Die Digitalisierung stolpert nicht an der Technik, sondern an den Menschen, die im Ich und damit im lokalen Speichersystem verhaftet bleiben.
In den digitalen Tools bilden sich aber oft nur altgewohnte Arbeitsstrategien ab. Um das tatsächliche Potenzial zu heben, braucht es nicht weniger als eine Revolution unseres Verständnisses von Teamarbeit. Andernfalls vermehren sich nur die Kanäle und damit die Redundanz von Informationen.
Das Ziel: Mehr für alle
Damit Teams aus Festangestellten, Freien, Kreativen, Techniker*innen sowie im besten Falle Kund*innen auf einen Nenner kommen, brauchen sie ein gemeinsames Informationssystem. Das funktioniert nicht, wenn Teammitglieder in dem Gedanken verhaftet bleiben, Ordnungs- und Speichersysteme für sich persönlich anlegen zu müssen. Mehr Lesen
Wer dauerhaft seine innere Uhr missachtet, riskiert laut einer Studie psychische Probleme von einer Depression bis hin zu einer bipolaren Störung. „Sobald es morgens hell wird, sollte man aufstehen“, sagte die Neuropsychologin Laura Lyall von der schottischen Glasgow-Universität der Fachzeitschrift The Lancet Psychiatry, welche die Untersuchung am Mittwoch veröffentlichte. Weiterlesen →
Als Output einer Studie des bayerischen Gesundheitsministeriums gibt es nunmehr einen Handlungsleitfaden zur gesunden Gestaltung flexibler Arbeitsformen. Es zeigt sich.dass flexibel-entgrenzet Arbeit mit Selbstbestimmunsmöglichkeiten kombiniert werden muss, um effiziente und gesunde Arbeitsstrukturen zu implementieren.
Expertentipp: der Vortrag Dr.Blind zur Gefährdungsbeurteilung/Evaluierung psychischer Belastungen (IMH_Tagung Wien 27.6.2017) steht hier als Download zur Verfügung
Nur in den Sommermonaten (Juni – August) 2017 – wir bieten allen Salzburger KMU bis 50 Mitarbeitern 33% Rabatt auf den Tagsatz. ASCHG-kompatible Evaluierungen u.U. an nur einem Einsatztag sind somit extrem kostengünstig möglich.
Die neueste Studie im Auftrag der Allianz-Versicherung bei 1000 Österreichern ergab markante Befunde zu Stress und Burnoutgefahr. Weiters gaben 64% der Befragten an, eine anonyme Evaluierung von Stressfaktoren am Arbeitsplatz zu wünschen.
Was die Einführung der Flachbildschirme für die Ergonomie bedeutet bzw. welche aktuellen Lösungsansätze es für Einzelarbeitsplätze gibt erfährt man im neuen WEKA-Newsletter.
1. Präventionskongress 2015 „Prävention in der Arbeitswelt“
Vom 21.-22. Mai 2015 öffnet der 1. ASU-Präventionskongress 2015 „Prävention in der Arbeitswelt“ in der Filderhalle in Leinfelden-Echterdingen erstmals seine Tore. Unweit des Stuttgarter Flughafens tauschen sich dann Experten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum zum Thema „Prävention in der Arbeitswelt“ aus. Konzipiert als interdisziplinäre Fortbildungstagung für Personalverantwortliche und UnternehmerInnen sowie Experten aus Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, BGM und Arbeitspsychologie möchte diese den Austausch unter den Fachleuten der verschiedenen Disziplinen ermöglichen und deren Vernetzung intensivieren. Weiterlesen →
Mittlerweile fast zum Alltag gehörig – methodischer Pfusch bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen wird seitens der Arbeitsinspektion sanktioniert. Wie man dem zuvorkommt bzw. als Unternehmen mit solchen Dingen umgeht erfährt man hier.
Mediales Gerangel um die ASchg-Novelle 2013. Nachdem die Arbeitsinspektion im Kalenderjahr 2013 3580 Betriebe bzgl. arbeitsbedingter psychischer Belastungen kontrolliert,gibt es unterschiedliche Wahrnehmungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zur Thematik. Ein aktueller Medienbeitrag der Presse bildet dies u.a. ab. Weiterlesen..
Aufgrund zahlreicher Anfragen seitens projektinteressierter Betriebe stellen wir hiermit unser ASchG 2013 Infopaket mit allen wichtigen Basics zur freien Verfügung online.
