Arbeitspsychologen als AschG-Präventivkraft – Petition – 5000 Unterschriften

BREAKING NEWS – Annähernd 5000 UNTERSTÜTZER/UNTERSCHRIFTEN

Derzeit wird die Aufteilung der Präventionszeiten im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
neu verhandelt. Präventionszeit ist die Zeit, die Betriebe pro Kalenderjahr
Präventivfachkräfte beschäftigen müssen. Das sind momentan verpflichtend
Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen. ArbeitspsychologInnen können,
müssen aber nicht herangezogen werden.

Sie werden allerdings zunehmend mehr beigezogen, da die sich verändernde Arbeitswelt und die Weiterentwicklung der Technik eine weitere zusätzliche Expertise, nämlich die der Arbeits- und
OrganisationspsychologInnen, notwendig macht. Daher fordern beide Berufsverbände der PsychologInnen (BÖP; GkPP) ArbeitspsychologInnen verpflichtend als dritte Präventivfachkraft im ASchG zuverankern (siehe deren Stellungnahmen und Pressemitteilungen). Die Einbeziehung der Berufsverbände in alle zukünftigen ASchG-Verhandlungen wird dringend empfohlen.

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