Bessere Arbeitsbedingungen für Salzburgs Buslenker

Vor dem Salzburger Hauptbahnhof hat es Freitagvormittag eine Aktion für bessere Arbeitsbedingungen für Buslenkerinnen und -lenker gegeben. Für die Kampagne haben sich Klimaaktivisten, Gewerkschaft, sowie Betriebsräte von Albus und Postbus zum Aktionsbündnis „Wir Fahren Gemeinsam“ zusammengeschlossen.

Bessere Zeiteinteilung gefordert

Postbus-Betriebsrat Manfred Wietzke über Forderungen an die Dienstgeber: „Man kann natürlich sehr viel in den rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. Man kann den Mitarbeitern mehr Zuschläge zahlen. Auch eine durchgehende Freizeit wäre wichtig. Es ist so, dass sie zwei Tage Dienst haben, einen Tag frei, dann wieder Dienst. Oder wir haben auch Sechs-Tage-Wochen, wo man dann am letzten Tag heimkommt und einfach nicht mehr weiß, was man den ganzen Tag macht hat, weil man schon so müde ist.“

Für kürzere Dienstwochen spricht sich auch die Albus-Betriebsrätin Ruth Stutzmüller aus: „Fünf Tage wären schon super. In anderen Branchen werden schon vier Tage angestrebt. Das geht sich bei uns nicht so aus, aber fünf Tage wäre ja schon eine Sache.“

Arbeitsbedingungen verbessern, um LenkerInnen zu finden

Das Aktionsbündnis „Wir Fahren Gemeinsam“ hat einen ganzen Forderungskatalog: Faire Entlohnung von Nacht- und Sonntagsarbeit oder auch Wegfall der geteilten Dienste. Nachdem vergangenes Jahr die Löhne neu verhandelt worden sind, gehören jetzt endlich die Arbeitsbedingungen verbessert, sagt Benita Kogler vom Bündnis „Wir Fahren Gemeinsam Salzburg“. Diese Verbesserungen seien notwendig, um genügend Lenkerinnen und Lenker zu finden, so Kogler.

Buslenker in Mangelberufsliste

Im Jänner ist der Beruf des Buslenkers in die Mangelberufsliste aufgenommen worden. Für Gewerkschaft und Betriebsräte ist das aber der falsche Weg, um den Personalmangel zu lösen, sagt Betriebsrat Manfred Wietzke: „Man nimmt österreichisches Steuergeld her, zahlt damit die österreichischen Unternehmen und die holen sich dann womöglich irgendwo billig Arbeitskräfte aus EU-Drittstaaten.“ Stattdessen müssten eben die Arbeitsbedingungen für die heimischen Lenkerinnen und Lenker verbessert werden, heißt es.

Derzeit laufen Gespräche mit Politik und Verkehrsverbund. Nicht nur in Salzburg, auch in Linz, Wien und Graz haben heute Protestaktionen stattgefunden.

Studie: Pflegearbeit und Jobwechsel

Jeder vierte Beschäftigte im niederösterreichischen Gesundheits- und Pflegebereich denkt zumindest einmal pro Woche daran, den Job zu wechseln. Zu diesem Resultat kam eine von der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) beauftragte Studie.

Eine Conclusio der Studie lautet, dass die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegewesen ihre Tätigkeit durchaus schätzen, aber körperlich und psychisch erschöpft sind. Als eine wesentliche Ursache gelten laut Aussendung der Arbeiterkammer die „laufend anwachsenden beruflichen Belastungen“.

Befragt wurden durch das Wissma Marktforschungsinstitut 2.900 Personen. AKNÖ-Präsident Markus Wieser verlangte auf dieser Grundlage am Mittwoch „endlich nachhaltige Lösungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“.

Höhere Einkommen und bessere Vereinbarkeit gewünscht

41 Prozent der Befragten glauben, dass sie ihren Job wahrscheinlich nicht bis zur Pension ausüben können. Gewünscht werden von den Pflegekräften neben einem höheren Einkommen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, kürzere Arbeitszeiten bei vollem Gehalts- und Personalausgleich sowie berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten.

Wieser forderte Verbesserungen in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Personal und Entgelt ein: „Die groß angekündigte Pflegereform der Bundesregierung ist jedenfalls nicht bei den Beschäftigten angekommen.“ Es brauche u. a. eine nachhaltige Finanzierung der Gehaltserhöhungen statt zeitlich befristetem Pflegebonus sowie einen leichteren Zugang zur Schwerarbeitspension für Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe.

Klimakrise beeinträchtigt Arbeitsplätze

„Das Arbeitsplatzrisiko ist im asiatisch-pazifischen Raum und in Afrika am größten, genauso wie das Potenzial für zusätzliche Arbeitsplätze“, so die Studie. Besonders betroffen seien Jobs in Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Bergbau, Industrie sowie Transport- und Baugewerbe. Ein Teil dieser Branchen stehe aufgrund hoher CO2-Emissionen vor einem Umbruch, andere, wie etwa die Landwirtschaft, würden von Überschwemmungen, Hitze oder Unwettern bedroht, so Deloitte-Klimaexperte Bernhard Lorentz. Im asiatisch-pazifischen Raum und in Afrika seien über 40 Prozent der Arbeitskräfte in vulnerablen Branchen beschäftigt.

„Durch eine aktive Gestaltung der Transformation könnte die Dekarbonisierung bis 2050 mehr als 300 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze hervorbringen“, sagte Lorentz, „davon 21 Millionen in Europa, 180 Millionen in Asien-Pazifik, 75 Millionen in Afrika und 26 Millionen in Amerika.“ Die „vulnerablen Regionen“ müssten besonders stark in die Entwicklung „einer ‚grünen‘ Arbeiterschaft“ investieren. Ein schnellerer, geplanter Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft könnte für weltweit gerechtere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen sorgen.

WTO: Auch Welthandel wichtiger Faktor

Deloitte-Partnerin Maren Hauptmann sagte: „Der Schlüssel sind Investitionen in die Kompetenzförderung – von der Schul- und Hochschulbildung bis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung. Dies muss zu den Top-Prioritäten für Politik und Unternehmen gehören.“

Die Chefin der Welthandelsorganisation (WTO), Ngozi Okonjo-Iweala, hat sich für den Welthandel als wichtigen Faktor zur Reduzierung der weltweiten Treibhausgasemissionen starkgemacht. Es sei falsch, den internationalen Warenaustausch nur als Quelle von Treibhausgasemissionen zu sehen, erklärte Okonjo-Iweala im Vorwort des am Montag veröffentlichten WTO-Jahresberichts. „Handel ist eine positive Kraft für das Klima und Teil der Lösung für einen kohlenstoffarmen, widerstandsfähigen und gerechten Übergang.“

Arbeit und Kälte

Sich warm anziehen heißt es für viele Menschen wohl bald in der Arbeit. Angesichts der Energiekrise und der hohen Strom- und Heizkosten dürften zahlreiche Betriebe in den kommenden Monaten das Thermostat runterdrehen. Beschäftigte sollten wissen: Für die Temperatur im Arbeitsraum gibt es Untergrenzen.

Welche Spielräume bei der Temperaturgestaltung in Arbeitsräumen erlaubt sind, legt bereits jetzt die Arbeitsstättenverordnung fest. Dabei kommt es auf die körperliche Belastung der Beschäftigten und die Luftgeschwindigkeit an.

