Mobbing als Körperverletzung – neues OGH-Urteil – Schmerzensgeldansprüche

 Die österreichischen Gesetze kennen den Begriff Mob­bing nicht, als Resultat richterli­cher Urteilsfindung hat er aber ins Rechtssystem Einzug ge­halten. So sprach der OGH einer vom Arbeitgeber massiv unter Druck gesetzten Buchhalterin Schmerzengeld zu. In einer frü­heren Entscheidung hielt das Höchstgericht fest, dass der Ar­beitgeber schadenersatzpflichtig wird, wenn er Mobbing unter Mitarbeitern nicht verhindert. Ar­beitsrechtsexperte Andreas Tin­hofer von der Wiener Rechtsan­waltskanzlei Mosati rät deshalb Dienstgebern, „sich darauf einzu­stellen, dass sie bei Mobbing zur Verantwortung gezogen werden“.  Für die gesundheitlichen Folgen – posttraumatische Belastungsstö­rung und Burn-out-Symptomatik – erkannte der OGH ihr 5900 Euro Schmerzengeld zu. Damit ist erstmals explizit festgestellt wor­den, dass Mobbing eine Körper­verletzung sein kann. Bei nachweisbaren gesundheitlichen Beschwerden kann auch das Dienstverhältnis begünstigt been­det werden.  Im zweiten Fall ging es um einen Tankwagenreiniger, der sich handgreiflichen Übergriffen eines Kollegen ausgesetzt sah. Der Arbeitgeber schaffte es wo­chenlang nicht, den Konflikt zu schlichten. Das Mobbing-Opfer erklärte seinen vorzeitigen Aus­tritt – laut OGH zu recht. „Ich kann mich als Chef nicht zurück­lehnen und sagen, macht euch das selbst aus“, so Tinhofer. „Pas­sivität wird dem Arbeitgeber als Pflichtverletzung zugerechnet.“

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