CORONAVIRUS: Informationen für Arbeitgeber zum Arbeitnehmerschutz
Hier finden Sie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen betreffend Coronavirus.
Hier finden Sie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen betreffend Coronavirus.
Arbeit birgt verschiedene Risiken für Fehlhandlungen, Fehler und Arbeitsunfälle. Ein wichtiger Risikofaktor ist dabei die Arbeitszeit. Arbeitszeiten sind besonders risikoreich, wenn sie Schichtarbeit mit Nachtarbeit und/oder langen Tages- oder Wochenarbeitszeiten verbinden. Zu kurze Ruhezeiten zwischen den Schichten oder zu kurze oder fehlende Pausen lassen das Risiko weiter signifikant ansteigen. Zur Berechnung des Risikos eines (tatsächlichen oder geplanten) Arbeitszeitmodells oder Schichtplans wurde der webbasierte XIMES-Risikorechner entwickelt.
Der XIMES-Risikorechner im Überblick
Ist-Arbeitszeiten oder Dienstpläne sowie die tägliche Fahrtzeit können im Software-Tool eingegeben oder aus Excel eingefügt werden. Der XIMES-Risikorechner berechnet, um wie viel Prozent das Risiko der eingegebenen Arbeitszeit höher oder niedriger liegt als das Risiko eines Referenz-Arbeitszeitmodells mit Tagarbeit (5 Tage à 8 Stunden, inkl. 30 Min. Pause und 2 freien Tagen im Anschluss).
Im „Risiko-Index“, einem Report im PDF-Format, werden die Risiken für Arbeitsunfälle zu einem Gesamtrisiko zusammengefasst und pro Arbeitstag dargestellt (siehe Abbildung). So lässt sich erkennen, wie das eingegebene Arbeitszeitmodell im Vergleich zu regelmäßiger Tagarbeit abschneidet. Die weiteren Kapitel des Risiko-Index bieten eine detaillierte Aufschlüsselung der Risiken bis auf Tages- und Stundenebene. Dadurch wird sichtbar, woher die größten Risiken rühren (z. B. lange Schichten, mehrere Nachtschichten in Folge etc.). Das bietet in der Folge die Chance, bei der Gestaltung zukünftiger Arbeitszeitmodelle gezielt einzugreifen und risikoverringernde Elemente (z. B. andere Schichtfolgen, besser geplante Pausen und Ruhezeiten etc.) vorzusehen.
Nutzung
Die AUVA stellt eine Version des Risikorechners für die nicht kommerzielle Nutzung für maximal 100 Zeiteinträge kostenlos unter www.eval.at/evaluierung-arbeitszeit zur Verfügung. Für die Forschung ist das Tool ebenfalls kostenlos erhältlich. Eine kommerzielle Nutzung für Betriebe oder die Beratung wird in verschiedenen Umfängen von XIMES bereitgestellt.
Zusammenfassung
Der XIMES-Risikorechner stellt ein wertvolles Screening-Tool zur Bewertung von Risiken aus Arbeitszeiten oder Schichtplänen dar. Es kann zur Evaluierung von Arbeitszeit oder als Teil der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden. Auch Hinweise zur gezielten Verbesserung von Arbeitszeitmodellen lassen sich unmittelbar ableiten. Das Tool soll künftig um weitere Risikofaktoren erweitert und ergänzt werden
Überwachung, Disziplinierung, entwürdigende Vorschriften: Im Verteilzentrum in Niederösterreich weht laut einem Mitarbeiter ein rauer Wind. Amazon sieht das anders.
Wien – Maarten N. ist bei Amazon nicht mehr erwünscht: So sieht es zumindest der Niederländer selbst. Beim erst im vergangenen Herbst eröffneten Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf war er von Anfang an dabei. Jetzt hat er genug. Vor einigen Tagen hat er sich an die Gewerkschaft gewandt, weil ihm die Arbeitsbedingungen außerordentlich gegen den Strich gingen. Der Mann erhebt schwere Vorwürfe gegen den Onlineriesen, berichtet von Überwachung, Disziplinierungsmaßnahmen und erniedrigenden Vorschriften. Maarten N. ist bei Amazon als Leiharbeitskraft beschäftigt, wie mehr als 150 Beschäftigte vor Ort. Nur 16 Filialmanager seien bei Amazon direkt angestellt, sagt Barbara Teiber, Vorsitzende der Privatangestellten-Gewerkschaft GPA-djp, bei einem Pressegespräch in Wien. Operativ arbeite der Onlineriese ausschließlich mit Leiharbeitern. Weiterlesen
Der Klimawandel verändert die Arbeitswelt. Zunehmende Hitze und längere Hitzeperioden machen den ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Doch wie können ArbeitnehmerInnen erfolgreich vor Hitze geschützt werden? Und ab wann gibt es hitzefrei?
