Tag der psychischen Gesundheit

Heute ist der internationale Tag der psychischen Gesundheit. Ein zusätzlicher Anlass, sich über die psychische Gesundheit in Österreich Gedanken zu machen, denn: Österreich hat zwar eines der besten Gesundheitssysteme der Welt – bei der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen haben wir aber noch großen Aufholbedarf!
Aus diesem Grund hat der

Berufsverband Österreichischer PsychologInnen http://www.boep.or.at/

vor etwas mehr als zwei Wochen die

Petition „Für eine bessere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Österreich“ https://www.openpetition.eu/at/petition/online/fuer-eine-bessere-versorgung-von-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-in-oesterreich#petition-main

gestartet. Innerhalb weniger Tage haben bereits mehr als 8.700 Menschen die Petition unterschrieben! Dies zeigt: Das Thema muss aufgegriffen, es muss gehandelt werden – und zwar jetzt!
Auf der neuen Website

www.pflasterfuerdieseele.at http://www.pflasterfuerdieseele.at

finden Sie die wichtigsten Informationen zur Petition.
Sie haben noch nicht unterschrieben?

Hier geht es zur Petition. https://www.openpetition.eu/at/petition/online/fuer-eine-bessere-versorgung-von-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-in-oesterreich#petition-main

Ihr Präsidium des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen
ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger,
Mag.a Marion Kronberger und Mag.a Hilde Wolf, MBA
Dietrichgasse 25, 1030 Wien
Tel. +43 (0) 1 407 26 71-0 |

buero@boep.or.at

Symposium:  „Sexuelle Belästigung und Nachstellung am Arbeitsplatz“

Herbstsymposium 2019 – 21. und 22. November, Berlin

Thema: „Sexuelle Belästigung und Nachstellung am Arbeitsplatz

Sexuelle Übergriffe und Stalking (Nachstellung) am Arbeitsplatz
sind hochaktuelle und immer noch tabuisierte
Themen, wie bspw. die „#MeToo-Debatte” belegt. Werden
Vorfälle von sexuellen Übergriffen und Stalking berichtet,
werden diese nach wie vor verharmlost und die Glaubwürdigkeit
in Frage gestellt. Bei den Betroffenen führt das
zu Selbstzweifeln, Hilflosigkeit und Ohnmacht. Es gehört
zur Fürsorgepflicht der Unternehmen, achtsam mit der
Problematik und beteiligten Personen umzugehen, zumal
es seitens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein
Recht auf Unversehrtheit am Arbeitsplatz gibt und Verstöße
rechtliche Konsequenzen haben können.
Im Rahmen des Symposiums sollen die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer für die Thematik sensibilisiert werden.
Dabei werden straf-, strafprozess- und arbeitsrechtliche
Aspekte beleuchtet sowie Handlungsoptionen und Möglichkeiten
vorgestellt, verantwortungsvoll mit den Phänomenen
umzugehen.
Das Symposium richtet sich an Führungskräfte, HR-Mitarbeiterinnen
und -mitarbeiter, Betriebsräte, Gleichstellungsbeauftragte
sowie interessierte Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer.

Herbstsymposium_2019

Arbeitsplätze evaluieren mit EVALOG

In Österreich arbeiten ca. 720.00 Menschen in Kleinstbetrieben bis zu 9 Beschäftigten.

Die AUVA hat aktuell ein neues Evaluierungstool für ebendiese Kleinstbetriebe herausgebracht – EVALOG.

Hintergrund

Um den gesetzlichen Anforderungen zur Umsetzung des ASchG zu entsprechen, besteht  insbesondere für Kleinstbetriebe (bzw. auch für Einzelarbeitsplätze in größeren Organisationen, die sich nicht anderen, übergeordneten Tätigkeitsgruppen zuordnen lassen) ein hoher Bedarf für …

  1. ein niedrigschwelliges und anwendungsfreundliches (aber wissenschaftlich fundiertes) Verfahrens zur Evaluierung psychischer Belastungen,
  2. welches im Rahmen eines vertrauensvollen Face-To-Face Dialogs
  3. unter Zuhilfenahme eines kompakten und praktisch handhabbaren Leitfadens (Wegweiser)
  4. von verantwortungsbewussten betrieblichen Verantwortungsträgern

zum Einsatz gebracht werden kann.

