Juristische Sicht des ASchG2013

SeminareDie rechtsanwaltliche Sicht der neuen ASchG-Novelle bzgl. der Evaluierung psychischer Belastungen.

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Video – Evaluierung psychisch. Belastungen

Unsere neue Homepage – Herzlich willkommen!

Arbeitspsychologie TeamNach über 4 Jahren war eine neue Homepage -selbst designt 🙂   und mit allen relevanten Social Media Features ausgestattet- überfällig. Leichtfüßig,optisch präzise und in redaktionellem Stil  – wir informieren gerne weiterhin topaktuell zu Arbeitspsychologie, ASchg-Novelle 2013/Belastungsevaluierung, Betrieblicher Gesundheitsförderung und Human Resources.

AK-VA: Evaluierung psychischer Belastungen 19.3.2013, Parkhotel

Evaluierung psychischer BelastungenAK-Veranstaltung: Evaluierung psychischer Belastungen 19.3. Parkhotel Salzburg.

Alle Infos und Nachlese

51.Personalmanagement Forum

TECANAm 13.3.2013 fand das 51.Personalmanagement-Forum beim Hightech-Gastgeber TECAN/Salzburg statt. Bericht und Info

Arbeitsplatzevaluierung – neue Infos der Arbeitsinspektion

Evaluation psychischer BelastungenFür die Umsetzung der neuen ASchG-Novelle gibt es nun aktuelle gesetzesbezogene Informationen des Arbeitsinspektorats
“Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,

  • werden Arbeitspsycholog/innen ausdrücklich als „sonstige geeignete Fachleute” genannt, die von den Arbeitgeber/innen auch mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können und
  • wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.

Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.

1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen …  weiterlesen

Neues Merkblatt zur Evaluierung

Soeben neu erschienen – Merkblatt zur Evaluierung psychischer Belastungen

Stressreport/Arbeitsplatzevaluierung – Interview Dr.Blind in Servus TV

Download: Stressreport2012

Termin- und Leistungsdruck in Deutschland häufiger als im Durchschnitt der 27 EU-Länder

43 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind überzeugt, dass ihr Arbeitsstress in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. 19 Prozent fühlen sich überfordert. Das geht aus dem Stressreport Deutschland 2012″ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hervor, der am Dienstag in Berlin vorgelegt wurde. Für die Studie wurden bundesweit fast 18.000 Arbeitnehmer zu psychischen Anforderungen, Belastungen und Stressfolgen ihres Arbeitsalltags befragt.

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Neue Webseite www.evaluierung-psychischer-belastungen.at

evaluierung-psychischer-belastungen.atHochwertiges Infotool: unsere spezielle Webseite zur ASchG-Novelle 2013 www.evaluierung-psychischer-belastungen.at  bietet permanent aktualisierte Informationen/Downloads zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Arbeitspsychologische Standards einer Evaluierung

Was sind wesentliche arbeitspsychologische Standards einer ASchG-konformen (Erst-) Evaluierung psychischer Belastungen? Ein Überblick.

Arbeitsinspektion und Evaluierung

Wie das Arbeitsinspektorat die Evaluierung psychischer Belastungen unterstützt und detailliert überprüft erfährt man in praxisorientierter Darstellung hier.

Arbeitspsychologen im Evaluierungsprozess

Ab 1.1.2013 gibt es die Evaluierungspflicht für psychische Belastungen. Inwiefern hierfür die Einbeziehung von ArbeitspsychologInnen verpflichtend ist wird schon diskutiert. Alle Infos

Seminare: Evaluierung psychischer Belastungen im Betrieb

Zu den Seminardetails .

Umfrage: Psychische Belastungen – wie gehen die Betriebe damit um?

StressEine aktuelle Umfrage beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie Betriebe psychische Belastungen managen.

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ASchG-Novelle: Gesetzestext

Am 5.12.2012 wurde die ASchG-Novelle im Nationalrat beschlossen (pro: S,V,G,F. kontra: B,T). Kernstück ist die (anlassunabhängige) Evaluierungspflicht für arbeitsbedingte psychische Belastungen.

