Arbeit und Kälte

Sich warm anziehen heißt es für viele Menschen wohl bald in der Arbeit. Angesichts der Energiekrise und der hohen Strom- und Heizkosten dürften zahlreiche Betriebe in den kommenden Monaten das Thermostat runterdrehen. Beschäftigte sollten wissen: Für die Temperatur im Arbeitsraum gibt es Untergrenzen.

Welche Spielräume bei der Temperaturgestaltung in Arbeitsräumen erlaubt sind, legt bereits jetzt die Arbeitsstättenverordnung fest. Dabei kommt es auf die körperliche Belastung der Beschäftigten und die Luftgeschwindigkeit an.

Bei Tätigkeiten mit wenig Körperarbeit – etwa Bürojobs – und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,10 Meter pro Sekunde (m/s) muss es der Regelung zufolge zwischen 19 und 25 Grad Celsius haben. Bei normaler körperlicher Belastung und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,20 m/s sind Temperaturen zwischen 18 und 24 Grad erlaubt. Ein Beispiel hierfür sind stehende Tätigkeiten im Verkauf. Bei intensiver Körperarbeit und einer Luftgeschwindigkeit von 0,35 m/s gilt eine Mindesttemperatur von zwölf Grad. Das wäre etwa bei Lagerarbeit der Fall.

Grafik zum Raumklima in Arbeitsräumen

Grafik: ORF.at; Quelle: BMAW

„Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht“

Heizen bis zu einem gesetzlich festgelegten Mindestmaß muss also sein. Denn: „Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten“, so der Rechtsanwalt Raphael Schanda von der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Körber-Risak gegenüber ORF.at. „Wenn man die Leute ins Büro holt, muss man ihnen Wärme bieten.“ Sollte es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, sei ein etwaiger Betriebsrat die erste Anlaufstelle.

Konfliktpotenzial hat in den kommenden Monaten allerdings schon die Einhaltung der unteren erlaubten Grenzwerte. Denn bisher wurde in den Wintermonaten eher gut geheizt, im Bürobereich waren etwa „Wohlfühltemperaturen“ von 22 Grad Usus. Die wahre Herausforderung werde wohl sein, Bewusstsein für die Notwendigkeit des Energiesparens zu schaffen. Das könnte zum Balanceakt werden.

Bereits Beschwerden

Die Regierung ruft angesichts des Ukraine-Krieges und dessen Folgen für die Energieversorgung schon seit Monaten zum Energiesparen auf, Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) plädierte etwa für 19 Grad in öffentlichen Gebäuden. Das wurde etwa im Linzer Magistrat auch praktiziert. Nach Beschwerden der Belegschaft – in manchen Büros hatte es nur 16 statt der angepeilten 19 Grad – ist man dort allerdings wieder zu 21 Grad zurückgekehrt.

Fehlzeitenreport 2019 en detail

Der Fehlzeitenreport 2019 des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung gibt einen Überblick über Entwicklung und Verteilung der gesundheitlich bedingten Fehlzeiten in Österreich. 2018 verbrachten unselbstständig Beschäftigte durchschnittlich 13,1 Kalendertage im Krankenstand – ein leichter Anstieg verglichen mit 2017 (12,5 Tage).

