Kein Arbeitsplatzabbau durch KI – OECD-Studie

Künstliche Intelligenz (KI) kann in einem sehr breiten Feld Aufgaben übernehmen, die davor von Menschen geleistet wurden. Zu einem Abbau von Jobs ist es deshalb aber noch nicht gekommen – allenfalls hat KI-Nutzung das Beschäftigungswachstum verlangsamt, ergab eine OECD-Studie mit österreichischer Beteiligung.

Der Untersuchung der OECD in Kooperation mit der KMU Forschung Austria liegen knapp 100 Fallstudien in acht Ländern zugrunde, davon 18 aus Österreich. Unterstützung gab es vom Sozialministerium. Hinweise auf Kündigungen wegen der KI „finden sich in den Fallstudien nur in begrenztem Umfang“, so die Studie. In den wenigen Fällen seien die Betroffenen in anderen Bereichen des Unternehmens untergekommen. Teilweise habe es aber keine Nachbesetzungen von Pensionierungen oder natürlichen Abgängen gegeben, wenn Aufgaben von einer KI übernommen wurden.

Im Gegenzug habe starke Nachfrage zu mehr Beschäftigung in Berufen mit KI-Bezug geführt. Auch auf dem Gebiet der KI selber seien neue Arbeitsplätze entstanden. „KI-Nutzung führt eher zur Umorganisation von Tätigkeiten als zu tatsächlichen Arbeitsplatzverlusten“, heißt es in der OECD-Studie. Teils werde die KI als Unterstützung genutzt, damit Menschen schneller, fehlerfreier oder sicherer arbeiten können, ohne dass sich ihr Tätigkeitsprofil grundlegend ändert.

Wegfall monotoner Aufgaben

Häufig habe die Arbeitsersparnis durch KI zu mehr Bedarf an menschlicher Arbeit im Umfeld der KI geführt. „Die anderen Aufgaben waren in der Regel Tätigkeiten, bei denen menschliche Arbeitskräfte nach wie vor über komparative Vorteile verfügen“, so die OECD. Tätigkeiten, die Empathie, soziale Interaktion und bestimmte Arten der Entscheidungsfindung erfordern, würden „wahrscheinlich immer besser von Menschen erledigt werden“, so die Einschätzung der Befragten in den Fallstudien.

Die Auswirkungen auf das Kompetenzniveau sind laut Studie differenziert zu sehen. Bei einem großen Teil sei im neuen Umfeld keine zusätzliche Kompetenz nötig, aber bei einem „wesentlichen Anteil der Fallstudien“ waren höhere und breiter gestreute Kompetenzen nötig. Nur im verarbeitenden Sektor gab es auch Beispiele, wo die Kompetenzanforderungen wegen der Automatisierung sanken.

„Die Fallstudien liefern überzeugende Belege dafür, dass KI die Beschäftigungsqualität erhöht“, so die Studie. Oft fielen monotone Inhalte weg, die Arbeit werde interessanter und auch das Arbeitspensum sinke. Es könne aber auch die Arbeitsintensität wegen höheren Leistungszielen steigen. Nun seien politische Weichenstellungen entscheidend. Würden Beschäftigte bei der Einführung von KI eingebunden, verringere das die Furcht vor einem Arbeitsplatzverlust und stärke ihre Bereitschaft, sich mit KI-Technologien auseinanderzusetzen.

Fachthema AMS-Algorithmus – wissenschaftliche Kritik

Wir sind fünf Wissenschaftler*innen von der TU Wien, der WU Wien und der Universität Wien, mit einem diversen Hintergrund in Künstlicher Intelligenz, Mathematik, Wirtschaftsinformatik, Kognitionswissenschaften, Sozialwissenschaften und Wissenschafts- und Technikforschung (STS). Wir forschen seit einiger Zeit zum AMS-Algorithmus und wundern uns über die aktuelle Debatte zum  AMS -Algorithmus.