Sommer, Sonne, Hitze. Viele denken dabei an Urlaubsspaß am Meer oder im Freibad. Doch die zunehmende Hitze macht vielen ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Hitzestress stellt eine massive Belastung für das Herz-Kreislauf-System dar, die dramatische Folgen haben kann. Neben der Beeinträchtigung von körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit kann es bei fehlender Erholung und Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen zu Hitzekollaps, Hitzschlag und sogar zum Tod kommen. Gerade an Hitzearbeitsplätzen im Außenbereich wie etwa Baustellen sind solche fatalen Folgen nicht unwahrscheinlich. Aber auch an Arbeitsplätzen in Innenräumen wie Küchen, Büros und Spitälern sind aufgrund der teils durch Hitze stark reduzierten Konzentrationsfähigkeit bereits viele Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung gegeben. Nicht zuletzt nimmt auch die Unfallgefahr zu.
Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und Sonne
Wichtig ist ein ausreichendender Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Hitze und Sonne: Das Spektrum der Maßnahmen reicht von UV-Schutzcremen, UV-Schutzbrillen, entsprechender Schutzkleidung und ausreichender Flüssigkeitszufuhr bis hin zu technischen/baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Außenjalousien, Wandbegrünungen, Wärmedämmung, Klimaanlagen und Luftduschen. Auf organisatorischer Ebene bieten sich beispielsweise Pausen in kühlen Räumen oder eine Verlegung der Arbeitszeiten an. Und auf der persönlichen Ebene kann eine Lockerung der Kleidungsvorschriften Erleichterung verschaffen.
Hitzefrei am Bau
Seit 2013 haben BauarbeiterInnen die Möglichkeit, bei hohen Außentemperaturen entweder in Innenräume auszuweichen oder (bei 60 Prozent des Stundenlohns) die Arbeit – auf Anweisung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin – einzustellen. Bisher lag die Temperaturgrenze bei 35 Grad Celsius. Sie wurde mit 1. Mai 2019 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Wolfgang Birbamer, Geschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Wien, bezeichnet das als „Erfolg bei den Kollektivvertragsverhandlungen und als nächsten Schritt in Richtung mehr Gesundheitsschutz“. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Baubranche. Ein generelles „Hitzefrei“ gibt es nicht. Gewerkschaften und Arbeiterkammern fordern daher vehement Regelungen für mehr Gesundheitsschutz bei hohen Temperaturen für alle ArbeitnehmerInnen ein.
Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 2/2019: Hilfe, Hitze! Wenn’s heiß hergeht
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In Österreich arbeiten ca. 720.00 Menschen in Kleinstbetrieben bis zu 9 Beschäftigten.
Die AUVA hat aktuell ein neues Evaluierungstool für ebendiese Kleinstbetriebe herausgebracht – EVALOG.
Hintergrund
Um den gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung des ASchG zu entsprechen, besteht insbesondere für Kleinstbetriebe (bzw. auch für Einzelarbeitsplätze in größeren Organisationen, die sich nicht anderen, übergeordneten Tätigkeitsgruppen zuordnen lassen) ein hoher Bedarf für …
zum Einsatz gebracht werden kann.
Quasi als reduzierter KFZA-Fragebogen gemäß Unternehmermodell. In Summe ist aber dennoch keine fachliche kss-Situation gegeben („keep it simple and stupid“), da schon rein das zugehörige Manual 89 Seiten umfasst und erheblicher Lektüre bedarf.
Nach genauer Hinsicht und ersten Praxistests dürfte wohl eine Art fundiertes Laieninstrument vorliegen, das in einen angemessenen arbeitspsychologischen Rahmen/Support eingebettet werden sollte.
Wir beraten Sie gerne!
Die Regierung hat sich mit den christlichen Kirchen am Dienstag auf eine neue Regelung für den Karfreitag „geeinigt“. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen Arbeitnehmern und nicht nur den evangelischen und altkatholischen zusteht, wird gestrichen, so der Inhalt einer gemeinsamen Aussendung der Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ).
„Wir haben uns nun gemeinsam dazu entschlossen, einen Schritt weiter zu gehen und eine bessere Lösung zu schaffen: einen ‚persönlichen Feiertag‘, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird“, hieß es in der Aussendung. Diese Lösung schaffe Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EuGH-Urteils, so Blümel und Hofer in der Aussendung. Weiterlesen
Wichtige Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz
Autor Johann Schöffthaler berichtet in seinem Beitrag, welche neuen Bestimmungen seit 1. September 2018 hinsichtlich „Sonstiger Arbeitnehmer/innen“ und „nahe Angehöriger“ gelten.
