Zertifikat (BÖP,GKPP)


Qualitätssicherung konkret:

Gesicherte fachliche Qualität,Rechtssicherheit und Effizienz bieten insbesondere im ASchG 2013 – Zusammenhang (Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen) nur entsprechend zertifizierte Arbeitspsychologen mit Eintrag in die ArbeitspsychologInnenliste der AUVA.

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Hinweis: Auch im Kontext der sog. 25% Regelung bzgl. Präventionszeiten ist dieser Aspekt natürlich wesentlich.