Echte Transparenz

Immer wieder wurde seitens des AMS von Transparenz in Bezug auf den AMS-Algorithmus gesprochen. Ob und inwiefern Transparenz in einem produktiven Ausmaß vorliegt, misst sich daran, inwieweit ein wissenschaftlicher Diskurs möglich ist, der auf belegbaren Fakten und Daten basiert. Echte Transparenz würde bedeuten, dass ebendiese belegbaren Fakten und Daten seitens des AMS bereitgestellt werden. Leider wurde dem bisher nicht in zufriedenstellender Weise nachgekommen: Von den 96 Modellvarianten, die sich zu dem algorithmischen System bündeln, wurden nur zwei veröffentlicht, und eine davon erst auf Anfrage. Auch die entsprechenden Fehlerquoten der 96 Modellvarianten sind weitestgehend unbekannt.

Dass es überhaupt eines regen Schriftverkehrs und mehrerer Anfragen bedarf, um auch nur einen Bruchteil der benötigten Informationen zu erhalten, ist unzumutbar und widerspricht dem Postulat der Transparenz. Vielmehr sollte das AMS als Träger von öffentlicher Verantwortung der versprochenen Transparenz eigeninitiativ nachkommen und Anstrengungen unternehmen, die entsprechenden Modellvarianten, Daten und Fakten belegbar, nachvollziehbar und hinreichend anonymisiert aufzubereiten, um eine Analyse im Zuge eines breiten demokratischen Diskurses zu ermöglichen. Die Beurteilung, inwieweit Transparenz für eine ausreichende wissenschaftliche Debatte vorliegt, obliegt der Wissenschaft und kann nicht durch Behauptungen durch Verantwortliche des AMS auf ihren privaten Internet-Seiten ersetzt werden. Derartige Veröffentlichungen auf privaten Kanälen sind nicht überprüfbar und unterliegen keiner angemessenen Kontrolle durch rechtsstaatliche Institutionen. Stattdessen ist die Kommunikation auf den entsprechenden offiziellen Kanälen des AMS, bei der echte Transparenz gelebt werden sollte, zu führen.

Wissenschaft lebt von einer kritischen Auseinandersetzung mit einer gemeinsamen Informationsgrundlage. Diese gemeinsame Informationsgrundlage existiert im Moment beim AMS-Algorithmus nicht und muss dringend hergestellt werden. Dies ist insofern bemerkenswert, dass sich diese gemeinsame Informationsgrundlage auch nach einer einjährigen medialen Debatte kaum geändert hat. Die Öffentlichkeit weiß fast genauso wenig wie vor einem Jahr über den tatsächlichen Einsatz von automatisierten Systemen beim AMS.

Um welche Technik geht es eigentlich?

Anders als vom AMS-Vorstand dargestellt, basiert der AMS-Algorithmus sehr wohl auf Trainingsdaten, in Form der Personendaten der vorhergehenden 4 Jahre und E

x-post Beobachtungen des Ausganges, und produziert Prognosen anhand der genannten 96 statistischen Modelle. Damit ist das System denselben Fehlerquellen – wie etwa Bias – unterworfen wie andere Systeme, die auf Trainingsdaten aufbauen. Jenseits von Fragen der Begriffsdefinition, was genau AI/KI sei oder nicht, sollte sich die Diskussion jedoch eher auf die Anwendbarkeit und Sinnhaftigkeit der gewählten technischen Methode sowie ihrer Risiken und Probleme konzentrieren.

Der zunehmende Trend zur Automatisierung von Verwaltungstechnologien geht auch mit einer besonderen Verantwortung gegenüber den Bürger*innen im Einzelnen und der Gesellschaft im Allgemeinen einher: Insbesonders ist es in diesem Kontext absolut geboten, Menschen im Zentrum dieser Systeme mit Würde und als Ganzes zu verstehen, anstatt eine reduktionistische Datensicht zum Maßstab des Erfolgs des Systems heranzuziehen. Es sollte hier eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein solches System nicht ohne externe Evaluierung an teilweise strukturell benachteiligten Personengruppen pilotiert wird, bevor das System ausgereift ist und auch von unabhängigen wissenschaftlichen Expert*innen als solches bestätigt wurde – eine Forderung, die seit dem Bekanntwerden der ‚Evaluierungsphase‘ vom Oktober 2018 unbeantwortet bleibt.