Bei Tätigkeiten mit wenig Körperarbeit – etwa Bürojobs – und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,10 Meter pro Sekunde (m/s) muss es der Regelung zufolge zwischen 19 und 25 Grad Celsius haben. Bei normaler körperlicher Belastung und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,20 m/s sind Temperaturen zwischen 18 und 24 Grad erlaubt. Ein Beispiel hierfür sind stehende Tätigkeiten im Verkauf. Bei intensiver Körperarbeit und einer Luftgeschwindigkeit von 0,35 m/s gilt eine Mindesttemperatur von zwölf Grad. Das wäre etwa bei Lagerarbeit der Fall.

Grafik zum Raumklima in Arbeitsräumen

Grafik: ORF.at; Quelle: BMAW

„Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht“

Heizen bis zu einem gesetzlich festgelegten Mindestmaß muss also sein. Denn: „Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten“, so der Rechtsanwalt Raphael Schanda von der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Körber-Risak gegenüber ORF.at. „Wenn man die Leute ins Büro holt, muss man ihnen Wärme bieten.“ Sollte es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, sei ein etwaiger Betriebsrat die erste Anlaufstelle.

Konfliktpotenzial hat in den kommenden Monaten allerdings schon die Einhaltung der unteren erlaubten Grenzwerte. Denn bisher wurde in den Wintermonaten eher gut geheizt, im Bürobereich waren etwa „Wohlfühltemperaturen“ von 22 Grad Usus. Die wahre Herausforderung werde wohl sein, Bewusstsein für die Notwendigkeit des Energiesparens zu schaffen. Das könnte zum Balanceakt werden.

Bereits Beschwerden

Die Regierung ruft angesichts des Ukraine-Krieges und dessen Folgen für die Energieversorgung schon seit Monaten zum Energiesparen auf, Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) plädierte etwa für 19 Grad in öffentlichen Gebäuden. Das wurde etwa im Linzer Magistrat auch praktiziert. Nach Beschwerden der Belegschaft – in manchen Büros hatte es nur 16 statt der angepeilten 19 Grad – ist man dort allerdings wieder zu 21 Grad zurückgekehrt.

Viertagewoche – Testlauf in GB

70 Unternehmen und insgesamt mehr als 3.300 Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte: In Großbritannien ist diese Woche der weltweit größte Versuch gestartet, die Arbeitswelt mit einer Viertagewoche zu reformieren. Vom Fish-and-Chips-Restaurant bis zur großen Bank ist eine breite Palette an Firmen beteiligt. Ob das Konzept aufgeht, wird eine erste Bilanz nach Auslaufen des Projekts Ende des Jahres zeigen.

Die Ansprüche haben sich in der CoV-Pandemie geändert, viele Büroarbeitskräfte haben die Vorteile von Homeoffice – insbesondere Kosten- und Zeitersparnis durch das Wegfallen des Pendelns – während der Lockdowns schätzen gelernt. Und viele Firmen sehen in einer Arbeitszeitverkürzung ihrerseits ein mögliches Modell, um im derzeitigen Wettstreit um Arbeitskräfte das richtige Angebot bieten zu können.

 Das Pilotprojekt geht sechs Monate und wurde von der Organisation 4 Day Week UK auf die Beine gestellt. Unterstützt wurde sie dabei von 4 Day Week Global, einer vom Neuseeländer Andrew Barnes geleiteten NGO. Barnes gilt als Pionier der Viertagewoche. Er führte diese bereits 2018 bei seiner Finanz- und Immobilienfirma Perpetual Guardian ein. Das Ergebnis: mehr Produktivität, mehr Zufriedenheit und leichteres Anwerben neuer Mitarbeiter.

100:80:100-Modell

Basis des nun angelaufenen breiten Versuchs ist das „100:80:100-Modell“, das bedeutet: 100 Prozent Gehalt bei 80 Prozent Arbeitszeit und der Verpflichtung, 100 Prozent der Produktivität beizubehalten. Mit anderen Worten: die gleiche Leistung in weniger Zeit bei gleichem Gehalt. Wissenschaftlich begleitet wird der Versuch von den Universitäten Cambridge und Oxford und dem Boston College.

Die Bandbreite der Unternehmen reicht vom kleinen Restaurant, Baufirmen, Hautpflege über Softwarefirmen bis zu Steuerberatungsunternehmen und Banken – keineswegs nur in London, sondern auf viele britische Städte verteilt.

„Wettbewerbsvorteil verschaffen“

Joe O’Connor, Chef von 4 Day Week Global, sieht Großbritannien als Vorreiter: „Mit dem Überwinden der Pandemie erkennen immer mehr Firmen, dass die Lebensqualität das neue Kriterium bei der Wettbewerbsfähigkeit ist. Und sie erkennen, dass Stundenreduktion und Arbeiten, das sich an der Leistung orientiert, das Mittel sind, um ihnen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen“, so O’Connor gegenüber dem „Guardian“.

Die Forscherinnen und Forscher werden bei jeder teilnehmenden Firma unter anderem die Auswirkungen der Viertagewoche auf Produktivität und das Wohlbefinden, die Berufschancen von Frauen und die Umwelt untersuchen. Im August starten weitere in Australien und Neuseeland. Weitere von der Regierung unterstützte Versuche mit einer Viertagewoche sind laut Euronews heuer in Spanien und nächstes Jahr in Schottland geplant. Bei beiden dürfte es um eine Reduktion von Zeit und Leistung gehen, und es dürfte eine zumindest teilweise finanzielle staatliche Abgeltung für die Firmen geben.

England als Pionier

England war als Mutterland der Industrialisierung auch das Land, in dem die Arbeiterbewegung entstand und – schrittweise – die brutale Ausbeutung durch das Erkämpfen von Arbeiterrechten verringerte.

„Historischer Versuch“

Die leitende Forscherin Juliet Schor vom Boston College sprach von einem „historischen Versuch“. Man werde analysieren, wie Angestellte bezüglich Stress, Burn-out, Zufriedenheit und Gesundheit auf einen zusätzlichen freien Tag reagieren. Die Viertagewoche werde allgemein als „Schritt mit drei positiven Effekten gesehen: gut für die Angestellten, für die Firmen und für das Klima“. Die Forschung werde sich alle diese Aspekte ansehen, so Schor.

Seit Jahren führen zunehmend einzelne Unternehmen weltweit – auch in Österreich – verschiedene Modelle einer Viertagewoche ein. Bei Beschäftigten ist das Konzept generell sehr beliebt: Laut dem Onlinemagazin Quartz präferierten in einer US-Umfrage mehr als 90 Prozent der Befragten eine Viertagewoche mit zehn Stunden täglicher Arbeitszeit gegenüber der klassischen Fünftagewoche mit je acht Stunden Mindestarbeitszeit. Das ist ein weiteres Modell für eine Viertagewoche – und unterscheidet sich von jenem im nun gestarteten britischen Versuch.

Heimischer Zwist über Arbeitszeit

In Österreich fordert die SPÖ von der Regierung, in einer ersten Phase Versuche zu starten. Sie tritt für ihr eigenes Modell ein: 20 Prozent weniger Arbeitszeit sollen von Staat, Unternehmen und Beschäftigten (Letztere in Form eines Gehaltsverzichts) zu je einem Drittel getragen werden. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch sagte in einer Aussendung unter Verweis auf den britischen Versuch, dass in Österreich im EU-Vergleich besonders lange gearbeitet werde.

