AUVA: Corona-Infos zum Arbeitnehmerschutz für Arbeitgeber

CORONAVIRUS: Informationen für Arbeitgeber zum Arbeitnehmerschutz

Hier finden Sie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen betreffend Coronavirus.


XIMES Unfallrisikorechner

Das Unfallrisiko aus der Arbeitszeit bewerten

Lange Arbeitszeiten, zu geringe Pausen und Schichtarbeit bergen erhöhte Risiken für Arbeitsunfälle und Fehlhandlungen. Mit dem XIMES-Risikorechner können die Risiken aus tatsächlichen oder geplanten Arbeitszeiten einfach und schnell berechnet werden.
Arbeitszeit-Risiko-Index: Die Veränderung des relativen Unfallrisikos pro Arbeitstag im Zeitverlauf

Arbeit birgt verschiedene Risiken für Fehlhandlungen, Fehler und Arbeitsunfälle. Ein wichtiger Risikofaktor ist dabei die Arbeitszeit. Arbeitszeiten sind besonders risikoreich, wenn sie Schichtarbeit mit Nachtarbeit und/oder langen Tages- oder Wochenarbeitszeiten verbinden. Zu kurze Ruhezeiten zwischen den Schichten oder zu kurze oder fehlende Pausen lassen das Risiko weiter signifikant ansteigen. Zur Berechnung des Risikos eines (tatsächlichen oder geplanten) Arbeitszeitmodells oder Schichtplans wurde der webbasierte XIMES-Risikorechner entwickelt.

Der XIMES-Risikorechner im Überblick    
Ist-Arbeitszeiten oder Dienstpläne sowie die tägliche Fahrtzeit können im Software-Tool eingegeben oder aus Excel eingefügt werden. Der XIMES-Risikorechner berechnet, um wie viel Prozent das Risiko der eingegebenen Arbeitszeit höher oder niedriger liegt als das Risiko eines Referenz-Arbeitszeitmodells mit Tagarbeit (5 Tage à 8 Stunden, inkl. 30 Min. Pause und 2 freien Tagen im Anschluss).

Im „Risiko-Index“, einem Report im PDF-Format, werden die Risiken für Arbeitsunfälle zu einem Gesamtrisiko zusammengefasst und pro Arbeitstag dargestellt (siehe Abbildung). So lässt sich erkennen, wie das eingegebene Arbeitszeitmodell im Vergleich zu regelmäßiger Tagarbeit abschneidet. Die weiteren Kapitel des Risiko-Index bieten eine detaillierte Aufschlüsselung der Risiken bis auf Tages- und Stundenebene. Dadurch wird sichtbar, woher die größten Risiken rühren (z. B. lange Schichten, mehrere Nachtschichten in Folge etc.). Das bietet in der Folge die Chance, bei der Gestaltung zukünftiger Arbeitszeitmodelle gezielt einzugreifen und risikoverringernde Elemente (z. B. andere Schichtfolgen, besser geplante Pausen und Ruhezeiten etc.) vorzusehen.

Nutzung
Die AUVA stellt eine Version des Risikorechners für die nicht kommerzielle Nutzung für maximal 100 Zeiteinträge kostenlos unter www.eval.at/evaluierung-arbeitszeit zur Verfügung. Für die Forschung ist das Tool ebenfalls kostenlos erhältlich. Eine kommerzielle Nutzung für Betriebe oder die Beratung wird in verschiedenen Umfängen von XIMES bereitgestellt.

Zusammenfassung
Der XIMES-Risikorechner stellt ein wertvolles Screening-Tool zur Bewertung von Risiken aus Arbeitszeiten oder Schichtplänen dar. Es kann zur Evaluierung von Arbeitszeit oder als Teil der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden. Auch Hinweise zur gezielten Verbesserung von Arbeitszeitmodellen lassen sich unmittelbar ableiten. Das Tool soll künftig um weitere Risikofaktoren erweitert und ergänzt werden

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Forum Prävention 2019

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Arbeitsplätze evaluieren mit EVALOG

In Österreich arbeiten ca. 720.00 Menschen in Kleinstbetrieben bis zu 9 Beschäftigten.

