Die österreichischen Gesetze kennen den Begriff Mobbing nicht, als Resultat richterlicher Urteilsfindung hat er aber ins Rechtssystem Einzug gehalten. So sprach der OGH einer vom Arbeitgeber massiv unter Druck gesetzten Buchhalterin Schmerzengeld zu. In einer früheren Entscheidung hielt das Höchstgericht fest, dass der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig wird, wenn er Mobbing unter Mitarbeitern nicht verhindert. Arbeitsrechtsexperte Andreas Tinhofer von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Mosati rät deshalb Dienstgebern, „sich darauf einzustellen, dass sie bei Mobbing zur Verantwortung gezogen werden“. Für die gesundheitlichen Folgen – posttraumatische Belastungsstörung und Burn-out-Symptomatik – erkannte der OGH ihr 5900 Euro Schmerzengeld zu. Damit ist erstmals explizit festgestellt worden, dass Mobbing eine Körperverletzung sein kann. Bei nachweisbaren gesundheitlichen Beschwerden kann auch das Dienstverhältnis begünstigt beendet werden. Im zweiten Fall ging es um einen Tankwagenreiniger, der sich handgreiflichen Übergriffen eines Kollegen ausgesetzt sah. Der Arbeitgeber schaffte es wochenlang nicht, den Konflikt zu schlichten. Das Mobbing-Opfer erklärte seinen vorzeitigen Austritt – laut OGH zu recht. „Ich kann mich als Chef nicht zurücklehnen und sagen, macht euch das selbst aus“, so Tinhofer. „Passivität wird dem Arbeitgeber als Pflichtverletzung zugerechnet.“