Arbeitsplatzevaluierung – neue Infos der Arbeitsinspektion

Evaluation psychischer BelastungenFür die Umsetzung der neuen ASchG-Novelle gibt es nun aktuelle gesetzesbezogene Informationen des Arbeitsinspektorats
“Mit der ASchG-Novelle (BGBl. I Nr. 118/2012), die am 1.1.2013 in Kraft getreten ist,

  • werden Arbeitspsycholog/innen ausdrücklich als „sonstige geeignete Fachleute” genannt, die von den Arbeitgeber/innen auch mit der Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können und
  • wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastungen stärker betont.

Zu den Neuerungen im ASchG hinsichtlich Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen wurde vom BMASK in Zusammenarbeit mit der WKÖ und der Industriellenvereinigung (IV) ein Merkblatt für Betriebe veröffentlicht.

1. Überblick über die Änderungen im ASchG per 1.1.2013 samt Erläuterungen …  weiterlesen

Video – Evaluierung psychischer Belastungen


.

Webseite zum Thema „Evaluierung“:  www.evaluierung-psychischer-belastungen.at

Neue Infoschiene/Webseite/Newsfeed: Evaluierung psychischer Belastungen

Aufgrund äußerst zahlreicher Anfragen zum Thema „Evaluierung psychischer Belastungen“ im Betrieb haben wir hierzu -kurzentschlossen- eine eigene Infoschiene im Web errichtet.

Hier wird ab sofort kontinuierlich über die betrieblichen Anforderungen der ASchG-Novellierung 2012 berichtet,natürlich mit Themenschwerpunkt „Belastungsevaluation.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch – hier klicken 

Ihr Dr.Blind & Team

ASchG-Novelle 2012/2013 – Arbeitspsychologie wird betrieblich eingeführt – Evaluierung psychischer Belastungen – Medienbeitrag 31.5.2012 – Seminar Special

Info-Webseite: http://evaluierung-psychischer-belastungen.at

 

arbeitspsychologie salzburg

NEU! Spezialseminar zum Thema (auch mit 15% KMU-Rabatt)

Wir freuen uns,daß unser Kunde die ERSTE BANK AG bzw. ERSTE GROUP  die im Medienbericht angeführten, im nationalen Rahmen einzigartigen Ergebnisse bzgl. Fehlzeitenreduzierung psychischer Erkrankungen aufweisen kann.

Download:

Evaluierung psychischer Belastungen

                                   

Novelle/Zeitplan: Die österreichischen Sozialpartner haben eine inhaltliche Einigung getroffen und diese an den zuständigen Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz übermittelt. Das Ministerium plant daher eine entsprechende Gesetzesvorlage zur Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), die im Sommer 2012 begutachtet und schlussendlich im Herbst 2012 einer Beschlussfassung im Nationalrat zugeführt werden soll, damit eine Inkraftsetzung per 1.1.2013 erfolgen kann.

AschG-Novelle – Evaluierungs- und Maßnahmenpflicht bzgl. psychischer Belastungen für Betriebe ab 2013

Sozialpartnereinigung zum ArbeitnehmerInnenschutz kann spürbare Verbesserungen gegen Burnout und psychische Erkrankungen bringen.

Aktuell: Seminar-Special 

Download Medienbeitrag: Evaluierung psychischer Belastungen

Wien (OTS) – „Mehr Arbeits- und Organisationspsycholog/innen in den Betrieben, eine systematische Erfassung von Stressoren und psychischen Belastungen der Arbeit: Im künftigen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben die Sozialpartner einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz gesetzt“, sagt Alice Kundtner, Leiterin des Sozialbereichs der
Arbeiterkammer. In dieser Woche haben sich die Sozialpartner einvernehmlich auf bedeutsame Verbesserungen im ArbeitnehmerInnenschutz geeinigt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz,
das Arbeitsinspektionsgesetz und die arbeitsmedizinische Ausbildungsverordnung werden novelliert. „Es lohnt sich für alle,wenn dieser Entwurf der Sozialpartner so durchkommt, wie er jetzt geplant ist“, so Kundtner. Für die Betriebe, weil sie weniger Kosten durch lange Krankenstände und reduzierter Leistungsfähigkeit haben.Für die Beschäftigten, weil sie vor Schmerz und Leid bewahrt werden,
gesund in der Arbeit bleiben können und Gesundheit Teil ihrer Lebensqualität ist. Für die Sozialversicherung, weil gesunde Menschen die Ausgaben der Sozialversicherung reduzieren.

Kern der Neuerungen, die ab 2013 wirksam werden sollen, ist die Erweiterung der Evaluierungsverpflichtung. Es kommt eine klare und eindeutige Verpflichtung psychische Belastungen der Arbeit zu erheben, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur psychischen Gesundheit der ArbeitnehmerInnen festzulegen und umzusetzen. Zur Unterstützung der Arbeitgeber bei der Evaluierung psychischer Belastungen müssen dafür fachkundige Personen insbesondere Arbeits-
und OrganisationspsychologInnen eingesetzt werden.