Die AUVA hat aktuell ein neues Evaluierungstool für ebendiese Kleinstbetriebe herausgebracht – EVALOG.

Hintergrund

Um den gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung des ASchG zu entsprechen, besteht  insbesondere für Kleinstbetriebe (bzw. auch für Einzelarbeitsplätze in größeren Organisationen, die sich nicht anderen, übergeordneten Tätigkeitsgruppen zuordnen lassen) ein hoher Bedarf für …

  1. ein niedrigschwelliges und anwendungsfreundliches (aber wissenschaftlich fundiertes) Verfahrens zur Evaluierung psychischer Belastungen,
  2. welches im Rahmen eines vertrauensvollen Face-To-Face Dialogs
  3. unter Zuhilfenahme eines kompakten und praktisch handhabbaren Leitfadens (Wegweiser)
  4. von verantwortungsbewussten betrieblichen Verantwortungsträgern

zum Einsatz gebracht werden kann.

Quasi als reduzierter KFZA-Fragebogen gemäß Unternehmermodell. In Summe ist aber dennoch keine fachliche kss-Situation gegeben („keep it simple and stupid“), da schon rein das zugehörige Manual 89 Seiten umfasst und erheblicher Lektüre bedarf.

Nach genauer Hinsicht und ersten Praxistests dürfte wohl eine Art fundiertes Laieninstrument vorliegen, das in einen angemessenen arbeitspsychologischen Rahmen/Support eingebettet werden sollte.

Wir beraten Sie gerne!

AUVA bleibt erhalten

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit ihren sieben Unfallkrankenhäusern und vier Reha-Zentren kommt mit einem blauen Auge davon. Damit wurde am Dienstag ein KURIER-Bericht aus höchsten Verhandlerkreisen bestätigt.

Zwar wird die AUVA im Vorstand am 21. August ein saftiges internes Sparprogramm für 2019 im Umfang von rund 100 Millionen Euro beschließen. Doch die Unfallversicherung kommt ohne Spitalsschließungen, betriebsbedingte Kündigungen oder Personalkürzungen bei Ärzten oder Pflegern aus.

Damit sollte es – wie von der Regierung wiederholt zugesagt – auch zu keinen Leistungseinschränkungen für die Patienten kommen. Stark reduziert werden hingegen die Verwaltungskosten, aber auch das erst über die kommenden Jahre.

Wird der Plan nicht in letzter Minute umgestoßen, ist auch die Zerschlagung und Eingliederung der AUVA in einen anderen Sozialversicherungsträger vom Tisch.

Ursprünglich wollte die ÖVP-FPÖ-Regierung die Zahl der Sozialversicherungsträger von 21 auf bis zu vier Träger reduzieren. Jetzt hat man sich auf fünf geeinigt – die AUVA bleibt also als eigenständiger Träger erhalten.

Konkret gespart wird bei der AUVA in der Verwaltung, heißt es aus Verhandlerkreisen weiter. Derzeit hat die AUVA zwischen 1.500 und 1.600 Mitarbeiter in der Verwaltung. Durch 300 Nicht-Nachbesetzungen in den kommenden sechs Jahren sowie einer Verschlankung der Struktur zwischen der Zentralstelle in Wien und den vier Landesstellen sollen rund 45 Millionen Euro eingespart werden.

Das restliche Sparpotenzial dürfte in verschiedenen Bereichen gehoben werden. Das reicht von kleinen Beträgen durch die Reduktion des Sponsorings bis zu einer verstärkten Kooperation mit den Landes-Spitalsbetreibern.

Die größte Einsparungsquelle in Höhe von rund zehn Millionen Euro dürfte die Aufgabenbündelung bei den AUVA-Krankenhäusern sein. Hier geht es um Dinge wie den gemeinsamen Einkauf von Spitals-Material.

Vom Tisch scheint damit auch eine angedachte Art von Privatisierung der AUVA-Spitäler.