Expertentipp: der Vortrag Dr.Blind zur Gefährdungsbeurteilung/Evaluierung psychischer Belastungen (IMH_Tagung Wien 27.6.2017) steht hier als Download zur Verfügung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Praxis
Vortrag Dr.Blind,27.6.2017 – 15.30 h
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Ein Thema, das Aufmerksamkeit verlangt
Mag. Dr. Christian Blind, Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologe
Inhalt
Zum Zusammenhang von beruflicher Tätigkeit und gesundheitlicher Verfassung
Am 12.6.2015 erschien in den Salzburger Nachrichten – Sonderbeilage “Beste Arbeitgeber” ein Interview im Themenkreis Betriebliche Gesundheitsförderung/Belastungsevaluierung. Zur Lektüre
Mittlerweile fast zum Alltag gehörig – methodischer Pfusch bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen wird seitens der Arbeitsinspektion sanktioniert. Wie man dem zuvorkommt bzw. als Unternehmen mit solchen Dingen umgeht erfährt man hier.
Mediales Gerangel um die ASchg-Novelle 2013. Nachdem die Arbeitsinspektion im Kalenderjahr 2013 3580 Betriebe bzgl. arbeitsbedingter psychischer Belastungen kontrolliert,gibt es unterschiedliche Wahrnehmungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zur Thematik. Ein aktueller Medienbeitrag der Presse bildet dies u.a. ab. Weiterlesen..
Aufgrund zahlreicher Anfragen seitens projektinteressierter Betriebe stellen wir hiermit unser ASchG 2013 Infopaket mit allen wichtigen Basics zur freien Verfügung online.
Download: ASchG 2013 Servicepaket
ASchG 2013 in der Umsetzung – die Frage nach der arbeitspsychologischen Qualifikation als Kernthema der Qualitätssicherung.
Wann man sich in Österreich als Psychologe bzw. Arbeitspsychologe bezeichnen darf bzw. welche Qualifikationen zertifizierte Arbeitspsychologen bzw. Arbeitsmediziner standardmäßig besitzen erfährt man hier.
Neues Medienmaterial gibt es -kostenfrei- bei der AUVA. Das kommentierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz inkl. der ASchG-Novelle 2013. Weitere Infos – online Bestellformular
Ab sofort verfügbar: Betriebliches Anwendungsseminar „Verfahren der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG 2013“.
Inhalte: Qualitätskriterien von arbeitswissenschaftlichen/ arbeitspsychologischen Evaluierungsverfahren -fachlich bzw. gemäß ASchG 2013. Evaluierungsverfahren und Analysetiefe mit 3 Stufen-Raster. Welches arbeitsinspektionskompatible Verfahren ist für meinen Betrieb konkret geeignet und wer kann/darf damit arbeiten (Arbeitspsychologen,Präventivkräfte,sonstige Fachleute,SVP`s..). Konkrete Verfahrensauswahl und Umsetzungsplanung. Auswertungsplanung und round up.
Weitere Arbeitspsychologie-Seminare
Anfrageformular
Nach über 4 Jahren war eine neue Homepage -selbst designt 🙂 und mit allen relevanten Social Media Features ausgestattet- überfällig. Leichtfüßig,optisch präzise und in redaktionellem Stil – wir informieren gerne weiterhin topaktuell zu Arbeitspsychologie, ASchg-Novelle 2013/Belastungsevaluierung, Betrieblicher Gesundheitsförderung und Human Resources.
Am 13.3.2013 fand das 51.Personalmanagement-Forum beim Hightech-Gastgeber TECAN/Salzburg statt. Bericht und Info
Für die Umsetzung der neuen ASchG-Novelle gibt es nun aktuelle gesetzesbezogene Informationen des Arbeitsinspektorats
“Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,
Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.
1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen … weiterlesen
Soeben neu erschienen – Merkblatt zur Evaluierung psychischer Belastungen
Download: Stressreport2012
Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder
43 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind überzeugt, dass ihr Arbeitsstress in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. 19 Prozent fühlen sich überfordert. Das geht aus dem Stressreport Deutschland 2012″ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hervor, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde. Für die Studie wurden bundesweit fast 18.000 Arbeitnehmer zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen ihres Arbeitsalltags befragt.
Hochwertiges Infotool: unsere spezielle Webseite zur ASchG-Novelle 2013 www.evaluierung-psychischer-belastungen.at bietet permanent aktualisierte Informationen/Downloads zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Was sind wesentliche arbeitspsychologische Standards einer ASchG-konformen (Erst-) Evaluierung psychischer Belastungen? Ein Überblick.
Wie das Arbeitsinspektorat die Evaluierung psychischer Belastungen unterstützt und detailliert überprüft erfährt man in praxisorientierter Darstellung hier.