Einsatz von Algorithmen als Grundsatzfrage

Der Einsatz derartiger automatisierter Systeme durch die öffentliche Hand ist eine Grundsatzentscheidung und muss in einer demokratisch legitimierten Gesellschaft auch gesamtgesellschaftlich diskutiert werden. Ein Teil dieses Diskurses ist hinreichende Transparenz; diese ist erst dann ausreichend, wenn sie die Adressat*innen ausreichend dazu befähigt, diesen Diskurs zu führen. Diese Debatte ist bisher nur angerissen worden; es stehen noch viele unbeantwortete Fragen aus, ohne deren Beantwortung eine tatsächlich transparente gesellschaftliche Debatte nicht möglich ist. Um darauf einzugehen, sind belegbare Daten und Fakten notwendig.

Dazu sei auch gesagt, dass die aktuelle Anwendung des AMS-Algorithmus in vielerlei Hinsicht nicht internationalen Standards entspricht. So hat der Europarat Anfang 2018 Empfehlungen für den öffentlichen Einsatz von Algorithmenveröffentlicht, (zu den Autor*innen gehört unter anderem einer der Autor*innen dieses Beitrags, Ben Wagner), die im Widerspruch stehen zum aktuellen Einsatz von Algorithmen durch das AMS. Auch diverse Kolleg*innen aus der Wissenschaft warnen explizit vor dem aktuellen Einsatz von Algorithmen durch das AMS, sowohl in Medienberichten als auch auf wissenschaftlichen Veranstaltungen, wie etwa eine Veranstaltung der Universität Wien zu Algorithmen in der Arbeitsvermittlung vom 23. April 2019. Auf dem Stand der Technik zu sein würde auch bedeuten, neben Transparenz auch die Endnutzer*innen wie Arbeitssuchende und AMS Betreuer*innen in den Prozess der Entwicklung von Informationssystemen einzubeziehen, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Ansichten gut berücksichtigt werden.

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Europäische Wertestudie – Österreich

Seit dem Jahr 1990 hat sich in Österreich ein Wertewandel vollzogen. Während die Lebensbereiche „Freunde und Bekannte“ sowie „Freizeit“ an Bedeutung gewannen, ist jene der „Arbeit“ und „Religion“ im Abnehmen. Diese Aufwertung des „Mikrosozialen“ zeigt eine neue Zusammenschau der Österreich-Daten der „Europäischen Wertestudie“, die am Donnerstag an der Uni Wien präsentiert wird.

Stabiler Dauerbrenner an der Spitze jener Bereiche, die die Österreicher als „sehr wichtig“ erachten, ist über fast dreißig Jahre hinweg die Familie. 85 Prozent der Befragten äußerten sich 1990 so, 87 Prozent waren es bei der bisher letzten Erhebungswelle Anfang 2018 (in den vier Befragungen wurden jeweils zwischen 1.500 und 2.000 Personen interviewt).

Deutlich zugenommen hat die Bedeutung von Freunden und Bekannten: Erachteten diesen Lebensbereich 1990 noch 35 Prozent als „sehr wichtig“, machten im Vorjahr bereits 61 Prozent diese Angabe, heißt es in der kürzlich erschienenen Publikation mit dem Titel „Quo Vadis, Österreich?“ (Czernin Verlag), die der Forschungsverbund „Interdisziplinäre Werteforschung“ der Uni Wien nun vorstellt.

Etwas geringer, aber über die vier Erhebungswellen ebenso stetig, fiel der Zuwachs in Bezug auf die Freizeit aus. Hier stieg der Wert von 37 (1990) auf 46 Prozent. Gegenläufig die Tendenz beim Stellenwert der Arbeit: Nach einem Allzeit-Hoch von 66 Prozent im Jahr 1999 erklärten diesen Lebensbereich 2018 nur noch knapp weniger als die Hälfte (48 Prozent) als „sehr wichtig“.

„Bedeutsame Verschiebungen“ verzeichnete man hinsichtlich der Religiosität – Tendenz stetig fallend. Nur noch 16 Prozent zählten 2018 die Religion zu den sehr wichtigen Lebensbereichen. 1990 war der Anteil um acht Prozentpunkte größer. „Triebfedern für die Veränderungen sind neben Zuwanderungseffekten vor allem Säkularisierungs- und Pluralisierungsprozesse“, schreiben die Autoren. Vor allem zwischen 1999 und 2008 wurde etwa ein Rückgang an Personen verzeichnet, die sich als „religiös“ bezeichneten. Aktuell tun das allerdings immerhin noch 63 Prozent der Befragten. Als „überzeugter Atheist“ bezeichnen sich lediglich vier Prozent.

