TK-Gesundheitsreport 2018: „fit oder fertig“?

Im Zentrum des diesjährigen Gesundheitsreportes der Techniker Krankenkasse steht die Fragestellung „Fit oder fertig? Erwerbsbiografien in Deutschland“. Es wird empirisch belegt, wie häufig und aus welchen Gründen berufliche Tätigkeiten beendet oder unterbrochen werden. Im Gesundheitsreport wird darauf eingegangen, welche Beschäftigtengruppen dabei betroffen sind.

Die erhobenen Daten stammen von 5 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigten oder arbeitslos gemeldeten Mitgliedern der Techniker Krankenkasse.

TK-Gesundheitsreport-2018

Digitaler Stress – TK Studie 2016

Die Krankenkassen verzeichnen seit 15 Jahren eine Zunahme
stressbedingter Krankschreibungen. Von den gut 15 Fehl­
tagen pro Kopf und Jahr entfallen 2,5 Tage auf psychische
Beschwerden wie Depressionen, Angst- und Belastungsstö­
rungen. Woran liegt es, dass offenbar immer mehr Menschen Proble­
me haben, ihren Alltag zu bewältigen? Auf diese Frage gibt
es nicht nur die eine Antwort. Zum einen sind psychische
Erkrankungen heute erfreulicherweise weniger stigmatisiert
als früher, so dass psychische Diagnosen auch eine größere
Akzeptanz haben. Zum anderen sind Ärzte heute viel besser
in der Lage, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren, so
dass viele seelische Beschwerden, die früher nicht erkannt
oder mit einem falschen Etikett versehen wurden, heute do­
kumentiert und die Patienten entsprechend besser behandelt
werden. Der Anstieg der Diagnosen hat also auch positive
Effekte.Zum anderen stellen wir aber auch fest, dass die Grenzen zwi­
schen seelischem Stress und Beschwerden, die medizinischer
Versorgung bedürfen, immer mehr verschwimmen. Auch bei
Problemen der Lebensbewältigung wird immer häufiger pro­
fessionelle medizinische Hilfe gesucht.

Exkurs zum AschG 2013

Neues im ASchG 2013 – Kontext: in der Diskussion zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen erzeugt eine Studie der deutschen Technikerkrankenkasse erheblichen Nachdruck – durchaus begehrlich schielt man nach Österreich,wo es eine echte gesetzliche Verpflichtung zur Evaluierung und Maßnahmensetzung gibt.

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