Neues im ASchG 2013 – Kontext: in der Diskussion zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen erzeugt eine Studie der deutschen Technikerkrankenkasse erheblichen Nachdruck – durchaus begehrlich schielt man nach Österreich,wo es eine echte gesetzliche Verpflichtung zur Evaluierung und Maßnahmensetzung gibt.
Das per 1.1.2013 erneuerte ASCHG verspricht einen umsetzungsfreudigen Herbst.
In diesem Zusammenhang ist das aktuell in Überarbeitung erschienene Manual der Arbeitsinspektion zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen von hoher Bedeutung.
ASchG 2013 in der Umsetzung – die Frage nach der arbeitspsychologischen Qualifikation als Kernthema der Qualitätssicherung.
Wann man sich in Österreich als Psychologe bzw. Arbeitspsychologe bezeichnen darf bzw. welche Qualifikationen zertifizierte Arbeitspsychologen bzw. Arbeitsmediziner standardmäßig besitzen erfährt man hier.
Neues Medienmaterial gibt es -kostenfrei- bei der AUVA. Das kommentierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz inkl. der ASchG-Novelle 2013. Weitere Infos – online Bestellformular
Ab sofort verfügbar: Betriebliches Anwendungsseminar „Verfahren der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG 2013“.
Inhalte: Qualitätskriterien von arbeitswissenschaftlichen/ arbeitspsychologischen Evaluierungsverfahren -fachlich bzw. gemäß ASchG 2013. Evaluierungsverfahren und Analysetiefe mit 3 Stufen-Raster. Welches arbeitsinspektionskompatible Verfahren ist für meinen Betrieb konkret geeignet und wer kann/darf damit arbeiten (Arbeitspsychologen,Präventivkräfte,sonstige Fachleute,SVP`s..). Konkrete Verfahrensauswahl und Umsetzungsplanung. Auswertungsplanung und round up.
Nach über 4 Jahren war eine neue Homepage -selbst designt 🙂 und mit allen relevanten Social Media Features ausgestattet- überfällig. Leichtfüßig,optisch präzise und in redaktionellem Stil – wir informieren gerne weiterhin topaktuell zu Arbeitspsychologie, ASchg-Novelle 2013/Belastungsevaluierung, Betrieblicher Gesundheitsförderung und Human Resources.
Produktivität in Österreich steigt – Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gleichbleibend.
In Österreich die Produktivität immens gesteigert. Von 2005 bis 2012 stieg die Produktivität je geleistete Arbeitsstunde in Österreich um knapp 16 Prozent. Der Grund dafür ist nicht die höhere Belastung der Mitarbeiter, sondern sind vielmehr Faktoren wie bessere Maschinen, neue Technologien und Strukturen. Das geht aus einer Studie der Wiener Produktivitätsberatung Czipin Consulting her vor. Denn die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit des einzelnen Mitarbeiters am Arbeitsplatz hat sich in den vergangenen 15 Jahren nicht geändert. Im vergangenen Jahr war er im Schnitt 37 Minuten pro Arbeitsstunde produktiv, das entspricht 61,5 Prozent der Arbeitszeit.
Für die Umsetzung der neuen ASchG-Novelle gibt es nun aktuelle gesetzesbezogene Informationen des Arbeitsinspektorats
“Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,
werden Arbeitspsycholog/innen ausdrücklich als „sonstige geeignete Fachleute” genannt, die von den Arbeitgeber/innen auch mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können und
wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.
Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.
1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen … weiterlesen
Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder
43 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind überzeugt, dass ihr Arbeitsstress in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. 19 Prozent fühlen sich überfordert. Das geht aus dem Stressreport Deutschland 2012″ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hervor, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde. Für die Studie wurden bundesweit fast 18.000 Arbeitnehmer zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen ihres Arbeitsalltags befragt.
Wie das Arbeitsinspektorat die Evaluierung psychischer Belastungen unterstützt und detailliert überprüft erfährt man in praxisorientierter Darstellung hier.
Ab 1.1.2013 gibt es die Evaluierungspflicht für psychische Belastungen. Inwiefern hierfür die Einbeziehung von ArbeitspsychologInnen verpflichtend ist wird schon diskutiert. Alle Infos
Am 5.12.2012 wurde die ASchG-Novelle im Nationalrat beschlossen (pro: S,V,G,F. kontra: B,T). Kernstück ist die (anlassunabhängige) Evaluierungspflicht für arbeitsbedingte psychische Belastungen.