Nur selten als „sehr wichtig“ angesehen wird die Politik – und das seit Erhebungsbeginn: Nach sieben Prozent 1990 befindet sich dieser Wert in den Folgeuntersuchungen beständig bei zehn Prozent.

Österreicher sind zufriedener

Der geradezu legendäre österreichische Hang zum Lamentieren schlägt zumindest in der aktuellsten Befragung nicht durch. Immerhin zwei Drittel der Österreicher zeigen sich mit ihrem Leben „sehr zufrieden“. Dieser höchste Wert seit Beginn der Erhebung spiegle die vielfach zu beobachtende „Aufhellung der Stimmungslage gegenüber der Befragung 2008“ wieder. Die Wirtschafts- und Finanzkrise, die während der Befragung vor mehr als zehn Jahren greifbar wurde, scheine nun „weitgehend verarbeitet“ worden zu sein.

Im Gesamtbild dominiere über die vergangenen rund 30 Jahren die Tendenz in Richtung des „Mikrosozialen“. In einer Analyse der EVS-Daten in die u.a. Ex-NEOS-Chef Matthias Strolz, AMS-Chef Johannes Kopf, die frühere Grün-Abgeordnete Sigrid Maurer oder Eva Maltschnig von der „Sektion 8“ der SPÖ eingebunden waren, fiel in diesem Zusammenhang der Begriff „Neo-Biedermeier“. „Die Menschen kommen mehr und mehr in der funktional differenzierten Gesellschaft an und leben in vielen Welten ihr spezifisches Leben“, umschreiben die Autoren gewissermaßen das, was landläufig als zunehmendes Leben in sozialen „Filterblasen“ bezeichnet wird.

>> Forschungsverbund der Uni Wien

Demografischer Wandel am Arbeitsmarkt

Überdeckt vom vorherrschenden Jugendwahn am Arbeitsmarkt vollzieht sich in den heimischen Betrieben ein demografischer Wandel, der vielen noch immer nicht bewusst ist: Die Belegschaft altert, „Über 50“ hat zahlenmäßig „Unter 30“ längst überholt, noch heuer dürfte die Zahl der über 60-jährigen Arbeitnehmer in Österreich jene der unter 20-Jährigen erstmals überholen.

Bei den Männern hat sich die Beschäftigungsquote bei den 60- bis 64-jährigen binnen zehn Jahren um 20 Prozentpunkte auf knapp 40 Prozent verdoppelt. Sie ist damit jetzt schon höher als jene bei den unter 20-Jährigen, wo Geburtenrückgang und Höherqualifizierung an Schule und Uni die Quote drücken. Grund für das überdurchschnittliche Beschäftigungsplus bei den Älteren sind neben der Demografie die jüngsten Pensionsreformen, die vor allem Schlupflöcher in die Frühpension schlossen, aber auch die gute Arbeitsmarktlage. Weil nicht mehr so viele junge, entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte nachrücken, sind die Betriebe oft auf die Älteren angewiesen.

Dennoch: In anderen EU-Staaten, vor allem die skandinavischen Länder, sind noch mehr Ältere in Beschäftigung. Dies liegt zum einen am höheren gesetzlichen Pensionsantrittsalter vor allem bei den Frauen, wo Österreich erst ab 2024 schrittweise angleicht und aufholen wird. Zum anderen gibt es unterschiedlichste Modelle von Teilpensionen oder Altersteilzeit, die die Statistiken verzerren.

Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz: Umsetzung im Betrieb

Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz

Wiedereingliederungsteilzeitgesetz – beschlossene Neuerungen

Diese „Gesetzliche Neuerung“ beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.

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OGH-Urteil zu Arbeitsplatz/Rückkehr aus Karenz

Neue Erkenntnisse bzgl. Karenz/Rückkehr an den Arbeitsplatz. Eine Führungskraft bekam nach der Rückkehr aus der Karenz einen Arbeitsplatz beim selben Arbeitgeber,der aus Sicht der Klägerin nicht der vorherigen Positionierung entsprach. Der OGH gab der Arbeitnehmerin recht,dass ein Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz besteht.