Gesetzestext: ASchG-Novelle-Gesetzestext

Kommentar: Vorblatt und Erläuterungen

ASchG Vergleich alt – neu

 

 

Evaluierung psychischer Belastungen im Betrieb – unser Angebot

Fachkompetenz gefragt – unser Angebot im Überblick

– Quickcheck/Analyse – Psychische Belastungen in der aktuellen betriebl. Präventionsarbeit

– Basisinformationen/Einführungsseminar „ASchG-Novelle 2012 – wie umsetzen?“

– Projektbegleitung/Projektdesign der Erstevaluation

– Überblick und Auswahl validierter Verfahren (Anm.: selbsterstellte betriebl. Befragungswerkzeuge sind unzulässig!)

– Durchführung der Erstevaluierung

– Maßnahmenplanung und -umsetzung

– permanenter arbeitspsychologischer Support, Vorbereitung der Folgeevaluierungen im Rahmen der Präventionszeiten

ASchG-Novelle – Arbeitspsychologie kommt in die Betriebe – Evaluierungspflicht für psychische Belastungen – wie abwickeln (?) – unser Support

Dr. Christian BlindDie aktuelle ASchG-Novelle  mit Gültigkeit per 1.1.2013 bringt die Arbeitspsychologie in die Betriebe.

Eckpunkte sind die anlassunabhängige Evaluierungspflicht psychischer Belastungen ( http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/2012/06/21/diskussion-evaluierung-psychischer-belastungen-warum/ ) auf Basis einer präzise vorgeschriebenen methodischen Leitlinie.

Letztere besteht in Umsetzung und Überprüfung aus expliziten,durch das Arbeitsinspektorat vorgeschriebenen arbeitspsychologischen Standards (validierte arbeitspsychologische Verfahren, Evaluierungsgegenstand: Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation,Arbeits- und Sozialklima, Arbeitsumgebung; Gefährdungsbekämpfung kollektiv und an der Quelle (vgl. z.B. §§ 4 und 5 ASchG, § 23 KJBG, § 2a MSchG), § 3 Abs. 2 ASchG, § 7 Z 3 ASchG).

Wesentliche Argumente für ein präzises betriebliches Abarbeiten des novellierten ASchG sind : Rechtssicherheit in mehrfacher Hinsicht sowie Upgrading der betrieblichen Präventionsarbeit/Personalarbeit – qualifizierter Umgang mit psychischen Belastungen.
Konkret: im Falle des Eintretens von Arbeitsunfällen, Arbeitsunfähigkeit, Frühpensionierungen etc. kann natürlich nach einer dementsprechenden Evaluierung/Maßnahmensetzung gefragt werden kann. Bei Nichtbeachtung sind diesbzgl. betriebswirtschaftlich nicht verantwortbare und kalkulierbare Haftungsfragen bzw. zivilrechtl. Ansprüche (Regress) seitens der Betroffenen bzw. von Institutionen im Raum.  Diese übertreffen ökonomisch bei weitem mögliche fin. Sanktionierungen durch das Arbeitsinspektorat).
Als Belohnung winkt im Gegenzug eine deutlich verbesserte mitarbeiterseitige Leistungsfähigkeit auf allen Betriebsebenen samt verbessertem Betriebsklima.

Praktische Konsequenz der ASchG-Novelle: Einbeziehung von Arbeitspsychologen in die betriebliche Präventionsarbeit, Implementierung einer hochwertigen Erstevaluierung (diese ist nicht präventionszeitfähig und erfordert somit im Regelfall ein zusätzl. Budget; ablauforganisatorisch effizient: eigener Projektstatus), die zukünftig ein standardmäßiges Abarbeiten der psychischer Belastungen im Rahmen der üblichen Präventionsarbeit gewährleistet.

Alle theoretischen und praktischen Fragen zu dieser Thematik beantworte ich gerne persönlich (christian.blind@arbeitspsychologie-online.at ). Geboten wird der gesetzeskompatible,vollständige betriebliche Support zu dieser neuen Gesetzeslage. Seminare hierzu: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/seminar-evaluierung-psychischer-belastungen/

Eigene Webseite zur Thematik: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at/home/

Es ist soweit – „Arbeitspsychologie“ auf der Nationalrats-Tagesordnung

 184.Sitzung des Nationalrats am 5.12.2012  bringt ASchG-Novelle

Tagesordnungsauszug:   „Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1983 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geändert werden (2024 d.B.)