Der Fehlzeitenreport – Dokumentation als Basis für Verbesserungsmaßnahmen
Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • Hauptursachen für Krankenstände sind Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Atemsystems – 50 % der Krankenstände werden durch diese bedingt.
  • Atemwegserkrankungen verzeichneten 2018 gegenüber dem Vorjahr einen deutlichen, psychische Erkrankungen einen geringfügigen Anstieg.
  • Langfristig gesehen ist das Krankenstandsniveau derzeit vergleichsweise niedrig: Verglichen mit 17,4 Krankenstandstagen in den1980er-Jahren, schwankte die Zahl der Krankenstandstage pro Kopf in den vergangenen 10 Jahren zwischen 12,3 und 13,2 Tagen.
  • 2018 dauerten 40 % aller erfassten Krankenstandsfälle weniger als vier Tage. Längere Krankenstandsepisoden sind selten − nur 12 % aller Fälle waren 2018 länger als zwei Wochen. Dennoch verursachten diese einen erheblichen Teil der Fehlzeiten (knapp 58,5 %).
  • Weiter fortgesetzt hat sich der rückläufige Trend in der Zahl der Arbeitsunfälle. 2018 lag die Unfallquote bei 318 je 10.000 Versicherte.
  • Wichtig ist es – bei all den Zahlen –, im Hinterkopf zu behalten: Die krankheits- und unfallbedingten Fehlzeiten gehen nicht nur mit menschlichem Leid einher, sie verursachen auch erhebliche Kosten für die Wirtschaft und das Sozialsystem.                                                                                                                                                                                                                 Laut Thomas Leoni, dem Autor des Fehlzeitenreports vom Institut für Writschaftsforschung (WIFO), sind etablierte Modelle wie Schicht- und Nachtarbeit nach wie vor stark verbreitet, neue Formen der Arbeitszeitflexibilität gewinnen aber an Bedeutung. Der Gestaltung der Arbeitszeit kommt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden zu. Durch die Verbreitung neuer Technologien und den Trend in Richtung größerer Flexibilität entstehen neue gesundheitliche Risiken, die es zu analysieren und steuern gilt.

XIMES Unfallrisikorechner

Das Unfallrisiko aus der Arbeitszeit bewerten

Lange Arbeitszeiten, zu geringe Pausen und Schichtarbeit bergen erhöhte Risiken für Arbeitsunfälle und Fehlhandlungen. Mit dem XIMES-Risikorechner können die Risiken aus tatsächlichen oder geplanten Arbeitszeiten einfach und schnell berechnet werden.
Arbeitszeit-Risiko-Index: Die Veränderung des relativen Unfallrisikos pro Arbeitstag im Zeitverlauf

Arbeit birgt verschiedene Risiken für Fehlhandlungen, Fehler und Arbeitsunfälle. Ein wichtiger Risikofaktor ist dabei die Arbeitszeit. Arbeitszeiten sind besonders risikoreich, wenn sie Schichtarbeit mit Nachtarbeit und/oder langen Tages- oder Wochenarbeitszeiten verbinden. Zu kurze Ruhezeiten zwischen den Schichten oder zu kurze oder fehlende Pausen lassen das Risiko weiter signifikant ansteigen. Zur Berechnung des Risikos eines (tatsächlichen oder geplanten) Arbeitszeitmodells oder Schichtplans wurde der webbasierte XIMES-Risikorechner entwickelt.

Der XIMES-Risikorechner im Überblick    
Ist-Arbeitszeiten oder Dienstpläne sowie die tägliche Fahrtzeit können im Software-Tool eingegeben oder aus Excel eingefügt werden. Der XIMES-Risikorechner berechnet, um wie viel Prozent das Risiko der eingegebenen Arbeitszeit höher oder niedriger liegt als das Risiko eines Referenz-Arbeitszeitmodells mit Tagarbeit (5 Tage à 8 Stunden, inkl. 30 Min. Pause und 2 freien Tagen im Anschluss).

Im „Risiko-Index“, einem Report im PDF-Format, werden die Risiken für Arbeitsunfälle zu einem Gesamtrisiko zusammengefasst und pro Arbeitstag dargestellt (siehe Abbildung). So lässt sich erkennen, wie das eingegebene Arbeitszeitmodell im Vergleich zu regelmäßiger Tagarbeit abschneidet. Die weiteren Kapitel des Risiko-Index bieten eine detaillierte Aufschlüsselung der Risiken bis auf Tages- und Stundenebene. Dadurch wird sichtbar, woher die größten Risiken rühren (z. B. lange Schichten, mehrere Nachtschichten in Folge etc.). Das bietet in der Folge die Chance, bei der Gestaltung zukünftiger Arbeitszeitmodelle gezielt einzugreifen und risikoverringernde Elemente (z. B. andere Schichtfolgen, besser geplante Pausen und Ruhezeiten etc.) vorzusehen.