Dem widersprach umgehend die Wirtschaftskammer. Die reale Arbeitszeit – hierbei wird der Urlaub eingerechnet – liegt laut dem WKO-Experten Rolf Gleißner vielmehr unter dem EU-Schnitt. Die vom ÖGB abgelehnte Arbeitszeitgesetzreform von ÖVP und FPÖ ermögliche bereits eine Viertagewoche, sofern sich Unternehmen und Belegschaft einigen, so Gleißner. Eine Vorgabe der Politik, wie ein Betrieb die Arbeitszeit verteilt, lehnt Gleißner ab und verweist unter anderem auf auch am Samstag geöffnete Geschäfte.

Streit über Produktivität

Für den Wirtschaftswissenschaftler Jonathan Boys vom Arbeitsmarktinstitut CIPD ist für den Erfolg die Produktivität der Dreh- und Angelpunkt. „Bei der Umstellung von der Fünf- zur Viertagewoche geht ein Arbeitstag verloren – folglich auch Produktivität“, sagt er. „Die Frage ist doch: Arbeiten die Menschen so viel produktiver, um diesen Ausfall auszugleichen?“ Wenn das nicht der Fall sei, dann „können wir die Viertagewoche nicht ohne Wachstumseinbußen“ beibehalten, warnt er.

Aidan Harper, Autor des Buches „The Case for a Four Day Week“, sieht diese Frage schon beantwortet, und zwar positiv. Er hat einen Ländervergleich angestellt: „In Dänemark, Schweden, den Niederlanden wird weniger gearbeitet als in Großbritannien – die Produktivität ist aber höher“, sagt er. In Griechenland dagegen gebe es mit die längsten Arbeitstage in Europa – die Produktivität sei eher schwach.

Maßstab entscheidet über Erfolg

Egal, welche Variante konkret im Einsatz ist oder angedacht wird, der nunmehrige großangelegte Versuch dürfte jedenfalls neue Erkenntnisse liefern – darüber, inwieweit die darin gesetzten Erwartungen eingelöst werden und welche Schwierigkeiten und Nachteile damit verbunden sind. Schon jetzt lässt sich sagen: Das wird entscheidend davon abhängen, welchen Maßstab man anlegt.

Stress im Spital

Als sie Kollegen weinend auffand, die sich aufgrund psychischer Überlastung in Zimmer eingeschlossen hatten, gründete die Intensivmedizinerin und Anästhesistin Eva Potura den Verein „Second Victim“. Der Verein hat das Ziel, im Beruf traumatisiertem Gesundheitspersonal zu helfen. Diese Hilfe hätten viele nötig, sagte Potura: „Wohl mehr als 50 Prozent der ‚Behandelnden‘ sind nach der Covid-19-Pandemie traumatisiert oder wurden durch überbordende Belastung zu zweiten Opfern, zu second victims.“

„Ausmaß der Toten traumatisierend“

In der Pandemie habe es Situationen gegeben, die für ein Krankenhaus nicht untypisch seien, traumatisierend sei das Ausmaß gewesen, dass einfach sehr sehr viele Menschen gestorben seien, schilderte Potura die jüngste Vergangenheit. Man sei es gewohnt, dass schwerkranke Menschen kommen würden und auch versterben: „Aber nicht in dem Ausmaß, dass praktisch mehr als die Hälfte aller Patienten sterben, und dass das auch in relativ kurzer Zeit und unverhofft passiert. Das ist sicher ein riesen Ding gewesen.“

Ärztin beschreibt traumatisierende Erlebnisse in Pandemie

Es sei auch sehr schwierig gewesen, dass der Sterbeprozess nicht so wie normalerweise mit den Angehörigen durchgeführt werden hätte können. Dass Angehörige kommen und sich verabschieden, das sei in der Pandemie untersagt gewesen, oft, weil die Angehörigen selbst in Quarantäne gewesen seien: „Und die Menschen sterben alleine, und das traumatisiert alle.“ Das ständige Einspringen habe sich ebenfalls negativ ausgewirkt. Wenn Kollegen krank geworden seien oder in Quarantäne hätten müssen, dann sei die Personalknappheit, die es schon vorher gegeben habe, noch einmal potenziert worden.

Traumatisierung im medizinischen Alltag

Auch in Krankenhäusern würden Fehler passieren, Menschen sterben. Das medizinische Personal in seiner Gesamtheit, also Ärzte, Pfleger, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und andere mehr, würde darunter leiden. Viele würden wegen eines unvorhergesehenen Zwischenfalls, eines medizinischen Fehlers oder Patientenschadens im alltäglichen Dienst traumatisiert. Das könne ein Verkehrsunfall sein, der nicht gut ausgehe, die Frage, ob man alles richtig gemacht habe, ob man etwas anders machen und dadurch etwas verhindern hätte können, oder eben die Pandemie mit all ihren Folgen.

Dieses Problem werde oft ignoriert, so Potura. Es gehe einmal darum, sich das Problem überhaupt einzugestehen und möglichst bald nach einem traumatischen Ereignis darüber im Kreis der Kollegen zu reden. Erst dann kämen stärkere Maßnahmen wie etwa Therapien. Schon vor Covid-19 seien die Gesundheitseinrichtungen in Österreicher vom Personalstand her „sehr knapp“ geführt worden, in der Pandemie sei die Situation aber unerträglich geworden. Die Pandemie habe die Probleme, die vorher schon im medizinischen Bereich existiert hätten, nur verstärkt.

Zeit haben, um Traumatisierung zu verhindern

Der Begriff „Second Victim“ ist laut Potura 2000 eingeführt worden. Das Problem dabei sei, dass es quasi Kultur im Krankenhaus sei, „dass wir die Helden und Heldinnen sind oder so tun müssen als ob, und dass man das ja ungern zugibt, wenn es einem selber nicht gut geht“. Hier müsste eine Kultur der Anerkennung etabliert werden, dass man darüber sprechen darf, „dass vielleicht nach so einem Ereignis direkt vor Ort eine Nachbesprechung stattfindet, dass man das im Team bespricht, auch informeller mal bei einer Kaffeepause“, sagte Potura.

Man müsse es „in die Köpfe bringen“, dass es eine normale Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse ist, dass man dann nicht sofort weiterarbeiten“ müsse. Es sei ja nachgewiesen, dass eine Traumatisierung verhindert werden könne, wenn man sofort direkt nach dem Geschehen darüber sprechen kann, wenn man sich zehn Minuten Zeit nehmen könnte. Der Aktionstag soll also all das bewusst machen und den Betroffenen auch Angebote machen, auf die sie im Fall des Falles auch zurückgreifen können.

Hilfe vom Verein, von Vorgesetzten, von der Politik

Potura sagt, dass hier einiges in Bewegung sei. So gebe es etwa im Krankenhaus Kolleginnen und Kollegen, die „eine Art Mini-Ausbildung in psychologischer Erste Hilfe“ haben. Sie könnten helfen, wenn es wirklich gar nicht mehr gehe. Der Verein „Second Victims“ bietet ebenfalls Hilfe an, etwa Telefonberatung, wo man anrufen kann, ohne den Namen oder Arbeitsort nennen zu müssen. Außerdem zahlt er pro Person zehn Einheiten bei Sozialberatern oder Psychologen, ebenfalls völlig anonym.