Berichterstatter: Abg. Karl Donabauer“     Zusatzinfo

ASchG-Novelle vor Gesetzesbeschluss – Arbeitspsychologie stark aufgewertet

Die ASchG-Novelle passierte den Ministerrat und wird aktuell dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Originaltext:

„Zu Art. 1 (Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes)

1. Zur stärkeren Betonung der Prävention von arbeitsbedingten psychischen Belastungen und

Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen:

In der Arbeitswelt ist eine Zunahme psychischer Belastungen und Gefährdungen, die zu

Fehlbeanspruchungen führen, als Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen zu

beobachten. Psychische Belastungen verursachen nicht nur psychische Beeinträchtigungen und

Erkrankungen, sondern verstärken auch andere Erkrankungen wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen,

Muskel-Skelett-Erkrankungen, Magen-, Darmerkrankungen, Schlafstörungen, Diabetes. Immer mehr

Personen müssen infolge psychischer Fehlbeanspruchungen die Frühpension antreten. Dies verursacht

viel menschliches Leid, aber auch betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Kosten.

Die Ursachen arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchungen sind häufig:

– widersprüchliche Arbeitsaufgaben

– Arbeitsverdichtung, unangemessene Zeit- und Terminvorgaben, ständige Erreichbarkeit,

– unangemessene Wiederholung immer gleicher Arbeitsvorgänge,

– Informationsmangel oder –überflutung,

– knappe Personalbemessung,

– Verwischen der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit,

– häufige Umstrukturierungen, Angst vor Arbeitsplatzverlust,

– fehlende Handlungsspielräume und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten,

– isoliertes Arbeiten ohne Möglichkeit zu sozialen Kontakten, fehlende Unterstützung durch

Vorgesetzte.

Das ASchG sieht bereits in der geltenden Fassung vor, dass Arbeitgeber/innen bei der Präventivbetreuung

neben Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner/innen, je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen

Gefährdungs- und Belastungssituation, sonstige geeignete Fachleute, insbesondere jedoch

Arbeitspsychologen, zu beschäftigen haben. Diese Regelung soll aufgrund einer entsprechenden Einigung

der Interessenvertretungen der Arbeitgeber/innen und der Arbeitnehmer/innen dadurch ergänzt werden,

dass zum einen an mehreren Stellen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die Prävention auch

arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen stärker betont wird und

zum anderen die Arbeitspsycholog/innen als bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

beizuziehende Fachleute ausdrücklich genannt werden.  Weiterlesen

Profi-Seminar zum ASchG Neu/Novelle 2012 – Management und Evaluierung psychischer Belastungen

2-Tages-Seminar: Arbeitspychologie im Betrieb – Management und Evaluierung  psychischer Belastungen

Zielgruppe ASchG-Verantwortliche/Personalisten/Führungskräfte

Unternehmensspezifisches Spezialseminar „Arbeitspsychologie –Grundlagen, Methoden und Verfahren (!),Evaluierung psychischer Belastungen, Maßnahmenplanung operativ und präventiv“. Inhaltl. Orientierung an den Anforderungen des ASchG-neu (Novelle 2012).

Psychische Arbeitsbelastungen im Vormarsch!

Psychische Arbeitsbelastungen und deren mitunter krankmachende sowie arbeitsbeeinträchtigende Folgen sind nach neuesten Erkenntnissen stark im Ansteigen begriffen. Auch und gerade in Österreich! Um dem vorzubeugen haben die Sozialpartner eine Gesetzesnovelle zum ASchG entwickelt (aktuell: ministerielle Begutachtung BMASK),die per 1.1.2013 betrieblich umgesetzt werden soll. Jedoch werden auch jetzt schon auf Basis des noch gültigen ASchG Betriebe österreichweit seitens des Arbeitsinspektorats bzgl. der Evaluierung psychischer Arbeitsbelastungen und ggf. Maßnahmenplanung untersucht.