Letztere besteht in Umsetzung und Überprüfung aus expliziten,durch das Arbeitsinspektorat vorgeschriebenen arbeitspsychologischen Standards (validierte arbeitspsychologische Verfahren, Evaluierungsgegenstand: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation,Arbeits- und Sozialklima, Arbeitsumgebung; Gefährdungsbekämpfung kollektiv und an der Quelle (vgl. z.B. §§ 4 und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG), § 3 Abs. 2 ASchG, § 7 Z 3 ASchG).
Wesentliche Argumente für ein präzises betriebliches Abarbeiten des novellierten ASchG sind : Rechtssicherheit in mehrfacher Hinsicht sowie Upgrading der betrieblichen Präventionsarbeit/Personalarbeit – qualifizierter Umgang mit psychischen Belastungen. Konkret: im Falle des Eintretens von Arbeitsunfällen, Arbeitsunfähigkeit, Frühpensionierungen etc. kann natürlich nach einer dementsprechenden Evaluierung/Maßnahmensetzung gefragt werden kann. Bei Nichtbeachtung sind diesbzgl. betriebswirtschaftlich nicht verantwortbare und kalkulierbare Haftungsfragen bzw. zivilrechtl. Ansprüche (Regress) seitens der Betroffenen bzw. von Institutionen im Raum. Diese übertreffen ökonomisch bei weitem mögliche fin. Sanktionierungen durch das Arbeitsinspektorat). Als Belohnung winkt im Gegenzug eine deutlich verbesserte mitarbeiterseitige Leistungsfähigkeit auf allen Betriebsebenen samt verbessertem Betriebsklima.
Praktische Konsequenz der ASchG-Novelle:Einbeziehung von Arbeitspsychologen in die betriebliche Präventionsarbeit, Implementierung einer hochwertigen Erstevaluierung (diese ist nicht präventionszeitfähig und erfordert somit im Regelfall ein zusätzl. Budget; ablauforganisatorisch effizient: eigener Projektstatus), die zukünftig ein standardmäßiges Abarbeiten der psychischer Belastungen im Rahmen der üblichen Präventionsarbeit gewährleistet.
184.Sitzung des Nationalrats am 5.12.2012 bringt ASchG-Novelle
Tagesordnungsauszug: „Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1983 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (2024 d.B.)
Unternehmensspezifisches Spezialseminar „Arbeitspsychologie –Grundlagen, Methoden und Verfahren (!),Evaluierung psychischer Belastungen, Maßnahmenplanung operativ und präventiv“. Inhaltl. Orientierung an den Anforderungen des ASchG-neu (Novelle 2012).
Psychische Arbeitsbelastungen im Vormarsch!
Psychische Arbeitsbelastungen und deren mitunter krankmachende sowie arbeitsbeeinträchtigende Folgen sind nach neuesten Erkenntnissen stark im Ansteigen begriffen. Auch und gerade in Österreich! Um dem vorzubeugen haben die Sozialpartner eine Gesetzesnovelle zum ASchG entwickelt (aktuell: ministerielle Begutachtung BMASK),die per 1.1.2013 betrieblich umgesetzt werden soll. Jedoch werden auch jetzt schon auf Basis des noch gültigen ASchG Betriebe österreichweit seitens des Arbeitsinspektorats bzgl. der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen und ggf. Maßnahmenplanung untersucht.
Psychische Belastungsevaluierung – eine Chance für Betriebe?!
Wie gehen Betriebe/Präventivkräfte/Teams mit dieser Situation um? Welche Fachkompetenzen (z.B. Arbeitspsychologie) werden benötigt um gesetzesadäquate (z.B. ÖNORM EN ISO 10075) und betrieblich nützliche (!) Evaluierungsinstrumentarien auszusuchen und Evaluierungspläne zu erstellen. Gibt es hierfür spezifische Verfahren und Instrumente für den jeweiligen Sektor? Welche Szenarien und Maßnahmenpläne folgen ggf. aus einer Evaluierung? Kann man im Rahmen einer Umsetzung bzw. danach die psychischen Belastungen im Betrieb systematischer managen und wie kann eine spätere Folgeevaluierung effizient durchgeführt werden?
All das sind ausgewählte Fragestellungen,die im Rahmen des Seminars fachlich vorgestellt und praxisorientiert besprochen werden sollen. Natürlich werden auch -sofern thematisiert- Erfahrung aus bisherigen betrieblichen Zugängen zur Thematik berücksichtigt und verglichen. Eine spannende Seminarkonzeption mit Umsetzungscharakter liegt vor!
Für unsere lokalen Freunde und Kunden haben wir nun eine eigene Webseite errichtet – www.arbeitspsychologie-salzburg-team.at . Natürlich werden sämtliche weiteren Informationsschienen via Newsfeed in diese Webseite eingespielt.
