht hier als Download zur Verfügung

Arbeitsklimaindex 2017 – Stress,Burnout

Vier von zehn machen sich Sorgen um Kollegen/-innen

Fast jeder dritte Beschäftigte in Österreich kennt Fälle von Burnout im eigenen Betrieb und ebenfalls rund ein Drittel sieht sich zumindest leicht burnoutgefährdet. Das ist ein Ergebnis des Arbeitsklimaindex 2017 (AK OÖ).  Mehr Lesen

Forum Prävention 2017

forum prävention

Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz: Umsetzung im Betrieb

Forum Prävention 2016

Das Forum Prävention ist die bedeutendste österreichische Fachveranstaltung auf dem Gebiet der Prävention und findet jährlich statt. Die Sicherheitsexpertinnen und -experten stellen neue Entwicklungen vor, informieren über Vorschriften, präsentieren Kampagnen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und führen Workshops durch. Neben Fachleuten aus diesen Bereichen sollen auch Führungskräfte und Betriebsräte angesprochen werden.

Zum Programm

Psyche und BGF

Der neue Newsletter des Netzwerks Betriebliche Gesundheitsförderung ist erschienen. Hier geht es inhaltlich auch um die engere Verzahnung der BGF-Thematik mit der Evaluierung psychischer Belastungen! Mehr Lesen..

Aktuelles Interview Dr.Blind

Am 12.6.2015 erschien in den Salzburger Nachrichten – Sonderbeilage “Beste Arbeitgeber” ein Interview im Themenkreis Betriebliche Gesundheitsförderung/Belastungsevaluierung. Zur Lektüre

Medienbeitrag 7.1.2015

„Start ins neue Arbeitsjahr“ – Radiobeitrag zum Interview mit Dr.Blind. Der Beitrag geht am 7.1.2015 zwischen 8.00 und 8.30 sowie zwischen 11:00 und 11:30 Uhr auf Sendung!

ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, ORF Landesstudio Salzburg

News: EU – Stressmanagement – Evaluierung psychischer Belastungen

* EU-Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – den Stress managen”.

Alle Infos

* ASchG 2013 – Evaluierung psychischer Belastungen – aktuelles aus Österreich

Alle Infos

Mercer Health Management Survey 2014

Neue Mercer-Studie zum betrieblichen Gesundheitsmanagement:

  • 02. Juli 2014
  • Austria, VIenna

Fast 90 Prozent der Arbeitnehmer sind durch Zeit- und Leistungsdruck schwer belastet

  • Insgesamt bieten etwa 74 Prozent der Unternehmen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an, jedoch weniger als 23 Prozent der Kleinbetriebe
  • Hauptmotive für die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements sind Mitarbeiterbindung und die Reduktion von Krankenständen

 

Nur knapp 23 Prozent der kleinen Betriebe in Österreich bieten betriebliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung an. Bei Unternehmen über 250 Mitarbeitern liegt die Quote dagegen bei etwa 92 Prozent. Dies sind Ergebnisse der aktuellen Mercer-Studie „Health Management Survey 2014“, für die mehr als 250 Unternehmen in Österreich umfassend befragt wurden.

Fast 90 Prozent der Befragten gaben an, dass Stress, z.B. durch Zeit- und Leistungsdruck, eine Belastung für ihre Mitarbeiter darstellt und u. U. auch deren Arbeitsfähigkeit einschränkt. Im Vergleich dazu werden z. B. rein körperliche Belastungen („Überbeanspruchung des Bewegungsapparates“) mit knapp 26 Prozent weit weniger häufig genannt, die unergonomische Arbeitsplatzgestaltung gar nur von 10 Prozent der Studienteilnehmer. Ein Großteil der Befragten sieht das Thema Stress als wichtigen Einflussfaktor auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter, und auch die im Januar 2013 verabschiedete ArbeitnehmerInnenschutzgesetz(ASchG)-Novelle fordert ausdrücklich eine Evaluierung psychischer Belastungen. Um den maximalen Nutzen zu erzielen, ist neben der gesetzlich verpflichtenden Reduzierung der psychisch belastenden Arbeitsbedingungen gleichzeitig eine Ressourcenstärkung der Mitarbeiter sinnvoll.