Psychische Belastungsevaluierung – eine Chance für Betriebe?!
Wie gehen Betriebe/Präventivkräfte/Teams mit dieser Situation um? Welche Fachkompetenzen (z.B. Arbeitspsychologie) werden benötigt um gesetzesadäquate (z.B. ÖNORM EN ISO 10075) und betrieblich nützliche (!) Evaluierungsinstrumentarien auszusuchen und Evaluierungspläne zu erstellen. Gibt es hierfür spezifische Verfahren und Instrumente für den jeweiligen Sektor? Welche Szenarien und Maßnahmenpläne folgen ggf. aus einer Evaluierung? Kann man im Rahmen einer Umsetzung bzw. danach die psychischen Belastungen im Betrieb systematischer managen und wie kann eine spätere Folgeevaluierung effizient durchgeführt werden?

All das sind ausgewählte Fragestellungen,die im Rahmen des Seminars fachlich vorgestellt und praxisorientiert besprochen werden sollen. Natürlich werden auch -sofern thematisiert- Erfahrung aus bisherigen betrieblichen Zugängen zur Thematik berücksichtigt und verglichen. Eine spannende Seminarkonzeption mit Umsetzungscharakter liegt vor!

Weitere Infos

Lokale Webseite: www.arbeitspsychologie-salzburg-team.at

Arbeitspsychologie Salzburg Für unsere lokalen Freunde und Kunden haben wir nun eine eigene Webseite errichtet – www.arbeitspsychologie-salzburg-team.at . Natürlich werden sämtliche weiteren Informationsschienen via Newsfeed in diese Webseite eingespielt.

Wir freuen uns auf regen Besuch!

ASchG-Novelle 2012 – neue Infos

Die neue ASchG-Novelle steht an. Erwartungsgemäß wird das Leistungspotential der Arbeitspsychologie generell und evaluierungsbezogen in den Vordergund gerückt!

Ministerialentwurf – Vorblatt und Erläuterungen         Weitere Infos

 

Newsletter zur ASchG-Novelle 2012 – aktueller Stand

Arbeitspsychologie-Newsletter 13 (GKPP)

Informationen und Einschätzungen zur neuen ASchG-Novelle – auch mit Themenbezug zur Evaluierung psychischer Belastungen findet man unter nachfolgendem Link .

Seminare/Video – Evaluierung psychischer Belastungen gemäß ASchG 2012

Zu den Seminardetails

Diskussionsbeitrag Dr. Blind: Ist psychische Belastungsevaluierung Luxus oder effizienzsteigerndes Werkzeug?!

 Mit der neuen ASchG-Novelle bietet sich die Möglichkeit arbeitspsychologische betriebliche Analyse,Prävention und Effizienzsteigerung kostenneutral (!) zu kombinieren – auf die Wahl der Mittel kommt es an!

Zur Diskussion

Video – Evaluierung psychischer Belastungen


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Webseite zum Thema „Evaluierung“:  www.evaluierung-psychischer-belastungen.at

Neue Infoschiene/Webseite/Newsfeed: Evaluierung psychischer Belastungen

Aufgrund äußerst zahlreicher Anfragen zum Thema „Evaluierung psychischer Belastungen“ im Betrieb haben wir hierzu -kurzentschlossen- eine eigene Infoschiene im Web errichtet.

Hier wird ab sofort kontinuierlich über die betrieblichen Anforderungen der ASchG-Novellierung 2012 berichtet,natürlich mit Themenschwerpunkt „Belastungsevaluation.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch – hier klicken 

Ihr Dr.Blind & Team

ASchG-Novelle 2012/2013 – Arbeitspsychologie wird betrieblich eingeführt – Evaluierung psychischer Belastungen – Medienbeitrag 31.5.2012 – Seminar Special

Info-Webseite: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at

 

arbeitspsychologie salzburg

NEU! Spezialseminar zum Thema (auch mit 15% KMU-Rabatt)

Wir freuen uns,daß unser Kunde die ERSTE BANK AG bzw. ERSTE GROUP  die im Medienbericht angeführten, im nationalen Rahmen einzigartigen Ergebnisse bzgl. Fehlzeitenreduzierung psychischer Erkrankungen aufweisen kann.