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workplace violence – Ex-Mitarbeiter feuert auf Chef

EvaluierungDonnerstag, den 23. Mai gegen 07.35 Uhr: ein Mann in Wien-Alsergrund in der Rögergasse feuert auf seinen Ex-Chef. Der Schütze (43) hat laut Polizeisprecher Thomas Keiblinger gleich zweimal auf seinen Ex-Chef gefeuert. Beim ersten Mal ging der Schuss daneben.

Daraufhin sei der Beschuldigte um den Schreibtisch im Büro des 51-jährigen Geschäftsinhabers herumgegangen und habe ein zweites Mal abgedrückt. Da griff ein anderer Mitarbeiter, 27 Jahre alt, ein. Der Mann rannte, nachdem er die Schüsse gehört hatte, ins Chefbüro.

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Neues Merkblatt zur Evaluierung

Soeben neu erschienen – Merkblatt zur Evaluierung psychischer Belastungen

Neue Webseite www.evaluierung-psychischer-belastungen.at

evaluierung-psychischer-belastungen.atHochwertiges Infotool: unsere spezielle Webseite zur ASchG-Novelle 2013 www.evaluierung-psychischer-belastungen.at  bietet permanent aktualisierte Informationen/Downloads zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Arbeitsinspektion und Evaluierung

Wie das Arbeitsinspektorat die Evaluierung psychischer Belastungen unterstützt und detailliert überprüft erfährt man in praxisorientierter Darstellung hier.

Evaluierung psychischer Belastungen im Betrieb – unser Angebot

Fachkompetenz gefragt – unser Angebot im Überblick

– Quickcheck/Analyse – Psychische Belastungen in der aktuellen betriebl. Präventionsarbeit

– Basisinformationen/Einführungsseminar „ASchG-Novelle 2012 – wie umsetzen?“

– Projektbegleitung/Projektdesign der Erstevaluation

– Überblick und Auswahl validierter Verfahren (Anm.: selbsterstellte betriebl. Befragungswerkzeuge sind unzulässig!)

– Durchführung der Erstevaluierung

– Maßnahmenplanung und -umsetzung

– permanenter arbeitspsychologischer Support, Vorbereitung der Folgeevaluierungen im Rahmen der Präventionszeiten

ASchG-Novelle – Arbeitspsychologie kommt in die Betriebe – Evaluierungspflicht für psychische Belastungen – wie abwickeln (?) – unser Support

Dr. Christian BlindDie aktuelle ASchG-Novelle  mit Gültigkeit per 1.1.2013 bringt die Arbeitspsychologie in die Betriebe.

Eckpunkte sind die anlassunabhängige Evaluierungspflicht psychischer Belastungen ( http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2012/06/21/diskussion-evaluierung-psychischer-belastungen-warum/ ) auf Basis einer präzise vorgeschriebenen methodischen Leitlinie.

Letztere besteht in Umsetzung und Überprüfung aus expliziten,durch das Arbeitsinspektorat vorgeschriebenen arbeitspsychologischen Standards (validierte arbeitspsychologische Verfahren, Evaluierungsgegenstand: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation,Arbeits- und Sozialklima, Arbeitsumgebung; Gefährdungsbekämpfung kollektiv und an der Quelle (vgl. z.B. §§ 4 und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG), § 3 Abs. 2 ASchG, § 7 Z 3 ASchG).

Wesentliche Argumente für ein präzises betriebliches Abarbeiten des novellierten ASchG sind : Rechtssicherheit in mehrfacher Hinsicht sowie Upgrading der betrieblichen Präventionsarbeit/Personalarbeit – qualifizierter Umgang mit psychischen Belastungen.
Konkret: im Falle des Eintretens von Arbeitsunfällen, Arbeitsunfähigkeit, Frühpensionierungen etc. kann natürlich nach einer dementsprechenden Evaluierung/Maßnahmensetzung gefragt werden kann. Bei Nichtbeachtung sind diesbzgl. betriebswirtschaftlich nicht verantwortbare und kalkulierbare Haftungsfragen bzw. zivilrechtl. Ansprüche (Regress) seitens der Betroffenen bzw. von Institutionen im Raum.  Diese übertreffen ökonomisch bei weitem mögliche fin. Sanktionierungen durch das Arbeitsinspektorat).
Als Belohnung winkt im Gegenzug eine deutlich verbesserte mitarbeiterseitige Leistungsfähigkeit auf allen Betriebsebenen samt verbessertem Betriebsklima.

