XIMES Unfallrisikorechner

Das Unfallrisiko aus der Arbeitszeit bewerten

Lange Arbeitszeiten, zu geringe Pausen und Schichtarbeit bergen erhöhte Risiken für Arbeitsunfälle und Fehlhandlungen. Mit dem XIMES-Risikorechner können die Risiken aus tatsächlichen oder geplanten Arbeitszeiten einfach und schnell berechnet werden.
Arbeitszeit-Risiko-Index: Die Veränderung des relativen Unfallrisikos pro Arbeitstag im Zeitverlauf

Arbeit birgt verschiedene Risiken für Fehlhandlungen, Fehler und Arbeitsunfälle. Ein wichtiger Risikofaktor ist dabei die Arbeitszeit. Arbeitszeiten sind besonders risikoreich, wenn sie Schichtarbeit mit Nachtarbeit und/oder langen Tages- oder Wochenarbeitszeiten verbinden. Zu kurze Ruhezeiten zwischen den Schichten oder zu kurze oder fehlende Pausen lassen das Risiko weiter signifikant ansteigen. Zur Berechnung des Risikos eines (tatsächlichen oder geplanten) Arbeitszeitmodells oder Schichtplans wurde der webbasierte XIMES-Risikorechner entwickelt.

Der XIMES-Risikorechner im Überblick    
Ist-Arbeitszeiten oder Dienstpläne sowie die tägliche Fahrtzeit können im Software-Tool eingegeben oder aus Excel eingefügt werden. Der XIMES-Risikorechner berechnet, um wie viel Prozent das Risiko der eingegebenen Arbeitszeit höher oder niedriger liegt als das Risiko eines Referenz-Arbeitszeitmodells mit Tagarbeit (5 Tage à 8 Stunden, inkl. 30 Min. Pause und 2 freien Tagen im Anschluss).

Im „Risiko-Index“, einem Report im PDF-Format, werden die Risiken für Arbeitsunfälle zu einem Gesamtrisiko zusammengefasst und pro Arbeitstag dargestellt (siehe Abbildung). So lässt sich erkennen, wie das eingegebene Arbeitszeitmodell im Vergleich zu regelmäßiger Tagarbeit abschneidet. Die weiteren Kapitel des Risiko-Index bieten eine detaillierte Aufschlüsselung der Risiken bis auf Tages- und Stundenebene. Dadurch wird sichtbar, woher die größten Risiken rühren (z. B. lange Schichten, mehrere Nachtschichten in Folge etc.). Das bietet in der Folge die Chance, bei der Gestaltung zukünftiger Arbeitszeitmodelle gezielt einzugreifen und risikoverringernde Elemente (z. B. andere Schichtfolgen, besser geplante Pausen und Ruhezeiten etc.) vorzusehen.

Nutzung
Die AUVA stellt eine Version des Risikorechners für die nicht kommerzielle Nutzung für maximal 100 Zeiteinträge kostenlos unter www.eval.at/evaluierung-arbeitszeit zur Verfügung. Für die Forschung ist das Tool ebenfalls kostenlos erhältlich. Eine kommerzielle Nutzung für Betriebe oder die Beratung wird in verschiedenen Umfängen von XIMES bereitgestellt.

Zusammenfassung
Der XIMES-Risikorechner stellt ein wertvolles Screening-Tool zur Bewertung von Risiken aus Arbeitszeiten oder Schichtplänen dar. Es kann zur Evaluierung von Arbeitszeit oder als Teil der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden. Auch Hinweise zur gezielten Verbesserung von Arbeitszeitmodellen lassen sich unmittelbar ableiten. Das Tool soll künftig um weitere Risikofaktoren erweitert und ergänzt werden

Weiterlesen

WEKA EHS-News

wekanews.png

Karfreitag feiertagsmäßig gestrichen

Die Regierung hat sich mit den christlichen Kirchen am Dienstag auf eine neue Regelung für den Karfreitag „geeinigt“. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen Arbeitnehmern und nicht nur den evangelischen und altkatholischen zusteht, wird gestrichen, so der Inhalt einer gemeinsamen Aussendung der Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ).

„Wir haben uns nun gemeinsam dazu entschlossen, einen Schritt weiter zu gehen und eine bessere Lösung zu schaffen: einen ‚persönlichen Feiertag‘, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird“, hieß es in der Aussendung. Diese Lösung schaffe Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EuGH-Urteils, so Blümel und Hofer in der Aussendung.   Weiterlesen

Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz

Wichtige Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz

Autor Johann Schöffthaler berichtet in seinem Beitrag, welche neuen Bestimmungen seit 1. September 2018 hinsichtlich „Sonstiger Arbeitnehmer/innen“ und „nahe Angehöriger“ gelten.