Zudem sollten Führungskräfte sensibilisiert werden, Anzeichen für überbordende psychische Belastung bei ihren Mitarbeitern zu erkennen. Es müsse in jeder Einrichtung ein System für kollegiale Hilfe geschaffen werden, wie es zum Beispiel in der Wiener Klinik Hietzing etabliert worden sei, und zumindest wöchentliche Besuche von Psychologen. „Schon die Möglichkeit, diese aufzusuchen oder irgendwo anrufen zu können, ist eine große Hilfe für die Betroffenen“, meinte Potura.

Auch müssten die Personalengpässe beseitigt werden. Jeder Betreuende habe Druck, ja nicht auszufallen, weil sonst oft bis zur Grenze belastete Kollegen einspringen müssten. Mediziner könnten ihre Arbeit ja nicht einfach verschieben. Sämtliche Personalschlüssel müssten deutlich angehoben werden, erklärte Gabriele Jaksch vom Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD Austria): „In den vergangenen 25 Jahren sind die Patientenzahlen massiv gestiegen, man arbeitet aber noch immer mit den alten Personalschlüsseln“.

Telefonische Krankschreibung verlängert

Angesichts der stark steigenden Anzahl an CoV-Infektionen wird die telefonische Krankmeldung bis Ende Februar verlängert. Das habe der Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beschlossen, wie es in einer aktuellen Aussendung hieß.

 

3-G-Regel am Arbeitsplatz verzögert

Die eigentlich schon für vorige Woche angekündigte „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz wird sich zumindest bis kommende Woche verzögern. Das berichete gestern die ZIB2. Grund für die Verzögerung sei anders als vom Gesundheitsministerium bisher angegeben, dass die gesetzliche Grundlage dafür noch fehlt. Im Nationalrat beschlossen wurde sie am Mittwoch, der Bundesrat stimmt frühestens am Donnerstag zu.

Laut dem an den Gesprächen beteiligten Juristen der Arbeiterkammer (AK), Philipp Brokes, hat das Gesundheitsministerium zu spät bemerkt, dass das aktuell geltende Gesetz die „3-G-Regel“ nicht flächendeckend erlaubt, sondern nur wenn ein „erhebliches Infektionsrisiko“ droht. Eine darüber hinausgehende Gesetzesänderung wurde erst am Mittwoch im Nationalrat beschlossen und muss kommende Woche noch vom Bundesrat bestätigt werden, wo die Opposition derzeit noch die Mehrheit hat. Sollte sie das Covid-19-Maßnahmengesetz dort blockieren, könnte „3-G“ am Arbeitsplatz erst Mitte Dezember eingeführt werden.

Ein Anfang Oktober bekanntgewordener Verordnungsentwurf hatte „3-G“ – also geimpft, genesen oder getestet – für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen, die Kontakt mit Kundinnen oder Kollegen haben. Den Nachweis müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben. Bei direktem Kundenkontakt gelte – mit Ausnahmen wie der Gastronomie und Sportstätten – außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werde.

Eingeführt wurde die „3-G-Regel“ allerdings bis dato nicht. Das Gesundheitsministerium meinte zuletzt, bei dem medial bekanntgewordenen Papier habe es sich lediglich um eine Arbeitsunterlage gehandelt. Gegenüber der ZIB2 dementierte das Ministerium zwar, die fehlende Gesetzesgrundlage übersehen zu haben. Gleichzeitig wurde aber bestätigt, dass die Grundlage für „3-G“ am Arbeitsplatz erst mit dem neuen Covid-19-Maßnahmengesetz am Mittwoch geschaffen wurde. Von der Zustimmung des Bundesrats gehe das Gesundheitsministerium aus.

Arbeitsschutz für Mitarbeiter – 10 Regeln

Diese Regeln sollen Arbeitnehmer vor Infektion schützen (deutscher Standard ab 15.4.)

1. Bestehender Arbeitsschutz gilt weiter: Arbeitsschutzmaßnahmen, die bisher schon in den Unternehmen gelten, sollen weiter gelten – aber zusätzlich durch Infektionsschutzmaßnahmen ergängt werden. Das sei für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich.

2. Betriebsärzte sollen Unternehmen beraten: Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen sollen die Unternehmen Hilfe von Betriebsärzten und medizinischem Personal bekommen. So soll es zum Beispiel Unterweisungen für Beschäftigte geben, wie sie sich am Arbeitsplatz verhalten sollen – gegebenenfalls auch telefonisch. Besonders bedrohte Arbeitnehmer sollen eine Einzelberatung in Anspruch nehmen können.

3. Abstand muss eingehalten werden: Konkret wird unter anderem grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist – und zwar in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.

Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Wo dies nicht möglich ist, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren – die sind schon jetzt in vielen Supermärkten in Form von Plexiglas-Trennern installiert.

4. Möglichst wenige Menschen auf einmal: Die Arbeitsabläufe in den Unternehmen sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheit im Büro.

5. Nicht krank zur Arbeit: Für Beschäftigte gilt der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, betonte Bundearbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich geklärt ist. Es handele sich um verbindliche Regeln, sagte Heil. Die Behörden würden die Einhaltung auch stichprobenartig kontrollieren. Man gehe aber davon aus, dass sich die Unternehmen an die Vorgaben halten.

6. Mundschutz: Ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes nicht machbar, sollen die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

7. Waschgelegenheiten müssen vorhanden sein: Die Arbeitgeber müssten zudem dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer ihre Hände waschen und desinfizieren können.

8. Häufige Reinigung: Büros, Fahrzeuge und andere Flächen, die bei der Arbeit benutzt werden, sollen häufiger als sonst gereinigt werden.

9. Unternehmen kooperieren mit Gesundheitsbehörden

10. Grundsatz „Gesundheit geht vor“: Heil erklärte, die Gesundheit der Beschäftigten habe zu jeder Zeit Priorität, darauf sollten vor allem Führungskräfte achten.

AUVA: Corona-Infos zum Arbeitnehmerschutz für Arbeitgeber

CORONAVIRUS: Informationen für Arbeitgeber zum Arbeitnehmerschutz

Hier finden Sie Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen betreffend Coronavirus.


WdF-Gesundheitsstudie 2019

Stress und psychische Belastung machen österreichischen Führungskräften am meisten zu schaffen

Am 5. November 2019 wurde die aktuelle WdF Gesundheitsstudie in den Räumlichkeiten der DONAU Versicherung präsentiert. Das bereits traditionelle Fragenprogramm wurde heuer um die Aspekte finanziellen Vorsorge, der medizinischen Versorgung und der Altersvorsorge ergänzt. Andreas Zakostelsky, WdF Bundesvorsitzender, Edeltraud Fichtenbauer Mitglied des Vorstands DONAU Versicherung und Felix Josef, Geschäftsführer Triconsult erläuterten die Ergebnisse.

„Als Interessenvertretung der Führungskräfte in Österreich ist uns das Vorsorge- und Gesundheits-Bewusstsein der Manager besonders wichtig. Deshalb führen wir seit Jahren dazu eine Studie durch, um Herausforderungen aufzuzeigen und Veränderungen zu beleuchten“, erklärte Andreas Zakostelsky.

Das Bewusstsein zu Bewegungsmangel und Übergewicht hat deutlich zugenommen; Stress aber bleibt der häufigste Risikofaktor. Halbiert hat sich seit 2017 der Anteil der Befragten, die für sich selbst keine Risikofaktoren wahrnehmen. 11% der Manager*innen sind Raucher*innen, die Hälfte will aufhören.