Die neue ASchG-Novelle steht an. Erwartungsgemäß wird das Leistungspotential der Arbeitspsychologie generell und evaluierungsbezogen in den Vordergund gerückt!
Informationen und Einschätzungen zur neuen ASchG-Novelle – auch mit Themenbezug zur Evaluierung psychischer Belastungen findet man unter nachfolgendem Link .
Mit der neuen ASchG-Novelle bietet sich die Möglichkeit arbeitspsychologische betriebliche Analyse,Prävention und Effizienzsteigerung kostenneutral (!) zu kombinieren – auf die Wahl der Mittel kommt es an!
Aufgrund äußerst zahlreicher Anfragen zum Thema „Evaluierung psychischer Belastungen“ im Betrieb haben wir hierzu -kurzentschlossen- eine eigene Infoschiene im Web errichtet.
Hier wird ab sofort kontinuierlich über die betrieblichen Anforderungen der ASchG-Novellierung 2012 berichtet,natürlich mit Themenschwerpunkt „Belastungsevaluation.
Wir freuen uns,daß unser Kunde die ERSTE BANK AG bzw. ERSTE GROUP die im Medienbericht angeführten, im nationalen Rahmen einzigartigen Ergebnisse bzgl. Fehlzeitenreduzierung psychischer Erkrankungen aufweisen kann.
Novelle/Zeitplan: Die österreichischen Sozialpartner haben eine inhaltliche Einigung getroffen und diese an den zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelt. Das Ministerium plant daher eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), die im Sommer 2012 begutachtet und schlussendlich im Herbst 2012 einer Beschlussfassung im Nationalrat zugeführt werden soll, damit eine Inkraftsetzung per 1.1.2013 erfolgen kann.
Wien (OTS) – „Mehr Arbeits- und Organisationspsycholog/innen in den Betrieben, eine systematische Erfassung von Stressoren und psychischen Belastungen der Arbeit: Im künftigen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben die Sozialpartner einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz gesetzt“, sagt Alice Kundtner, Leiterin des Sozialbereichs der
Arbeiterkammer. In dieser Woche haben sich die Sozialpartner einvernehmlich auf bedeutsame Verbesserungen im ArbeitnehmerInnenschutz geeinigt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
das Arbeitsinspektionsgesetz und die arbeitsmedizinische Ausbildungsverordnung werden novelliert. „Es lohnt sich für alle,wenn dieser Entwurf der Sozialpartner so durchkommt, wie er jetzt geplant ist“, so Kundtner. Für die Betriebe, weil sie weniger Kosten durch lange Krankenstände und reduzierter Leistungsfähigkeit haben.Für die Beschäftigten, weil sie vor Schmerz und Leid bewahrt werden,
gesund in der Arbeit bleiben können und Gesundheit Teil ihrer Lebensqualität ist. Für die Sozialversicherung, weil gesunde Menschen die Ausgaben der Sozialversicherung reduzieren.
Kern der Neuerungen, die ab 2013 wirksam werden sollen, ist die Erweiterung der Evaluierungsverpflichtung. Es kommt eine klare und eindeutige Verpflichtung psychische Belastungen der Arbeit zu erheben, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur psychischen Gesundheit der ArbeitnehmerInnen festzulegen und umzusetzen. Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei der Evaluierung psychischer Belastungen müssen dafür fachkundige Personen insbesondere Arbeits-
und OrganisationspsychologInnen eingesetzt werden.
Weitere inhaltliche Neuerungen sind:
Künftig haben Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch explizit auf die Integrität und Würde der bei ihnen arbeitenden Menschen zu achten. Die Aufgaben der Arbeitsinspektion werden um den Schutz der
Integrität und Würde der ArbeitnehmerInnen erweitert. Die Ausbildungsdauer zur ArbeitsmedizinerIn wird um 30 Stunden auf 390 Stunden erhöht, um mehr Kenntnisse über altersgerechte Arbeitsplätze zu vermitteln und über Grundlagen der Arbeits- und Organisationspsychologie besser Bescheid zu wissen. Bei der Evaluierung psychischer Belastungen haben sich die Sozialpartner zudem darauf geeinigt, Aktivitäten zur praxisgerechten Umsetzung zu setzen. Die Betriebe sollen durch Informationen und Beratung unterstützt werden.
