Arbeitsgesundheitsmonitor 2017

Linz (OTS)Ein Drittel der Beschäftigten geht krank zur Arbeit. Gründe dafür sind Pflichtgefühl gegenüber den Kollegen/-innen, Angst vor Jobverlust und oftmals auch schlechte Führung. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Österreichischen Arbeitsgesundheitsmonitors der AK Oberösterreich. Die Arbeiterkammer fordert daher, krankmachende Arbeitsbedingungen, wie etwa überlange Arbeitszeiten, abzustellen und kranke Arbeitnehmer/-innen vor Motivkündigung zu schützen.

 

Der Arbeitsgesundheitsmonitor beschreibt die subjektive gesundheitliche Befindlichkeit der Arbeitnehmer/-innen. Die aktuelle Auswertung zeigt, dass ein Drittel der Beschäftigten krank zur Arbeit geht. Hauptursache ist Pflichtgefühl gegenüber den Kollegen/-innen: Sechs von zehn Befragten gaben an, deswegen nicht daheim zu bleiben, obwohl es vernünftiger wäre. Aber auch schlechte Führung spielt eine große Rolle: Wer mit seinem Chef unzufrieden ist, wird öfter und länger krank und geht auch eher krank zur Arbeit. Fast drei Viertel der Beschäftigten, die mit ihrer Führungskraft unzufrieden sind, waren in den vergangenen sechs Monaten zumindest einmal krank.

 

Besonders häufig gehen Beschäftigte in der Holzindustrie, in der Nahrungsmittelherstellung und in der Metallbranche krank zur Arbeit. In allen drei Branchen liegt der Anteil bei rund 40 Prozent. Tendenziell eher zuhause bleiben Arbeitnehmer/-innen im Fremdenverkehr und im Einzelhandel.

Fast ein Drittel der Beschäftigten, die krank zur Arbeit gegangen sind, hatten dadurch gesundheitliche Nachteile. Die häufigste Folgeerscheinung ist Müdigkeit und Abgeschlagenheit, weit schlimmer sind aber die längere Dauer der Krankheit, Unkonzentriertheit und die Möglichkeit eines Rückfalles. Zudem besteht die Gefahr, chronisch zu erkranken bzw. die Kolleginnen und Kollegen anzustecken. Das alles fällt natürlich auch den Arbeitgebern auf den Kopf, weil Leistung und Produktivität bei kranken Mitarbeitern/-innen nachlassen bzw. die Fehleranfälligkeit steigt. Die Kosten für die Unternehmen werden dadurch höher, als wenn sich die Beschäftigten im Krankenstand auskurieren würden.

Darum sollte es auch im Interesse der Unternehmen sein, die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass die Beschäftigten erst gar nicht krank werden. „Körperliche und psychische Belastungen am Arbeitsplatz müssen erkannt und reduziert werden, damit Beschäftigte gesund bleiben und bis zur Pension durchhalten können“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Außerdem muss kranken Menschen genug Zeit gegeben werden, um sich auszukurieren. Und es muss für einen gesunden Wiedereinstieg nach langem Krankenstand gesorgt werden, damit die Rückkehr nicht zum Rückfall führt. Genügend Personal bewirkt, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten nicht zu Lasten der restlichen Belegschaft gehen und Beschäftigte sich nicht bemüßigt fühlen, aus Pflichtgefühl und Rücksicht auf die Kollegen/-innen krank zur Arbeit zu gehen.

Einer der wesentlichen Belastungsfaktoren für Beschäftigte sind ungesunde Arbeitszeiten. Darum bedarf es eines Abbaus regelmäßig geleisteter Überstunden sowie einen fairen Ausgleich für belastende Arbeitszeiten durch Freizeit (Zeitausgleich) anstelle finanzieller Zuschläge. Die Arbeitnehmer/-innen brauchen mehr Mitsprache bei der Arbeitszeit, damit sie Beruf- und Privatleben besser vereinbaren können. Dazu gehört auch die Einführung der sechsten Urlaubswoche für alle Arbeitnehmer/-innen, die 25 Jahre gearbeitet haben – egal, ob immer im gleichen Betrieb oder bei unterschiedlichen Arbeitgebern/-innen. „Langfristig brauchen wir eine kürzere Vollzeitarbeitszeit mit Ausgleich bei Lohn und Personal“, fordert der AK-Präsident.

Um in Zukunft Druck und Angst von den Beschäftigten zu nehmen, fordert die AK die Einführung von Regelungen zum Kündigungsschutz im Krankheitsfall. „Zumindest sollte ein Motivkündigungsschutz mit Beweislastumkehr festgelegt werden“, sagt Kalliauer. Eine Kündigung des Arbeitgebers im Krankenstand könnte dann durch betroffene Beschäftigte angefochten werden und Arbeitgeber müssten im Rechtsverfahren den Beweis erbringen, dass die Kündigung nicht wegen der Erkrankung erfolgte.

Damit Arbeitgeber erkrankte Beschäftigte nicht unter Druck setzen, einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zuzustimmen, muss der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber auch bei einvernehmlicher Auflösung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus aufrecht bleiben. Außerdem muss der Entgeltfortzahlungsfonds für alle Unternehmen wiedereingeführt werden.

Weitere Infos zum Arbeitsgesundheitsmonitor, der von IFES im Auftrag der AK Oberösterreich erhoben wird, gibt es unter ooe.arbeiterkammer.at/arbeitsgesundheitsmonitor/