Quasi als reduzierter KFZA-Fragebogen gemäß Unternehmermodell. In Summe ist aber dennoch keine fachliche kss-Situation gegeben („keep it simple and stupid“), da schon rein das zugehörige Manual 89 Seiten umfasst und erheblicher Lektüre bedarf.

Nach genauer Hinsicht und ersten Praxistests dürfte wohl eine Art fundiertes Laieninstrument vorliegen, das in einen angemessenen arbeitspsychologischen Rahmen/Support eingebettet werden sollte.

Wir beraten Sie gerne!

Terminaviso: Tag der Psychologie

Am Samstag, den 17. November 2018, lädt der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) auch in diesem Jahr wieder ins Wiener Rathaus, um beim „Tag der Psychologie“ die verschiedensten Aspekte der Psychologie einem interessierten Publikum zu präsentieren. Zwischen 10 und 17 Uhr werden PsychologInnen auch heuer wieder kostenlos Hunderte BesucherInnen über das vielfältige Leistungsangebot der Psychologie in Vorträgen, Workshops,Ständen… informieren.

Der heurige „Tag der Psychologie“ steht dabei übrigens unter dem Motto „Psychologie bewegt“.

EAWOP-Tagung – 05/2018 Call for Papers

Arbeitspsychologie19th Eawop Congress / 8th-11th May 2019 / Turin, ITALY

#ABSTRACT SUBMISSION

MAY 2018 Abstract Submission Opens
SEPTEMBER 2018 Abstract Submission Closes
JANUARY 2019 Abstract Acceptances   Weiterlesen

Diebstahl am Arbeitsplatz: psychologische Aspekte – Interview mit Dr.Blind

Die Plattform kununu behandelt in ihrem Blogbeitrag das Thema „Diebstahl am Arbeitsplatz“ samt zugehörigem Interview mit Dr. C. Blind.

Ganzen Artikel auf kununu lesen

2.Öst. Mobbingkongress – 28./29.10.2016

2. Österreichischer Mobbingkongress

28. – 29. Oktober 2016 Stadthalle Wels

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen!

höflich möchten wir auf den Kongress im Herbst mit Schwerpunkt „INTERVENTIONEN“ hinweisen und freuen uns auf Ihr Kommen. Wir sind bemüht die Veranstaltung gemäß den Fort- und Weiterbildungsrichtlinien der Berufgruppen anerkennen zu lassen.

Anmeldung unter: www.mobbing-kongress.at

Reminder: Psychologische Fachenquete zu Social Media

Fachenquete
„Social Media – Licht und Schatten aus psychologischer Sicht“
21. September 2015,  10:00 – 14:15 Uhr
Bundesministerium für Finanzen
Dr.-Peter-Quantschnigg-Saal
Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien

 

Internet und Social Media bestimmen heute für die meisten Menschen, egal ob jung oder alt, den Alltag und bringen Änderungen unserer Kommunikations- und Informationsgewohnheiten mit sich. Vor allem Kinder und Jugendliche wachsen als „digital natives“ mit den Sozialen Medien auf und profitieren von den Vorteilen, sind aber schädlichen Phänomenen wie Sexting, Happy Slapping und Cybermobbing oftmals hilflos ausgesetzt. Auch ErzieherInnen und Eltern stehen vor der Herausforderung, mit einer für ihre Kinder selbstverständlichen digitalen Welt konfrontiert zu sein, deren Sprache sie teils nicht verstehen und zu der sie keinen Zutritt haben oder haben wollen.

Wie beurteilt die Psychologie Chancen und Nutzen aber auch Risiken von Sozialen Medien? Wie können PädagogInnen, ErzieherInnen und Eltern die Kinder vor den negativen Einflüssen schützen und wie können Kinder durch Internet und Soziale Medien gezielt gefördert werden? Und welche rechtlichen Grundlagen gelten in der virtuellen Welt?

Die Fachenquete widmet sich der Psychologie hinter den Sozialen Medien, um Kinderund Jugend- sowie GesundheitsexpertInnen in diesem für sie oftmals ungewohnten Gebiet Hintergrundwissen und Handlungsanleitungen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Programm finden Sie im Anhang.

Die Anmeldung zur Fachenquete ist möglich unter:

Neuigkeiten zum ASCHG 2013

Evaluierung psychischer BelastungenDas per 1.1.2013 erneuerte ASCHG verspricht einen umsetzungsfreudigen Herbst.