„Die AK hat seit Jahren darauf hingewiesen: Burnout und stressbedingte seelische Erkrankungen sind die neuen Krankmacher am Arbeitsplatz. Mit den gesetzlichen Neuerungen ist uns ein wichtiger
Teilerfolg für die Beschäftigten gelungen“, sagt Kundtner. Es ist mittlerweile anerkannt, dass psychische Erkrankungen als Folge von Arbeitsbelastungen auf dem Vormarsch sind. Mit den jetzt
vereinbarten Verbesserungen trägt der ArbeitnehmerInnenschutz ein Stück zeitgemäßer den Anforderungen der modernen Arbeitswelt Rechnung.
Internationale Studien zeigen auf, dass in Europa zwischen 50 und 60 Prozent der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder anderen Form auf Stress in der Arbeit zurückzuführen sind. Die
dadurch bedingte Verringerung der Arbeitsleistung und -produktivität führt zu negativen gesamtwirtschaftlichen Kosten von bis zu 3,3 Milliarden Euro. Je nachdem ob neben den direkten medizinischen und betrieblichen Kosten auch noch eine Bewertung des Verlusts an
Wertschöpfung und der Einschränkung der Produktivität vorgenommen
wird.
Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen oder Bluthochdruck sind nur einige der Krankheitsbilder, die durch psychische Belastungen in der Arbeitswelt ausgelöst werden. Seit 1995 haben sich die Krankenstandstage infolge von psychischen Erkrankungen mehr als verdoppelt, jährlich entstehen dadurch messbare gesamtwirtschaftliche Kosten von 3,3 Milliarden Euro, rechnete Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel vor. Wifo-Expertin Gudrun Biffl setzt die Kosten aber fast doppelt so hoch an.
Die Donauuniversität Krems und das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) haben im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) erforscht, was arbeitsbedingte psychische Erkrankungen auslösen und was sie Österreich kosten. Studienautorin Biffl erklärte, dass die gesamtwirtschaftlichen Kosten bis zu doppelt so hoch wären, wenn man die Arbeitnehmer miteinberechnet, die „unter Stress Pillen einwerfen“ und so zwar am Arbeitsplatz erscheinen, aber nicht mehr produktiv sind.
Weniger Arbeitsunfälle
Die Krankenstandstage wegen psychischer Probleme steigen seit Jahren, während die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgeht. Dieses Phänomen sei ein Zeichen für den Wandel der Wirtschaftswelt. Vor 20 Jahren arbeitete die Hälfte in der Industrie, heutzutage sind zwei Drittel der Beschäftigen in der Dienstleistung tätig. Besonders betroffen seien Arbeitnehmer, die viel mit anderen Menschen zu tun haben, also Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen oder auch Lehrer.
Der Druck sei in den letzten Jahren stark gestiegen, sagte Tumpel und verwies auf knappere Lieferzeiten, mehr Konkurrenz und auf Fristen, die eingehalten werden müssen. Der Leistungsdruck werde von den Chefs auf die Mitarbeiter übertragen, die Verantwortung übernehmen und mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausführen müssen, so Tumpel. Dazu kommen Jobunsicherheiten oder fehlende Anerkennung, die zusätzlich belasten. Ein noch höheres Risiko psychisch zu erkranken haben Migranten und Arbeitslose.
Drittel der Frühpensionen aus psychischen Gründen
Die Studie zeigt, dass Personen, die von psychischen Arbeitsbelastungen betroffenen sind, häufiger gesundheitliche Probleme bekommen, dazu zählen Stress, Kopfschmerzen aber auch Herz-Kreislauferkrankungen. Außerdem beeinflussen sich psychische und körperliche Krankheiten gegenseitig und verlängern so die Krankenstände noch weiter. Bei psychischen Belastungen sind die durchschnittlichen Fehlzeiten mit 3,3 Ausfallstagen mehr als dreimal so hoch wie bei Krankenständen ohne arbeitsbedingte Belastungen (im Schnitt 0,8 Tage).
2011 erfolgte ein Drittel aller Neuzugänge bei den krankheitsbedingten Frühpensionierungen aus psychischen Gründen. Belastete Mitarbeiter steuern entweder auf die Invaliditätspension oder auf ein Burn-out zu, warnte Biffl. Die Arbeiterkammer fordert daher, dass neben Arbeitsmedizinern auch Psychologen gesetzlich im Arbeitnehmerschutz verankert werden. Die 500 dafür notwendigen Arbeitspsychologen würden laut AK 46 Millionen Euro pro Jahr kosten.
