Neue Erkenntnisse bzgl. Karenz/Rückkehr an den Arbeitsplatz. Eine Führungskraft bekam nach der Rückkehr aus der Karenz einen Arbeitsplatz beim selben Arbeitgeber,der aus Sicht der Klägerin nicht der vorherigen Positionierung entsprach. Der OGH gab der Arbeitnehmerin recht,dass ein Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz besteht.