Hitzearbeit – wie bewältigen?

Der Klimawandel verändert die Arbeitswelt. Zunehmende Hitze und längere Hitzeperioden machen den ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Doch wie können ArbeitnehmerInnen erfolgreich vor Hitze geschützt werden? Und ab wann gibt es hitzefrei?

Sommer, Sonne, Hitze. Viele denken dabei an Urlaubsspaß am Meer oder im Freibad. Doch die zunehmende Hitze macht vielen ArbeitnehmerInnen immer mehr zu schaffen. Hitzestress stellt eine massive Belastung für das Herz-Kreislauf-System dar, die dramatische Folgen haben kann. Neben der Beeinträchtigung von körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit kann es bei fehlender Erholung und Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen zu Hitzekollaps, Hitzschlag und sogar zum Tod kommen. Gerade an Hitzearbeitsplätzen im Außenbereich wie etwa Baustellen sind solche fatalen Folgen nicht unwahrscheinlich. Aber auch an Arbeitsplätzen in Innenräumen wie Küchen, Büros und Spitälern sind aufgrund der teils durch Hitze stark reduzierten Konzentrationsfähigkeit bereits viele Beeinträchtigungen der Arbeitsleistung gegeben. Nicht zuletzt nimmt auch die Unfallgefahr zu.

Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und Sonne
Wichtig ist ein ausreichendender Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Hitze und Sonne: Das Spektrum der Maßnahmen reicht von UV-Schutzcremen, UV-Schutzbrillen, entsprechender Schutzkleidung und ausreichender Flüssigkeitszufuhr bis hin zu technischen/baulichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Außenjalousien, Wandbegrünungen, Wärmedämmung, Klimaanlagen und Luftduschen. Auf organisatorischer Ebene bieten sich beispielsweise Pausen in kühlen Räumen oder eine Verlegung der Arbeitszeiten an. Und auf der persönlichen Ebene kann eine Lockerung der Kleidungsvorschriften Erleichterung verschaffen.

Hitzefrei am Bau
Seit 2013 haben BauarbeiterInnen die Möglichkeit, bei hohen Außentemperaturen entweder in Innenräume auszuweichen oder (bei 60 Prozent des Stundenlohns) die Arbeit – auf Anweisung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin – einzustellen. Bisher lag die Temperaturgrenze bei 35 Grad Celsius. Sie wurde mit 1. Mai 2019 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Wolfgang Birbamer, Geschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Wien, bezeichnet das als „Erfolg bei den Kollektivvertragsverhandlungen und als nächsten Schritt in Richtung mehr Gesundheitsschutz“. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Baubranche. Ein generelles „Hitzefrei“ gibt es nicht. Gewerkschaften und Arbeiterkammern fordern daher vehement Regelungen für mehr Gesundheitsschutz bei hohen Temperaturen für alle ArbeitnehmerInnen ein.

Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 2/2019: Hilfe, Hitze! Wenn’s heiß hergeht
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