Ab 1.1.2013 gibt es die Evaluierungspflicht für psychische Belastungen. Inwiefern hierfür die Einbeziehung von ArbeitspsychologInnen verpflichtend ist wird schon diskutiert. Alle Infos
Zu den Seminardetails .
Es gibt -neuerdings- wieder ein Mobbingurteil (OGH 9 Ob A 131/ 11x ), demgemäß eine Dienstgeberhaftung in einem konkreten Fall festgestellt wurde. Geklagt hatte ein Mann, der in einem Rehabzentrum arbeitete.
Er übte verschiedene Tätigkeiten aus, zuletzt war er Hausarbeiter und Portier. Doch der Mann fühlte sich von seinen Kollegen schlecht behandelt. Beschimpfungen, Computermanipulationen und weitere Schikanen sollen an der Tagesordnung gewesen sein. Den Grund ortete das Mobbingopfer darin, dass er im Gegensatz zu seinen Kollegen keinen Alkohol trank. Bei Feiern war der Mann unerwünscht. Der Alkohol schien in dem Rehabilitationszentrum aber auch während der Arbeit eine Rolle zu spielen. Als der Mann das einmal dem Verwaltungsleiter des Betriebs sagte, veranlasste dieser eine Prüfung: Dabei wurden leere Flaschen gefunden.
Wer konkret Alkohol während der Arbeit trank, konnte nicht ermittelt werden.
Der Gemobbte suchte sodann im Spätsommer 2008 den Werkmeister auf, der für die
Diensteinteilung zuständig war. Der Mitarbeiter erzählte, er könne nicht mehr
schlafen, weil er in der Arbeit schikaniert werde. Darauf teilte der
Werkmeister den Mann für Arbeiten ein, die er entweder allein oder mit einem
Kollegen, mit dem er sich gut verstand, ausüben konnte. Der Mann sah sich
aber wegen des Klimas am Arbeitsplatz im September 2008 veranlasst, ein E-Mail
an den Verwaltungsleiter zu schreiben. Darin schilderte er sein schweres
Vorleben, das „aus sechs Pflegeplätzen bestand“, und seine Schussvertäubung,
deretwegen er Hörgeräte tragen müsse. Aber „in keinem Betrieb habe ich solche
Intrigen – hinterhältige Aktionen – erlebt“, schrieb der Mann, der um eine Versetzung bat.
„Schwein,Kameradensau, Verräter!“
Im Herbst kam es zu zwei Besprechungen im Betrieb, an dem neben dem Mobbingopfer u. a. auch der Verwaltungsleiter und der Werkmeister teilnahmen. Dabei sagte man dem Mann, dass es keine Möglichkeit für einen Arbeitsplatzwechsel gebe. Man werde sich aber um eine Mediation bemühen, da die Situation zwischen den Hausarbeitern anders nicht mehr lösbar sei, hieß es im November. Die Mediation fand jedoch nie statt.
Begründet wurde dies damit, dass der angefragte Mediator erst im Jänner 2009
einen Termin frei habe. Zu Beginn dieses Jahres ging der betroffene Mann aber
bereits in den Krankenstand. Denn das Mobbing hatte sich verschärft. Die Mitarbeiter bekamen Wind davon, dass der Mann den Verwaltungsleiter über die Zustände informiert hatte. Deswegen hatte der Betrieb begonnen, vermehrt Alkoholkontrollen durchzuführen. Die Kollegen rächten sich: Als „Schwein, Kameradensau, Verräter, und A . . .“ wurde das Mobbingopfer bezeichnet. Wenn der Gemobbte als Portier arbeitete, wurde er nie abgelöst und konnte keine Pause machen.
Ein Jahr war der Mann in Krankenstand. Akute Kreuzschmerzen und ein Ausschlag, der auf Stress sowie aufdie Medikamente und Spritzen zurückzuführen sei, würde ihn arbeitsunfähig machen, erklärte der Mann. Schließlich trat er aus dem Arbeitsverhältnis aus und ging in Pension.
Im nun folgenden Prozess klagte der Mann rund 7000 Euro von seinem Ex-Arbeitgeber ein. Darin enthalten waren unter anderem 5000 Euro Verdienstentgang, tausend Euro Schmerzengeld sowie Kosten für Ärzte. Die beiden ersten Instanzen, das Landes- und das Oberlandesgericht Graz, wiesen die Klage ab. Der Arbeitgeber habe immer angemessen reagiert.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah die Sache anders : Die Richter betonten, dass den Arbeitgeber die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter treffe und er schnell
handeln müsse, wenn er von Mobbing erfährt. Ansonsten mache sich der
Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Bis hin zum Angebot der Mediation habe sich
der Betrieb korrekt verhalten, meinten die Höchstrichter (9 Ob A 131/ 11x) .
