Neues Arbeitszeitgesetz – die wichtigsten Fakten

Was genau ändert sich mit dem neuen Arbeitszeitgesetz?

Vor allem soll die Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche angehoben werden – derzeit ist das nur in Ausnahmefällen erlaubt. Bis zu viermal im Jahr sollen Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe möglich werden. Vorgesehen ist auch eine Erweiterung des Personenkreises, der vom Arbeitszeitgesetz überhaupt ausgenommen ist: Neben leitenden Angestellten soll das zum Beispiel auch „sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ betreffen.

Wird die Mehrarbeit freiwillig sein, wie es die Regierung verspricht?

Vorgesehen ist, dass Arbeitnehmer Überstunden „aus überwiegenden persönlichen Interessen“ ablehnen können, wenn so eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder eine Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Das läuft auf eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jedem Einzelfall hinaus. Fazit: Echte Freiwilligkeit ist das nicht, weil die Arbeitnehmer nicht allein entscheiden können.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Explizit erwähnt wird der Tourismus. Wer hier einen sogenannten geteilten Dienst absolviert (mindestens drei Stunden Ruhepause), für den kann der nächste Dienstantritt schon nach acht Stunden erfolgen. Bisher war das erst nach elf Stunden möglich. Die Hoteliervereinigung ist zufrieden: Das Gesetz orientiere sich an der Praxis, Arbeit werde besser eingeteilt, auch die Mitarbeiter wünschten das. Anders sieht das Berend Tusch von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida: „Die Branche wird noch einmal unattraktiver.“ Dass es für die Mehrarbeit überwiegend Zeitausgleich geben wird, glaubt er nicht: „Dafür gibt es viel zu wenig Personal.“

Wie steht Österreich international bei der Arbeitszeit da?

Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz würde Österreich bei der erlaubten Tageshöchstarbeitszeit ins europäische Mittelfeld rücken. Großbritannien, Schweden, Irland und Dänemark stehen mit 13 Stunden an der Spitze, zeigt eine Auswertung der Agenda Austria. Studien zeigten, dass Flexibilisierung die Jobsicherheit erhöhe, sagt Ökonom Wolfgang Nagl von der Agenda Austria. Weil die Produktivität der Belegschaft mit der Flexibilität steigt und Firmen ihre Mitarbeiter nicht so schnell kündigen würden.

Was bedeutet das Gesetz für die Überstundenzuschläge?

Überstunden bleiben zuschlagspflichtig wie bisher. Bei der Frage, welche Stunden als Überstunden gelten, kann es aber durch die Neuregelung Verschiebungen geben (Gleitzeitzuschläge fallen weg!). Auch die einzelnen Kollektivverträge spielen eine Rolle.

7 Was ändert sich für Arbeitnehmer mit Gleitzeit?

Der maximale Gleitzeitrahmen wird von zehn auf zwölf Stunden pro Tag erweitert. Hier geht es aber um echte Freiwilligkeit – Gleitzeit heißt, dass der Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit (innerhalb bestimmter Grenzen) selbst bestimmen kann. Dafür erspart sich der Arbeitgeber im Normalfall die Zuschläge für Mehrarbeit.

8 Was sagt die Opposition zur geplanten Gesetzesänderung?

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch nennt das Gesetz „von der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer bestellt“. Die Opposition erzürnt, dass ein Initiativantrag eingebracht wurde, womit die öffentliche Begutachtung entfällt. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) missbrauche seine Position, um das Gesetz „durchzupeitschen“, so SPÖ-Klubchef Andreas Schieder. Neos-Arbeitsmarktsprecher Gerald Loacker begrüßt das Gesetz, aber dass die Regierung die Begutachtung umgehe, sei eine „Frechheit“.