„Das Thema Stress steht bei vielen Unternehmen im Fokus. So bieten nach unserer Studie etwa 40 Prozent der Betriebe im Rahmen ihrer Gesundheitsprogramme auch Maßnahmen zur Burn-Out-Prävention an. Dennoch sollten auch die Anforderungen der ASchG-Novelle nicht außer Acht gelassen und zügig umgesetzt werden – nicht nur, um Strafen zu entgehen, sondern vor allem, um die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter langfristig zu verbessern und somit die Produktivität zu sichern“, so Andrea Außerlechner, Leiterin des Bereichs Health Management bei Mercer in Österreich.

Ein Großteil der Unternehmen (knapp 82 Prozent) legt Wert auf eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Die Belastung durch unergonomische Arbeitsplätze ist damit einhergehend auch vergleichsweise gering. Impfungen sind mit ca. 83 Prozent ebenfalls weit verbreitet. Ein Viertel der teilnehmenden Betriebe hat für seine Mitarbeiter eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Häufig sind auch Maßnahmen zu den Themen Bewegung und Ernährung.

Mitarbeiterbindung und Senkung der Krankenstandstage sind Hauptmotive für betriebliche Gesundheitsförderung

Die Gründe für die Einführung einer betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. eines Gesundheitsmanagementkonzepts sind vielfältig. Rund 70 Prozent der Befragten wollen einerseits die Mitarbeiterbindung erhöhen und andererseits die Krankenstandstage senken. Für fast 50 Prozent ist auch die Verbesserung des Unternehmensimages ein Faktor. Je etwa 40 Prozent der Befragten gaben die Steigerung der Produktivität und die Verringerung der Arbeitsunfälle als Gründe für die Einführung an.

Der Erhalt der Arbeitsfähigkeit im Alter ist dagegen noch kein zentraler Faktor. Nur etwa 30 Prozent der Betriebe, die bereits eine betriebliche Gesundheitsförderung im Unternehmen implementiert haben, gaben an, Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit im fortgeschrittenen Alter umzusetzen. Als wichtigste Maßnahmen wurden Coachings und Schulungen, spezifische Bewegungsmaßnahmen, die Möglichkeit zu Altersteilzeit und Auszeitmodelle genannt.

„Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des bereits in vielen Branchen zu beobachtenden Fachkräftemangels sind ältere Arbeitnehmer für die Unternehmen heute wichtiger als je zuvor. Die Betriebe tun gut daran, das Know-how und die Erfahrung dieser Mitarbeiter so lange wie möglich im Unternehmen zu halten. Hier bieten sich eine Vielzahl von Maßnahmen an, beispielsweise Teilzeitarbeit oder auch interne Arbeitsplatzwechsel und eine Veränderung des Tätigkeitsbereichs. Je nach Branche und Betrieb unterscheiden sich diese natürlich in Konzeption und der konkreten Umsetzung“, kommentiert Josef Papousek, Geschäftsführer von Mercer in Österreich.

Mangelnde Ressourcen behindern Einführung von betrieblicher Gesundheitsförderung

Fast alle Unternehmen, die bereits ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt haben, werden dieses auch in Zukunft weiterverfolgen oder sogar ausbauen. Lediglich 5 Prozent planen keine weiteren Maßnahmen. Von den 27 Prozent der Unternehmen, die derzeit noch keine betriebliche Gesundheitsförderung anbieten, wird jedoch lediglich ein Viertel in den nächsten ein bis zwei Jahren Maßnahmen implementieren. Wenn es allerdings steuerliche Anreize gäbe, läge dieser Wert bei drei Viertel.

Die Hauptgründe für die fehlende Bereitschaft, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung umzusetzen, sind mangelnde zeitliche und personelle Ressourcen für die Planung und Organisation (fast 70 Prozent). Außerdem wurden fehlendes Interesse seitens der Mitarbeiter bzw. des Betriebsrats (44 Prozent) und zu hohe Kosten (34 Prozent) genannt. Die Kosten halten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen davon ab, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung einzuführen.