Doch diese Mediation hätte man wegen der Brisanz nicht erst fürs kommende Jahr ansetzen dürfen, erklärten die Richter. Daher erhalte der Arbeitnehmer Schadenersatz,
sofern seine Erkrankung tatsächlich auf das Mobbing zurückzuführen ist. Ob dies
der Fall ist, müssen nun aber noch die Unterinstanzen klären.
Gemobbte Ostdeutsche klagte erfolgreich
Schadenersatzansprüche könnten bei Mobbing nicht nur auf das
Gleichbehandlungsrecht, sondern auch auf das allgemeine Schadenersatzrecht
gestützt werden, erklärt Gert Peter Reissner, Professor für Arbeits- und
Sozialrecht an der Uni Innsbruck. Dadurch sind höhere Klagssummen möglich, weil
man die Summe nicht bloß am immateriellen, sondern am tatsächlichen Schaden
bemessen kann. Reissner verweist gegenüber der „Presse“ auch auf einen Fall aus
dem Vorjahr, in dem eine Frau ihre Ersatzansprüche durchsetzt habe: Sie ist in
einem Kärntner Betrieb wegen ihrer Herkunft aus Ostdeutschland gemobbt
worden (9 Ob A 132/10t)
Am 5.12.2012 wurde die ASchG-Novelle im Nationalrat beschlossen (pro: S,V,G,F. kontra: B,T). Kernstück ist die (anlassunabhängige) Evaluierungspflicht für arbeitsbedingte psychische Belastungen.
Gesetzestext: ASchG-Novelle-Gesetzestext
Kommentar: Vorblatt und Erläuterungen
Fachkompetenz gefragt – unser Angebot im Überblick
– Quickcheck/Analyse – Psychische Belastungen in der aktuellen betriebl. Präventionsarbeit
– Basisinformationen/Einführungsseminar „ASchG-Novelle 2012 – wie umsetzen?“
– Projektbegleitung/Projektdesign der Erstevaluation
– Überblick und Auswahl validierter Verfahren (Anm.: selbsterstellte betriebl. Befragungswerkzeuge sind unzulässig!)
– Durchführung der Erstevaluierung
– Maßnahmenplanung und -umsetzung
– permanenter arbeitspsychologischer Support, Vorbereitung der Folgeevaluierungen im Rahmen der Präventionszeiten
Die aktuelle ASchG-Novelle mit Gültigkeit per 1.1.2013 bringt die Arbeitspsychologie in die Betriebe.
Eckpunkte sind die anlassunabhängige Evaluierungspflicht psychischer Belastungen ( http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2012/06/21/diskussion-evaluierung-psychischer-belastungen-warum/ ) auf Basis einer präzise vorgeschriebenen methodischen Leitlinie.
Letztere besteht in Umsetzung und Überprüfung aus expliziten,durch das Arbeitsinspektorat vorgeschriebenen arbeitspsychologischen Standards (validierte arbeitspsychologische Verfahren, Evaluierungsgegenstand: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation,Arbeits- und Sozialklima, Arbeitsumgebung; Gefährdungsbekämpfung kollektiv und an der Quelle (vgl. z.B. §§ 4 und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG), § 3 Abs. 2 ASchG, § 7 Z 3 ASchG).
Wesentliche Argumente für ein präzises betriebliches Abarbeiten des novellierten ASchG sind : Rechtssicherheit in mehrfacher Hinsicht sowie Upgrading der betrieblichen Präventionsarbeit/Personalarbeit – qualifizierter Umgang mit psychischen Belastungen.
Konkret: im Falle des Eintretens von Arbeitsunfällen, Arbeitsunfähigkeit, Frühpensionierungen etc. kann natürlich nach einer dementsprechenden Evaluierung/Maßnahmensetzung gefragt werden kann. Bei Nichtbeachtung sind diesbzgl. betriebswirtschaftlich nicht verantwortbare und kalkulierbare Haftungsfragen bzw. zivilrechtl. Ansprüche (Regress) seitens der Betroffenen bzw. von Institutionen im Raum. Diese übertreffen ökonomisch bei weitem mögliche fin. Sanktionierungen durch das Arbeitsinspektorat).
Als Belohnung winkt im Gegenzug eine deutlich verbesserte mitarbeiterseitige Leistungsfähigkeit auf allen Betriebsebenen samt verbessertem Betriebsklima.
Praktische Konsequenz der ASchG-Novelle: Einbeziehung von Arbeitspsychologen in die betriebliche Präventionsarbeit, Implementierung einer hochwertigen Erstevaluierung (diese ist nicht präventionszeitfähig und erfordert somit im Regelfall ein zusätzl. Budget; ablauforganisatorisch effizient: eigener Projektstatus), die zukünftig ein standardmäßiges Abarbeiten der psychischer Belastungen im Rahmen der üblichen Präventionsarbeit gewährleistet.