Zum Beitrag

Neues Arbeitszeitgesetz: Zahlreiche Gleitzeit-Klauseln strittig

Kurz vor Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes mit 1. September gibt es noch offene Fragen. „Es herrscht ein hoher Grad an Rechtsunsicherheit“, sagte Arbeiterkammer-Experte Christian Dunst am Dienstag zur APA. Für Fragen der Unternehmer hat die Wirtschaftskammer eine Gratis-Hotline zur neuen, flexiblen Arbeitszeit eingerichtet, bei der jetzt, kurz vor Inkrafttreten, der Andrang wieder steigt.

Aus der Sicht von Dunst ist unklar, wie das im Gesetz verankerte Ablehnungsrecht der elften und zwölften Arbeitsstunde in der Praxis aussieht und ob bei Gleitzeit die Überstundenzuschläge tatsächlich nicht wegfallen, wie von der Regierung beteuert.

Was das neue Arbeitszeitgesetz für das einzelne Unternehmen bedeutet, sei höchst unterschiedlich, weil die Kollektivverträge und etwaige Gleitzeitvereinbarung weitergelten, erklärte Dunst. „Wir werden genau darauf schauen, dass alle Regeln eingehalten werden.“  Weiterlesen

Neues Arbeitszeitgesetz – die wichtigsten Fakten

Was genau ändert sich mit dem neuen Arbeitszeitgesetz?

Vor allem soll die Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche angehoben werden – derzeit ist das nur in Ausnahmefällen erlaubt. Bis zu viermal im Jahr sollen Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe möglich werden. Vorgesehen ist auch eine Erweiterung des Personenkreises, der vom Arbeitszeitgesetz überhaupt ausgenommen ist: Neben leitenden Angestellten soll das zum Beispiel auch „sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ betreffen.

Wird die Mehrarbeit freiwillig sein, wie es die Regierung verspricht?

Vorgesehen ist, dass Arbeitnehmer Überstunden „aus überwiegenden persönlichen Interessen“ ablehnen können, wenn so eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder eine Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Das läuft auf eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jedem Einzelfall hinaus. Fazit: Echte Freiwilligkeit ist das nicht, weil die Arbeitnehmer nicht allein entscheiden können.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Explizit erwähnt wird der Tourismus. Wer hier einen sogenannten geteilten Dienst absolviert (mindestens drei Stunden Ruhepause), für den kann der nächste Dienstantritt schon nach acht Stunden erfolgen. Bisher war das erst nach elf Stunden möglich. Die Hoteliervereinigung ist zufrieden: Das Gesetz orientiere sich an der Praxis, Arbeit werde besser eingeteilt, auch die Mitarbeiter wünschten das. Anders sieht das Berend Tusch von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida: „Die Branche wird noch einmal unattraktiver.“ Dass es für die Mehrarbeit überwiegend Zeitausgleich geben wird, glaubt er nicht: „Dafür gibt es viel zu wenig Personal.“

Wie steht Österreich international bei der Arbeitszeit da?

Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz würde Österreich bei der erlaubten Tageshöchstarbeitszeit ins europäische Mittelfeld rücken. Großbritannien, Schweden, Irland und Dänemark stehen mit 13 Stunden an der Spitze, zeigt eine Auswertung der Agenda Austria. Studien zeigten, dass Flexibilisierung die Jobsicherheit erhöhe, sagt Ökonom Wolfgang Nagl von der Agenda Austria. Weil die Produktivität der Belegschaft mit der Flexibilität steigt und Firmen ihre Mitarbeiter nicht so schnell kündigen würden.

Was bedeutet das Gesetz für die Überstundenzuschläge?

Überstunden bleiben zuschlagspflichtig wie bisher. Bei der Frage, welche Stunden als Überstunden gelten, kann es aber durch die Neuregelung Verschiebungen geben (Gleitzeitzuschläge fallen weg!). Auch die einzelnen Kollektivverträge spielen eine Rolle.

7 Was ändert sich für Arbeitnehmer mit Gleitzeit?

Der maximale Gleitzeitrahmen wird von zehn auf zwölf Stunden pro Tag erweitert. Hier geht es aber um echte Freiwilligkeit – Gleitzeit heißt, dass der Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit (innerhalb bestimmter Grenzen) selbst bestimmen kann. Dafür erspart sich der Arbeitgeber im Normalfall die Zuschläge für Mehrarbeit.

8 Was sagt die Opposition zur geplanten Gesetzesänderung?

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch nennt das Gesetz „von der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer bestellt“. Die Opposition erzürnt, dass ein Initiativantrag eingebracht wurde, womit die öffentliche Begutachtung entfällt. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) missbrauche seine Position, um das Gesetz „durchzupeitschen“, so SPÖ-Klubchef Andreas Schieder. Neos-Arbeitsmarktsprecher Gerald Loacker begrüßt das Gesetz, aber dass die Regierung die Begutachtung umgehe, sei eine „Frechheit“.