AUVA-Schwerpunkt „Alternsgerechtes Arbeiten“

Im Rahmen des Präventionsschwerpunkts „Alternsgerechtes Arbeiten“ unterstützt die AUVA Unternehmen bei den Herausforderungen, die sich aufgrund des demografischen Wandels unserer Gesellschaft stellen.
Geistig-soziale Fähigkeiten nehmen im Laufe des Alterungsprozesses zu.

Dieser Wandel hat auch Auswirkungen auf die Arbeitswelt und stellt Unternehmen vor große Herausforderungen: Denn die Altersgruppe der über 45-Jährigen, die bereits jetzt die größte Gruppe aller Beschäftigten stellt, wird in Zukunft noch weiter anwachsen.

Die skizzierten Entwicklungen bergen für Unternehmen aber auch Chancen, denn die Arbeitswissenschaft belegt, dass Älterwerden nur in bestimmten Dimensionen einem Abbau gleichkommt. So bleiben psychische Fähigkeiten wie Denken oder Konzentrationsfähigkeit im Laufe des Alterungsprozesses gleich, während geistig-soziale Fähigkeiten wie Urteilsvermögen und soziale Kompetenz sogar zunehmen. Weiterlesen

40 Jahre VÖSI – Fachtagung

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Infos zur Tagung

Forum Prävention 2017

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AUVA-Tagung „Altersgerechte Arbeitswelt“

Am 23.3.2017 findet in Wien die Tagung „Altersgerechte Arbeitswelt- ein Vorteil für alle“ statt.

Programm und Anmeldung

Forum Prävention 2016

Das Forum Prävention ist die bedeutendste österreichische Fachveranstaltung auf dem Gebiet der Prävention und findet jährlich statt. Die Sicherheitsexpertinnen und -experten stellen neue Entwicklungen vor, informieren über Vorschriften, präsentieren Kampagnen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und führen Workshops durch. Neben Fachleuten aus diesen Bereichen sollen auch Führungskräfte und Betriebsräte angesprochen werden.

Zum Programm

Betriebliches Anwendungsseminar „Verfahren der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG 2013“

SeminarAb sofort verfügbar: Betriebliches Anwendungsseminar „Verfahren der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG 2013“.

Inhalte: Qualitätskriterien von arbeitswissenschaftlichen/ arbeitspsychologischen Evaluierungsverfahren -fachlich bzw. gemäß ASchG 2013. Evaluierungsverfahren und Analysetiefe mit 3 Stufen-Raster. Welches arbeitsinspektionskompatible Verfahren ist für meinen Betrieb konkret geeignet und wer kann/darf damit arbeiten (Arbeitspsychologen,Präventivkräfte,sonstige Fachleute,SVP`s..). Konkrete Verfahrensauswahl und Umsetzungsplanung. Auswertungsplanung und round up.

Weitere Arbeitspsychologie-Seminare

Anfrageformular

AK-VA: Evaluierung psychischer Belastungen 19.3.2013, Parkhotel

Evaluierung psychischer BelastungenAK-Veranstaltung: Evaluierung psychischer Belastungen 19.3. Parkhotel Salzburg.

Alle Infos und Nachlese

Arbeitsplatzevaluierung – neue Infos der Arbeitsinspektion

Evaluation psychischer BelastungenFür die Umsetzung der neuen ASchG-Novelle gibt es nun aktuelle gesetzesbezogene Informationen des Arbeitsinspektorats
“Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,

  • werden Arbeitspsycholog/innen ausdrücklich als „sonstige geeignete Fachleute” genannt, die von den Arbeitgeber/innen auch mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können und
  • wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.

Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.

1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen …  weiterlesen

Neues Merkblatt zur Evaluierung

Soeben neu erschienen – Merkblatt zur Evaluierung psychischer Belastungen

Stressreport/Arbeitsplatzevaluierung – Interview Dr.Blind in Servus TV

Download: Stressreport2012

Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder

43 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind überzeugt, dass ihr Arbeitsstress in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. 19 Prozent fühlen sich überfordert. Das geht aus dem Stressreport Deutschland 2012″ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hervor, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde. Für die Studie wurden bundesweit fast 18.000 Arbeitnehmer zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen ihres Arbeitsalltags befragt.