Welchen Anteil Techno-Stress am gesamten von einem Menschen wahrgenommenen Stress hat, ist bislang nicht wirklich systematisch untersucht worden. Klar ist aber, dass Menschen, die täglich am Computer arbeiten und Kommunikationsinstrumente wie Mobiltelefone häufig verwenden, eher mit Techno-Stress konfrontiert sind. Daher ist auch der Anteil von Techno-Stress am gesamten wahrgenommenen Stress bei diesen Personen vermutlich höher. Weiterlesen →
NEU! Aktuell werden hier im Zusammenhang mit dem aktuellen Interview (Dr.Blind zur betrieblichen Burnout-Prävention in TOP TIMES 5/2011, Schwerpunkt: BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG ) eine BURNOUT CHECKLISTE für Betriebe eingestellt sowie ein angebotsorientierter Toolkit!
SEMINAR SPECIAL – anlässlich unseres aktuellen Burnout-Schwerpunktes offerieren wir aktuell ein Spezialseminar „Betriebliche Burnout-Prävention“ (Firmenseminar,extern) mit 15% KMU-Rabatt. Dieses ist nicht via Webshop buchbar, Inhalte und Details ausschliesslich auf Anfrage – burnoutseminar@arbeitspsychologie-online.at .
Unser Fachmagazin zur Arbeitspsychologie auf Expertenebene wurde runderneuert.
Hier findet man u.a. auch die aktuelle Diskussion um die Einführung des Arbeitspsychologen als 3.Präventivkraft im Rahmen des Arbeitnehmer/innen- Schutzgesetzes widergespiegelt.
Derzeit wird die Aufteilung der Präventionszeiten im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
neu verhandelt. Präventionszeit ist die Zeit, die Betriebe pro Kalenderjahr
Präventivfachkräfte beschäftigen müssen. Das sind momentan verpflichtend
Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen. ArbeitspsychologInnen können,
müssen aber nicht herangezogen werden.
Sie werden allerdings zunehmend mehr beigezogen, da die sich verändernde Arbeitswelt und die Weiterentwicklung der Technik eine weitere zusätzliche Expertise, nämlich die der Arbeits- und
OrganisationspsychologInnen, notwendig macht. Daher fordern beide Berufsverbände der PsychologInnen (BÖP; GkPP) ArbeitspsychologInnen verpflichtend als dritte Präventivfachkraft im ASchG zuverankern (siehe deren Stellungnahmen und Pressemitteilungen). Die Einbeziehung der Berufsverbände in alle zukünftigen ASchG-Verhandlungen wird dringend empfohlen.
Unsere neue Beratungsschiene für Betriebe ist online – Arbeitspsychologische Beratung („Sprechstunde“) im virtuellen Gesprächraum.
Arbeitspsychologische Beratung für Ihre Mitarbeiter einmal anders.
Nicht wenige Betriebe setzen auf arbeitspsychologische Betreuung ihrer Mitarbeiter lediglich im akuten Bedarfsfall. Das bedeutet in der Praxis einerseits mitunter aktuellen Problemlagen auf Mitarbeiter- und Führungsebene (Stress,Burn-out etc.) hinterherzulaufen; andererseits wird derart die „Gefahr“ der -fallweise notwendigen- psychologischen Thematisierung von Konflikt- und Belastungssituationen organisatorisch ausgeblendet. Letztlich entstehen derart aber unnötige Reibungsverluste im HR-Bereich – das muß nicht sein!
Hier kann unser neues,kostengünstigesund flexibles online-Beratungsangebot („arbeitspsychologische Sprechstunde für Mitarbeiter“) weiterhelfen…
Eberhard Ulich stellt in diesem wegweisenden Buch praxiswirksame theoretische Konzepte vor, die bisher in keinem anderen arbeitspsychologischen Grundlagenwerk so zusammengefasst und zueinander in Beziehung gesetzt wurden. Die Praxisrelevanz wird anhand zahlreicher Beispiele jeweils konkret belegt.
Die 7. Auflage enthält in allen Kapiteln Ergänzungen und Erweiterungen, zusätzlich einen Auszug aus der Europäischen Norm über die Merkmale gut gestalteter Arbeitsaufgaben, ein Beispiel für Industrielle Demokratie sowie einen Abschnitt über Präsentismus. Weiterlesen →
… sind wesentliche Hilfsmittel (und mehr!) um die betriebliche Personalarbeit up to date zu halten. Wir stellen hier das neue PERWISS-TOOL vor.
Das Tool „Praxishilfe zur Leistungsbeurteilung“ bündelt wesentliche Informationen zum Thema Leistungsbeurteilung. Das Tool enthält Hinweise zu Zielen, Ebenen, Beurteilungsquellen und Verfahren der Leistungsbeurteilung.
