Nachhaltigkeits- und Diversitätsgesetz – Querelen um AK-Fragebogen

Vordergründig geht es um einen Fragenkatalog, den die Arbeiterkammer (AK) an Österreichs Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ausgeschickt hat und der für ziemlichen Ärger sorgt. Bei den Firmen, der Industriellenvereinigung und dem Sozialpartner, der Wirtschaftskammer (WKÖ).

Anlass ist das „Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz“; – dieses Regelwerk (Kurzform NaDiVeG) schreibt neuerdings zusätzliche Berichtspflichten im Umfeld von Corporate Social Responsibility (CSR) vor. 

Die AK will es noch genauer wissen und schickte 200 Fragen aus, deren Beantwortung durchaus aufwendig ist. Das Spektrum zieht sich von Fragen, wie genau eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet wurde, über die Zahl der Meetings von Betriebsrat und Management bis zu Details von Diversitätsagenden.

Das wäre noch kein Grund für allzu große Aufregung. Stünde nicht ein Satz dabei, der von den Unternehmen als Drohung empfunden wird. Man erlaube sich, die Namen von Firmen, die nicht teilnehmen, zu veröffentlichen.

Die WKÖ empfiehlt den Unternehmen, diese Umfrage nicht zu beantworten. „Es kann nicht sein, dass die AK unseren Mitgliedern droht und sie öffentlich an den Pranger stellen will“, ärgert sich WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Die Unternehmen „erfüllen die gesetzlichen Berichtspflichten mit größter Sorgfalt“. Interessierte Organisationen könnten jederzeit auf die veröffentlichten Berichte zurückgreifen, „dafür sind sie ja da“.

„Vielleicht etwas wenig feinfühlig formuliert“, gesteht AK-Direktor Christoph Klein ein. Man habe lediglich bewirken wollen, dass die Angeschriebenen die Umfrage auch ernst nehmen“. Vielleicht mache man es umgekehrt und erwähne die Teilnehmer ausdrücklich.

Den Fragenkatalog verteidigt er damit, dass das NaDiVeG zu schwammig sei. Der AK seien Transparenz, Qualität und Arbeitnehmer-Kennzahlen ein großes Anliegen. Unternehmen müssten laut Aktiengesetz schließlich auch das Wohl der Gesellschaft im Auge haben. Die Frist für die Beantwortung wäre übrigens schon am vergangenen Donnerstag abgelaufen, wurde jetzt aber auf Grund zahlreicher Anfragen um zwei Monate verlängert.

Für Kopf reiht sich die Aktion „in die unternehmensfeindlichen Äußerungen und Aktionen der AK ein, die wir bereits aus der Vergangenheit kennen. Wir weisen diesen Umgang miteinander aufs Schärfste zurück“. Das habe mit Sozialpartnerschaft nichts mehr zu tun.

„War doch keine böse Attacke auf die Wirtschaft und darf nicht in Verbindung mit der Sozialpartnerschaft gebracht werden“, kontert Klein.