Weitere inhaltliche Neuerungen sind:
Künftig haben Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch explizit auf die Integrität und Würde der bei ihnen arbeitenden Menschen zu achten. Die Aufgaben der Arbeitsinspektion werden um den Schutz der
Integrität und Würde der ArbeitnehmerInnen erweitert. Die Ausbildungsdauer zur ArbeitsmedizinerIn wird um 30 Stunden auf 390 Stunden erhöht, um mehr Kenntnisse über altersgerechte Arbeitsplätze zu vermitteln und über Grundlagen der Arbeits- und Organisationspsychologie besser Bescheid zu wissen. Bei der Evaluierung psychischer Belastungen haben sich die Sozialpartner zudem darauf geeinigt, Aktivitäten zur praxisgerechten Umsetzung zu setzen. Die Betriebe sollen durch Informationen und Beratung unterstützt werden.

„Die AK hat seit Jahren darauf hingewiesen: Burnout und stressbedingte seelische Erkrankungen sind die neuen Krankmacher am Arbeitsplatz. Mit den gesetzlichen Neuerungen ist uns ein wichtiger
Teilerfolg für die Beschäftigten gelungen“, sagt Kundtner. Es ist mittlerweile anerkannt, dass psychische Erkrankungen als Folge von Arbeitsbelastungen auf dem Vormarsch sind. Mit den jetzt
vereinbarten Verbesserungen trägt der ArbeitnehmerInnenschutz ein Stück zeitgemäßer den Anforderungen der modernen Arbeitswelt Rechnung.
Internationale Studien zeigen auf, dass in Europa zwischen 50 und 60 Prozent der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder anderen Form auf Stress in der Arbeit zurückzuführen sind. Die
dadurch bedingte Verringerung der Arbeitsleistung und -produktivität führt zu negativen gesamtwirtschaftlichen Kosten von bis zu 3,3 Milliarden Euro. Je nachdem ob neben den direkten medizinischen und betrieblichen Kosten auch noch eine Bewertung des Verlusts an
Wertschöpfung und der Einschränkung der Produktivität vorgenommen
wird.

NEU! Spezialseminar zum Thema (auch mit 15% KMU-Rabatt)

Psychische Belastungen nehmen zu – hoher Bedarf an Arbeitspsychologie

STUDIE ÖSTERREICH

Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen oder Bluthochdruck sind nur einige der Krankheitsbilder, die durch psychische Belastungen in der Arbeitswelt ausgelöst werden. Seit 1995 haben sich die Krankenstandstage infolge von psychischen Erkrankungen mehr als verdoppelt, jährlich entstehen dadurch messbare gesamtwirtschaftliche Kosten von 3,3 Milliarden Euro, rechnete Arbeiterkammer-Präsident Herbert Tumpel vor. Wifo-Expertin Gudrun Biffl setzt die Kosten aber fast doppelt so hoch an.Click here to find out more!

Die Donauuniversität Krems und das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) haben im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) erforscht, was arbeitsbedingte psychische Erkrankungen auslösen und was sie Österreich kosten. Studienautorin Biffl erklärte, dass die gesamtwirtschaftlichen Kosten bis zu doppelt so hoch wären, wenn man die Arbeitnehmer miteinberechnet, die „unter Stress Pillen einwerfen“ und so zwar am Arbeitsplatz erscheinen, aber nicht mehr produktiv sind.

Weniger Arbeitsunfälle

Die Krankenstandstage wegen psychischer Probleme steigen seit Jahren, während die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgeht. Dieses Phänomen sei ein Zeichen für den Wandel der Wirtschaftswelt. Vor 20 Jahren arbeitete die Hälfte in der Industrie, heutzutage sind zwei Drittel der Beschäftigen in der Dienstleistung tätig. Besonders betroffen seien Arbeitnehmer, die viel mit anderen Menschen zu tun haben, also Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen oder auch Lehrer.

Der Druck sei in den letzten Jahren stark gestiegen, sagte Tumpel und verwies auf knappere Lieferzeiten, mehr Konkurrenz und auf Fristen, die eingehalten werden müssen. Der Leistungsdruck werde von den Chefs auf die Mitarbeiter übertragen, die Verantwortung übernehmen und mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausführen müssen, so Tumpel. Dazu kommen Jobunsicherheiten oder fehlende Anerkennung, die zusätzlich belasten. Ein noch höheres Risiko psychisch zu erkranken haben Migranten und Arbeitslose.

Drittel der Frühpensionen aus psychischen Gründen

Die Studie zeigt, dass Personen, die von psychischen Arbeitsbelastungen betroffenen sind, häufiger gesundheitliche Probleme bekommen, dazu zählen Stress, Kopfschmerzen aber auch Herz-Kreislauferkrankungen. Außerdem beeinflussen sich psychische und körperliche Krankheiten gegenseitig und verlängern so die Krankenstände noch weiter. Bei psychischen Belastungen sind die durchschnittlichen Fehlzeiten mit 3,3 Ausfallstagen mehr als dreimal so hoch wie bei Krankenständen ohne arbeitsbedingte Belastungen (im Schnitt 0,8 Tage).

2011 erfolgte ein Drittel aller Neuzugänge bei den krankheitsbedingten Frühpensionierungen aus psychischen Gründen. Belastete Mitarbeiter steuern entweder auf die Invaliditätspension oder auf ein Burn-out zu, warnte Biffl. Die Arbeiterkammer fordert daher, dass neben Arbeitsmedizinern auch Psychologen gesetzlich im Arbeitnehmerschutz verankert werden. Die 500 dafür notwendigen Arbeitspsychologen würden laut AK 46 Millionen Euro pro Jahr kosten.