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Arbeitsinspektion und Evaluierung

Wie das Arbeitsinspektorat die Evaluierung psychischer Belastungen unterstützt und detailliert überprüft erfährt man in praxisorientierter Darstellung hier.

ASchG-Novelle: Gesetzestext

Am 5.12.2012 wurde die ASchG-Novelle im Nationalrat beschlossen (pro: S,V,G,F. kontra: B,T). Kernstück ist die (anlassunabhängige) Evaluierungspflicht für arbeitsbedingte psychische Belastungen.

Gesetzestext: ASchG-Novelle-Gesetzestext

Kommentar: Vorblatt und Erläuterungen

ASchG Vergleich alt – neu

 

 

ASchG-Novelle – Arbeitspsychologie kommt in die Betriebe – Evaluierungspflicht für psychische Belastungen – wie abwickeln (?) – unser Support

Dr. Christian BlindDie aktuelle ASchG-Novelle  mit Gültigkeit per 1.1.2013 bringt die Arbeitspsychologie in die Betriebe.

Eckpunkte sind die anlassunabhängige Evaluierungspflicht psychischer Belastungen ( http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2012/06/21/diskussion-evaluierung-psychischer-belastungen-warum/ ) auf Basis einer präzise vorgeschriebenen methodischen Leitlinie.

Letztere besteht in Umsetzung und Überprüfung aus expliziten,durch das Arbeitsinspektorat vorgeschriebenen arbeitspsychologischen Standards (validierte arbeitspsychologische Verfahren, Evaluierungsgegenstand: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation,Arbeits- und Sozialklima, Arbeitsumgebung; Gefährdungsbekämpfung kollektiv und an der Quelle (vgl. z.B. §§ 4 und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG), § 3 Abs. 2 ASchG, § 7 Z 3 ASchG).

Wesentliche Argumente für ein präzises betriebliches Abarbeiten des novellierten ASchG sind : Rechtssicherheit in mehrfacher Hinsicht sowie Upgrading der betrieblichen Präventionsarbeit/Personalarbeit – qualifizierter Umgang mit psychischen Belastungen.
Konkret: im Falle des Eintretens von Arbeitsunfällen, Arbeitsunfähigkeit, Frühpensionierungen etc. kann natürlich nach einer dementsprechenden Evaluierung/Maßnahmensetzung gefragt werden kann. Bei Nichtbeachtung sind diesbzgl. betriebswirtschaftlich nicht verantwortbare und kalkulierbare Haftungsfragen bzw. zivilrechtl. Ansprüche (Regress) seitens der Betroffenen bzw. von Institutionen im Raum.  Diese übertreffen ökonomisch bei weitem mögliche fin. Sanktionierungen durch das Arbeitsinspektorat).
Als Belohnung winkt im Gegenzug eine deutlich verbesserte mitarbeiterseitige Leistungsfähigkeit auf allen Betriebsebenen samt verbessertem Betriebsklima.

Praktische Konsequenz der ASchG-Novelle: Einbeziehung von Arbeitspsychologen in die betriebliche Präventionsarbeit, Implementierung einer hochwertigen Erstevaluierung (diese ist nicht präventionszeitfähig und erfordert somit im Regelfall ein zusätzl. Budget; ablauforganisatorisch effizient: eigener Projektstatus), die zukünftig ein standardmäßiges Abarbeiten der psychischer Belastungen im Rahmen der üblichen Präventionsarbeit gewährleistet.

Alle theoretischen und praktischen Fragen zu dieser Thematik beantworte ich gerne persönlich (christian.blind@arbeitspsychologie-online.at ). Geboten wird der gesetzeskompatible,vollständige betriebliche Support zu dieser neuen Gesetzeslage. Seminare hierzu: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/seminar-evaluierung-psychischer-belastungen/

Eigene Webseite zur Thematik: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/home/

Es ist soweit – „Arbeitspsychologie“ auf der Nationalrats-Tagesordnung

 184.Sitzung des Nationalrats am 5.12.2012  bringt ASchG-Novelle

Tagesordnungsauszug:   „Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1983 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (2024 d.B.)