Sport und Bewegung stehen aktuell und auch für 2020 geplant ganz oben auf der to-do-Listen. 92% der Führungskräfte betreiben Sport und 78% zumindest mehrmals pro Monat. Die ausgeübten Sportarten sind relativ bodenständig: Wandern und Radfahren statt Golf. Auffallend ist auch, dass die Führungskräfte ihre Sport- und Freizeitaktivitäten an den Anforderungen des Klimabewusstseins ausrichten.

„Es ist sehr erfreulich, dass das Vorsorgebewusstsein der österreichischen Führungskräfte auf einem hohen Niveau ist. Die Gesundheit nimmt einen hohen Stellenwert ein. Die sportlichen Aktivitäten in der Freizeit und die Vorsorge mit einer privaten Krankenversicherung verdeutlichen das. Die Vorsorge für das Risiko langer und schwerer Erkrankungen mit einer Versicherung weist aber auf den Aufklärungsbedarf für Risikoversicherungen in diesen Bereich hin“, so Edeltraud Fichtenbauer.

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Symposium:  „Sexuelle Belästigung und Nachstellung am Arbeitsplatz“

Herbstsymposium 2019 – 21. und 22. November, Berlin

Thema: „Sexuelle Belästigung und Nachstellung am Arbeitsplatz

Sexuelle Übergriffe und Stalking (Nachstellung) am Arbeitsplatz
sind hochaktuelle und immer noch tabuisierte
Themen, wie bspw. die „#MeToo-Debatte” belegt. Werden
Vorfälle von sexuellen Übergriffen und Stalking berichtet,
werden diese nach wie vor verharmlost und die Glaubwürdigkeit
in Frage gestellt. Bei den Betroffenen führt das
zu Selbstzweifeln, Hilflosigkeit und Ohnmacht. Es gehört
zur Fürsorgepflicht der Unternehmen, achtsam mit der
Problematik und beteiligten Personen umzugehen, zumal
es seitens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein
Recht auf Unversehrtheit am Arbeitsplatz gibt und Verstöße
rechtliche Konsequenzen haben können.
Im Rahmen des Symposiums sollen die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer für die Thematik sensibilisiert werden.
Dabei werden straf-, strafprozess- und arbeitsrechtliche
Aspekte beleuchtet sowie Handlungsoptionen und Möglichkeiten
vorgestellt, verantwortungsvoll mit den Phänomenen
umzugehen.
Das Symposium richtet sich an Führungskräfte, HR-Mitarbeiterinnen
und -mitarbeiter, Betriebsräte, Gleichstellungsbeauftragte
sowie interessierte Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.

Herbstsymposium_2019

WEKA EHS-News

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Burnout-Syndrom als Krankheit anerkannt (WHO)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erstmals Burnout als Krankheit anerkannt. Mit der am Montag in Genf bekannt gegebenen Entscheidung legen die Experten eine Definition vor, in der sie das Phänomen auf „chronischen Stress am Arbeitsplatz“ zurückführen. Fachleute diskutieren seit Jahrzehnten darüber, wie man Burnout definiert und ob es eine Krankheit ist.

Ärzte und Krankenversicherer orientieren sich bei ihrer Arbeit oft an der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) der WHO. Darin ist Burnout künftig als Syndrom aufgrund von „chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet wird“ definiert.

Ausschließlich im beruflichen Zusammenhang
Dabei sehen die Gesundheitsexperten drei Dimensionen der Krankheit: ein Gefühl von Erschöpfung, eine zunehmende geistige Distanz oder negative Haltung zum eigenen Job, sowie verringertes berufliches Leistungsvermögen. Zudem weist die WHO darauf hin, dass der Begriff Burnout ausschließlich im beruflichen Zusammenhang und nicht „für Erfahrungen in anderen Lebensbereichen“ verwendet werden sollte.

Die neue Klassifikationsliste mit dem Namen ICD-11 soll im Jänner 2022 in Kraft treten.

Hitzearbeit – wie bewältigen?

Der Klimawandel verändert die Arbeitswelt. Zunehmende Hitze und längere Hitzeperioden machen den ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Doch wie können ArbeitnehmerInnen erfolgreich vor Hitze geschützt werden? Und ab wann gibt es hitzefrei?

Sommer, Sonne, Hitze. Viele denken dabei an Urlaubsspaß am Meer oder im Freibad. Doch die zunehmende Hitze macht vielen ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Hitzestress stellt eine massive Belastung für das Herz-Kreislauf-System dar, die dramatische Folgen haben kann. Neben der Beeinträchtigung von körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit kann es bei fehlender Erholung und Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen zu Hitzekollaps, Hitzschlag und sogar zum Tod kommen. Gerade an Hitzearbeitsplätzen im Außenbereich wie etwa Baustellen sind solche fatalen Folgen nicht unwahrscheinlich. Aber auch an Arbeitsplätzen in Innenräumen wie Küchen, Büros und Spitälern sind aufgrund der teils durch Hitze stark reduzierten Konzentrationsfähigkeit bereits viele Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung gegeben. Nicht zuletzt nimmt auch die Unfallgefahr zu.

Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und Sonne
Wichtig ist ein ausreichendender Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Hitze und Sonne: Das Spektrum der Maßnahmen reicht von UV-Schutzcremen, UV-Schutzbrillen, entsprechender Schutzkleidung und ausreichender Flüssigkeitszufuhr bis hin zu technischen/baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Außenjalousien, Wandbegrünungen, Wärmedämmung, Klimaanlagen und Luftduschen. Auf organisatorischer Ebene bieten sich beispielsweise Pausen in kühlen Räumen oder eine Verlegung der Arbeitszeiten an. Und auf der persönlichen Ebene kann eine Lockerung der Kleidungsvorschriften Erleichterung verschaffen.

Hitzefrei am Bau
Seit 2013 haben BauarbeiterInnen die Möglichkeit, bei hohen Außentemperaturen entweder in Innenräume auszuweichen oder (bei 60 Prozent des Stundenlohns) die Arbeit – auf Anweisung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin – einzustellen. Bisher lag die Temperaturgrenze bei 35 Grad Celsius. Sie wurde mit 1. Mai 2019 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Wolfgang Birbamer, Geschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Wien, bezeichnet das als „Erfolg bei den Kollektivvertragsverhandlungen und als nächsten Schritt in Richtung mehr Gesundheitsschutz“. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Baubranche. Ein generelles „Hitzefrei“ gibt es nicht. Gewerkschaften und Arbeiterkammern fordern daher vehement Regelungen für mehr Gesundheitsschutz bei hohen Temperaturen für alle ArbeitnehmerInnen ein.

Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 2/2019: Hilfe, Hitze! Wenn’s heiß hergeht
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Studie: Arbeitsbedingungen in Gesundheitsberufen

Die ArbeitnehmerInnen in den Gesundheitsberufen machen ihre Arbeit gern. Aber: Die Arbeitsbedingungen trüben die Freude am Job nachhaltig, was die ohnehin bereits angespannte Personalsituation verschärft. Das zeigt eine große, österreichweite Befragung.
Pflegestatistik

Die gute Nachricht zuerst: Die Erwerbstätigen in den Gesundheitsberufen machen ihre Arbeit gern. Das zeigen die Antworten einer großen österreichweiten Befragung mit über 14.000 TeilnehmerInnen aus allen Gesundheitsberufen.

