Angestellte zunehmend Aggression ausgesetzt

Die Kontrolle des 2-G-Nachweises im Handel führt zu vermehrten Fällen von Aggression gegenüber Beschäftigten. „Ein Großteil der Kundinnen und Kunden verhält sich ganz normal. Aber wir nehmen wahr, dass das Aggressionspotenzial zunehmend steigt“, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) gegenüber ORF.at.

Das Problem bestehe vor allem dort, wo die Kundschaft männlich dominiert sei, etwa in Baumärkten. Ebenso zeige sich das Aggressionsproblem vermehrt dort, wo Personen in beruflicher Absicht hingehen – an Orten, zu denen also im Zuge der Berufsausübung auch Ungeimpfte mittels PCR-Test Zutritt erhalten. Das betreffe vor allem Großmärkte und Baumärkte, hieß es von der GPA. Konflikte entstünden oftmals unmittelbar nach der Aufforderung, einen PCR-Test vorzuweisen.

„Manche Angestellte haben Angst“

„Manche Handelsangestellte haben Angst, weil sie in einer Tour beschimpft werden“, so der GPA-Sprecher gegenüber ORF.at. Arbeitgeber hätten dafür „kreative Lösungen zu finden“, hieß es von der Gewerkschaft: Größere Geschäfte könnten etwa mit Securitys arbeiten, in Einkaufszentren könnten die Kontrollen der Nachweise bereits am Eingang erfolgen, womit Konflikte mit Handelsangestellten vermieden werden könnten. Bei kleineren und kleinen Geschäften würden die wenigsten Probleme gemeldet, hieß es von der Gewerkschaft.

Der Geschäftsführer des Handelsverbands, Rainer Will, berichtete von besonderen Auswüchsen: „Mittlerweile werden Aufklärungsgespräche heimlich per Smartphone gefilmt und auf Plattformen wie YouTube, TikTok oder Facebook hochgeladen. Natürlich ohne Einwilligung der betroffenen Beschäftigten, die nur den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.“ Der Handelsverband erinnerte daran, dass das Recht am eigenen Bild ein Persönlichkeitsrecht sei. Jeder Missbrauch könne zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Polizei „an der Seite des Personals“

Vom stellvertretenden Direktor des Bundeskriminalamts (BK), Manuel Scherscher, hieß es zum steigenden Aggressionspotenzial gegenüber Handelsangestellten: „Wir stehen hier als Polizei an der Seite des Personals in den Geschäften und schreiten auch konsequent ein, wenn wir gerufen werden. Auch Beschimpfungen und Beleidigungen können zu Anzeigen führen.“

Apropos Kontrollen der Polizei – hierzu gibt es aktuell im Zusammenhang mit der bevorstehenden Impfpflicht Diskussionen. Ab Mitte März soll der Impfstatus von der Polizei bei jeder Amtshandlung kontrolliert werden. Kritik daran kam nun von sozialdemokratischen und freiheitlichen Gewerkschaftern. Die Überwachung der Impfpflicht müsse hauptsächlich von Beamten der Gesundheitsämter durchgeführt werden, forderten die beiden Gewerkschafter Hermann Greylinger (FSG) und Werner Herbert (AUF) am Dienstag im Ö1-Morgenjournal.

Telefonische Krankschreibung verlängert

Angesichts der stark steigenden Anzahl an CoV-Infektionen wird die telefonische Krankmeldung bis Ende Februar verlängert. Das habe der Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beschlossen, wie es in einer aktuellen Aussendung hieß.

 

Ab Montag nur mehr 3G am Arbeitsplatz

Heute endet die Übergangsfrist für die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischen 1. November und 14. November keinen 3-G-Nachweis erbringen konnten, mussten eine FFP2-Maske tragen. Ab morgen gilt dann die 3-G-Regel ohne Ausnahme.

Wegen Problemen bei der CoV-Testauswertung in Teilen Österreichs fordern Wirtschaftskammer, Händler und Gastronomen eine Fristverlängerung. Das Gesundheitsministerium sieht aber ausreichende Testkapazitäten.

Verwiesen wurde außerdem darauf, dass für die meisten Betroffenen weiterhin ein einfach durchzuführender Antigen-Test ausreichend sein wird: „Einzig in den besonders sensiblen Bereichen Nachtgastronomie sowie in den Gesundheits- und Pflegeberufen muss ein negativer PCR-Test erbracht werden, sofern kein Impf- oder Genesungsnachweis vorliegt.“
Arbeitgeber kontrolliert

Beschäftigte und Firmeninhaber müssen geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen negativen CoV-Test vorweisen, wenn sie den Arbeitsort betreten. Der 3-G-Nachweis muss mitgeführt werden, und der Arbeitgeber muss die Einhaltung der 3-G-Regel kontrollieren. Auch die Behörden führen Kontrollen durch.

Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zweimal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben, und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3-G ersparen.
Rund eine Million Tests pro Tag notwendig

Laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums benötigen wegen der 3-G-Regel am Arbeitsplatz rund 1,4 Millionen Erwerbstätige regelmäßig einen CoV-Test. Unter der Annahme, dass sich die Testungen je zur Hälfte auf PCR-Tests und Antigen-Tests aufteilen, werden laut Ministerium pro Tag rund eine Million Tests für 3-G am Arbeitsplatz benötigt.

Wegen der fehlenden Testinfrastruktur in den Bundesländern sieht WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker ein „riesiges Problem“ auf die Gastrobranche zukommen. „Die Verordnung kann nicht mit der Realität mithalten“, kritisierte der Obmann. Auch WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik sieht eine „große Problematik“, wenn die Tests nicht rasch ausgewertet werden.