Studien – wie Corona die Arbeitswelt verändert

Die Coronavirus-Pandemie ist Krise und Chance für die Arbeitswelt zugleich, sagen Organisations- und Zukunftsforscher, hat sie doch den Arbeitsalltag stark verändert. Laut einer Umfrage der Unternehmensberatung Deloitte planen 66 Prozent, der von ihr befragten Finanzvorstände, etwa die Büroflächen zu reduzieren. „Homeoffice“, „Remote Working“ oder auch „Mobile Working“ sind also gekommen, um zu bleiben.

Das regelmäßige Arbeiten abseits der Arbeitsstätte sollte aber gut überlegt werden, denn es birgt für Organisationen Gefahren in sich, sagt Arbeitspsychologe Georg Zepke. Gerade jetzt sei deutlich geworden, wie viel an schnellen Abstimmungen, an Orientierungsrahmen, an Vertrauensaufbau durch informelle Kontakte oft ganz beiläufig in Unternehmen passiert. Diese informellen, persönlichen Kontakte am Gang, in der Kantine, am Parkplatz vor dem Büro würden sich über Online-Kontakte nicht ausreichend kompensieren lassen. Und es zeige sich, so Zepke gegenüber science.ORF.at, ein weiters Phänomen: „Vieles, was ja jetzt doch so erstaunlich gut funktioniert, basiert auf einem Vertrauensaufbau, der über viele Jahre vorab in persönlichen Kontakten, in der Zusammenarbeit entstanden ist.

Ohne diesem gewachsen Vertrauen, so die These, hätte die Umstellung auf Homeoffice nicht funktioniert. Man müsse Führungskräften daher den Tipp geben, gründlich darauf zu achten, welche Meetings in Zukunft online möglich sind und welche nicht. Für soziale Klärungsprozesse, die Schaffung einer nachhaltigen Vertrauenskultur werde es auch in Zukunft persönliche Begegnungen brauchen, so der Arbeitspsychologe.

Das Homeoffice-Paradoxon

Rund 42 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben Ende 2020 von zu Hause aus gearbeitet, das belegt eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts Gallup. Homeoffice findet derzeit bei vielen Anklang, es kann aber zum sogenannten „Homeoffice-Paradoxon“ führen, das gesundheitliche Probleme – seelische, wie körperliche – mit sich bringen kann, sagt Public Health-Experte Erwin Gollner von der FH Burgenland.

Homeoffice könne ein Segen sein, aber auch ein Fluch. Daher sei es wichtig, so der Experte, sich einige Punkte gut zu überlegen, damit man nicht in die sogenannte „work-life-blending“-Falle tappe. In dieser würde die Grenze zwischen Erwerbsarbeit und Privatleben unscharf zum Nachteil der Arbeitnehmerin, des Arbeitnehmers. Im Homeoffice brauche man Selbstorganisationskompetenzen. Konkret heißt das, man brauche klare Strukturen, etwa: Wann arbeite ich, wann und wie mache ich Pausen, wo arbeite ich und wie kann ich mich an meinen Tagesplan halten? Der Experte empfiehlt zudem, wenn nur irgendwie möglich, sich einen fixen Arbeitsplatz in der Wohnung einzurichten.

Studien verdeutlichen, so Gollner, dass vor allem die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit unterschätzt würden. So seien die soziale Isolation und eine schlechte Büroausstattung Gefahrenquellen. Selten gebe es z.B. eine Büroausstattung, wie am Arbeitsplatz – „was natürlich entsprechende Auswirkungen auf den Bewegungsapparat von der muskulären Seite hat“. Fazit des Gesundheitsmanagers: Es braucht einen bewussteren Umgang mit Homeoffice, von Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberseite, damit es weder kurz- mittel- oder langfristig zu Gesundheitsproblemen kommt.

Disruptive Veränderung durch den Lockdown

Organisations- und Zukunftsforscher verwenden derzeit gerne den englischen Begriff „disruptive change“, also disruptive Veränderung; in der wir uns derzeit befinden würden. Der US-amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Clayton Christensen hat den Begriff der Disruption Ende der 1990iger Jahre geprägt. Seiner Theorie zufolge sind für die Weiterentwicklungen von Märkten disruptive Veränderungen notwendig.

Durch eine Disruption könne etwas grundlegend Neues entstehen, so sieht das auch die international tätige Wirtschaftswissenschaftlerin und Coaching-Expertin Sonja Radatz. Die Pandemie etwa habe uns gezeigt, dass Dinge möglich sind, die wir nicht für möglich gehalten hätten. „Es war für Menschen undenkbar zu sagen: Wir machen einmal die Rollladen runter für einige Zeit, nicht für einen Tag und nicht mal für eine Stunde, sondern für einige Wochen. Heute wissen sie, man kann ein Land in einen Lockdown schicken.“ Es geht also sehr viel an disruptiver Veränderung, sagt Radatz.

Viele Organisationen wollen zurück vor die Krise

Mit diesem Wissen, dass das Undenkbare möglich ist, sollten notwendig gewordene Veränderungen im Zuge von Klimaerwärmung und Digitalisierung vorangetrieben werden. Man könne die Krise als Chance nutzen. „Viele Organisationen werden in die Bedeutungslosigkeit fallen, andere Organisationen haben hingegen gute Chancen, wenn sie sich jetzt gut aufstellen; ich glaube es geht wirklich um das Jetzt, ich kann damit jetzt nicht mehr fünf oder sechs oder sieben Jahre warten, das wäre auch aus meiner Sicht für die Belegschaft nicht sehr verantwortungsvoll“, sagt Radatz. Aber: Noch sei diese Botschaft nicht in allen Chefetagen angekommen.

