Arbeit und Kälte

Sich warm anziehen heißt es für viele Menschen wohl bald in der Arbeit. Angesichts der Energiekrise und der hohen Strom- und Heizkosten dürften zahlreiche Betriebe in den kommenden Monaten das Thermostat runterdrehen. Beschäftigte sollten wissen: Für die Temperatur im Arbeitsraum gibt es Untergrenzen.

Welche Spielräume bei der Temperaturgestaltung in Arbeitsräumen erlaubt sind, legt bereits jetzt die Arbeitsstättenverordnung fest. Dabei kommt es auf die körperliche Belastung der Beschäftigten und die Luftgeschwindigkeit an.

Bei Tätigkeiten mit wenig Körperarbeit – etwa Bürojobs – und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,10 Meter pro Sekunde (m/s) muss es der Regelung zufolge zwischen 19 und 25 Grad Celsius haben. Bei normaler körperlicher Belastung und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,20 m/s sind Temperaturen zwischen 18 und 24 Grad erlaubt. Ein Beispiel hierfür sind stehende Tätigkeiten im Verkauf. Bei intensiver Körperarbeit und einer Luftgeschwindigkeit von 0,35 m/s gilt eine Mindesttemperatur von zwölf Grad. Das wäre etwa bei Lagerarbeit der Fall.

Grafik zum Raumklima in Arbeitsräumen

Grafik: ORF.at; Quelle: BMAW

„Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht“

Heizen bis zu einem gesetzlich festgelegten Mindestmaß muss also sein. Denn: „Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten“, so der Rechtsanwalt Raphael Schanda von der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Körber-Risak gegenüber ORF.at. „Wenn man die Leute ins Büro holt, muss man ihnen Wärme bieten.“ Sollte es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, sei ein etwaiger Betriebsrat die erste Anlaufstelle.

Konfliktpotenzial hat in den kommenden Monaten allerdings schon die Einhaltung der unteren erlaubten Grenzwerte. Denn bisher wurde in den Wintermonaten eher gut geheizt, im Bürobereich waren etwa „Wohlfühltemperaturen“ von 22 Grad Usus. Die wahre Herausforderung werde wohl sein, Bewusstsein für die Notwendigkeit des Energiesparens zu schaffen. Das könnte zum Balanceakt werden.

Bereits Beschwerden

Die Regierung ruft angesichts des Ukraine-Krieges und dessen Folgen für die Energieversorgung schon seit Monaten zum Energiesparen auf, Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) plädierte etwa für 19 Grad in öffentlichen Gebäuden. Das wurde etwa im Linzer Magistrat auch praktiziert. Nach Beschwerden der Belegschaft – in manchen Büros hatte es nur 16 statt der angepeilten 19 Grad – ist man dort allerdings wieder zu 21 Grad zurückgekehrt.

Hitzearbeit – wie bewältigen?

Der Klimawandel verändert die Arbeitswelt. Zunehmende Hitze und längere Hitzeperioden machen den ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Doch wie können ArbeitnehmerInnen erfolgreich vor Hitze geschützt werden? Und ab wann gibt es hitzefrei?

Sommer, Sonne, Hitze. Viele denken dabei an Urlaubsspaß am Meer oder im Freibad. Doch die zunehmende Hitze macht vielen ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Hitzestress stellt eine massive Belastung für das Herz-Kreislauf-System dar, die dramatische Folgen haben kann. Neben der Beeinträchtigung von körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit kann es bei fehlender Erholung und Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen zu Hitzekollaps, Hitzschlag und sogar zum Tod kommen. Gerade an Hitzearbeitsplätzen im Außenbereich wie etwa Baustellen sind solche fatalen Folgen nicht unwahrscheinlich. Aber auch an Arbeitsplätzen in Innenräumen wie Küchen, Büros und Spitälern sind aufgrund der teils durch Hitze stark reduzierten Konzentrationsfähigkeit bereits viele Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung gegeben. Nicht zuletzt nimmt auch die Unfallgefahr zu.

Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und Sonne
Wichtig ist ein ausreichendender Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Hitze und Sonne: Das Spektrum der Maßnahmen reicht von UV-Schutzcremen, UV-Schutzbrillen, entsprechender Schutzkleidung und ausreichender Flüssigkeitszufuhr bis hin zu technischen/baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Außenjalousien, Wandbegrünungen, Wärmedämmung, Klimaanlagen und Luftduschen. Auf organisatorischer Ebene bieten sich beispielsweise Pausen in kühlen Räumen oder eine Verlegung der Arbeitszeiten an. Und auf der persönlichen Ebene kann eine Lockerung der Kleidungsvorschriften Erleichterung verschaffen.

Hitzefrei am Bau
Seit 2013 haben BauarbeiterInnen die Möglichkeit, bei hohen Außentemperaturen entweder in Innenräume auszuweichen oder (bei 60 Prozent des Stundenlohns) die Arbeit – auf Anweisung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin – einzustellen. Bisher lag die Temperaturgrenze bei 35 Grad Celsius. Sie wurde mit 1. Mai 2019 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Wolfgang Birbamer, Geschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Wien, bezeichnet das als „Erfolg bei den Kollektivvertragsverhandlungen und als nächsten Schritt in Richtung mehr Gesundheitsschutz“. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Baubranche. Ein generelles „Hitzefrei“ gibt es nicht. Gewerkschaften und Arbeiterkammern fordern daher vehement Regelungen für mehr Gesundheitsschutz bei hohen Temperaturen für alle ArbeitnehmerInnen ein.

Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 2/2019: Hilfe, Hitze! Wenn’s heiß hergeht
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Arbeit und Hitze

Aktuell gibt es eine kleine Hitzewelle. Für viele ist diese Hitze jedoch alles andere als ein Vergnügen. Hans-Peter Hutter von der Abteilung für Umweltmedizin der Medizinischen Universität Wien kritisiert einen „völlig unreflektieren Zugang zu Hitze“ in Österreich.

„Es wird auf einen großen Teil der Bevölkerung vergessen, der keine Chance hat, sich dem Hitzestress zu entziehen.“ Diese Menschen haben meistens keine Lobby, sagt er. So sind die hohen Temperaturen auch eine soziale Frage. Denn nicht alle hätten den Luxus einer Klimaanlage am Arbeitsplatz, etwa am Bau.  Weiterlesen