Das Tool „Praxishilfe zur Leistungsbeurteilung“ gliedert sich in vier Abschnitte:
einführend wird der Begriff Leistung kurz erläutert und Ziele von Leistungsbeurteilungen werden beschrieben,
im zweiten Abschnitt erfolgt ein Vergleich von Day-to-Day-Feedback und Regelbeurteilung,
der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit objektiven und subjektiven Beurteilungsquellen und
abschließend sind zwei Beurteilungsverfahren mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt.
Albert Vollmer: Kooperatives Handeln zwischen Kontinuität und Brüchen in neuen Tätigkeitssystemen
Zusammenarbeit in der betrieblichen Lebenswelt war noch nie ein Prozess, der ausschließlich durch Kontinuität gekennzeichnet war und ohne Brüche vonstatten ging. Auch wenn der Anspruch an die Reibungslosigkeit der Zusammenarbeit in hohem Maße sowohl in der Managementliteratur als auch bei den Praktikern nicht zu überhören ist, folgt die betriebliche Praxis dieser Logik keineswegs. Auch neue Kooperationsformen, mit denen immer auch das Versprechen eingelöst werden soll, die Zusammenarbeit effektiver und effizienter zu machen, bergen bekannte Bruchstellen oder bringen neue hervor.
Seit einiger Zeit wird die Wichtigkeit des situativen kooperativen Handelns der an der Zusammenarbeit beteiligten Akteure für die Bewältigung von Bruchstellen erkannt. Hierbei treten die tätigen Menschen und die Vor-Ort-Beschäftigten als handelnde Subjekte wieder ins Zentrum der Betrachtung. Weiterlesen →
Vom 31. März bis 1. April 2011 lädt das Bundesministerium für Bildung und Forschung zum 3. Zukunftsforum Innovationsfähigkeit ein. Auf dieser Tagung sollen Treiber und Hemmnisse für Innovationen in der modernen Arbeitswelt diskutiert werden.
Burnout und Stress sind „in“ – sowohl als Medienthema wie auch als ernstzunehmende psychische Beanspruchung oder Gefährdung.
Wie geht man aber betrieblich seriös damit um bzw. was sind die realen,fachlich begründeten Handlungsoptionen für die betriebliche Personalarbeit bzw. Gesundheitsarbeit? Es lohnt sich,der Frage auf den Grund zu gehen.
Warum ist das so? Grundsätzlich leicht nachvollziehbar sind die objektiven Veränderungen in der Arbeitswelt – vor 50 oder 100 Jahren war weitgehend noch der Arbeitstypus der der physischen,werkzeuggestützen Arbeit im Vordergrund. Heutzutage hat sich viel in Richtung der rechnergestützten geistigen Arbeit oder der dialogisch-interaktiven Arbeit entwickelt – vereinfach gesagt sind computergestützte,smarte Arbeitsprozesse bzw. kundenorientierte Humandienstleistungen zum dominanten Arbeitstyp geworden. Weiterlesen →
Humandienstleistungen nehmen zu und stellen immer komplexere Anforderungen: Bildung, Sozialarbeit,Pflege, Medizin, Handel,Verwaltung, Management, Service usw. Die Ergebnisqualität wird häufig beklagt; gleichzeitig lässt die wachsende Krankheitsrate ein brisantes Maß an Fehlbeanspruchung erkennen.
Die Wirtschaftspsychologie hat während der letzten Jahre relevante Analysen zur Frage erarbeitet:
Wie kann dialogisch-interaktive Arbeit gelingen und den Betroffenen kein Paradies, aber eine optimaleLebensqualität ermöglichen? Winfried Hacker hat die wichtigsten Befunde reflektiert und zu einem übersichtlichen Lehrbuch zusammengestellt: mit solider theoretischer Basis und hohem Anwendungsbezug. Dabei geht,der Autor über die emotionalen Aspekte hinaus – bis zur Frage nach der Legitimität mancher Arbeitsaufträge von Dienstleistern.
Der Text wendet sich an Praktiker,Studierende und Lehrende der Wirtschafts-, Arbeits- und Organisationspsychologie sowie der Arbeitswissenschaften. Er bietet ebenso für Sozialpsychologen, Pädagogen und Pflegewissenschaftler nützliche Informationen.