Leider trüben die Arbeitsbedingungen die Freude am Job nachhaltig, was die ohnehin bereits angespannte Personalsituation verschärft. Die erkennbaren Verbesserungspotenziale bedeuten großen Handlungsbedarf seitens der Politik.

Mehr Lesen

Karfreitag feiertagsmäßig gestrichen

Die Regierung hat sich mit den christlichen Kirchen am Dienstag auf eine neue Regelung für den Karfreitag „geeinigt“. Der Feiertag, der nach einem EuGH-Urteil allen Arbeitnehmern und nicht nur den evangelischen und altkatholischen zusteht, wird gestrichen, so der Inhalt einer gemeinsamen Aussendung der Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ).

„Wir haben uns nun gemeinsam dazu entschlossen, einen Schritt weiter zu gehen und eine bessere Lösung zu schaffen: einen ‚persönlichen Feiertag‘, mit dem die Religionsausübung ermöglicht wird“, hieß es in der Aussendung. Diese Lösung schaffe Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EuGH-Urteils, so Blümel und Hofer in der Aussendung.   Weiterlesen

Nachhaltigkeits- und Diversitätsgesetz – Querelen um AK-Fragebogen

Vordergründig geht es um einen Fragenkatalog, den die Arbeiterkammer (AK) an Österreichs Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ausgeschickt hat und der für ziemlichen Ärger sorgt. Bei den Firmen, der Industriellenvereinigung und dem Sozialpartner, der Wirtschaftskammer (WKÖ).

Anlass ist das „Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz“; – dieses Regelwerk (Kurzform NaDiVeG) schreibt neuerdings zusätzliche Berichtspflichten im Umfeld von Corporate Social Responsibility (CSR) vor.  Weiterlesen

Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz

Wichtige Änderungen im Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz

Autor Johann Schöffthaler berichtet in seinem Beitrag, welche neuen Bestimmungen seit 1. September 2018 hinsichtlich „Sonstiger Arbeitnehmer/innen“ und „nahe Angehöriger“ gelten.

Zum Beitrag

Neues Arbeitszeitgesetz: Zahlreiche Gleitzeit-Klauseln strittig

Kurz vor Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes mit 1. September gibt es noch offene Fragen. „Es herrscht ein hoher Grad an Rechtsunsicherheit“, sagte Arbeiterkammer-Experte Christian Dunst am Dienstag zur APA. Für Fragen der Unternehmer hat die Wirtschaftskammer eine Gratis-Hotline zur neuen, flexiblen Arbeitszeit eingerichtet, bei der jetzt, kurz vor Inkrafttreten, der Andrang wieder steigt.

Aus der Sicht von Dunst ist unklar, wie das im Gesetz verankerte Ablehnungsrecht der elften und zwölften Arbeitsstunde in der Praxis aussieht und ob bei Gleitzeit die Überstundenzuschläge tatsächlich nicht wegfallen, wie von der Regierung beteuert.

Was das neue Arbeitszeitgesetz für das einzelne Unternehmen bedeutet, sei höchst unterschiedlich, weil die Kollektivverträge und etwaige Gleitzeitvereinbarung weitergelten, erklärte Dunst. „Wir werden genau darauf schauen, dass alle Regeln eingehalten werden.“  Weiterlesen

Neues Arbeitszeitgesetz – die wichtigsten Fakten

Was genau ändert sich mit dem neuen Arbeitszeitgesetz?

Vor allem soll die Höchstgrenze der Arbeitszeit auf zwölf Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche angehoben werden – derzeit ist das nur in Ausnahmefällen erlaubt. Bis zu viermal im Jahr sollen Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe möglich werden. Vorgesehen ist auch eine Erweiterung des Personenkreises, der vom Arbeitszeitgesetz überhaupt ausgenommen ist: Neben leitenden Angestellten soll das zum Beispiel auch „sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis“ betreffen.

Wird die Mehrarbeit freiwillig sein, wie es die Regierung verspricht?

Vorgesehen ist, dass Arbeitnehmer Überstunden „aus überwiegenden persönlichen Interessen“ ablehnen können, wenn so eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden oder eine Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Das läuft auf eine Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jedem Einzelfall hinaus. Fazit: Echte Freiwilligkeit ist das nicht, weil die Arbeitnehmer nicht allein entscheiden können.

Welche Branchen sind besonders betroffen?

Explizit erwähnt wird der Tourismus. Wer hier einen sogenannten geteilten Dienst absolviert (mindestens drei Stunden Ruhepause), für den kann der nächste Dienstantritt schon nach acht Stunden erfolgen. Bisher war das erst nach elf Stunden möglich. Die Hoteliervereinigung ist zufrieden: Das Gesetz orientiere sich an der Praxis, Arbeit werde besser eingeteilt, auch die Mitarbeiter wünschten das. Anders sieht das Berend Tusch von der Dienstleistungsgewerkschaft Vida: „Die Branche wird noch einmal unattraktiver.“ Dass es für die Mehrarbeit überwiegend Zeitausgleich geben wird, glaubt er nicht: „Dafür gibt es viel zu wenig Personal.“

Wie steht Österreich international bei der Arbeitszeit da?

Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz würde Österreich bei der erlaubten Tageshöchstarbeitszeit ins europäische Mittelfeld rücken. Großbritannien, Schweden, Irland und Dänemark stehen mit 13 Stunden an der Spitze, zeigt eine Auswertung der Agenda Austria. Studien zeigten, dass Flexibilisierung die Jobsicherheit erhöhe, sagt Ökonom Wolfgang Nagl von der Agenda Austria. Weil die Produktivität der Belegschaft mit der Flexibilität steigt und Firmen ihre Mitarbeiter nicht so schnell kündigen würden.

Was bedeutet das Gesetz für die Überstundenzuschläge?

Überstunden bleiben zuschlagspflichtig wie bisher. Bei der Frage, welche Stunden als Überstunden gelten, kann es aber durch die Neuregelung Verschiebungen geben (Gleitzeitzuschläge fallen weg!). Auch die einzelnen Kollektivverträge spielen eine Rolle.

7 Was ändert sich für Arbeitnehmer mit Gleitzeit?

Der maximale Gleitzeitrahmen wird von zehn auf zwölf Stunden pro Tag erweitert. Hier geht es aber um echte Freiwilligkeit – Gleitzeit heißt, dass der Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit (innerhalb bestimmter Grenzen) selbst bestimmen kann. Dafür erspart sich der Arbeitgeber im Normalfall die Zuschläge für Mehrarbeit.

8 Was sagt die Opposition zur geplanten Gesetzesänderung?

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch nennt das Gesetz „von der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer bestellt“. Die Opposition erzürnt, dass ein Initiativantrag eingebracht wurde, womit die öffentliche Begutachtung entfällt. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) missbrauche seine Position, um das Gesetz „durchzupeitschen“, so SPÖ-Klubchef Andreas Schieder. Neos-Arbeitsmarktsprecher Gerald Loacker begrüßt das Gesetz, aber dass die Regierung die Begutachtung umgehe, sei eine „Frechheit“.