Berichterstatter: Abg. Karl Donabauer“     Zusatzinfo

ASchG-Novelle vor Gesetzesbeschluss – Arbeitspsychologie stark aufgewertet

Die ASchG-Novelle passierte den Ministerrat und wird aktuell dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Originaltext:

„Zu Art. 1 (Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes)

1. Zur stärkeren Betonung der Prävention von arbeitsbedingten psychischen Belastungen und

Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen:

In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen, die zu

Fehlbeanspruchungen führen, als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu

beobachten. Psychische Belastungen verursachen nicht nur psychische Beeinträchtigungen und

Erkrankungen, sondern verstärken auch andere Erkrankungen wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen,

Muskel-Skelett-Erkrankungen, Magen-, Darmerkrankungen, Schlafstörungen, Diabetes. Immer mehr

Personen müssen infolge psychischer Fehlbeanspruchungen die Frühpension antreten. Dies verursacht

viel menschliches Leid, aber auch betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten.

Die Ursachen arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchungen sind häufig:

– widersprüchliche Arbeitsaufgaben

– Arbeitsverdichtung, unangemessene Zeit- und Terminvorgaben, ständige Erreichbarkeit,

– unangemessene Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge,

– Informationsmangel oder –überflutung,

– knappe Personalbemessung,

– Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit,

– häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlust,

– fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten,

– isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten, fehlende Unterstützung durch

Vorgesetzte.

Das ASchG sieht bereits in der geltenden Fassung vor, dass Arbeitgeber/innen bei der Präventivbetreuung

neben Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner/innen, je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen

Gefährdungs- und Belastungssituation, sonstige geeignete Fachleute, insbesondere jedoch

Arbeitspsychologen, zu beschäftigen haben. Diese Regelung soll aufgrund einer entsprechenden Einigung

der Interessenvertretungen der Arbeitgeber/innen und der Arbeitnehmer/innen dadurch ergänzt werden,

dass zum einen an mehreren Stellen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Prävention auch

arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen stärker betont wird und

zum anderen die Arbeitspsycholog/innen als bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

beizuziehende Fachleute ausdrücklich genannt werden.  Weiterlesen

Profi-Seminar zum ASchG Neu/Novelle 2012 – Management und Evaluierung psychischer Belastungen

2-Tages-Seminar: Arbeitspychologie im Betrieb – Management und Evaluierung  psychischer Belastungen

Zielgruppe ASchG-Verantwortliche/Personalisten/Führungskräfte

Unternehmensspezifisches Spezialseminar „Arbeitspsychologie –Grundlagen, Methoden und Verfahren (!),Evaluierung psychischer Belastungen, Maßnahmenplanung operativ und präventiv“. Inhaltl. Orientierung an den Anforderungen des ASchG-neu (Novelle 2012).

Psychische Arbeitsbelastungen im Vormarsch!

Psychische Arbeitsbelastungen und deren mitunter krankmachende sowie arbeitsbeeinträchtigende Folgen sind nach neuesten Erkenntnissen stark im Ansteigen begriffen. Auch und gerade in Österreich! Um dem vorzubeugen haben die Sozialpartner eine Gesetzesnovelle zum ASchG entwickelt (aktuell: ministerielle Begutachtung BMASK),die per 1.1.2013 betrieblich umgesetzt werden soll. Jedoch werden auch jetzt schon auf Basis des noch gültigen ASchG Betriebe österreichweit seitens des Arbeitsinspektorats bzgl. der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen und ggf. Maßnahmenplanung untersucht.