In diesem Zusammenhang ist das aktuell in Überarbeitung erschienene Manual der Arbeitsinspektion zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen von hoher Bedeutung.

Weitere Infos

Arbeitsplatzevaluierung – neue Infos der Arbeitsinspektion

Evaluation psychischer BelastungenFür die Umsetzung der neuen ASchG-Novelle gibt es nun aktuelle gesetzesbezogene Informationen des Arbeitsinspektorats
“Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,

  • werden Arbeitspsycholog/innen ausdrücklich als „sonstige geeignete Fachleute” genannt, die von den Arbeitgeber/innen auch mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können und
  • wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.

Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.

1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen …  weiterlesen

Neues Merkblatt zur Evaluierung

Soeben neu erschienen – Merkblatt zur Evaluierung psychischer Belastungen

Stressreport/Arbeitsplatzevaluierung – Interview Dr.Blind in Servus TV

Download: Stressreport2012

Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder

43 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind überzeugt, dass ihr Arbeitsstress in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. 19 Prozent fühlen sich überfordert. Das geht aus dem Stressreport Deutschland 2012″ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hervor, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde. Für die Studie wurden bundesweit fast 18.000 Arbeitnehmer zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen ihres Arbeitsalltags befragt.

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Arbeitspsychologische Standards einer Evaluierung

Was sind wesentliche arbeitspsychologische Standards einer ASchG-konformen (Erst-) Evaluierung psychischer Belastungen? Ein Überblick.

Arbeitsinspektion und Evaluierung

Wie das Arbeitsinspektorat die Evaluierung psychischer Belastungen unterstützt und detailliert überprüft erfährt man in praxisorientierter Darstellung hier.

Mobbingurteil – Dienstgeber haftet

Es gibt -neuerdings- wieder ein Mobbingurteil (OGH 9 Ob A 131/ 11x ), demgemäß eine Dienstgeberhaftung in einem konkreten Fall festgestellt wurde. Geklagt hatte ein Mann, der in einem Re­habzentrum arbeitete.

Er übte  verschiedene Tätigkeiten aus, zuletzt war er Hausarbeiter und Portier. Doch der Mann fühlte sich von seinen Kollegen schlecht be­handelt. Beschimpfungen, Computermani­pulationen und weitere Schikanen sollen an der Tagesordnung gewe­sen sein. Den Grund ortete das Mobbingopfer darin, dass er im Gegensatz zu seinen Kollegen keinen Alkohol trank. Bei Feiern war der Mann unerwünscht. Der Alkohol schien in dem Rehabilitationszen­trum aber auch während der Arbeit eine Rol­le zu spielen. Als der Mann das einmal dem Verwaltungsleiter des Betriebs sagte, veran­lasste dieser eine Prüfung: Dabei wurden lee­re Flaschen gefunden.

Wer konkret Alkohol während der Arbeit trank, konnte nicht er­mittelt werden.
Der Gemobbte suchte so­dann im Spätsommer 2008 den Werkmeister auf, der für die
Diensteinteilung zuständig war. Der Mitarbeiter erzählte, er könne nicht mehr
schlafen, weil er in der Arbeit schika­niert werde. Darauf teilte der
Werkmeister den Mann für Arbeiten ein, die er entweder allein oder mit einem
Kollegen, mit dem er sich gut verstand, ausüben konnte. Der Mann sah sich
aber wegen des Kli­mas am Arbeitsplatz im September 2008 ver­anlasst, ein E-Mail
an den Verwaltungsleiter zu schreiben. Darin schilderte er sein schwe­res
Vorleben, das „aus sechs Pflegeplätzen bestand“, und seine Schussvertäubung,
de­retwegen er Hörgeräte tragen müsse. Aber „in keinem Betrieb habe ich solche
Intrigen – hinterhältige Aktionen – erlebt“, schrieb der Mann, der um eine Versetzung bat.