Was kristallisiert sich in Zeiten schwächelnder Konjunktur als der Engpassfaktor 2009 plus heraus? Zufriedene, leistungsfähige und motivierte Mitarbeiter. Arbeits- und Organisationspsychologen der Uni Bielefeld führen die exklusive Marktforschungsstudie des IWD mit 500 befragten Managern sowie die Erkenntnisse des Londoner Centre of Economic Performance an, um brachliegende Potenziale in Betrieben aufzuspüren.
Wer in GrossraumbüroS arbeitet, ist häufiger krank und unzufriedener, als jemand, dem ein kleines Büro zur Verfügung steht. Außerdem sind Grossraumbüro-Arbeitskräfte weniger produktiv. Das ergab eine Befragung der Hochschule Luzern. Befragt wurden 1230 Personen in 125 Betrieben, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zu der Studie schreibt. Ermittelt wurde in der schweizerischen Befragung in Büros (SBiB) die Häufigkeit von Beeinträchtigungen aus der Umgebung.
Die am häufigsten genannten Beeinträchtigungen aus der Umgebung waren Lärm im Raum, etwa durch Gespräche und Telefonate im Hintergrund, gefolgt von trockener oder schlechter Luft, Problemen mit der Temperatur, ungenügendem Licht und Zugluft.
Kleinere Raumeinheiten sind produktiver
Häufigste gesundheitliche Beeinträchtigung der Befragten am Arbeitsplatz waren gereizte, brennende oder juckende Augen, Konzentrationsschwierigkeiten, schwere Köpfe und Kopfschmerzen sowie Müdigkeit. Diese Symptome nannten Arbeitskräfte in kleinen Büros signifikant seltener als jene in Grossraumbüros.
Bei den arbeitsorganisatorischen Faktoren ergab die Studie ebenfalls deutliche Unterschiede zwischen den Bürogrössen: In kleinen Büros waren die Angestellten generell zufriedener, unterbrachen die Arbeit weniger häufig und bewerteten die Attraktivität ihrer Arbeitsplatzes höher. Zudem gaben Personen in solchen Büros häufiger an, ihr Arbeitsplatz erlaube ihnen, produktiv zu sein.
Grßraumbüro als Kostenfaktor
Grosse Büros verzeichneten mehr krankheitsbedingte Absenzen als kleine. Das ist gemäss SECO bezogen auf diesen wichtigen Kostenfaktor ein weiterer Nachteil für Grossraumbüros.
Das SECO kommt zum Schluss, dass in Grossraumbüros der grösste Konfliktfaktor der Lärm ist. Das sollte bei der Planung und beim Betrieb berücksichtigt werden, etwa durch eine schalldämmende Trennung oder speziell abgetrennte Arbeitsbereiche.
Der 56. Frühjahrskongress der Gesellschaft für Arbeitswissenschaft findet vom 24.03.2010 bis 26.03.2010 in Darmstadt statt und wird vom Institut für Arbeitswissenschaft der TU Darmstadt unter dem Motto „Neue Arbeits- und Lebenswelten gestalten“ ausgerichtet.
Mit unserem Kongress möchten wir einen Beitrag zur Beantwortung der Frage liefern, wie wir in Zukunft leben und arbeiten wollen. Die arbeitswissenschaftliche Forschung und Anwendung stellt dazu vielfältige Erkenntnisse der menschengerechten Gestaltung zur Verfügung, die im Rahmen des Kongresses vorgestellt werden. Die Schwerpunktthemen Gesundheit, Individualität und Nachhaltigkeit nehmen einen direkten Bezug auf aktuelle Diskussionen in Gesellschaft und Wissenschaft und durch die Präsentation innovativer Gestaltungskonzepte für zukünftige Arbeits- und Lebenswelten soll eine menschengerechte Zukunft vorstellbar und erlebbar werden.
Dass neben der physischen auch die psychische und soziale Gesundheit der Menschen gefördert werden muss, ist heute allgemein anerkannt. Die mentale oder psycho-soziale Gesundheit bildet sowohl für die WHO wie den FGÖ einen wichtigen Fokus. Ein Setting mit wesentlichen Ressourcen aber auch Risiken dafür ist der Arbeitsplatz. Dies stellt betrieblich Verantwortliche wie Beratende vor große Herausforderungen. Diese Tagung soll dazu beitragen, einerseits aktuelle Daten und Theorien aus Studien, sowie praktische Erfah rungen aus
Projekten bekannt zu machen und konkrete Möglichkeiten der Prävention und Intervention zu diskutieren.
Zielgruppe
Personen, die durch ihre betriebliche Funktion Verantwortung für die psychosoziale Gesundheit und deren
Förderung am Arbeitsplatz tragen.