Praktische Konsequenz der ASchG-Novelle: Einbeziehung von Arbeitspsychologen in die betriebliche Präventionsarbeit, Implementierung einer hochwertigen Erstevaluierung (diese ist nicht präventionszeitfähig und erfordert somit im Regelfall ein zusätzl. Budget; ablauforganisatorisch effizient: eigener Projektstatus), die zukünftig ein standardmäßiges Abarbeiten der psychischer Belastungen im Rahmen der üblichen Präventionsarbeit gewährleistet.

Alle theoretischen und praktischen Fragen zu dieser Thematik beantworte ich gerne persönlich (christian.blind@arbeitspsychologie-online.at ). Geboten wird der gesetzeskompatible,vollständige betriebliche Support zu dieser neuen Gesetzeslage. Seminare hierzu: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/seminar-evaluierung-psychischer-belastungen/

Eigene Webseite zur Thematik: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/home/

ASchG-Novelle vor Gesetzesbeschluss – Arbeitspsychologie stark aufgewertet

Die ASchG-Novelle passierte den Ministerrat und wird aktuell dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Originaltext:

„Zu Art. 1 (Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes)

1. Zur stärkeren Betonung der Prävention von arbeitsbedingten psychischen Belastungen und

Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen:

In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen, die zu

Fehlbeanspruchungen führen, als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu

beobachten. Psychische Belastungen verursachen nicht nur psychische Beeinträchtigungen und

Erkrankungen, sondern verstärken auch andere Erkrankungen wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen,

Muskel-Skelett-Erkrankungen, Magen-, Darmerkrankungen, Schlafstörungen, Diabetes. Immer mehr

Personen müssen infolge psychischer Fehlbeanspruchungen die Frühpension antreten. Dies verursacht

viel menschliches Leid, aber auch betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten.

Die Ursachen arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchungen sind häufig:

– widersprüchliche Arbeitsaufgaben

– Arbeitsverdichtung, unangemessene Zeit- und Terminvorgaben, ständige Erreichbarkeit,

– unangemessene Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge,

– Informationsmangel oder –überflutung,

– knappe Personalbemessung,

– Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit,

– häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlust,

– fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten,

– isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten, fehlende Unterstützung durch

Vorgesetzte.

Das ASchG sieht bereits in der geltenden Fassung vor, dass Arbeitgeber/innen bei der Präventivbetreuung

neben Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner/innen, je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen

Gefährdungs- und Belastungssituation, sonstige geeignete Fachleute, insbesondere jedoch

Arbeitspsychologen, zu beschäftigen haben. Diese Regelung soll aufgrund einer entsprechenden Einigung

der Interessenvertretungen der Arbeitgeber/innen und der Arbeitnehmer/innen dadurch ergänzt werden,

dass zum einen an mehreren Stellen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Prävention auch

arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen stärker betont wird und

zum anderen die Arbeitspsycholog/innen als bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

beizuziehende Fachleute ausdrücklich genannt werden.  Weiterlesen

Veranstaltung „Arbeit – Psyche – Stigma“

Arbeit – Psyche – Stigma

Mittwoch 10. Oktober 2012 Tag der seelischen Gesundheit
im Bildungszentrum der AK
Theresianumgasse 16-18
1040 Wien

Zum Inhalt: Immer mehr Menschen können den neuen Herausforderungen der Arbeitswelt und der Gesellschaft nicht mehr standhalten und reagieren mit psychischen Problemen und Erkrankungen. Gleichzeitig bleibt die Erkrankung tabuisiert. Sie wird von der Umwelt in diskriminierender Weise wahrgenommen und die Betroffenen schweigen aus Scham und aus berechtigter Angst vor Stigmatisierung.