Nutzung
Die AUVA stellt eine Version des Risikorechners für die nicht kommerzielle Nutzung für maximal 100 Zeiteinträge kostenlos unter www.eval.at/evaluierung-arbeitszeit zur Verfügung. Für die Forschung ist das Tool ebenfalls kostenlos erhältlich. Eine kommerzielle Nutzung für Betriebe oder die Beratung wird in verschiedenen Umfängen von XIMES bereitgestellt.

Zusammenfassung
Der XIMES-Risikorechner stellt ein wertvolles Screening-Tool zur Bewertung von Risiken aus Arbeitszeiten oder Schichtplänen dar. Es kann zur Evaluierung von Arbeitszeit oder als Teil der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden. Auch Hinweise zur gezielten Verbesserung von Arbeitszeitmodellen lassen sich unmittelbar ableiten. Das Tool soll künftig um weitere Risikofaktoren erweitert und ergänzt werden

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Studie zu „Schlafmangel/Regenerierung“

Wenn sich unter der Woche die Termine häufen, scheint es oft nur einen Weg zu geben, um sie alle wahrnehmen zu können: Der Schlaf muss kürzer ausfallen. Denn den könne man ja am Wochenende nachholen.

Lieber nicht, sagen Forscher der University of Colorado Boulder im Fachmagazin „Current Biology“. Zwar fühle man sich danach wacher, wenn man zum Ende der Woche hin länger schlafe. Doch die Schäden, die durch permanenten Schlafmangel verursacht würden, könnten nicht durch eine zusätzliche Ration aufgefangen werden, heißt es. Schlimmer noch: Die kontinuierliche Umstellung von zu wenig auf etwas zu viel Schlaf könnte sogar zu erhöhtem Stress und einem erhöhten Risiko für Diabetes führen.

Der Körper braucht den Schlaf, um sich zu regenerieren; es werden neue Informationen verarbeitet, Erinnerungen gespeichert und der Stoffwechsel wird ausgeglichen. Ist er einem Mangel ausgesetzt, nimmt der Körper zunehmend schlechten Zucker in den Zellen auf, er lagert mehr Fett an und das Erinnerungsvermögen wird reduziert. Unter unzureichender Nachtruhe neige man sogar dazu, mehr Kalorien aufzunehmen, wie das Forscherteam um Christopher Depner in der Studie herausgefunden hat. „Erholung nach Bedarf am Wochenende oder nachgeholter Schlaf scheint keine effektive Strategie zu sein, um die durch Schlafmangel hervorgerufenen Stoffwechselstörungen rückgängig zu machen“, schreibt der Co-Autor Kenneth Wright in der Publikation.  Weiterlesen

Demografischer Wandel am Arbeitsmarkt

Überdeckt vom vorherrschenden Jugendwahn am Arbeitsmarkt vollzieht sich in den heimischen Betrieben ein demografischer Wandel, der vielen noch immer nicht bewusst ist: Die Belegschaft altert, „Über 50“ hat zahlenmäßig „Unter 30“ längst überholt, noch heuer dürfte die Zahl der über 60-jährigen Arbeitnehmer in Österreich jene der unter 20-Jährigen erstmals überholen.

Bei den Männern hat sich die Beschäftigungsquote bei den 60- bis 64-jährigen binnen zehn Jahren um 20 Prozentpunkte auf knapp 40 Prozent verdoppelt. Sie ist damit jetzt schon höher als jene bei den unter 20-Jährigen, wo Geburtenrückgang und Höherqualifizierung an Schule und Uni die Quote drücken. Grund für das überdurchschnittliche Beschäftigungsplus bei den Älteren sind neben der Demografie die jüngsten Pensionsreformen, die vor allem Schlupflöcher in die Frühpension schlossen, aber auch die gute Arbeitsmarktlage. Weil nicht mehr so viele junge, entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte nachrücken, sind die Betriebe oft auf die Älteren angewiesen.

Dennoch: In anderen EU-Staaten, vor allem die skandinavischen Länder, sind noch mehr Ältere in Beschäftigung. Dies liegt zum einen am höheren gesetzlichen Pensionsantrittsalter vor allem bei den Frauen, wo Österreich erst ab 2024 schrittweise angleicht und aufholen wird. Zum anderen gibt es unterschiedlichste Modelle von Teilpensionen oder Altersteilzeit, die die Statistiken verzerren.