„Wir fordern daher eine klare steuerliche Förderung nach deutschem Vorbild: Unternehmen sollten Gesundheitsmaßnahmen im Wert von 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und SV-frei dem Mitarbeiter bezahlen dürfen. Auch das Regierungsprogramm enthält steuerliche Anreize für BGF. Letztlich wirkt BGF aber nur, wenn die Mitarbeiter auch außerhalb der Arbeit gesundheitsbewusst leben. Denn 90 Prozent unserer Lebenszeit verbringen wir außerhalb der Arbeit“, so Dr. Martin Gleitsmann von der Wirtschaftskammer Österreich in Wien.

Allerdings zeigt die Studie auch, dass 80 Prozent der KMUs keine Förderung beantragt haben. Etwa die Hälfte nannte fehlende Informationen über das Fördersystem in Österreich als Grund hierfür.

„Wir haben mit www.profitnessaustria.at ein Online-Portal geschaffen, auf der sich v.a. kleinere Unternehmen umfassend über betriebliche Gesundheitsförderung – und auch über das Förderangebot und Anbieter in Österreich – informieren können“, so Gleitsmann. „Es ist erfreulich zu sehen, dass die Studie von Mercer zeigt, dass BGF auch nachhaltig funktioniert und dass wieder einmal bewiesen wird, dass Teilzeitarbeitsmodelle auch einen ‚gesundheitlichen Vorteil‘ haben.

„Schließlich bilden BGF-Maßnahmen ein wichtiges Fundament und eine Grundlage für Wiedereingliederungsmaßnahmen. Das Regierungsprogramm sieht vor, Menschen nach längeren Krankenständen schrittweise wieder in den Arbeitsalltag zu integrieren. Betriebliche Gesundheitsförderung hilft, das damit verfolgte Ziel zu erreichen: die erfolgreiche, nachhaltige Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nach längeren Krankheiten.“

Über die Studie

Für die aktuelle Studie „Mercer Health Management Survey 2014“ wurden Geschäftsführer, Vorstände, Betriebsräte, Manager und Mitarbeiter im HR- und Finanzbereich sowie Verantwortliche für Arbeitsmedizin in mehr als 250 Unternehmen in Österreich befragt.

Über Mercer (www.mercer.com)
Mercer zählt mit rund 20.000 Mitarbeitern in mehr als 40 Ländern zu den führenden globalen Anbietern von Dienstleistungen in den Bereichen Talent, Health, Retirement und Investments. Die Berater von Mercer unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung und dem Management von betrieblichen Nebenleistungen, insbesondere im Bereich betriebliche Altersversorgung und Gesundheitsleistungen sowie bei der Optimierung des Human Capital-Managements. Das Unternehmen ist überdies einer der führenden Anbieter von Verwaltungs- und Outsourcing-Lösungen für betriebliche Nebenleistungen. Die Mercer-Dienstleistungen im Bereich Investments beinhalten das Investment Consulting sowie Multi-Manager Investment-Produkte. Das Unternehmen ist Teil der Marsh & McLennan Companies, Inc. (www.mmc.com). Die Aktie der Muttergesellschaft ist mit dem Ticker-Symbol MMC an den Börsen New York und Chicago notiert.

Mercer (Austria) GmbH (www.mercer.at)
ist für österreichische Konzerne das Portal in die weltweit führende Human Ressource-Beratung von Mercer. Die Experten vor Ort verbinden globale Expertise mit effektiver Unterstützung bei allen landesspezifischen Fragen und Chancen.

Weitere Informationen:
Steffen Zwink
Corinna Rygalski

E-Mail: steffen.zwink@mercer.com
E-Mail: corinna.rygalski@mercer.com

Tel.: +43 1 5864983100

Mercer (Austria) GmbH
Millennium Tower
Handelskai 94-96
1200 Wien

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Methodenfehler bei ASchG 2013 – Evaluierungen

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Inhalte: Qualitätskriterien von arbeitswissenschaftlichen/ arbeitspsychologischen Evaluierungsverfahren -fachlich bzw. gemäß ASchG 2013. Evaluierungsverfahren und Analysetiefe mit 3 Stufen-Raster. Welches arbeitsinspektionskompatible Verfahren ist für meinen Betrieb konkret geeignet und wer kann/darf damit arbeiten (Arbeitspsychologen,Präventivkräfte,sonstige Fachleute,SVP`s..). Konkrete Verfahrensauswahl und Umsetzungsplanung. Auswertungsplanung und round up.

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