Psychische Belastungsevaluierung – eine Chance für Betriebe?!
Wie gehen Betriebe/Präventivkräfte/Teams mit dieser Situation um? Welche Fachkompetenzen (z.B. Arbeitspsychologie) werden benötigt um gesetzesadäquate (z.B. ÖNORM EN ISO 10075) und betrieblich nützliche (!) Evaluierungsinstrumentarien auszusuchen und Evaluierungspläne zu erstellen. Gibt es hierfür spezifische Verfahren und Instrumente für den jeweiligen Sektor? Welche Szenarien und Maßnahmenpläne folgen ggf. aus einer Evaluierung? Kann man im Rahmen einer Umsetzung bzw. danach die psychischen Belastungen im Betrieb systematischer managen und wie kann eine spätere Folgeevaluierung effizient durchgeführt werden?

All das sind ausgewählte Fragestellungen,die im Rahmen des Seminars fachlich vorgestellt und praxisorientiert besprochen werden sollen. Natürlich werden auch -sofern thematisiert- Erfahrung aus bisherigen betrieblichen Zugängen zur Thematik berücksichtigt und verglichen. Eine spannende Seminarkonzeption mit Umsetzungscharakter liegt vor!

Weitere Infos

ASchG-Novelle 2012 – neue Infos

Die neue ASchG-Novelle steht an. Erwartungsgemäß wird das Leistungspotential der Arbeitspsychologie generell und evaluierungsbezogen in den Vordergund gerückt!

Ministerialentwurf – Vorblatt und Erläuterungen         Weitere Infos

 

Psychische Beeinträchtigungen – 900.000 Betroffene in Österreich

Eine erstmalige Analyse der Sozialversicherung zeigt markante Daten: jährlich (stat. Basis 2009) nehmen 900.000 Betroffene Leistungen der Krankenversicherung wegen psychischer Leiden in Anspruch. 68% der Betroffenen erhalten Psychopharmaka, 500.00 Therapiestunden werden in Anspruch genommen.

Eine Riesendimension hat diese Problemlage,wobei die Ursachen hierfür komplex und vielschichtig sein dürften. Jedenfalls will der SV-Hauptverband hier gegensteuern und mit Prävention und Früherkennung entsprechende Maßnahmen setzen (Ziel u.a. massives Ansteigen psychisch bedingter Invaliditätsfälle verhindern).

Wichtig wäre in diesem sozio-empirisch eindeutigen Problemzusammenhang auch eine  entsprechende Maßnahmensetzung am Arbeitsplatz – sprich: verbindliche Einführung des Arbeitspsychologen als 3.Präventivkraft im Rahmen des ASchG.

Zusatzinfos: Hauptverband   Wiener Zeitung   die Presse

FORUM PRÄVENTION Wien, 9.-12.5.2011

HUMAN FACTORS

Das „FORUM PRÄVENTION“ ist die bedeutendste österreichische Fachveranstaltung auf dem Gebiet der Prävention und findet jährlich statt. Die SicherheitsexpertInnen stellen neue Entwicklungen vor, informieren über Vorschriften, präsentieren Kampagnen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und führen Workshops durch.

 2011 geht psychologisch betrachtet  vor allem um den „Faktor Mensch im Unfallgeschehen“, das ist ein unverzichtbares Thema für die Arbeits- und Organisationspsychologie.

Forum Prävention 2011

09. – 12. Mai 2011
Kongresszentrum Hofburg, Wien

Schwerpunkte:
Der Faktor Mensch im Unfallgeschehen
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
 

ProFITNESSaustria.at – Gesundheit für KMU

Neues Gesundheitsförderungsportal

Ein neues Gesundheitsförderungsportal mit Schwerpunkt Betriebliche Gesundheitsförderung für KMU – http://www.profitnessaustria.at ist online.  Alle Infos

Salzburger Gesundheitspreis 2010

Salzburger Gesundheitspreis 2010

 www.infolinks.at

SGM-Infotag in Wien

AUVA Veranstaltung

Sicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme (SGM) sind trendy und fachlich hochkomplex. Einen themenbezogenen Überblick samt Zertifizierungsmöglichkeiten bietet der SGM Infotag der AUVA am 10.Juni 2010 in Wien.

INFO