Alle theoretischen und praktischen Fragen zu dieser Thematik beantworte ich gerne persönlich (christian.blind@arbeitspsychologie-online.at ). Geboten wird der gesetzeskompatible,vollständige betriebliche Support zu dieser neuen Gesetzeslage. Seminare hierzu: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/seminar-evaluierung-psychischer-belastungen/
Eigene Webseite zur Thematik: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/home/
Die ASchG-Novelle passierte den Ministerrat und wird aktuell dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Originaltext:
„Zu Art. 1 (Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes)
1. Zur stärkeren Betonung der Prävention von arbeitsbedingten psychischen Belastungen und
Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen:
In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen, die zu
Fehlbeanspruchungen führen, als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu
beobachten. Psychische Belastungen verursachen nicht nur psychische Beeinträchtigungen und
Erkrankungen, sondern verstärken auch andere Erkrankungen wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Muskel-Skelett-Erkrankungen, Magen-, Darmerkrankungen, Schlafstörungen, Diabetes. Immer mehr
Personen müssen infolge psychischer Fehlbeanspruchungen die Frühpension antreten. Dies verursacht
viel menschliches Leid, aber auch betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten.
Die Ursachen arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchungen sind häufig:
– widersprüchliche Arbeitsaufgaben
– Arbeitsverdichtung, unangemessene Zeit- und Terminvorgaben, ständige Erreichbarkeit,
– unangemessene Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge,
– Informationsmangel oder –überflutung,
– knappe Personalbemessung,
– Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit,
– häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlust,
– fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten,
– isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten, fehlende Unterstützung durch
Vorgesetzte.
Das ASchG sieht bereits in der geltenden Fassung vor, dass Arbeitgeber/innen bei der Präventivbetreuung
neben Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner/innen, je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen
Gefährdungs- und Belastungssituation, sonstige geeignete Fachleute, insbesondere jedoch
Arbeitspsychologen, zu beschäftigen haben. Diese Regelung soll aufgrund einer entsprechenden Einigung
der Interessenvertretungen der Arbeitgeber/innen und der Arbeitnehmer/innen dadurch ergänzt werden,
dass zum einen an mehreren Stellen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Prävention auch
arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen stärker betont wird und
zum anderen die Arbeitspsycholog/innen als bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
beizuziehende Fachleute ausdrücklich genannt werden. Weiterlesen
2-Tages-Seminar: Arbeitspychologie im Betrieb – Management und Evaluierung psychischer Belastungen
Zielgruppe ASchG-Verantwortliche/Personalisten/Führungskräfte
Unternehmensspezifisches Spezialseminar „Arbeitspsychologie –Grundlagen, Methoden und Verfahren (!),Evaluierung psychischer Belastungen, Maßnahmenplanung operativ und präventiv“. Inhaltl. Orientierung an den Anforderungen des ASchG-neu (Novelle 2012).
Psychische Arbeitsbelastungen im Vormarsch!
Psychische Arbeitsbelastungen und deren mitunter krankmachende sowie arbeitsbeeinträchtigende Folgen sind nach neuesten Erkenntnissen stark im Ansteigen begriffen. Auch und gerade in Österreich! Um dem vorzubeugen haben die Sozialpartner eine Gesetzesnovelle zum ASchG entwickelt (aktuell: ministerielle Begutachtung BMASK),die per 1.1.2013 betrieblich umgesetzt werden soll. Jedoch werden auch jetzt schon auf Basis des noch gültigen ASchG Betriebe österreichweit seitens des Arbeitsinspektorats bzgl. der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen und ggf. Maßnahmenplanung untersucht.
Psychische Belastungsevaluierung – eine Chance für Betriebe?!
Wie gehen Betriebe/Präventivkräfte/Teams mit dieser Situation um? Welche Fachkompetenzen (z.B. Arbeitspsychologie) werden benötigt um gesetzesadäquate (z.B. ÖNORM EN ISO 10075) und betrieblich nützliche (!) Evaluierungsinstrumentarien auszusuchen und Evaluierungspläne zu erstellen. Gibt es hierfür spezifische Verfahren und Instrumente für den jeweiligen Sektor? Welche Szenarien und Maßnahmenpläne folgen ggf. aus einer Evaluierung? Kann man im Rahmen einer Umsetzung bzw. danach die psychischen Belastungen im Betrieb systematischer managen und wie kann eine spätere Folgeevaluierung effizient durchgeführt werden?