„Schwein,Kameradensau, Verräter!“

Im Herbst kam es zu zwei Besprechungen im Betrieb, an dem neben dem Mobbingopfer u. a. auch der Verwaltungsleiter und der Werkmeister teilnahmen. Dabei sagte man dem Mann, dass es keine Möglichkeit für einen Arbeitsplatzwechsel gebe. Man werde sich aber um eine Mediation bemühen, da die Situation zwischen den Hausarbeitern anders nicht mehr lösbar sei, hieß es im No­vember. Die Mediation fand jedoch nie statt.
Begründet wurde dies damit, dass der ange­fragte Mediator erst im Jänner 2009
einen Termin frei habe. Zu Beginn dieses Jahres ging der betroffene Mann aber
bereits in den Krankenstand. Denn das Mobbing hatte sich verschärft. Die Mitarbeiter bekamen Wind davon, dass der Mann den Verwaltungsleiter über die Zustände informiert hatte. Deswe­gen hatte der Betrieb begonnen, vermehrt Al­koholkontrollen durchzuführen. Die Kolle­gen rächten sich: Als „Schwein, Kameraden­sau, Verräter, und A . . .“ wurde das Mob­bingopfer bezeichnet. Wenn der Gemobbte als Portier arbeitete, wurde er nie abgelöst und konnte keine Pause machen.

Ein Jahr war der Mann in Krankenstand. Akute Kreuzschmerzen und ein Ausschlag, der auf Stress sowie aufdie Medikamente und Spritzen zurückzuführen sei, würde ihn arbeitsunfähig machen, erklärte der Mann. Schließlich trat er aus dem Arbeitsverhältnis aus und ging in Pension.

Im nun folgenden Prozess klagte der Mann rund 7000 Euro von seinem Ex-Arbeitgeber ein. Darin enthalten waren unter anderem 5000 Euro Verdienst­entgang, tausend Euro Schmerzengeld sowie Kosten für Ärzte. Die beiden ersten Instan­zen, das Landes- und das Oberlandesgericht Graz, wiesen die Klage ab. Der Arbeitgeber habe immer angemessen reagiert.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) sah die Sache anders : Die Richter betonten, dass den Arbeitgeber die Fürsorgepflicht für seine Mit­arbeiter treffe und er schnell
handeln müsse, wenn er von Mobbing erfährt. Ansons­ten mache sich der
Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Bis hin zum Angebot der Mediation habe sich
der Betrieb korrekt verhalten, mein­ten die Höchstrichter (9 Ob A 131/ 11x) .

Doch diese Mediation hätte man wegen der Brisanz nicht erst fürs kom­mende Jahr ansetzen dürfen, erklärten die Richter. Daher erhalte der Ar­beitnehmer Schadenersatz,
sofern seine Erkrankung tatsächlich auf das Mobbing zurückzuführen ist. Ob dies
der Fall ist, müssen nun aber noch die Unterinstanzen klären.

Gemobbte Ostdeutsche klagte erfolgreich
Schadenersatzansprüche könnten bei Mob­bing nicht nur auf das
Gleichbehandlungs­recht, sondern auch auf das allgemeine Scha­denersatzrecht
gestützt werden, erklärt Gert­ Peter Reissner, Professor für Arbeits- und
So­zialrecht an der Uni Innsbruck. Dadurch sind höhere Klagssummen möglich, weil
man die Summe nicht bloß am immateriellen, son­dern am tatsächlichen Schaden
bemessen kann. Reissner verweist gegenüber der „Pres­se“ auch auf einen Fall aus
dem Vorjahr, in dem eine Frau ihre Ersatzansprüche durch­setzt habe: Sie ist in
einem Kärntner Betrieb wegen ihrer Herkunft aus Ostdeutschland ge­mobbt
worden (9 Ob A 132/10t)

 

AschG-Novelle – Evaluierungs- und Maßnahmenpflicht bzgl. psychischer Belastungen für Betriebe ab 2013

Sozialpartnereinigung zum ArbeitnehmerInnenschutz kann spürbare Verbesserungen gegen Burnout und psychische Erkrankungen bringen.