Download:

Evaluierung psychischer Belastungen

                                   

Novelle/Zeitplan: Die österreichischen Sozialpartner haben eine inhaltliche Einigung getroffen und diese an den zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelt. Das Ministerium plant daher eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), die im Sommer 2012 begutachtet und schlussendlich im Herbst 2012 einer Beschlussfassung im Nationalrat zugeführt werden soll, damit eine Inkraftsetzung per 1.1.2013 erfolgen kann.

AschG-Novelle – Evaluierungs- und Maßnahmenpflicht bzgl. psychischer Belastungen für Betriebe ab 2013

Sozialpartnereinigung zum ArbeitnehmerInnenschutz kann spürbare Verbesserungen gegen Burnout und psychische Erkrankungen bringen.

Aktuell: Seminar-Special 

Download Medienbeitrag: Evaluierung psychischer Belastungen

Wien (OTS) – „Mehr Arbeits- und Organisationspsycholog/innen in den Betrieben, eine systematische Erfassung von Stressoren und psychischen Belastungen der Arbeit: Im künftigen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben die Sozialpartner einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz gesetzt“, sagt Alice Kundtner, Leiterin des Sozialbereichs der
Arbeiterkammer. In dieser Woche haben sich die Sozialpartner einvernehmlich auf bedeutsame Verbesserungen im ArbeitnehmerInnenschutz geeinigt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
das Arbeitsinspektionsgesetz und die arbeitsmedizinische Ausbildungsverordnung werden novelliert. „Es lohnt sich für alle,wenn dieser Entwurf der Sozialpartner so durchkommt, wie er jetzt geplant ist“, so Kundtner. Für die Betriebe, weil sie weniger Kosten durch lange Krankenstände und reduzierter Leistungsfähigkeit haben.Für die Beschäftigten, weil sie vor Schmerz und Leid bewahrt werden,
gesund in der Arbeit bleiben können und Gesundheit Teil ihrer Lebensqualität ist. Für die Sozialversicherung, weil gesunde Menschen die Ausgaben der Sozialversicherung reduzieren.

Kern der Neuerungen, die ab 2013 wirksam werden sollen, ist die Erweiterung der Evaluierungsverpflichtung. Es kommt eine klare und eindeutige Verpflichtung psychische Belastungen der Arbeit zu erheben, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur psychischen Gesundheit der ArbeitnehmerInnen festzulegen und umzusetzen. Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei der Evaluierung psychischer Belastungen müssen dafür fachkundige Personen insbesondere Arbeits-
und OrganisationspsychologInnen eingesetzt werden.

Weitere inhaltliche Neuerungen sind:
Künftig haben Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch explizit auf die Integrität und Würde der bei ihnen arbeitenden Menschen zu achten. Die Aufgaben der Arbeitsinspektion werden um den Schutz der
Integrität und Würde der ArbeitnehmerInnen erweitert. Die Ausbildungsdauer zur ArbeitsmedizinerIn wird um 30 Stunden auf 390 Stunden erhöht, um mehr Kenntnisse über altersgerechte Arbeitsplätze zu vermitteln und über Grundlagen der Arbeits- und Organisationspsychologie besser Bescheid zu wissen. Bei der Evaluierung psychischer Belastungen haben sich die Sozialpartner zudem darauf geeinigt, Aktivitäten zur praxisgerechten Umsetzung zu setzen. Die Betriebe sollen durch Informationen und Beratung unterstützt werden.