All das sind ausgewählte Fragestellungen,die im Rahmen des Seminars fachlich vorgestellt und praxisorientiert besprochen werden sollen. Natürlich werden auch -sofern thematisiert- Erfahrung aus bisherigen betrieblichen Zugängen zur Thematik berücksichtigt und verglichen. Eine spannende Seminarkonzeption mit Umsetzungscharakter liegt vor!
Für unsere lokalen Freunde und Kunden haben wir nun eine eigene Webseite errichtet – www.arbeitspsychologie-salzburg-team.at . Natürlich werden sämtliche weiteren Informationsschienen via Newsfeed in diese Webseite eingespielt.
Wir freuen uns auf regen Besuch!
Die neue ASchG-Novelle steht an. Erwartungsgemäß wird das Leistungspotential der Arbeitspsychologie generell und evaluierungsbezogen in den Vordergund gerückt!
Ministerialentwurf – Vorblatt und Erläuterungen Weitere Infos
Arbeitspsychologie-Newsletter 13 (GKPP)
Informationen und Einschätzungen zur neuen ASchG-Novelle – auch mit Themenbezug zur Evaluierung psychischer Belastungen findet man unter nachfolgendem Link .
Zu den Seminardetails
.
Webseite zum Thema „Evaluierung“: www.evaluierung-psychischer-belastungen.at
Aufgrund äußerst zahlreicher Anfragen zum Thema „Evaluierung psychischer Belastungen“ im Betrieb haben wir hierzu -kurzentschlossen- eine eigene Infoschiene im Web errichtet.
Hier wird ab sofort kontinuierlich über die betrieblichen Anforderungen der ASchG-Novellierung 2012 berichtet,natürlich mit Themenschwerpunkt „Belastungsevaluation.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch – hier klicken
Ihr Dr.Blind & Team
Wir freuen uns,daß unser Kunde die ERSTE BANK AG bzw. ERSTE GROUP die im Medienbericht angeführten, im nationalen Rahmen einzigartigen Ergebnisse bzgl. Fehlzeitenreduzierung psychischer Erkrankungen aufweisen kann.
Download:
Evaluierung psychischer Belastungen
Novelle/Zeitplan: Die österreichischen Sozialpartner haben eine inhaltliche Einigung getroffen und diese an den zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelt. Das Ministerium plant daher eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), die im Sommer 2012 begutachtet und schlussendlich im Herbst 2012 einer Beschlussfassung im Nationalrat zugeführt werden soll, damit eine Inkraftsetzung per 1.1.2013 erfolgen kann.
Wien (OTS) – „Mehr Arbeits- und Organisationspsycholog/innen in den Betrieben, eine systematische Erfassung von Stressoren und psychischen Belastungen der Arbeit: Im künftigen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben die Sozialpartner einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz gesetzt“, sagt Alice Kundtner, Leiterin des Sozialbereichs der
Arbeiterkammer. In dieser Woche haben sich die Sozialpartner einvernehmlich auf bedeutsame Verbesserungen im ArbeitnehmerInnenschutz geeinigt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
das Arbeitsinspektionsgesetz und die arbeitsmedizinische Ausbildungsverordnung werden novelliert. „Es lohnt sich für alle,wenn dieser Entwurf der Sozialpartner so durchkommt, wie er jetzt geplant ist“, so Kundtner. Für die Betriebe, weil sie weniger Kosten durch lange Krankenstände und reduzierter Leistungsfähigkeit haben.Für die Beschäftigten, weil sie vor Schmerz und Leid bewahrt werden,
gesund in der Arbeit bleiben können und Gesundheit Teil ihrer Lebensqualität ist. Für die Sozialversicherung, weil gesunde Menschen die Ausgaben der Sozialversicherung reduzieren.
Kern der Neuerungen, die ab 2013 wirksam werden sollen, ist die Erweiterung der Evaluierungsverpflichtung. Es kommt eine klare und eindeutige Verpflichtung psychische Belastungen der Arbeit zu erheben, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur psychischen Gesundheit der ArbeitnehmerInnen festzulegen und umzusetzen. Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei der Evaluierung psychischer Belastungen müssen dafür fachkundige Personen insbesondere Arbeits-
und OrganisationspsychologInnen eingesetzt werden.
Weitere inhaltliche Neuerungen sind:
Künftig haben Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch explizit auf die Integrität und Würde der bei ihnen arbeitenden Menschen zu achten. Die Aufgaben der Arbeitsinspektion werden um den Schutz der
Integrität und Würde der ArbeitnehmerInnen erweitert. Die Ausbildungsdauer zur ArbeitsmedizinerIn wird um 30 Stunden auf 390 Stunden erhöht, um mehr Kenntnisse über altersgerechte Arbeitsplätze zu vermitteln und über Grundlagen der Arbeits- und Organisationspsychologie besser Bescheid zu wissen. Bei der Evaluierung psychischer Belastungen haben sich die Sozialpartner zudem darauf geeinigt, Aktivitäten zur praxisgerechten Umsetzung zu setzen. Die Betriebe sollen durch Informationen und Beratung unterstützt werden.
