Telefonische Krankschreibung verlängert

Angesichts der stark steigenden Anzahl an CoV-Infektionen wird die telefonische Krankmeldung bis Ende Februar verlängert. Das habe der Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beschlossen, wie es in einer aktuellen Aussendung hieß.

 

Demografischer Wandel am Arbeitsmarkt

Überdeckt vom vorherrschenden Jugendwahn am Arbeitsmarkt vollzieht sich in den heimischen Betrieben ein demografischer Wandel, der vielen noch immer nicht bewusst ist: Die Belegschaft altert, „Über 50“ hat zahlenmäßig „Unter 30“ längst überholt, noch heuer dürfte die Zahl der über 60-jährigen Arbeitnehmer in Österreich jene der unter 20-Jährigen erstmals überholen.

Bei den Männern hat sich die Beschäftigungsquote bei den 60- bis 64-jährigen binnen zehn Jahren um 20 Prozentpunkte auf knapp 40 Prozent verdoppelt. Sie ist damit jetzt schon höher als jene bei den unter 20-Jährigen, wo Geburtenrückgang und Höherqualifizierung an Schule und Uni die Quote drücken. Grund für das überdurchschnittliche Beschäftigungsplus bei den Älteren sind neben der Demografie die jüngsten Pensionsreformen, die vor allem Schlupflöcher in die Frühpension schlossen, aber auch die gute Arbeitsmarktlage. Weil nicht mehr so viele junge, entsprechend qualifizierte Arbeitskräfte nachrücken, sind die Betriebe oft auf die Älteren angewiesen.

Dennoch: In anderen EU-Staaten, vor allem die skandinavischen Länder, sind noch mehr Ältere in Beschäftigung. Dies liegt zum einen am höheren gesetzlichen Pensionsantrittsalter vor allem bei den Frauen, wo Österreich erst ab 2024 schrittweise angleicht und aufholen wird. Zum anderen gibt es unterschiedlichste Modelle von Teilpensionen oder Altersteilzeit, die die Statistiken verzerren.

Tagung Linz 14./15.9.2017 – ArbeitnehmerInnen 50+

Ältere Mitarbeiter bilden aufgrund Ihres Erfahrungsschatzes einen wesentlichen Baustein für das Betriebsklima und den Erfolg im Betriebsgefüge des Unternehmens. Eine hohe Beschäftigungsfähigkeit
der wachsenden Gruppe der Generation 50+ ist ein zentraler Erfolgsfaktor zur Fachkräftesicherung für die Wirtschaft. Die in der täglichen Praxis auftretenden Fragen sind auch, aber nicht nur, rechtlicher Natur. Der Kongress „ArbeitnehmerInnen 50+. Ein zu hebenderSchatz im Unternehmen“ ist diesen Fragen schwerpunktmäßig gewidmet.

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AK-Veranstaltung zur Wiedereingliederung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir -die Arbeiterkammer Salzburg- veranstalten am Montag, 18. September 2017, ab 16.30 Uhr einen Info-Nachmittag zum Thema „Wiedereingliederungsteilzeit“ und laden Sie dazu herzlich ein.

Mit dieser neuen Regelung wurde für Beschäftigte eine Möglichkeit geschaffen, nach langer krankheitsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz, schrittweise wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Ziel ist eine schnellere Wiedereingliederung und eine geringere Rückfallwahrscheinlichkeit.

  • Hält das neue System, was es verspricht?
  • Was kann die neue Wiedereingliederungsteilzeit?
  • Wie können Betriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach langen Krankenständen eine stabile Rückkehr ermöglichen?

 

Neben Infos zu den rechtlichen Neuerungen wird das Thema auch aus Sicht der Praxis betrachtet. Außerdem gibt es einen Vortrag über Betriebliches Eingliederungsmanagement.

 

Anmeldung zur Veranstaltung bitte bis: 13. September 2017 an: veranstaltung@ak-salzburg.at

 

Tagung zur Wiedereingliederung (Wiedereingliederungs-Teilzeitgesetz)

Tagungsinfo – Universität Salzburg 27.04.2017 zum Thema „Early interventions – Was kann betriebliches Gesundheits- & Wiedereingliederungsmanagement?“ an der Universität Salzburg. Das Thema wird aus rechtlicher und psychologischer Perspektive betrachtet.

Weitere Infos: programm-tagung-27-4-2017

Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz: Umsetzung im Betrieb

Wiedereingliederungsteilzeit-Gesetz

Wiedereingliederungsteilzeitgesetz – beschlossene Neuerungen

Diese „Gesetzliche Neuerung“ beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen nicht die aktuelle Rechtslage wieder.

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