Interview Dr. Blind zu Pausengestaltung und 12 Stunden Arbeitstag

Radiointerview /Publikumsdiskussion mit Dr.Blind – 14.3.2018 – 13.00 Radio Tirol zur Thematik Pausengestaltung/12 Stunden Arbeitstag

Inhalte

  • Sinn und Herkunft der Arbeitspause
  • Stand der fachl. Erkenntnis (Trend zur Kurzpause..)
  • Was bewirkenken Arbeitspausen bzw. deren Entfall?
  • Pausenkultur eines (fiktiven) 12 Stunden Arbeitstags
  • Läßt sich in diesem Zeitraum die Arbeitsqualität konstant halten?

No boykott in OÖ

Doch kein Arbeitsboykott bei einer Firma in Oberösterreich. Das Unternehmen bedauert und entschuldigt sich für die Vorwürfe. Man habe es „unterlassen, die gesamten Aussagen einer exakten Prüfung zu unterziehen“.   Weiterlesen

Arbeitsgesundheitsmonitor 2017

Linz (OTS)Ein Drittel der Beschäftigten geht krank zur Arbeit. Gründe dafür sind Pflichtgefühl gegenüber den Kollegen/-innen, Angst vor Jobverlust und oftmals auch schlechte Führung. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Österreichischen Arbeitsgesundheitsmonitors der AK Oberösterreich. Die Arbeiterkammer fordert daher, krankmachende Arbeitsbedingungen, wie etwa überlange Arbeitszeiten, abzustellen und kranke Arbeitnehmer/-innen vor Motivkündigung zu schützen.

 

Der Arbeitsgesundheitsmonitor beschreibt die subjektive gesundheitliche Befindlichkeit der Arbeitnehmer/-innen. Die aktuelle Auswertung zeigt, dass ein Drittel der Beschäftigten krank zur Arbeit geht. Hauptursache ist Pflichtgefühl gegenüber den Kollegen/-innen: Sechs von zehn Befragten gaben an, deswegen nicht daheim zu bleiben, obwohl es vernünftiger wäre. Aber auch schlechte Führung spielt eine große Rolle: Wer mit seinem Chef unzufrieden ist, wird öfter und länger krank und geht auch eher krank zur Arbeit. Fast drei Viertel der Beschäftigten, die mit ihrer Führungskraft unzufrieden sind, waren in den vergangenen sechs Monaten zumindest einmal krank.

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Diebstahl am Arbeitsplatz: psychologische Aspekte – Interview mit Dr.Blind

Die Plattform kununu behandelt in ihrem Blogbeitrag das Thema „Diebstahl am Arbeitsplatz“ samt zugehörigem Interview mit Dr. C. Blind.

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Tagung Linz 14./15.9.2017 – ArbeitnehmerInnen 50+

Ältere Mitarbeiter bilden aufgrund Ihres Erfahrungsschatzes einen wesentlichen Baustein für das Betriebsklima und den Erfolg im Betriebsgefüge des Unternehmens. Eine hohe Beschäftigungsfähigkeit
der wachsenden Gruppe der Generation 50+ ist ein zentraler Erfolgsfaktor zur Fachkräftesicherung für die Wirtschaft. Die in der täglichen Praxis auftretenden Fragen sind auch, aber nicht nur, rechtlicher Natur. Der Kongress „ArbeitnehmerInnen 50+. Ein zu hebenderSchatz im Unternehmen“ ist diesen Fragen schwerpunktmäßig gewidmet.

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AK-Veranstaltung zur Wiedereingliederung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir -die Arbeiterkammer Salzburg- veranstalten am Montag, 18. September 2017, ab 16.30 Uhr einen Info-Nachmittag zum Thema „Wiedereingliederungsteilzeit“ und laden Sie dazu herzlich ein.

Mit dieser neuen Regelung wurde für Beschäftigte eine Möglichkeit geschaffen, nach langer krankheitsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz, schrittweise wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Ziel ist eine schnellere Wiedereingliederung und eine geringere Rückfallwahrscheinlichkeit.

  • Hält das neue System, was es verspricht?
  • Was kann die neue Wiedereingliederungsteilzeit?
  • Wie können Betriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach langen Krankenständen eine stabile Rückkehr ermöglichen?

 

Neben Infos zu den rechtlichen Neuerungen wird das Thema auch aus Sicht der Praxis betrachtet. Außerdem gibt es einen Vortrag über Betriebliches Eingliederungsmanagement.

 

Anmeldung zur Veranstaltung bitte bis: 13. September 2017 an: veranstaltung@ak-salzburg.at

 

Vortrag Dr.Blind zur Evaluierung als Download

Expertentipp: der Vortrag Dr.Blind zur Gefährdungsbeurteilung/Evaluierung psychischer Belastungen (IMH_Tagung Wien 27.6.2017) steht hier als Download zur Verfügung

Tagung zur Wiedereingliederung (Wiedereingliederungs-Teilzeitgesetz)

Tagungsinfo – Universität Salzburg 27.04.2017 zum Thema „Early interventions – Was kann betriebliches Gesundheits- & Wiedereingliederungsmanagement?“ an der Universität Salzburg. Das Thema wird aus rechtlicher und psychologischer Perspektive betrachtet.

Weitere Infos: programm-tagung-27-4-2017

Forum Prävention 2017

forum prävention

Topaktuelle Stress-Studie: Stress kommt früher

Die neueste Studie im Auftrag der Allianz-Versicherung bei 1000 Österreichern ergab markante Befunde zu Stress und Burnoutgefahr. Weiters gaben 64% der Befragten an, eine anonyme Evaluierung von Stressfaktoren am Arbeitsplatz zu wünschen.

Zur Studie

Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz: Umsetzung im Betrieb

Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz

Wiedereingliederungsteilzeitgesetz – beschlossene Neuerungen

Diese „Gesetzliche Neuerung“ beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.

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BGF-Maßnahmen ab Ende 2016 lohnsteuer- und sv befreit

Gesundheitsförderung: Finanzielle Erleichterung für Betriebe

Zielgerichtete Maßnahmen ab sofort lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei

Im Zuge der Steuerreform wurde beschlossen, dass bestimmte Formen von Gesundheitsförderung im Betrieb lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind.
Bisher galt das nur für „den geldwerten Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen (z.B. Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst), die der Arbeitgeber Arbeitnehmern zur Verfügung stellt.“

Nun gilt die Befreiung auch für den geldwerten Vorteil aus „zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, sowie von Impfungen.“ Damit wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich umgesetzt.

Das Finanzministerium und die Sozialversicherung konkretisierten diese Befreiung durch Leitlinien. Die WKÖ engagierte sich aktiv und konnte folgendes erreichen:

  • Erfasst von der Befreiung sind Maßnahmen in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Sucht und psychische Gesundheit.
  • Alle diese Maßnahmen müssen zielgerichtet sein, d.h. ein konkretes Ziel verfolgen wie etwa die Stärkung der Rückenmuskulatur, die Bekämpfung von Übergewicht oder Haltungsschwierigkeiten.
  • Allgemeine Maßnahmen wie etwa Beiträge zu Fitness-Abonnements, Kochkurse oder Vorträge sind daher nicht befreit.
  • Diese Kurse müssen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Das sind im Bereich Ernährung u.a. Ernährungswissenschaftler und Diätologen, beim Thema Bewegung u.a. Sportwissenschaftler, Sport-Trainer oder Physiotherapeuten und für den Bereich psychische Gesundheit Psychotherapeuten und klinische und Gesundheitspsychologen. Auch Ärzte mit entsprechender Weiterbildung dürfen diese Kurse anbieten.
  • Solche gezielten Kurse können auch außerhalb der Räumlichkeiten des Dienstgebers abgehalten werden, wie etwa in Fitnessstudios.
  • Auch Impfungen sind befreit, solange sie im Impfplan Österreich des Gesundheitsministeriums als „nationale Impfungen gegen impfpräventable Erkrankungen“ angeführt sind.