„Die AK hat seit Jahren darauf hingewiesen: Burnout und stressbedingte seelische Erkrankungen sind die neuen Krankmacher am Arbeitsplatz. Mit den gesetzlichen Neuerungen ist uns ein wichtiger
Teilerfolg für die Beschäftigten gelungen“, sagt Kundtner. Es ist mittlerweile anerkannt, dass psychische Erkrankungen als Folge von Arbeitsbelastungen auf dem Vormarsch sind. Mit den jetzt
vereinbarten Verbesserungen trägt der ArbeitnehmerInnenschutz ein Stück zeitgemäßer den Anforderungen der modernen Arbeitswelt Rechnung.
Internationale Studien zeigen auf, dass in Europa zwischen 50 und 60 Prozent der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder anderen Form auf Stress in der Arbeit zurückzuführen sind. Die
dadurch bedingte Verringerung der Arbeitsleistung und -produktivität führt zu negativen gesamtwirtschaftlichen Kosten von bis zu 3,3 Milliarden Euro. Je nachdem ob neben den direkten medizinischen und betrieblichen Kosten auch noch eine Bewertung des Verlusts an
Wertschöpfung und der Einschränkung der Produktivität vorgenommen
wird.
STUDIE ÖSTERREICH
Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen oder Bluthochdruck sind nur einige der Krankheitsbilder, die durch psychische Belastungen in der Arbeitswelt ausgelöst werden. Seit 1995 haben sich die Krankenstandstage infolge von psychischen Erkrankungen mehr als verdoppelt, jährlich entstehen dadurch messbare gesamtwirtschaftliche Kosten von 3,3 Milliarden Euro, rechnete Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel vor. Wifo-Expertin Gudrun Biffl setzt die Kosten aber fast doppelt so hoch an.
Die Donauuniversität Krems und das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) haben im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) erforscht, was arbeitsbedingte psychische Erkrankungen auslösen und was sie Österreich kosten. Studienautorin Biffl erklärte, dass die gesamtwirtschaftlichen Kosten bis zu doppelt so hoch wären, wenn man die Arbeitnehmer miteinberechnet, die „unter Stress Pillen einwerfen“ und so zwar am Arbeitsplatz erscheinen, aber nicht mehr produktiv sind.
Die Krankenstandstage wegen psychischer Probleme steigen seit Jahren, während die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgeht. Dieses Phänomen sei ein Zeichen für den Wandel der Wirtschaftswelt. Vor 20 Jahren arbeitete die Hälfte in der Industrie, heutzutage sind zwei Drittel der Beschäftigen in der Dienstleistung tätig. Besonders betroffen seien Arbeitnehmer, die viel mit anderen Menschen zu tun haben, also Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen oder auch Lehrer.
Der Druck sei in den letzten Jahren stark gestiegen, sagte Tumpel und verwies auf knappere Lieferzeiten, mehr Konkurrenz und auf Fristen, die eingehalten werden müssen. Der Leistungsdruck werde von den Chefs auf die Mitarbeiter übertragen, die Verantwortung übernehmen und mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausführen müssen, so Tumpel. Dazu kommen Jobunsicherheiten oder fehlende Anerkennung, die zusätzlich belasten. Ein noch höheres Risiko psychisch zu erkranken haben Migranten und Arbeitslose.
Die Studie zeigt, dass Personen, die von psychischen Arbeitsbelastungen betroffenen sind, häufiger gesundheitliche Probleme bekommen, dazu zählen Stress, Kopfschmerzen aber auch Herz-Kreislauferkrankungen. Außerdem beeinflussen sich psychische und körperliche Krankheiten gegenseitig und verlängern so die Krankenstände noch weiter. Bei psychischen Belastungen sind die durchschnittlichen Fehlzeiten mit 3,3 Ausfallstagen mehr als dreimal so hoch wie bei Krankenständen ohne arbeitsbedingte Belastungen (im Schnitt 0,8 Tage).
2011 erfolgte ein Drittel aller Neuzugänge bei den krankheitsbedingten Frühpensionierungen aus psychischen Gründen. Belastete Mitarbeiter steuern entweder auf die Invaliditätspension oder auf ein Burn-out zu, warnte Biffl. Die Arbeiterkammer fordert daher, dass neben Arbeitsmedizinern auch Psychologen gesetzlich im Arbeitnehmerschutz verankert werden. Die 500 dafür notwendigen Arbeitspsychologen würden laut AK 46 Millionen Euro pro Jahr kosten.