Einladung Arbeit-Psyche-Stigma

Studie: Better Life Index – Infos zu Work-Life-Balance,Jobs & Employment,Gesundheit

In der Studie, die die Lebenssituation in den OECD-Mitgliedsstaaten vergleicht, wurden heuer auch Russland und Brasilien mit einbezogen. Neben Australien und Norwegen gehören die USA, Schweden, Dänemark, Kanada, die Schweiz und die Niederlande zu den Topländern.

In einer zweiten Gruppe etwas dahinter reihen sich Neuseeland, Luxemburg, Finnland, Großbritannien, Island, Belgien und Irland. Am Ende dieser zweiten Gruppe liegt Österreich auf dem 16. Platz – noch vor Deutschland und Frankreich. Die Schlusslichter sind die Türkei und Mexiko.

Bei der Untersuchung werden elf bestimmende Faktoren des Lebens herangezogen und verglichen. Dabei geht es unter anderem um Komponenten wie Arbeitsplätze, Sicherheit, Wohnsituation, Einkommen, Umwelt, Bildung, Gesundheit und Lebenszufriedenheit. Die OECD will mit dem Index Bewertungskriterien abseits des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf schaffen, erklärte Schreyer. Zwar gebe es einen Zusammenhang zwischen diesem Index und dem BIP pro Kopf, bei Ländern mit gleichen Einkommen gebe es beim BIP aber Unschärfen. Der Better Life Index greift zum Großteil auf vorhandene Daten der OECD zurück.

Österreich schneidet bei Einkommen und Beschäftigung sowie bei Umwelt und Sicherheit gut ab, schwächelt aber bei Bildung und der Balance zwischen Job und Freizeit. Außerdem seien die Österreicher deutlich zufriedener als etwa die deutschen Nachbarn. Erstmals wurden auch Geschlechterunterschiede beachtet: Frauen in Österreich bewerten die Situation bei Einkommen und Beschäftigung deutlich schlechter als Männer.
 Infos zur  Work-Life-Balance

Kompetenzzentrum Arbeitspsychologie runderneuert

Effizient und benutzerfreundlich

Unser Fachmagazin zur Arbeitspsychologie auf Expertenebene wurde runderneuert.

Hier findet man u.a. auch die aktuelle Diskussion um die Einführung des Arbeitspsychologen als 3.Präventivkraft im Rahmen des Arbeitnehmer/innen- Schutzgesetzes widergespiegelt.

Zur Webseite

Wertschätzung in der Personalarbeit – warum eigentlich?!

Neue Publikation

Mit einiger Verspätung ist nun die 2. Ausgabe des Jahrgangs 2010 des Journal für Psychologie, der Zeitschrift der Neuen Gesellschaft für Psychologie, erschienen. Der Themenschwerpunkt lautet „Soziale Anerkennung durch Arbeit und Beruf“. Herausgegeben wurde diese Ausgabe von Ralph Sichler, Stephanie Göll und Philipp Rettler.

Anerkennung durch die Arbeit, die jemand leistet, oder den Beruf, den jemand ausübt, zu finden, ist ein von vielen Menschen begehrtes, aber auch rares Gut. Dies betrifft nicht nur die Praxis, auch die psychologische Auseinandersetzung mit sozialer Anerkennung wird stark vernachlässigt. Im Schwerpunkt dieses Heftes wird versucht, das Phänomen Anerkennung im Kontext von Arbeit und Beruf aus unterschiedlichen psychologischen oder der Psychologie nahestehenden Perspektiven zu beleuchten.

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Neuerscheinung

Basisbuch zur Arbeitspsychologie

Christine Busch, Gisela Mohr, Eva Bamberg

  • Broschiert: 260 Seiten
  • Verlag: Hogrefe-Verlag (März 2011)
  • Sprache: Deutsch
  • Erscheint ca. März 2011, ca. Eur 26,00
  • Arbeitspsychologische Analyse zur Arbeitslosigkeit

    Zitat
    Was Hartz IV mit einem Menschen alles machen kann, welche Klischees nicht stimmen und woran das Jobcenter-System krankt – darüber sprach Politik-Redakteur Olaf Kern mit dem Arbeitspsychologen Dr. Thomas Rigotti von der Universität Leipzig.