Die gesetzliche Regelung findet sich in § 49 Abs. 3 Z 11 lit. b ASVG für den SV-Bereich und in § 3 Abs. 1 Z 13 EStG für die Lohnsteuer. Diese Leitlinien wurden auf der Website der Sozialversicherung publiziert. Auch die Finanzbehörden richten sich nach den Leitlinien.

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Urlaub und Erholungswert

Arbeitsklima-Index 2016 – Genug Urlaub macht zufrieden

Statt Erholung zum Arzt oder aufs Amt

Der Urlaub reicht bei fast einem Viertel der Beschäftigten nicht aus, um sich von der Arbeit erholen zu können. Das wirkt sich negativ auf ihre Arbeitszufriedenheit aus.

Für fast ein Viertel der Beschäftigten in Österreich reicht der Urlaub nicht aus, um sich von den Strapazen des Berufs zu erholen und ausspannen zu können. Vor allem Menschen im Handel und in Gesundheitsberufen schaffen es oft nicht, im Urlaub abzuschalten und sich auszuruhen.

Nicht genug Erholung

Auch jene, die ihren Jahresurlaub nicht vollständig ausschöpfen können, weil es die Arbeitsmenge oder betriebliche Umstände nicht zulassen, beklagen, dass sie sich im Urlaub nicht ausreichend erholen können. Das wirkt sich neben anderen Faktoren wie etwa niedriges Einkommen oder hohe Belastung auf die generelle Arbeitszufriedenheit aus: Beschäftigte, die sich im Urlaub erholen können, haben einen Arbeitsklima Index von 109 Punkten. Jene, die sich nicht erholen, kommen nur auf 92 Indexpunkte.

Zu hohe Arbeitsdichte

Etwa zehn Prozent der Befragten geben an, dass sie nicht ihren gesamten Jahresurlaub von fünf oder sechs Wochen, der ihnen zusteht, verbrauchen können. Bei zwei Dritteln davon ist die hohe Arbeitsdichte der Hauptgrund dafür.

Jede/-r fünfte Beschäftigte musste den bereits mit dem Vorgesetzten vereinbarten Urlaub in den vergangenen zwei Jahren verschieben, weil es die Arbeit erforderte oder weil es der Arbeitgeber so wollte. Das trifft am stärksten die Arbeitnehmer/-innen in der Transportbranche, wo rund ein Drittel den bereits geplanten Urlaub ändern musste.

Im Urlaub zum Arzt

Viele müssen Teile ihres Urlaub auch für andere Zwecke als die Erholung nutzen: zum Beispiel um zum Arzt zu gehen bzw. Krankheiten auszukurieren, oder um die Kinder zu betreuen. Das trifft vor allem Frauen. Jede/-r Fünfte musste sich in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Urlaubstag nehmen, um Behördengänge zu erledigen.

Und selbst wenn es mit dem geplanten und verdienten Urlaub klappt, finden viele Beschäftigte keine Ruhe. Sie sind – auch wenn sie frei haben – ständig für die Firma erreichbar. Nur die Hälfte hebt am Telefon nicht ab, wenn sich der Arbeitgeber meldet. Ein Viertel erklärt sich sogar ausdrücklich bereit, dass sich die Firma auch im Urlaub melden kann. Das alles führt dazu, dass jede/-r siebte Beschäftigte auch im Urlaub das Diensthandy verwendet, um mit dem Chef oder Kollegen/-innen zu telefonieren oder E-Mails zuchecken. Unter diesen Umständen bleibt die Erholung oftmals auf der Strecke.

2.Öst. Mobbingkongress – 28./29.10.2016

2. Österreichischer Mobbingkongress

28. – 29. Oktober 2016 Stadthalle Wels

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen!

höflich möchten wir auf den Kongress im Herbst mit Schwerpunkt „INTERVENTIONEN“ hinweisen und freuen uns auf Ihr Kommen. Wir sind bemüht die Veranstaltung gemäß den Fort- und Weiterbildungsrichtlinien der Berufgruppen anerkennen zu lassen.

Anmeldung unter: www.mobbing-kongress.at

Forum Prävention 2016

Das Forum Prävention ist die bedeutendste österreichische Fachveranstaltung auf dem Gebiet der Prävention und findet jährlich statt. Die Sicherheitsexpertinnen und -experten stellen neue Entwicklungen vor, informieren über Vorschriften, präsentieren Kampagnen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und führen Workshops durch. Neben Fachleuten aus diesen Bereichen sollen auch Führungskräfte und Betriebsräte angesprochen werden.

Zum Programm

OGH-Urteil zu Arbeitsplatz/Rückkehr aus Karenz

Neue Erkenntnisse bzgl. Karenz/Rückkehr an den Arbeitsplatz. Eine Führungskraft bekam nach der Rückkehr aus der Karenz einen Arbeitsplatz beim selben Arbeitgeber,der aus Sicht der Klägerin nicht der vorherigen Positionierung entsprach. Der OGH gab der Arbeitnehmerin recht,dass ein Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz besteht.

OGH-Urteil lesen

Präventionskongress 2015 „Prävention in der Arbeitswelt“

1. Präventionskongress 2015 „Prävention in der Arbeitswelt“

Vom 21.-22. Mai 2015 öffnet der 1. ASU-Präventionskongress 2015 „Prävention in der Arbeitswelt“ in der Filderhalle in Leinfelden-Echterdingen erstmals seine Tore. Unweit des Stuttgarter Flughafens tauschen sich dann Experten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum zum Thema „Prävention in der Arbeitswelt“ aus. Konzipiert als interdisziplinäre Fortbildungstagung für Personalverantwortliche und UnternehmerInnen sowie Experten aus Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, BGM und Arbeitspsychologie möchte diese den Austausch unter den Fachleuten der verschiedenen Disziplinen ermöglichen und deren Vernetzung intensivieren. Weiterlesen

Psychische Belastungen bei Spitalsärzten

Eine aktuelle Studie belegt,dass die aktuelle Situation der Ärztearbeitszeiten im Spitalsbereich zu nicht tolerierbaren psychischen Belastungen führt. Verbesserung verspricht u.a. eine adäquate Berücksichtigung der entsprechenden EU-Vorgaben. Mehr lesen..

News: EU – Stressmanagement – Evaluierung psychischer Belastungen

* EU-Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – den Stress managen”.

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* ASchG 2013 – Evaluierung psychischer Belastungen – aktuelles aus Österreich

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Jahr 2013 – Arbeitsinspektion kontrolliert 3580 Betriebe bzgl. Belastungsevaluierung

Mediales Gerangel um die ASchg-Novelle 2013. Nachdem die Arbeitsinspektion im Kalenderjahr 2013 3580 Betriebe bzgl. arbeitsbedingter psychischer Belastungen kontrolliert,gibt es unterschiedliche Wahrnehmungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zur Thematik. Ein aktueller Medienbeitrag der Presse bildet dies u.a. ab.  Weiterlesen..

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Neues Medienmaterial gibt es -kostenfrei- bei der AUVA. Das kommentierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz inkl. der ASchG-Novelle 2013. Weitere Infos – online Bestellformular

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