Fehlzeitenreport 2018

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TK-Gesundheitsreport 2018: „fit oder fertig“?

Im Zentrum des diesjährigen Gesundheitsreportes der Techniker Krankenkasse steht die Fragestellung „Fit oder fertig? Erwerbsbiografien in Deutschland“. Es wird empirisch belegt, wie häufig und aus welchen Gründen berufliche Tätigkeiten beendet oder unterbrochen werden. Im Gesundheitsreport wird darauf eingegangen, welche Beschäftigtengruppen dabei betroffen sind.

Die erhobenen Daten stammen von 5 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigten oder arbeitslos gemeldeten Mitgliedern der Techniker Krankenkasse.

TK-Gesundheitsreport-2018

Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz

Wichtige Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz

Autor Johann Schöffthaler berichtet in seinem Beitrag, welche neuen Bestimmungen seit 1. September 2018 hinsichtlich „Sonstiger Arbeitnehmer/innen“ und „nahe Angehöriger“ gelten.

Zum Beitrag

Neues Arbeitszeitgesetz: Zahlreiche Gleitzeit-Klauseln strittig

Kurz vor Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes mit 1. September gibt es noch offene Fragen. „Es herrscht ein hoher Grad an Rechtsunsicherheit“, sagte Arbeiterkammer-Experte Christian Dunst am Dienstag zur APA. Für Fragen der Unternehmer hat die Wirtschaftskammer eine Gratis-Hotline zur neuen, flexiblen Arbeitszeit eingerichtet, bei der jetzt, kurz vor Inkrafttreten, der Andrang wieder steigt.

Aus der Sicht von Dunst ist unklar, wie das im Gesetz verankerte Ablehnungsrecht der elften und zwölften Arbeitsstunde in der Praxis aussieht und ob bei Gleitzeit die Überstundenzuschläge tatsächlich nicht wegfallen, wie von der Regierung beteuert.

Was das neue Arbeitszeitgesetz für das einzelne Unternehmen bedeutet, sei höchst unterschiedlich, weil die Kollektivverträge und etwaige Gleitzeitvereinbarung weitergelten, erklärte Dunst. „Wir werden genau darauf schauen, dass alle Regeln eingehalten werden.“  Weiterlesen

Neues Arbeitszeitgesetz – die wichtigsten Fakten

Was genau ändert sich mit dem neuen Arbeitszeitgesetz?

Vor allem soll die Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche angehoben werden – derzeit ist das nur in Ausnahmefällen erlaubt. Bis zu viermal im Jahr sollen Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe möglich werden. Vorgesehen ist auch eine Erweiterung des Personenkreises, der vom Arbeitszeitgesetz überhaupt ausgenommen ist: Neben leitenden Angestellten soll das zum Beispiel auch „sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ betreffen.

Wird die Mehrarbeit freiwillig sein, wie es die Regierung verspricht?

Vorgesehen ist, dass Arbeitnehmer Überstunden „aus überwiegenden persönlichen Interessen“ ablehnen können, wenn so eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder eine Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Das läuft auf eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jedem Einzelfall hinaus. Fazit: Echte Freiwilligkeit ist das nicht, weil die Arbeitnehmer nicht allein entscheiden können.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Explizit erwähnt wird der Tourismus. Wer hier einen sogenannten geteilten Dienst absolviert (mindestens drei Stunden Ruhepause), für den kann der nächste Dienstantritt schon nach acht Stunden erfolgen. Bisher war das erst nach elf Stunden möglich. Die Hoteliervereinigung ist zufrieden: Das Gesetz orientiere sich an der Praxis, Arbeit werde besser eingeteilt, auch die Mitarbeiter wünschten das. Anders sieht das Berend Tusch von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida: „Die Branche wird noch einmal unattraktiver.“ Dass es für die Mehrarbeit überwiegend Zeitausgleich geben wird, glaubt er nicht: „Dafür gibt es viel zu wenig Personal.“

Wie steht Österreich international bei der Arbeitszeit da?

Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz würde Österreich bei der erlaubten Tageshöchstarbeitszeit ins europäische Mittelfeld rücken. Großbritannien, Schweden, Irland und Dänemark stehen mit 13 Stunden an der Spitze, zeigt eine Auswertung der Agenda Austria. Studien zeigten, dass Flexibilisierung die Jobsicherheit erhöhe, sagt Ökonom Wolfgang Nagl von der Agenda Austria. Weil die Produktivität der Belegschaft mit der Flexibilität steigt und Firmen ihre Mitarbeiter nicht so schnell kündigen würden.

Was bedeutet das Gesetz für die Überstundenzuschläge?

Überstunden bleiben zuschlagspflichtig wie bisher. Bei der Frage, welche Stunden als Überstunden gelten, kann es aber durch die Neuregelung Verschiebungen geben (Gleitzeitzuschläge fallen weg!). Auch die einzelnen Kollektivverträge spielen eine Rolle.

7 Was ändert sich für Arbeitnehmer mit Gleitzeit?

Der maximale Gleitzeitrahmen wird von zehn auf zwölf Stunden pro Tag erweitert. Hier geht es aber um echte Freiwilligkeit – Gleitzeit heißt, dass der Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit (innerhalb bestimmter Grenzen) selbst bestimmen kann. Dafür erspart sich der Arbeitgeber im Normalfall die Zuschläge für Mehrarbeit.

8 Was sagt die Opposition zur geplanten Gesetzesänderung?

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch nennt das Gesetz „von der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer bestellt“. Die Opposition erzürnt, dass ein Initiativantrag eingebracht wurde, womit die öffentliche Begutachtung entfällt. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) missbrauche seine Position, um das Gesetz „durchzupeitschen“, so SPÖ-Klubchef Andreas Schieder. Neos-Arbeitsmarktsprecher Gerald Loacker begrüßt das Gesetz, aber dass die Regierung die Begutachtung umgehe, sei eine „Frechheit“.

Schlafmangel und Gesundheit

• Ein über die Woche angehäuftes Schlafdefizit führt nicht zu einem höheren Sterberisiko – sofern man die Bilanz am Wochenende wieder ausgleicht.

• Das hat ein internationales Team von Forschern festgestellt, das die Schlaf- und Lebensgewohnheiten von fast 44 000 Schweden über 13 Jahre hinweg ausgewertet hat.

• Bei älteren Menschen stellten die Wissenschaftler kaum Veränderungen beim Sterberisiko fest.

Nur fünf Stunden Schlaf pro Nacht? Das kann auf Dauer nicht gesund sein, so die landläufige Meinung. Es muss aber auch nicht ungesund sein – sofern man die Bilanz am Wochenende wieder ausgleicht. Das hat ein internationales Team von Schlafforschern in einer umfangreichen Studie herausgefunden. Werde die fehlende Nachtruhe an freien Tagen nachgeholt, gehe Schlafmangel langfristig nicht mit einem erhöhten Sterberisiko einher (Journal of Sleep Research).

„Wenn man am Wochenende nachschläft, muss man nicht jeden Tag auf die gesunden 7 bis 7,5 Stunden kommen, was auch oft für Arbeitnehmer unrealistisch ist in den heutigen Zeiten“, bestätigt der Leiter des Schlafmedizinischen Zentrums an der Berliner Charité, Ingo Fietze, der nicht an der Studie beteiligt war.

Für die Studie werteten die Wissenschaftler um Torbjörn Åkerstedt vom Stockholmer Karolinska Institut die Schlaf- und Lebensgewohnheiten von fast 44 000 Menschen in Schweden aus. Über einen Zeitraum von 13 Jahren verfolgten sie, welche Teilnehmer starben.

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Nachtarbeit und Risiko

Wer dauerhaft seine innere Uhr missachtet, riskiert laut einer Studie psychische Probleme von einer Depression bis hin zu einer bipolaren Störung. „Sobald es morgens hell wird, sollte man aufstehen“, sagte die Neuropsychologin Laura Lyall von der schottischen Glasgow-Universität der Fachzeitschrift The Lancet Psychiatry, welche die Untersuchung am Mittwoch veröffentlichte.   Weiterlesen