Das bestätigt auch eine derzeit laufende qualitative Studie des Organisationsforschers Thomas Schweinschwaller mit dem Titel „Jetzt für das Danach lernen – Was hilft Organisationen beim Umgang mit Krisen und Unvorhersehbaren?“ In einer ersten Analyse seiner Interviews, die Schweinschwaller in Österreich durchgeführt hat, kommt er zur Erkenntnis, dass die Mehrheit der Organisationen lernfähig, aber nicht transformationsbereit ist.

Das Bestreben sei groß wieder so arbeiten zu können, wie vor der Krise, „Die Hauptergebnisse der Studie zeigen, die meisten wollen zurück zu Vorher. D.h. man hat sehr, sehr viel geschaffen und es ist irrsinnig viel gelungen in Bezug auf Homeoffice, auf kreative Mitarbeiter, auf schnelle Lösungen. Es wurde ganz viel adaptiert. Aber nur einige wenige Organisationen haben Zeit investiert für wirkliche Innovationen, für das Danach.“

Tagung zur Wiedereingliederung (Wiedereingliederungs-Teilzeitgesetz)

Tagungsinfo – Universität Salzburg 27.04.2017 zum Thema „Early interventions – Was kann betriebliches Gesundheits- & Wiedereingliederungsmanagement?“ an der Universität Salzburg. Das Thema wird aus rechtlicher und psychologischer Perspektive betrachtet.

Weitere Infos: programm-tagung-27-4-2017

Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz: Umsetzung im Betrieb

Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz

Wiedereingliederungsteilzeitgesetz – beschlossene Neuerungen

Diese „Gesetzliche Neuerung“ beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.

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Forum BGF – 10 Jahres-Jubiläum

Jubiläum im März 2017 – das FORUM BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG (als Vernetzungsmedium und facheinschlägiger Output  des Arbeitspsychologie-Team Dr. Blind) feiert demnächst sein 10 jähriges Bestehen. Neben namhaften BGF-Start-Projekten und der Mit-Initiierung des Salzburger Gesundheitspreises samt Jury-Vorsitz haben wir eine Vielzahl von betriebl. Aktivitäten angeregt und fachlich unterstützt.

Zudem haben ca. 360.000 Seitenaufrufe des FORUM BGF kräftig zur regionalen und überregionalen Gesundheitsförderungs-„Propaganda“ beigetragen, ein nicht unerheblicher Wert.

Wen es interessiert,für den haben wir hier die ersten Beiträge März 2007 aufgelistet.

Wir bekennen uns nach wie vor zu einer echten Autonomie der Betriebe in Sachen BGF und unterstützen diese Marschrichtung nach Kräften.

Wir freuen uns auf das nächste Jahrzehnt BGF,das u.E. europaweit im Zeichen der Digitalisierung stehen wird. Auch hier sind einschlägige Tools schon in der Pipeline..

BGF-Maßnahmen ab Ende 2016 lohnsteuer- und sv befreit

Gesundheitsförderung: Finanzielle Erleichterung für Betriebe

Zielgerichtete Maßnahmen ab sofort lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei

Im Zuge der Steuerreform wurde beschlossen, dass bestimmte Formen von Gesundheitsförderung im Betrieb lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Bisher galt das nur für „den geldwerten Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst), die der Arbeitgeber Arbeitnehmern zur Verfügung stellt.“

Nun gilt die Befreiung auch für den geldwerten Vorteil aus „zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, sowie von Impfungen.“ Damit wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich umgesetzt.

Das Finanzministerium und die Sozialversicherung konkretisierten diese Befreiung durch Leitlinien. Die WKÖ engagierte sich aktiv und konnte folgendes erreichen:

  • Erfasst von der Befreiung sind Maßnahmen in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Sucht und psychische Gesundheit.
  • Alle diese Maßnahmen müssen zielgerichtet sein, d.h. ein konkretes Ziel verfolgen wie etwa die Stärkung der Rückenmuskulatur, die Bekämpfung von Übergewicht oder Haltungsschwierigkeiten.
  • Allgemeine Maßnahmen wie etwa Beiträge zu Fitness-Abonnements, Kochkurse oder Vorträge sind daher nicht befreit.
  • Diese Kurse müssen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Das sind im Bereich Ernährung u.a. Ernährungswissenschaftler und Diätologen, beim Thema Bewegung u.a. Sportwissenschaftler, Sport-Trainer oder Physiotherapeuten und für den Bereich psychische Gesundheit Psychotherapeuten und klinische und Gesundheitspsychologen. Auch Ärzte mit entsprechender Weiterbildung dürfen diese Kurse anbieten.
  • Solche gezielten Kurse können auch außerhalb der Räumlichkeiten des Dienstgebers abgehalten werden, wie etwa in Fitnessstudios.
  • Auch Impfungen sind befreit, solange sie im Impfplan Österreich des Gesundheitsministeriums als „nationale Impfungen gegen impfpräventable Erkrankungen“ angeführt sind.

Die gesetzliche Regelung findet sich in § 49 Abs. 3 Z 11 lit. b ASVG für den SV-Bereich und in § 3 Abs. 1 Z 13 EStG für die Lohnsteuer. Diese Leitlinien wurden auf der Website der Sozialversicherung publiziert. Auch die Finanzbehörden richten sich nach den Leitlinien.

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G2 plus Förderaktion bis Ende 2016 verlängert

Die Förderaktion der FEEI zur Betreiblichen Gesundheitsförderung/Arbeitpsychologie wurde bis Ende 2016 verlängert

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