„Die AK hat seit Jahren darauf hingewiesen: Burnout und stressbedingte seelische Erkrankungen sind die neuen Krankmacher am Arbeitsplatz. Mit den gesetzlichen Neuerungen ist uns ein wichtiger
Teilerfolg für die Beschäftigten gelungen“, sagt Kundtner. Es ist mittlerweile anerkannt, dass psychische Erkrankungen als Folge von Arbeitsbelastungen auf dem Vormarsch sind. Mit den jetzt
vereinbarten Verbesserungen trägt der ArbeitnehmerInnenschutz ein Stück zeitgemäßer den Anforderungen der modernen Arbeitswelt Rechnung.
Internationale Studien zeigen auf, dass in Europa zwischen 50 und 60 Prozent der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder anderen Form auf Stress in der Arbeit zurückzuführen sind. Die
dadurch bedingte Verringerung der Arbeitsleistung und -produktivität führt zu negativen gesamtwirtschaftlichen Kosten von bis zu 3,3 Milliarden Euro. Je nachdem ob neben den direkten medizinischen und betrieblichen Kosten auch noch eine Bewertung des Verlusts an
Wertschöpfung und der Einschränkung der Produktivität vorgenommen
wird.

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Psychische Belastungen nehmen zu – hoher Bedarf an Arbeitspsychologie

STUDIE ÖSTERREICH

Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen oder Bluthochdruck sind nur einige der Krankheitsbilder, die durch psychische Belastungen in der Arbeitswelt ausgelöst werden. Seit 1995 haben sich die Krankenstandstage infolge von psychischen Erkrankungen mehr als verdoppelt, jährlich entstehen dadurch messbare gesamtwirtschaftliche Kosten von 3,3 Milliarden Euro, rechnete Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel vor. Wifo-Expertin Gudrun Biffl setzt die Kosten aber fast doppelt so hoch an.Click here to find out more!

Die Donauuniversität Krems und das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) haben im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) erforscht, was arbeitsbedingte psychische Erkrankungen auslösen und was sie Österreich kosten. Studienautorin Biffl erklärte, dass die gesamtwirtschaftlichen Kosten bis zu doppelt so hoch wären, wenn man die Arbeitnehmer miteinberechnet, die „unter Stress Pillen einwerfen“ und so zwar am Arbeitsplatz erscheinen, aber nicht mehr produktiv sind.

Weniger Arbeitsunfälle

Die Krankenstandstage wegen psychischer Probleme steigen seit Jahren, während die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgeht. Dieses Phänomen sei ein Zeichen für den Wandel der Wirtschaftswelt. Vor 20 Jahren arbeitete die Hälfte in der Industrie, heutzutage sind zwei Drittel der Beschäftigen in der Dienstleistung tätig. Besonders betroffen seien Arbeitnehmer, die viel mit anderen Menschen zu tun haben, also Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen oder auch Lehrer.

Der Druck sei in den letzten Jahren stark gestiegen, sagte Tumpel und verwies auf knappere Lieferzeiten, mehr Konkurrenz und auf Fristen, die eingehalten werden müssen. Der Leistungsdruck werde von den Chefs auf die Mitarbeiter übertragen, die Verantwortung übernehmen und mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausführen müssen, so Tumpel. Dazu kommen Jobunsicherheiten oder fehlende Anerkennung, die zusätzlich belasten. Ein noch höheres Risiko psychisch zu erkranken haben Migranten und Arbeitslose.

Drittel der Frühpensionen aus psychischen Gründen

Die Studie zeigt, dass Personen, die von psychischen Arbeitsbelastungen betroffenen sind, häufiger gesundheitliche Probleme bekommen, dazu zählen Stress, Kopfschmerzen aber auch Herz-Kreislauferkrankungen. Außerdem beeinflussen sich psychische und körperliche Krankheiten gegenseitig und verlängern so die Krankenstände noch weiter. Bei psychischen Belastungen sind die durchschnittlichen Fehlzeiten mit 3,3 Ausfallstagen mehr als dreimal so hoch wie bei Krankenständen ohne arbeitsbedingte Belastungen (im Schnitt 0,8 Tage).

2011 erfolgte ein Drittel aller Neuzugänge bei den krankheitsbedingten Frühpensionierungen aus psychischen Gründen. Belastete Mitarbeiter steuern entweder auf die Invaliditätspension oder auf ein Burn-out zu, warnte Biffl. Die Arbeiterkammer fordert daher, dass neben Arbeitsmedizinern auch Psychologen gesetzlich im Arbeitnehmerschutz verankert werden. Die 500 dafür notwendigen Arbeitspsychologen würden laut AK 46 Millionen Euro pro Jahr kosten.