Aktuell: Seminar-Special 

Download Medienbeitrag: Evaluierung psychischer Belastungen

Wien (OTS) – „Mehr Arbeits- und Organisationspsycholog/innen in den Betrieben, eine systematische Erfassung von Stressoren und psychischen Belastungen der Arbeit: Im künftigen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben die Sozialpartner einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz gesetzt“, sagt Alice Kundtner, Leiterin des Sozialbereichs der
Arbeiterkammer. In dieser Woche haben sich die Sozialpartner einvernehmlich auf bedeutsame Verbesserungen im ArbeitnehmerInnenschutz geeinigt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
das Arbeitsinspektionsgesetz und die arbeitsmedizinische Ausbildungsverordnung werden novelliert. „Es lohnt sich für alle,wenn dieser Entwurf der Sozialpartner so durchkommt, wie er jetzt geplant ist“, so Kundtner. Für die Betriebe, weil sie weniger Kosten durch lange Krankenstände und reduzierter Leistungsfähigkeit haben.Für die Beschäftigten, weil sie vor Schmerz und Leid bewahrt werden,
gesund in der Arbeit bleiben können und Gesundheit Teil ihrer Lebensqualität ist. Für die Sozialversicherung, weil gesunde Menschen die Ausgaben der Sozialversicherung reduzieren.

Kern der Neuerungen, die ab 2013 wirksam werden sollen, ist die Erweiterung der Evaluierungsverpflichtung. Es kommt eine klare und eindeutige Verpflichtung psychische Belastungen der Arbeit zu erheben, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur psychischen Gesundheit der ArbeitnehmerInnen festzulegen und umzusetzen. Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei der Evaluierung psychischer Belastungen müssen dafür fachkundige Personen insbesondere Arbeits-
und OrganisationspsychologInnen eingesetzt werden.

Weitere inhaltliche Neuerungen sind:
Künftig haben Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch explizit auf die Integrität und Würde der bei ihnen arbeitenden Menschen zu achten. Die Aufgaben der Arbeitsinspektion werden um den Schutz der
Integrität und Würde der ArbeitnehmerInnen erweitert. Die Ausbildungsdauer zur ArbeitsmedizinerIn wird um 30 Stunden auf 390 Stunden erhöht, um mehr Kenntnisse über altersgerechte Arbeitsplätze zu vermitteln und über Grundlagen der Arbeits- und Organisationspsychologie besser Bescheid zu wissen. Bei der Evaluierung psychischer Belastungen haben sich die Sozialpartner zudem darauf geeinigt, Aktivitäten zur praxisgerechten Umsetzung zu setzen. Die Betriebe sollen durch Informationen und Beratung unterstützt werden.

„Die AK hat seit Jahren darauf hingewiesen: Burnout und stressbedingte seelische Erkrankungen sind die neuen Krankmacher am Arbeitsplatz. Mit den gesetzlichen Neuerungen ist uns ein wichtiger
Teilerfolg für die Beschäftigten gelungen“, sagt Kundtner. Es ist mittlerweile anerkannt, dass psychische Erkrankungen als Folge von Arbeitsbelastungen auf dem Vormarsch sind. Mit den jetzt
vereinbarten Verbesserungen trägt der ArbeitnehmerInnenschutz ein Stück zeitgemäßer den Anforderungen der modernen Arbeitswelt Rechnung.
Internationale Studien zeigen auf, dass in Europa zwischen 50 und 60 Prozent der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder anderen Form auf Stress in der Arbeit zurückzuführen sind. Die
dadurch bedingte Verringerung der Arbeitsleistung und -produktivität führt zu negativen gesamtwirtschaftlichen Kosten von bis zu 3,3 Milliarden Euro. Je nachdem ob neben den direkten medizinischen und betrieblichen Kosten auch noch eine Bewertung des Verlusts an
Wertschöpfung und der Einschränkung der Produktivität vorgenommen
wird.

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Mobbing als Körperverletzung – neues OGH-Urteil – Schmerzensgeldansprüche

 Die österreichischen Gesetze kennen den Begriff Mob­bing nicht, als Resultat richterli­cher Urteilsfindung hat er aber ins Rechtssystem Einzug ge­halten. So sprach der OGH einer vom Arbeitgeber massiv unter Druck gesetzten Buchhalterin Schmerzengeld zu. In einer frü­heren Entscheidung hielt das Höchstgericht fest, dass der Ar­beitgeber schadenersatzpflichtig wird, wenn er Mobbing unter Mitarbeitern nicht verhindert. Ar­beitsrechtsexperte Andreas Tin­hofer von der Wiener Rechtsan­waltskanzlei Mosati rät deshalb Dienstgebern, „sich darauf einzu­stellen, dass sie bei Mobbing zur Verantwortung gezogen werden“. Weiterlesen